Einzahlungen der verselbstständigten Einheiten des Bundes in ihre jeweiligen Pensionskasseneinrichtungen. Was weiss der Bund?

ShortId
18.3012
Id
20183012
Updated
28.07.2023 03:50
Language
de
Title
Einzahlungen der verselbstständigten Einheiten des Bundes in ihre jeweiligen Pensionskasseneinrichtungen. Was weiss der Bund?
AdditionalIndexing
24;48;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Die SBB sind eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsrat ist im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates zuständig für die Unternehmensführung. Dies gilt insbesondere auch für den Personalbereich und damit für den Beschluss über die Einlage von 690 Millionen Franken in die Pensionskasse der SBB (PK SBB) im Jahr 2016. Der Bund wurde auf Stufe der Eignervertretung vor dem Entscheid des Verwaltungsrates über dessen Vorhaben informiert.</p><p>2. Im Vorfeld des Entscheids des Verwaltungsrates wurde deutlich, dass die ungünstige Versichertenstruktur der PK SBB, die steigende Lebenserwartung der Mitarbeitenden der SBB, die anhaltende Tiefzinsphase sowie fehlende Schwankungsreserven weitere Massnahmen zur langfristigen Stabilisierung der PK SBB erforderlich machten. Im Gegensatz zur 2011 erfolgten Sanierung der PK SBB waren die 2016 ergriffenen Massnahmen jedoch zukunftsgerichtet und zielten darauf ab, der Entstehung eines neuerlichen Sanierungsfalls frühzeitig entgegenzuwirken. Die Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen sowie die damit verbundene Senkung des Umwandlungssatzes von 5,8 Prozent auf 5,2 Prozent hätten Leistungseinbussen im Umfang von rund 11 Prozent für die Aktivversicherten zur Folge gehabt. Die PK SBB verfügte jedoch nicht über die Mittel, Abfederungsmassnahmen für die Aktivversicherten zu finanzieren. Die Senkung des technischen Zinssatzes sowie die Anwendung neuer Grundlagen für die Berechnung der Lebenserwartung verursachten bereits Kosten für die Rentnerbestände im Umfang von 965 Millionen Franken. Nur dank dem Einschuss des Arbeitgebers im Umfang von 690 Millionen Franken konnten Leistungseinbussen für die unmittelbar vor der Pensionierung stehenden Jahrgänge und damit ein starker Anstieg der Frühpensionierungen ("Torschlusseffekt") vermieden werden. Um die Leistungseinbussen für die jüngeren Versicherten zu reduzieren, wurden die Spargutschriften um 2,5 Prozent erhöht. Die Finanzierung erfolgte paritätisch: Die Hälfte der Erhöhung wird durch den Arbeitgeber getragen, die Arbeitnehmer übernehmen die andere Hälfte. Darüber hinaus tragen alle Mitarbeitenden der SBB zur angestrebten Stabilisierung der Pensionskasse bei, indem sie 2017 bis 2020 auf generelle Lohnerhöhungen sowie 2016 bis 2018 auf einen Ferientag verzichten. Trotz dieser Massnahmen besteht weiterhin eine Umverteilung zulasten der Aktivversicherten, da deren Altersguthaben 2017 mit lediglich 1,0 Prozent verzinst wurden, wohingegen die Altersguthaben der Passivversicherten mit 2,5 Prozent verzinst wurden.</p><p>4. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass auch andere verselbstständigte Einheiten des Bundes wie die Schweizerische Post AG, die Skyguide AG oder die ETH im gleichen Kontext Zahlungen an ihre Pensionskassen geleistet haben. Die EFK hat im Rahmen ihrer Prüfungen bei den SBB ebenfalls wiederholt Kenntnis von Zahlungen in deren Pensionskasse erhalten. Sie schildert in einem auf dem Internet veröffentlichten Bericht (11417) die Verwendung der Erlöse aus nicht mehr benötigten Immobilien zur Alimentierung der Pensionskasse. Eine spezifische Prüfung der Zahlungen der verselbstständigten Subventionsempfänger an ihre Pensionskassen fand seitens der EFK nicht statt.