Führt Filz zu Intransparenz, fehlender Distanz und Missmanagement bei Service-public-Unternehmen?

ShortId
18.3034
Id
20183034
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Führt Filz zu Intransparenz, fehlender Distanz und Missmanagement bei Service-public-Unternehmen?
AdditionalIndexing
34;24;04;48;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat ist enttäuscht über die Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG. Die Post als bundesnahes Unternehmen hat auch im Umgang mit öffentlichen Geldern eine Vorbildfunktion. Der Bundesrat erwartet daher eine rasche und lückenlose Aufklärung der Angelegenheit.</p><p>Die Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Oberleitung der Gesellschaft obliegt gemäss dem Aktienrecht dem Verwaltungsrat. Er ist damit auch zuständig für eine Klärung der Fragen der Verantwortlichkeiten. Der Revisionsbericht des BAV mit den festgestellten Unregelmässigkeiten betrifft die Jahre 2007 bis 2015, also die Zeit, bevor der heutige Verwaltungsratspräsident sein Amt antrat.</p><p>Der Bundesrat hat am 27. Februar 2018 Fedpol als zuständig bezeichnet, das Verwaltungsstrafverfahren in Sachen Postauto Schweiz AG zu führen und Widerhandlungen nach dem Verwaltungsstrafrecht und dem Subventionsgesetz zu verfolgen und zu beurteilen.</p><p>Das für die Eignerinteressen gegenüber der Post zusammen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung zuständige GS-UVEK hat eine Task-Force eingesetzt und prüft, ob auch die Corporate-Governance-Praxis des Bundes extern untersucht werden soll. Im Hinblick auf die Generalversammlung 2018 der Schweizerischen Post AG - insbesondere in Bezug auf die Genehmigung der Rechnung 2017 und die Erteilung der Decharge an den Verwaltungsrat - wird unter anderem geprüft, einen Sachverständigen nach Artikel 731a OR zu ernennen oder eine Sonderprüfung nach Artikel 697a OR durchführen zu lassen.</p><p>Die EFK hat angekündigt, dass sie ihre in ihrem Jahresprogramm ohnehin vorgesehene Prüfung der Post nun auf den Bereich Postauto fokussieren wird.</p><p>3. Ende 2012 wurde der Post an einem Spitzentreffen mit dem BAV - unter Beisein von Vertretern des Eigners (GS-UVEK, EFV) - klar dargelegt, dass im abgegoltenen regionalen Personenverkehr eine branchenübliche Rendite von null gilt. Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Postauto-Gruppe in eine Subholding per 1. Januar 2016 stellten sich beim BAV erneut Fragen zur Einhaltung dieser Vorgabe. Im Rahmen der in der Folge durchgeführten vertieften Revision verweigerte die Post zu Beginn die Einsicht in Unterlagen der Gruppengesellschaften. Nach einem Spitzentreffen zwischen der Konzernleiterin der Post und dem Direktor des BAV Anfang September 2017 kam es zur vollständigen Kooperation der Post mit dem BAV. Ende Oktober 2017 lagen dem BAV erstmals klare Anzeichen bezüglich Ausmass der Unregelmässigkeiten vor. Daraufhin hat das BAV am 2. November 2017 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) über die von der Revision des BAV durchgeführte Prüfung informiert. Am 14. November 2017 unterrichtete die EFK gemäss Finanzkontrollgesetz den Gesamtbundesrat. Am 1. Februar 2018 hat die Revision des BAV den definitiven Prüfungsbericht der Postauto Schweiz AG verschickt und am 6. Februar 2018 informierte das BAV die Öffentlichkeit darüber.</p><p>Bundesrätin Leuthard wurde vom BAV erstmals im Herbst 2017 über die fraglichen Vorgänge ins Bild gesetzt.