Wie will der Bundesrat das Vertrauen in die Postauto AG wiederherstellen?

ShortId
18.3036
Id
20183036
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Wie will der Bundesrat das Vertrauen in die Postauto AG wiederherstellen?
AdditionalIndexing
34;24;48;04;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Postauto-Gruppe in eine Subholding verlangte das BAV 2014, dass die neue Struktur den subventionsrechtlichen Bestimmungen zu genügen habe und eine subventionsrechtliche Überprüfung möglich sein müsse. Für 2016, das heisst mit dem ersten Rechnungsjahr, wurde eine vertiefte Revision der neuen Struktur angekündigt.</p><p>Wie aus dem Prüfungsbericht der Revision des BAV vom 6. Februar 2018 hervorgeht, stellte die Postauto Schweiz AG im Rahmen dieser Prüfung zwar verschiedene Unterlagen zur Verfügung, verweigerte aber die Einsicht in Unterlagen der Gruppengesellschaften. Auch wurden Fragen bezüglich Verrechnungen und Beschaffungen innerhalb der Postauto-Gruppe nicht beantwortet. Nach mehreren Briefwechseln wurde anlässlich eines Spitzentreffens (mit der Konzernchefin der Post und dem Direktor des BAV) Anfang September 2017 die Kooperation der Postauto-Gesellschaften zugesichert. Mitte Oktober 2017 wurden die verlangten Unterlagen abgegeben, welche notwendig waren, um die Prüfung durchzuführen. Ende Oktober 2017 lagen dem BAV erstmals klare Anzeichen bezüglich Ausmass der Unregelmässigkeiten vor. Daraufhin hat das BAV am 2. November 2017 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) informiert. Diese hat in der Folge auch den Bundesrat ins Bild gesetzt.</p><p>Am 1. Februar 2018 hat die Revision des BAV den definitiven Prüfungsbericht der Postauto Schweiz AG verschickt und am 6. Februar 2018 informierte das BAV die Öffentlichkeit darüber. Am 14. Februar 2018 reichte das BAV bei der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige gegen unbekannt bzw. alle möglicherweise infragekommenden Organe der Post AG und der Postauto Schweiz AG ein. Nachdem sich diese als nicht zuständig erklärt hatten, beauftragte der Bundesrat am 27. Februar 2018 Fedpol, ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren durchzuführen. Das Verfahren gegen die Postauto AG und die Schweizerische Post AG wurde am 2. März 2018 eröffnet. Fedpol könnte gemäss Gesetz Bussen oder Geldstrafen aussprechen. Würde eine Widerhandlung derart schwer wiegen, dass sie mit einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Massnahmen zu sanktionieren wäre, müsste Fedpol die Akten von Amtes wegen dem zuständigen Strafgericht überweisen.</p><p>Im Hinblick auf die Generalversammlung 2018 der Schweizerischen Post AG - insbesondere in Bezug auf die Genehmigung der Rechnung 2017 und die Erteilung der Decharge an den Verwaltungsrat - wird von den Eignerstellen unter anderem geprüft, einen Sachverständigen nach Artikel 731a OR zu ernennen oder eine Sonderprüfung nach Artikel 697a OR durchführen zu lassen.</p><p>5. An der Medienorientierung vom 15. Februar 2018 stellte der Präsident des Verwaltungsrates der Post eine umfassende Aufarbeitung der Unregelmässigkeiten und eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse in Aussicht. Die Post will damit möglichst rasch volle Transparenz schaffen.</p><p>In Frankreich sind noch Gerichtsverfahren hängig, deren Ausgang abgewartet werden muss. Die EFK sieht vor, dieses Thema in die laufende Prüfung einzubeziehen. In der Schweiz ist es Sache der unterlegenen Mitbewerber oder der in den Ausschreibungen federführenden Kantone, eine allfällige Neubeurteilung des Vergabeverfahrens zu veranlassen.</p><p>6.