Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung

ShortId
18.3018
Id
20183018
Updated
26.03.2024 20:54
Language
de
Title
Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung
AdditionalIndexing
52;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 32e Absatz 4 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 betragen die Bundesabgeltungen für die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen pauschal 8000 Schweizerfranken pro Scheibe und nicht wie für die übrigen beitragsberechtigten Altlasten 40 Prozent der anrechenbaren Kosten. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012" (07.429) zur Vereinfachung der Abgeltungsverfahren festgelegt. Der Betrag von 8000 Schweizerfranken ist auf die damalige Annahme von durchschnittlichen Sanierungskosten von 19 000 Schweizerfranken pro Scheibe für 300-Meter-Schiessanlagen zurückzuführen, was 40 Prozent der Gesamtkosten entspräche (vgl. Bericht zur parlamentarischen Initiative vom 27. Oktober 2008).</p><p>Die in den letzten Jahren erfolgten Sanierungen von 300-Meter-Schiessanlagen zeigen nun aber, dass die Kosten pro Scheibe beträchtlich variieren und meist höher sind. Eine Auswertung in verschiedenen Kantonen ergibt Kosten von durchschnittlich 25 000 Schweizerfranken pro Scheibe. Der Pauschalbetrag von 8000 Schweizerfranken pro Scheibe deckt deshalb in den meisten Fällen weniger als 40 Prozent der Sanierungskosten ab. Diese Aussage wird auch vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bestätigt. Bei grossen Anlagen mit vielen Scheiben (mehr als 15 Scheiben) ist mit tieferen Sanierungskosten pro Scheibe zu rechnen, was wiederum für die Pauschale sprechen würde. Dies ist aber nicht gerecht, da hier die grossen Anlagen mehr profitieren. Zum Beispiel im Kanton Bern verfügen nur 20 bis 25 Prozent der Anlagen über mehr als 15 Scheiben. Der Grossteil der Anlagen verfügt somit über weniger als 15 Scheiben. Wir gehen davon aus, dass den Kantonen so Geld verlorengeht - Geld notabene, welches im Vasa-Fonds bereits zur Verfügung steht und zweckgebunden für die Sanierungen von Altlasten bzw. zur finanziellen Entlastung der Kantone eingesetzt werden muss.</p><p>Die erschwerte Zugänglichkeit eines Kugelfangs kann die Kosten ebenfalls deutlich anheben. Hier sind Bergregionen klar benachteiligt. Im Übrigen hat sich auch gezeigt, dass das Abgeltungsverfahren mit Pauschalbetrag innerhalb der Kantonsverwaltungen keine Vereinfachung und auch keine Entlastung darstellt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 32e Absatz 4 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 so zu ändern, dass für alle Schiessanlagen 40 Prozent der anrechenbaren Kosten durch den Bund abgegolten werden.</p>
  • Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 32e Absatz 4 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 betragen die Bundesabgeltungen für die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen pauschal 8000 Schweizerfranken pro Scheibe und nicht wie für die übrigen beitragsberechtigten Altlasten 40 Prozent der anrechenbaren Kosten. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012" (07.429) zur Vereinfachung der Abgeltungsverfahren festgelegt. Der Betrag von 8000 Schweizerfranken ist auf die damalige Annahme von durchschnittlichen Sanierungskosten von 19 000 Schweizerfranken pro Scheibe für 300-Meter-Schiessanlagen zurückzuführen, was 40 Prozent der Gesamtkosten entspräche (vgl. Bericht zur parlamentarischen Initiative vom 27. Oktober 2008).</p><p>Die in den letzten Jahren erfolgten Sanierungen von 300-Meter-Schiessanlagen zeigen nun aber, dass die Kosten pro Scheibe beträchtlich variieren und meist höher sind. Eine Auswertung in verschiedenen Kantonen ergibt Kosten von durchschnittlich 25 000 Schweizerfranken pro Scheibe. Der Pauschalbetrag von 8000 Schweizerfranken pro Scheibe deckt deshalb in den meisten Fällen weniger als 40 Prozent der Sanierungskosten ab. Diese Aussage wird auch vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bestätigt. Bei grossen Anlagen mit vielen Scheiben (mehr als 15 Scheiben) ist mit tieferen Sanierungskosten pro Scheibe zu rechnen, was wiederum für die Pauschale sprechen würde. Dies ist aber nicht gerecht, da hier die grossen Anlagen mehr profitieren. Zum Beispiel im Kanton Bern verfügen nur 20 bis 25 Prozent der Anlagen über mehr als 15 Scheiben. Der Grossteil der Anlagen verfügt somit über weniger als 15 Scheiben. Wir gehen davon aus, dass den Kantonen so Geld verlorengeht - Geld notabene, welches im Vasa-Fonds bereits zur Verfügung steht und zweckgebunden für die Sanierungen von Altlasten bzw. zur finanziellen Entlastung der Kantone eingesetzt werden muss.</p><p>Die erschwerte Zugänglichkeit eines Kugelfangs kann die Kosten ebenfalls deutlich anheben. Hier sind Bergregionen klar benachteiligt. Im Übrigen hat sich auch gezeigt, dass das Abgeltungsverfahren mit Pauschalbetrag innerhalb der Kantonsverwaltungen keine Vereinfachung und auch keine Entlastung darstellt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 32e Absatz 4 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 so zu ändern, dass für alle Schiessanlagen 40 Prozent der anrechenbaren Kosten durch den Bund abgegolten werden.</p>
    • Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung

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