</p><p>4. Die Post ist seit 2004 in Frankreich im Bereich des Personenverkehrs tätig. Seit 2012 vermag Car postal France schwarze Zahlen zu schreiben und konnte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einen Gewinn von rund 2 Millionen Schweizerfranken ausweisen. Im Rahmen der Expansion nach Frankreich wurden die betroffenen Gesellschaften nur mit einem minimalen Eigenkapital von 200 000 Euro ausgestattet. Die aus Marktaufbaukosten entstandenen Verluste in den Anfangsjahren wurden über Forderungsverzichte der Post ausgeglichen.</p><p>Wie bereits unter Frage 1 dargelegt, sind die Abklärungen rund um die Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG nach wie vor im Gange. Zur Frage, ob das Frankreich-Geschäft von den zu viel erhaltenen Abgeltungen profitiert hat, können deshalb noch keine Aussagen gemacht werden.</p><p>5. Postauto erbringt seit jeher zirka die Hälfte der Transportleistungen unter Beizug von Subunternehmern. Mit diesen Postauto-Unternehmern bestehen langjährige Partnerschaften. Die Verhandlungen zu den Konditionen der Zusammenarbeit werden partnerschaftlich geführt, und die Leistungen werden jährlich vereinbart. Ein wesentliches Kostenelement im Zusammenhang mit der Abgeltung bzw. den Bedingungen der Postauto-Unternehmer sind die Löhne der Chauffeure. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass für alle Chauffeure die gleichen Anstellungsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob sie direkt bei Postauto angestellt sind oder bei einem Postauto-Unternehmer arbeiten.</p><p>6. Nach Angaben der Post wurden die in den letzten Jahren vorgenommenen Stabilisierungsmassnahmen der Pensionskasse antizipiert, um eine mögliche Sanierungspflicht zu verhindern. Dies war insbesondere aufgrund der aktuellen Zinssituation und des relativ hohen Rentnerbestandes unumgänglich.</p><p>Die Senkungen des technischen Zinssatzes in drei Schritten in den Jahren 2013, 2016 und 2018 auf heute 1,75 Prozent (von ursprünglich 4 Prozent) wurden jeweils unter Beteiligung der aktiven Belegschaft, der Pensionskasse sowie der Post finanziert. Mit der Vornahme von Leistungsanpassungen und Minderverzinsungen wurde den Vorgaben des Bundesrates in den strategischen Zielen nachgekommen, wonach sich die Post im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen massgeblichen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse einsetzt.</p><p>Der Bundesrat erstattet den Aufsichtskommissionen GPK und FK jedes Jahr Bericht über die Zielerreichung der bundesnahen Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr. Dabei erfolgen jeweils auch Ausführungen zur Situation der Pensionskasse sowie zur Gewinnverwendung.</p><p>7. Die Verantwortung dafür, dass im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr das Subventions- und das Personenbeförderungsgesetz eingehalten werden, liegt bei den Transportunternehmen selbst. Ergänzend zu den Prüfungen des Verwaltungsrates und der externen Revisionsstelle kontrolliert das BAV die Abrechnung des Unternehmens im Rahmen der Rechnungsgenehmigung. Die Prüfung bezieht sich auf Inhalte, welche zwischen Besteller (Bund, Kantone) und Transportunternehmen vereinbart wurden, sowie auf spezialgesetzliche Vorschriften (wie Gewinnverwendung). Zudem führt die Revision des BAV stichproben- und risikoorientiert vertiefte Prüfungen des subventionierten Geschäftes durch. Das BAV hat hierbei in den letzten Jahren verschiedentlich Feststellungen gemacht und zum Beispiel bei der Postauto AG 2011 die Verrechnung von Management Fees kritisiert. Im Rahmen der ordentlichen Prüfungen waren die Unregelmässigkeiten bei Postauto für das BAV jedoch nicht erkennbar. Diese konnten erst in der zusätzlich durchgeführten vertieften Prüfung aufgedeckt werden. Die EFK und die kantonalen Finanzkontrollen können zudem mittels Stichproben die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Transportunternehmen prüfen.