-9. Die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der Post liegt in erster Linie bei deren Organen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle). Der Bundesrat führt die Post wie alle anderen ausgelagerten Unternehmen über strategische Ziele. Diese Steuerung hat sich grundsätzlich bewährt, was unter anderem auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in einem Evaluationsbericht 2012 (BBl 2012 8545) festgestellt hat. Der Bund macht der Postauto Schweiz AG keine Gewinnvorgaben. Die strategischen Ziele des Bundesrates für den Post-Konzern sprechen von einer branchenüblichen Rendite in allen Geschäftsfeldern. Die Gesamtverantwortung für den korrekten und reibungslosen Betrieb der Post liegt beim Verwaltungsrat.</p><p>10. Der Bundesrat ist besorgt über die Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG. Bundesnahe Betriebe müssen im Umgang mit öffentlichen Geldern eine Vorbildfunktion zum Wohl der Steuerzahler und ihrer Kundinnen und Kunden erfüllen. Der Bundesrat erwartet eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die Postauto Schweiz AG und begrüsst daher die vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG eingeleiteten Massnahmen sowie andere Bestrebungen, die zur Klärung beitragen. Nur durch diese uneingeschränkte Transparenz lässt sich das Vertrauen in die Post wiederherstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Post erlitt beim Postauto-Skandal einen enormen Imageschaden. Niemand kann nachvollziehen, wie es der Postauto-Spitze gelungen ist, unrechtmässige Abgeltungen von 78,3 Millionen Franken zu "erwirtschaften" und zu verstecken. Die Post will diese Summe vollumfänglich an Bund und Kantone zurückbezahlen. Doch damit ist es nicht getan. Es stellen sich grundsätzliche Fragen zur Steuerung und zur Aufsicht bundesnaher Betriebe. Der Ruf des Service public in der Schweiz steht auf dem Spiel. </p><p>1. Seit wann sind die Verwaltungsstellen des Bundes über die vermuteten Betrügereien bei Postauto informiert?</p><p>2. Was unternahmen die zuständigen Verwaltungsstellen seit der ersten Information, um die vermuteten Betrügereien abzuklären und die Verantwortlichen zu finden?</p><p>3. Erachtet der Bundesrat die von der Post eingeleitete interne Untersuchung als ausreichend? Falls nein: Wird er eine eigene Sonderprüfung auslösen?</p><p>4. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Gemäss Bundesanwaltschaft fallen die mutmasslichen Widerhandlungen, die das BAV in seiner Strafanzeige geltend macht, aber unter das Verwaltungsstrafrecht. Welche Möglichkeiten haben die Behörden im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts für die Sanktionierung von Subventionsbetrug?</p><p>5. Durch die vermuteten Betrügereien hat sich Postauto in Ausschreibungsverfahren eventuell ungerechtfertigte Vorteile verschafft und mit zu tiefen (subventionierten) Preisen offeriert. Wird dieser Tatbestand von der internen Untersuchung des Post-Verwaltungsrates beleuchtet? Wird auch das Vergabeverfahren von Car postal France untersucht? Welche Möglichkeiten haben unterlegene Unternehmungen, um eine Überprüfung von Vergabeentscheidungen zu verlangen?</p><p>6. Wo ist aus Sicht des Bundesrates die Hauptverantwortung für den korrekten und reibungslosen Betrieb der Post als bundeseigenes Unternehmen festzumachen?</p><p>7. Verlangte der Bund als Eigner, dass Postauto jeweils Gewinne erzielt? Wie lauteten die entsprechenden Eignerziele bezogen auf Postauto in den Jahren 2010 bis 2018?</p><p>8. Wie hoch waren bzw. sind die Gewinnvorgaben von der Post gegenüber Postauto in den Jahren 2010 bis 2018?</p><p>9. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Bundesbetriebe ihre Finanzziele gegenüber den volkswirtschaftlichen Zielen nicht überbewerten?</p><p>10. Was unternimmt der Bundesrat, um das Vertrauen in die Post und den Service public generell wiederherzustellen?</p>