</p><p>5. Es liegt auch im Interesse der Steuerzahlenden sowie der Kundinnen und Kunden der SBB, dass ein Teil der erzielten Gewinne zur Abfederung von Leistungseinbussen verwendet wird. Die SBB sind zur Erhaltung ihrer Qualität und Leistungsfähigkeit auf qualifiziertes und motiviertes Personal angewiesen. Dementsprechend ist sie bestrebt, attraktive Arbeitsbedingungen bieten zu können. Eine Rentenverschlechterung um 11 Prozent wäre dieser Zielsetzung diametral entgegengestanden und hätte zudem die Gefahr eines starken Anstiegs der Frühpensionierungen mit sich gebracht. Alle übrigen Gewinne verbleiben vollumfänglich im Unternehmen und werden dort in ein attraktives und kostengünstiges Bahnangebot investiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss dem Geschäftsbericht 2016 hat die SBB AG der rechtlich und finanziell eigenständigen Pensionskasse der SBB 690 Millionen Franken überwiesen. Im selben Jahr lag der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung bei 107,1 Prozent, weshalb die ausserordentliche Einzahlung - finanziert aus den laufenden Gewinnen von SBB Immobilien - Fragen aufwirft. So ist es beispielsweise grundsätzlich unverständlich, weshalb die 690 Millionen Franken nicht der allgemeinen Bundeskasse zugeführt, sondern zweckentfremdet in eine autonome Vorsorgeeinrichtung überwiesen wurden. Bei den 690 Millionen Franken handelt es sich schliesslich um Geld der Steuerzahler, welche die SBB massiv subventionieren.</p><p>Im Zusammenhang mit dieser erwähnten Zahlung stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Zahlung?</p><p>2. Die SBB-Pensionskasse ist längst (finanziert durch Milliardenzahlungen der Steuerzahler) saniert. Mit welchem Ziel, wenn nicht einer Sanierung, erfolgte die Zahlung?</p><p>3. Wer genehmigte diese Zahlung? Wurde der Gesamtbundesrat darüber in Kenntnis gesetzt?</p><p>4. Hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) oder der Bundesrat darüber Kenntnis, ob auch andere verselbstständigte und subventionierte Einheiten des Bundes Zahlungen in ihre jeweiligen Pensionskasseneinrichtungen tätigten? Liegt dazu ein Bericht vor?</p><p>5. Ist er nicht auch der Ansicht, dass verselbstständigte subventionierte Einheiten des Bundes allfällige Gewinne in irgendeiner Form den Steuerzahlern zugänglich machen sollen? Im Fall der SBB wäre dies beispielsweise auch über eine Senkung der Ticketpreise möglich.</p>
  • Einzahlungen der verselbstständigten Einheiten des Bundes in ihre jeweiligen Pensionskasseneinrichtungen. Was weiss der Bund?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Die SBB sind eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsrat ist im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates zuständig für die Unternehmensführung. Dies gilt insbesondere auch für den Personalbereich und damit für den Beschluss über die Einlage von 690 Millionen Franken in die Pensionskasse der SBB (PK SBB) im Jahr 2016. Der Bund wurde auf Stufe der Eignervertretung vor dem Entscheid des Verwaltungsrates über dessen Vorhaben informiert.</p><p>2. Im Vorfeld des Entscheids des Verwaltungsrates wurde deutlich, dass die ungünstige Versichertenstruktur der PK SBB, die steigende Lebenserwartung der Mitarbeitenden der SBB, die anhaltende Tiefzinsphase sowie fehlende Schwankungsreserven weitere Massnahmen zur langfristigen Stabilisierung der PK SBB erforderlich machten. Im Gegensatz zur 2011 erfolgten Sanierung der PK SBB waren die 2016 ergriffenen Massnahmen jedoch zukunftsgerichtet und zielten darauf ab, der Entstehung eines neuerlichen Sanierungsfalls frühzeitig entgegenzuwirken. Die Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen sowie die damit verbundene Senkung des Umwandlungssatzes von 5,8 Prozent auf 5,2 Prozent hätten Leistungseinbussen im Umfang von rund 11 Prozent für die Aktivversicherten zur Folge gehabt. Die PK SBB verfügte jedoch nicht über die Mittel, Abfederungsmassnahmen für die Aktivversicherten zu finanzieren. Die Senkung des technischen Zinssatzes sowie die Anwendung neuer Grundlagen für die Berechnung der Lebenserwartung verursachten bereits Kosten für die Rentnerbestände im Umfang von 965 Millionen Franken. Nur dank dem Einschuss des Arbeitgebers im Umfang von 690 Millionen Franken konnten Leistungseinbussen für die unmittelbar vor der Pensionierung stehenden Jahrgänge und damit ein starker Anstieg der Frühpensionierungen ("Torschlusseffekt") vermieden werden. Um die Leistungseinbussen für die jüngeren Versicherten zu reduzieren, wurden die Spargutschriften um 2,5 Prozent erhöht. Die Finanzierung erfolgte paritätisch: Die Hälfte der Erhöhung wird durch den Arbeitgeber getragen, die Arbeitnehmer übernehmen die andere Hälfte. Darüber hinaus tragen alle Mitarbeitenden der SBB zur angestrebten Stabilisierung der Pensionskasse bei, indem sie 2017 bis 2020 auf generelle Lohnerhöhungen sowie 2016 bis 2018 auf einen Ferientag verzichten. Trotz dieser Massnahmen besteht weiterhin eine Umverteilung zulasten der Aktivversicherten, da deren Altersguthaben 2017 mit lediglich 1,0 Prozent verzinst wurden, wohingegen die Altersguthaben der Passivversicherten mit 2,5 Prozent verzinst wurden.</p><p>4. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass auch andere verselbstständigte Einheiten des Bundes wie die Schweizerische Post AG, die Skyguide AG oder die ETH im gleichen Kontext Zahlungen an ihre Pensionskassen geleistet haben. Die EFK hat im Rahmen ihrer Prüfungen bei den SBB ebenfalls wiederholt Kenntnis von Zahlungen in deren Pensionskasse erhalten. Sie schildert in einem auf dem Internet veröffentlichten Bericht (11417) die Verwendung der Erlöse aus nicht mehr benötigten Immobilien zur Alimentierung der Pensionskasse. Eine spezifische Prüfung der Zahlungen der verselbstständigten Subventionsempfänger an ihre Pensionskassen fand seitens der EFK nicht statt.</p><p>5. Es liegt auch im Interesse der Steuerzahlenden sowie der Kundinnen und Kunden der SBB, dass ein Teil der erzielten Gewinne zur Abfederung von Leistungseinbussen verwendet wird. Die SBB sind zur Erhaltung ihrer Qualität und Leistungsfähigkeit auf qualifiziertes und motiviertes Personal angewiesen. Dementsprechend ist sie bestrebt, attraktive Arbeitsbedingungen bieten zu können. Eine Rentenverschlechterung um 11 Prozent wäre dieser Zielsetzung diametral entgegengestanden und hätte zudem die Gefahr eines starken Anstiegs der Frühpensionierungen mit sich gebracht. Alle übrigen Gewinne verbleiben vollumfänglich im Unternehmen und werden dort in ein attraktives und kostengünstiges Bahnangebot investiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss dem Geschäftsbericht 2016 hat die SBB AG der rechtlich und finanziell eigenständigen Pensionskasse der SBB 690 Millionen Franken überwiesen. Im selben Jahr lag der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung bei 107,1 Prozent, weshalb die ausserordentliche Einzahlung - finanziert aus den laufenden Gewinnen von SBB Immobilien - Fragen aufwirft. So ist es beispielsweise grundsätzlich unverständlich, weshalb die 690 Millionen Franken nicht der allgemeinen Bundeskasse zugeführt, sondern zweckentfremdet in eine autonome Vorsorgeeinrichtung überwiesen wurden. Bei den 690 Millionen Franken handelt es sich schliesslich um Geld der Steuerzahler, welche die SBB massiv subventionieren.</p><p>Im Zusammenhang mit dieser erwähnten Zahlung stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Zahlung?</p><p>2. Die SBB-Pensionskasse ist längst (finanziert durch Milliardenzahlungen der Steuerzahler) saniert. Mit welchem Ziel, wenn nicht einer Sanierung, erfolgte die Zahlung?</p><p>3. Wer genehmigte diese Zahlung? Wurde der Gesamtbundesrat darüber in Kenntnis gesetzt?</p><p>4. Hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) oder der Bundesrat darüber Kenntnis, ob auch andere verselbstständigte und subventionierte Einheiten des Bundes Zahlungen in ihre jeweiligen Pensionskasseneinrichtungen tätigten? Liegt dazu ein Bericht vor?</p><p>5. Ist er nicht auch der Ansicht, dass verselbstständigte subventionierte Einheiten des Bundes allfällige Gewinne in irgendeiner Form den Steuerzahlern zugänglich machen sollen? Im Fall der SBB wäre dies beispielsweise auch über eine Senkung der Ticketpreise möglich.</p>
    • Einzahlungen der verselbstständigten Einheiten des Bundes in ihre jeweiligen Pensionskasseneinrichtungen. Was weiss der Bund?

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