</p><p>8. Bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum können Interessenkonflikte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Mittels einer kohärenten und transparenten Corporate Governance und einer entsprechenden Regulierung lassen sich diese potenziellen Konflikte jedoch weitgehend entschärfen. So hat der Bund seine Rollen als Eigentümer, Marktregulierungs- und Aufsichtsinstanz sowie als Besteller bzw. Gewährleister öffentlicher Dienstleistungen rechtlich, institutionell und administrativ getrennt. Die verschiedenen Verantwortlichkeiten sind klar geregelt und werden von verschiedenen Verwaltungseinheiten wahrgenommen. Die Aufsichtsstellen (BAV, Bakom, Postcom, Finma, SNB, PÜ) handeln bei Aufsichtsfragen im Grundsatz weisungsungebunden. Die Rolle als Besteller der öffentlichen Dienstleistungen wird insbesondere durch das BAV wahrgenommen. Die Wahrung der Eignerinteressen liegt in der gemeinsamen Verantwortung von GS-UVEK und EFV.</p><p>Die Corporate Governance des Bundes wurde letztmals 2012 evaluiert. In ihrem Bericht (BBl 2012 8545) kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat. Aufgrund der vorliegend zur Diskussion stehenden Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG ist der Bundesrat jedoch bereit, eine Entflechtung zwischen der Subventionskontrolle und der Marktaufsicht zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der mutmassliche Subventionsbetrug bei der Postauto Schweiz AG ist symptomatisch für die Entwicklung der Service-public-Unternehmen. Die SVP fordert Transparenz und dringend eine externe Untersuchung. Daher bittet sie den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verwaltungsratspräsident Schwaller präsidierte die Ausschüsse Audit, Risk und Compliance. Er spricht an der Medienkonferenz vom 15. Februar 2018 von Vorgängen "systemischer Natur". Wie sieht der Bundesrat die Verantwortlichkeit von Verwaltungsratspräsident Schwaller und seiner Vorgänger?</p><p>2. Unterstützt er die Forderung der SVP, wonach der mutmassliche Subventionsbetrug durch einen unabhängigen alt Bundesrichter, einen emeritierten Professor oder eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertengruppe untersucht wird und nicht durch eine externe Revisionsfirma? Verlangt der Bund als Eigner eine Sonderprüfung?</p><p>3. Seit wann wusste die EFK über die fraglichen Vorgänge Bescheid? Seit wann das BAV? Seit wann Bundesrätin Leuthard? Welche anderen Einheiten wussten Bescheid? Weshalb wurde nichts unternommen?</p><p>4. Wie rechtfertigt er den Geldtransfer zu Car postal France, welche in Frankreich verurteilt wurde und wo Defizite versteckt wurden?</p><p>5. Wie lassen sich die erzielten Gewinne rechtfertigen, während die Postauto Schweiz AG die privaten Postauto-Subunternehmer im Land in den letzten Jahren mit immer schlechteren Abgeltungen und Bedingungen unter Druck setzte?</p><p>6. Wie rechtfertigt er die mehrfache Entnahme von Hunderten Millionen Franken aus der Post während der letzten Jahre und deren Verschiebung in die Pensionskasse? Wie hat sich das Parlament zu dieser Gewinnverteilung (Gewinnminderung) geäussert?</p><p>7. Was unternimmt er, damit Subventionsbetrug bei anderen Service-public-Unternehmen verhindert werden kann?</p><p>8. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat unter anderem die Aufsicht über Postauto Schweiz AG und SBB. Bei Problemen muss sich das BAV an die Chefin, Bundesrätin Leuthard, wenden, die gleichzeitig die Eignerrolle wahrnimmt. Die gleiche Problematik stellt sich auch beim Bundesamt für Kommunikation. Wie gedenkt der Bundesrat diese offensichtliche Fehlkonzeption zu korrigieren?</p>