  • Wie will der Bundesrat das Vertrauen in die Postauto AG wiederherstellen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Postauto-Gruppe in eine Subholding verlangte das BAV 2014, dass die neue Struktur den subventionsrechtlichen Bestimmungen zu genügen habe und eine subventionsrechtliche Überprüfung möglich sein müsse. Für 2016, das heisst mit dem ersten Rechnungsjahr, wurde eine vertiefte Revision der neuen Struktur angekündigt.</p><p>Wie aus dem Prüfungsbericht der Revision des BAV vom 6. Februar 2018 hervorgeht, stellte die Postauto Schweiz AG im Rahmen dieser Prüfung zwar verschiedene Unterlagen zur Verfügung, verweigerte aber die Einsicht in Unterlagen der Gruppengesellschaften. Auch wurden Fragen bezüglich Verrechnungen und Beschaffungen innerhalb der Postauto-Gruppe nicht beantwortet. Nach mehreren Briefwechseln wurde anlässlich eines Spitzentreffens (mit der Konzernchefin der Post und dem Direktor des BAV) Anfang September 2017 die Kooperation der Postauto-Gesellschaften zugesichert. Mitte Oktober 2017 wurden die verlangten Unterlagen abgegeben, welche notwendig waren, um die Prüfung durchzuführen. Ende Oktober 2017 lagen dem BAV erstmals klare Anzeichen bezüglich Ausmass der Unregelmässigkeiten vor. Daraufhin hat das BAV am 2. November 2017 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) informiert. Diese hat in der Folge auch den Bundesrat ins Bild gesetzt.</p><p>Am 1. Februar 2018 hat die Revision des BAV den definitiven Prüfungsbericht der Postauto Schweiz AG verschickt und am 6. Februar 2018 informierte das BAV die Öffentlichkeit darüber. Am 14. Februar 2018 reichte das BAV bei der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige gegen unbekannt bzw. alle möglicherweise infragekommenden Organe der Post AG und der Postauto Schweiz AG ein. Nachdem sich diese als nicht zuständig erklärt hatten, beauftragte der Bundesrat am 27. Februar 2018 Fedpol, ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren durchzuführen. Das Verfahren gegen die Postauto AG und die Schweizerische Post AG wurde am 2. März 2018 eröffnet. Fedpol könnte gemäss Gesetz Bussen oder Geldstrafen aussprechen. Würde eine Widerhandlung derart schwer wiegen, dass sie mit einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Massnahmen zu sanktionieren wäre, müsste Fedpol die Akten von Amtes wegen dem zuständigen Strafgericht überweisen.</p><p>Im Hinblick auf die Generalversammlung 2018 der Schweizerischen Post AG - insbesondere in Bezug auf die Genehmigung der Rechnung 2017 und die Erteilung der Decharge an den Verwaltungsrat - wird von den Eignerstellen unter anderem geprüft, einen Sachverständigen nach Artikel 731a OR zu ernennen oder eine Sonderprüfung nach Artikel 697a OR durchführen zu lassen.</p><p>5. An der Medienorientierung vom 15. Februar 2018 stellte der Präsident des Verwaltungsrates der Post eine umfassende Aufarbeitung der Unregelmässigkeiten und eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse in Aussicht. Die Post will damit möglichst rasch volle Transparenz schaffen.</p><p>In Frankreich sind noch Gerichtsverfahren hängig, deren Ausgang abgewartet werden muss. Die EFK sieht vor, dieses Thema in die laufende Prüfung einzubeziehen. In der Schweiz ist es Sache der unterlegenen Mitbewerber oder der in den Ausschreibungen federführenden Kantone, eine allfällige Neubeurteilung des Vergabeverfahrens zu veranlassen.</p><p>6.