  • Führt Filz zu Intransparenz, fehlender Distanz und Missmanagement bei Service-public-Unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat ist enttäuscht über die Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG. Die Post als bundesnahes Unternehmen hat auch im Umgang mit öffentlichen Geldern eine Vorbildfunktion. Der Bundesrat erwartet daher eine rasche und lückenlose Aufklärung der Angelegenheit.</p><p>Die Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Oberleitung der Gesellschaft obliegt gemäss dem Aktienrecht dem Verwaltungsrat. Er ist damit auch zuständig für eine Klärung der Fragen der Verantwortlichkeiten. Der Revisionsbericht des BAV mit den festgestellten Unregelmässigkeiten betrifft die Jahre 2007 bis 2015, also die Zeit, bevor der heutige Verwaltungsratspräsident sein Amt antrat.</p><p>Der Bundesrat hat am 27. Februar 2018 Fedpol als zuständig bezeichnet, das Verwaltungsstrafverfahren in Sachen Postauto Schweiz AG zu führen und Widerhandlungen nach dem Verwaltungsstrafrecht und dem Subventionsgesetz zu verfolgen und zu beurteilen.</p><p>Das für die Eignerinteressen gegenüber der Post zusammen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung zuständige GS-UVEK hat eine Task-Force eingesetzt und prüft, ob auch die Corporate-Governance-Praxis des Bundes extern untersucht werden soll. Im Hinblick auf die Generalversammlung 2018 der Schweizerischen Post AG - insbesondere in Bezug auf die Genehmigung der Rechnung 2017 und die Erteilung der Decharge an den Verwaltungsrat - wird unter anderem geprüft, einen Sachverständigen nach Artikel 731a OR zu ernennen oder eine Sonderprüfung nach Artikel 697a OR durchführen zu lassen.</p><p>Die EFK hat angekündigt, dass sie ihre in ihrem Jahresprogramm ohnehin vorgesehene Prüfung der Post nun auf den Bereich Postauto fokussieren wird.</p><p>3. Ende 2012 wurde der Post an einem Spitzentreffen mit dem BAV - unter Beisein von Vertretern des Eigners (GS-UVEK, EFV) - klar dargelegt, dass im abgegoltenen regionalen Personenverkehr eine branchenübliche Rendite von null gilt. Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Postauto-Gruppe in eine Subholding per 1. Januar 2016 stellten sich beim BAV erneut Fragen zur Einhaltung dieser Vorgabe. Im Rahmen der in der Folge durchgeführten vertieften Revision verweigerte die Post zu Beginn die Einsicht in Unterlagen der Gruppengesellschaften. Nach einem Spitzentreffen zwischen der Konzernleiterin der Post und dem Direktor des BAV Anfang September 2017 kam es zur vollständigen Kooperation der Post mit dem BAV. Ende Oktober 2017 lagen dem BAV erstmals klare Anzeichen bezüglich Ausmass der Unregelmässigkeiten vor. Daraufhin hat das BAV am 2. November 2017 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) über die von der Revision des BAV durchgeführte Prüfung informiert. Am 14. November 2017 unterrichtete die EFK gemäss Finanzkontrollgesetz den Gesamtbundesrat. Am 1. Februar 2018 hat die Revision des BAV den definitiven Prüfungsbericht der Postauto Schweiz AG verschickt und am 6. Februar 2018 informierte das BAV die Öffentlichkeit darüber.</p><p>Bundesrätin Leuthard wurde vom BAV erstmals im Herbst 2017 über die fraglichen Vorgänge ins Bild gesetzt.</p><p>4. Die Post ist seit 2004 in Frankreich im Bereich des Personenverkehrs tätig. Seit 2012 vermag Car postal France schwarze Zahlen zu schreiben und konnte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einen Gewinn von rund 2 Millionen Schweizerfranken ausweisen. Im Rahmen der Expansion nach Frankreich wurden die betroffenen Gesellschaften nur mit einem minimalen Eigenkapital von 200 000 Euro ausgestattet. Die aus Marktaufbaukosten entstandenen Verluste in den Anfangsjahren wurden über Forderungsverzichte der Post ausgeglichen.</p><p>Wie bereits unter Frage 1 dargelegt, sind die Abklärungen rund um die Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG nach wie vor im Gange. Zur Frage, ob das Frankreich-Geschäft von den zu viel erhaltenen Abgeltungen profitiert hat, können deshalb noch keine Aussagen gemacht werden.</p><p>5. Postauto erbringt seit jeher zirka die Hälfte der Transportleistungen unter Beizug von Subunternehmern. Mit diesen Postauto-Unternehmern bestehen langjährige Partnerschaften. Die Verhandlungen zu den Konditionen der Zusammenarbeit werden partnerschaftlich geführt, und die Leistungen werden jährlich vereinbart. Ein wesentliches Kostenelement im Zusammenhang mit der Abgeltung bzw. den Bedingungen der Postauto-Unternehmer sind die Löhne der Chauffeure. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass für alle Chauffeure die gleichen Anstellungsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob sie direkt bei Postauto angestellt sind oder bei einem Postauto-Unternehmer arbeiten.</p><p>6. Nach Angaben der Post wurden die in den letzten Jahren vorgenommenen Stabilisierungsmassnahmen der Pensionskasse antizipiert, um eine mögliche Sanierungspflicht zu verhindern. Dies war insbesondere aufgrund der aktuellen Zinssituation und des relativ hohen Rentnerbestandes unumgänglich.</p><p>Die Senkungen des technischen Zinssatzes in drei Schritten in den Jahren 2013, 2016 und 2018 auf heute 1,75 Prozent (von ursprünglich 4 Prozent) wurden jeweils unter Beteiligung der aktiven Belegschaft, der Pensionskasse sowie der Post finanziert. Mit der Vornahme von Leistungsanpassungen und Minderverzinsungen wurde den Vorgaben des Bundesrates in den strategischen Zielen nachgekommen, wonach sich die Post im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen massgeblichen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse einsetzt.</p><p>Der Bundesrat erstattet den Aufsichtskommissionen GPK und FK jedes Jahr Bericht über die Zielerreichung der bundesnahen Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr. Dabei erfolgen jeweils auch Ausführungen zur Situation der Pensionskasse sowie zur Gewinnverwendung.</p><p>7. Die Verantwortung dafür, dass im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr das Subventions- und das Personenbeförderungsgesetz eingehalten werden, liegt bei den Transportunternehmen selbst. Ergänzend zu den Prüfungen des Verwaltungsrates und der externen Revisionsstelle kontrolliert das BAV die Abrechnung des Unternehmens im Rahmen der Rechnungsgenehmigung. Die Prüfung bezieht sich auf Inhalte, welche zwischen Besteller (Bund, Kantone) und Transportunternehmen vereinbart wurden, sowie auf spezialgesetzliche Vorschriften (wie Gewinnverwendung). Zudem führt die Revision des BAV stichproben- und risikoorientiert vertiefte Prüfungen des subventionierten Geschäftes durch. Das BAV hat hierbei in den letzten Jahren verschiedentlich Feststellungen gemacht und zum Beispiel bei der Postauto AG 2011 die Verrechnung von Management Fees kritisiert. Im Rahmen der ordentlichen Prüfungen waren die Unregelmässigkeiten bei Postauto für das BAV jedoch nicht erkennbar. Diese konnten erst in der zusätzlich durchgeführten vertieften Prüfung aufgedeckt werden. Die EFK und die kantonalen Finanzkontrollen können zudem mittels Stichproben die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Transportunternehmen prüfen.