-9. Die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der Post liegt in erster Linie bei deren Organen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle). Der Bundesrat führt die Post wie alle anderen ausgelagerten Unternehmen über strategische Ziele. Diese Steuerung hat sich grundsätzlich bewährt, was unter anderem auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in einem Evaluationsbericht 2012 (BBl 2012 8545) festgestellt hat. Der Bund macht der Postauto Schweiz AG keine Gewinnvorgaben. Die strategischen Ziele des Bundesrates für den Post-Konzern sprechen von einer branchenüblichen Rendite in allen Geschäftsfeldern. Die Gesamtverantwortung für den korrekten und reibungslosen Betrieb der Post liegt beim Verwaltungsrat.</p><p>10. Der Bundesrat ist besorgt über die Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG. Bundesnahe Betriebe müssen im Umgang mit öffentlichen Geldern eine Vorbildfunktion zum Wohl der Steuerzahler und ihrer Kundinnen und Kunden erfüllen. Der Bundesrat erwartet eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die Postauto Schweiz AG und begrüsst daher die vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG eingeleiteten Massnahmen sowie andere Bestrebungen, die zur Klärung beitragen. Nur durch diese uneingeschränkte Transparenz lässt sich das Vertrauen in die Post wiederherstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Post erlitt beim Postauto-Skandal einen enormen Imageschaden. Niemand kann nachvollziehen, wie es der Postauto-Spitze gelungen ist, unrechtmässige Abgeltungen von 78,3 Millionen Franken zu "erwirtschaften" und zu verstecken. Die Post will diese Summe vollumfänglich an Bund und Kantone zurückbezahlen. Doch damit ist es nicht getan. Es stellen sich grundsätzliche Fragen zur Steuerung und zur Aufsicht bundesnaher Betriebe. Der Ruf des Service public in der Schweiz steht auf dem Spiel. </p><p>1. Seit wann sind die Verwaltungsstellen des Bundes über die vermuteten Betrügereien bei Postauto informiert?</p><p>2. Was unternahmen die zuständigen Verwaltungsstellen seit der ersten Information, um die vermuteten Betrügereien abzuklären und die Verantwortlichen zu finden?</p><p>3. Erachtet der Bundesrat die von der Post eingeleitete interne Untersuchung als ausreichend? Falls nein: Wird er eine eigene Sonderprüfung auslösen?</p><p>4. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Gemäss Bundesanwaltschaft fallen die mutmasslichen Widerhandlungen, die das BAV in seiner Strafanzeige geltend macht, aber unter das Verwaltungsstrafrecht. Welche Möglichkeiten haben die Behörden im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts für die Sanktionierung von Subventionsbetrug?</p><p>5. Durch die vermuteten Betrügereien hat sich Postauto in Ausschreibungsverfahren eventuell ungerechtfertigte Vorteile verschafft und mit zu tiefen (subventionierten) Preisen offeriert. Wird dieser Tatbestand von der internen Untersuchung des Post-Verwaltungsrates beleuchtet? Wird auch das Vergabeverfahren von Car postal France untersucht? Welche Möglichkeiten haben unterlegene Unternehmungen, um eine Überprüfung von Vergabeentscheidungen zu verlangen?</p><p>6. Wo ist aus Sicht des Bundesrates die Hauptverantwortung für den korrekten und reibungslosen Betrieb der Post als bundeseigenes Unternehmen festzumachen?</p><p>7. Verlangte der Bund als Eigner, dass Postauto jeweils Gewinne erzielt? Wie lauteten die entsprechenden Eignerziele bezogen auf Postauto in den Jahren 2010 bis 2018?</p><p>8. Wie hoch waren bzw. sind die Gewinnvorgaben von der Post gegenüber Postauto in den Jahren 2010 bis 2018?</p><p>9. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Bundesbetriebe ihre Finanzziele gegenüber den volkswirtschaftlichen Zielen nicht überbewerten?</p><p>10. Was unternimmt der Bundesrat, um das Vertrauen in die Post und den Service public generell wiederherzustellen?</p>
    • Wie will der Bundesrat das Vertrauen in die Postauto AG wiederherstellen?

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