</p><p>8. Bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum können Interessenkonflikte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Mittels einer kohärenten und transparenten Corporate Governance und einer entsprechenden Regulierung lassen sich diese potenziellen Konflikte jedoch weitgehend entschärfen. So hat der Bund seine Rollen als Eigentümer, Marktregulierungs- und Aufsichtsinstanz sowie als Besteller bzw. Gewährleister öffentlicher Dienstleistungen rechtlich, institutionell und administrativ getrennt. Die verschiedenen Verantwortlichkeiten sind klar geregelt und werden von verschiedenen Verwaltungseinheiten wahrgenommen. Die Aufsichtsstellen (BAV, Bakom, Postcom, Finma, SNB, PÜ) handeln bei Aufsichtsfragen im Grundsatz weisungsungebunden. Die Rolle als Besteller der öffentlichen Dienstleistungen wird insbesondere durch das BAV wahrgenommen. Die Wahrung der Eignerinteressen liegt in der gemeinsamen Verantwortung von GS-UVEK und EFV.</p><p>Die Corporate Governance des Bundes wurde letztmals 2012 evaluiert. In ihrem Bericht (BBl 2012 8545) kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat. Aufgrund der vorliegend zur Diskussion stehenden Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG ist der Bundesrat jedoch bereit, eine Entflechtung zwischen der Subventionskontrolle und der Marktaufsicht zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der mutmassliche Subventionsbetrug bei der Postauto Schweiz AG ist symptomatisch für die Entwicklung der Service-public-Unternehmen. Die SVP fordert Transparenz und dringend eine externe Untersuchung. Daher bittet sie den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verwaltungsratspräsident Schwaller präsidierte die Ausschüsse Audit, Risk und Compliance. Er spricht an der Medienkonferenz vom 15. Februar 2018 von Vorgängen "systemischer Natur". Wie sieht der Bundesrat die Verantwortlichkeit von Verwaltungsratspräsident Schwaller und seiner Vorgänger?</p><p>2. Unterstützt er die Forderung der SVP, wonach der mutmassliche Subventionsbetrug durch einen unabhängigen alt Bundesrichter, einen emeritierten Professor oder eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertengruppe untersucht wird und nicht durch eine externe Revisionsfirma? Verlangt der Bund als Eigner eine Sonderprüfung?</p><p>3. Seit wann wusste die EFK über die fraglichen Vorgänge Bescheid? Seit wann das BAV? Seit wann Bundesrätin Leuthard? Welche anderen Einheiten wussten Bescheid? Weshalb wurde nichts unternommen?</p><p>4. Wie rechtfertigt er den Geldtransfer zu Car postal France, welche in Frankreich verurteilt wurde und wo Defizite versteckt wurden?</p><p>5. Wie lassen sich die erzielten Gewinne rechtfertigen, während die Postauto Schweiz AG die privaten Postauto-Subunternehmer im Land in den letzten Jahren mit immer schlechteren Abgeltungen und Bedingungen unter Druck setzte?</p><p>6. Wie rechtfertigt er die mehrfache Entnahme von Hunderten Millionen Franken aus der Post während der letzten Jahre und deren Verschiebung in die Pensionskasse? Wie hat sich das Parlament zu dieser Gewinnverteilung (Gewinnminderung) geäussert?</p><p>7. Was unternimmt er, damit Subventionsbetrug bei anderen Service-public-Unternehmen verhindert werden kann?</p><p>8. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat unter anderem die Aufsicht über Postauto Schweiz AG und SBB. Bei Problemen muss sich das BAV an die Chefin, Bundesrätin Leuthard, wenden, die gleichzeitig die Eignerrolle wahrnimmt. Die gleiche Problematik stellt sich auch beim Bundesamt für Kommunikation. Wie gedenkt der Bundesrat diese offensichtliche Fehlkonzeption zu korrigieren?</p>
    • Führt Filz zu Intransparenz, fehlender Distanz und Missmanagement bei Service-public-Unternehmen?

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