Steuerung der strategischen Ziele von Post, SBB und Swisscom durch die Bundesversammlung

ShortId
18.3042
Id
20183042
Updated
28.07.2023 03:44
Language
de
Title
Steuerung der strategischen Ziele von Post, SBB und Swisscom durch die Bundesversammlung
AdditionalIndexing
34;48;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund ist Eigner der Post, der SBB und der Swisscom. Er steuert diese Unternehmen unter anderem durch die strategischen Ziele, die jeweils für vier Jahre erlassen werden. Die Bestimmungen zu diesen strategischen Zielen sind nicht einheitlich. Einzig das Postorganisationsgesetz sieht eine Konsultation der Kommissionen der Bundesversammlung vor. Das Parlament hat damit kaum Einflussmöglichkeit auf die Ausformulierung der Ziele. Auch die Kontrolle der Zielerreichung ist nicht per se in der Kompetenz der Bundesversammlung. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Relevanz der Tätigkeit der drei Unternehmen erscheint eine stärkere Steuerung durch das Parlament angebracht.</p>
  • <p>Die Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes ist Aufgabe des Bundesrates. Die strategischen Ziele, welche die Prioritäten des Eigners für eine Periode von jeweils vier Jahren festschreiben und transparent machen, sind gemäss Corporate-Governance-Strategie des Bundesrates ein zentrales Instrument zur Steuerung der verselbstständigten Einheiten.</p><p>Den eidgenössischen Räten fallen die Oberaufsicht und eine Mitwirkung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes zu (Art. 169 Abs. 1 BV, SR 101; Art. 28 Abs. 1 und 1bis ParlG, SR 171.10). Sie wirken mit bei der Festlegung der strategischen Ziele für die verselbstständigten Einheiten und können dem Bundesrat Aufträge erteilen im Hinblick auf deren Festlegung oder Änderung. In diesem Zusammenhang unterbreitet das zuständige Departement in der Regel die Entwürfe der strategischen Ziele den zuständigen Fachkommissionen jeweils zur Konsultation - im Falle der strategischen Ziele für die Schweizerische Post, die SBB sowie die Swisscom den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF).</p><p>Der Bundesrat ist verpflichtet, dem Parlament periodisch über die Erreichung der für die verselbstständigten Einheiten festgelegten strategischen Ziele Bericht zu erstatten (Art. 148 Abs. 3bis ParlG): Kurzberichte erfolgen jährlich über alle verselbstständigten Einheiten und richten sich an das Parlament und die Öffentlichkeit. Vertiefte Berichte erfolgen jährlich über Einheiten mit besonderer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung (ETH-Bereich, Finma, Schweizerische Post, Ruag, SBB, Skyguide und Swisscom) und alle vier Jahre über die übrigen Einheiten. Die vertieften Berichte sind in der Regel zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses vertraulich und ausschliesslich an die Aufsichtskommissionen adressiert. Im Rahmen ihrer parlamentarischen Oberaufsicht führen die zuständigen Aufsichts- und Fachkommissionen mit den Vorstehenden der betroffenen Departemente Aussprachen über die Einschätzung des Bundesrates zur Erreichung der strategischen Ziele. Anschliessend erfolgt die Information des Parlamentes durch die Kommissionen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind damit die Anliegen der Motion nach einer Mitwirkung und Information des Parlamentes und seiner zuständigen Kommissionen bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten - namentlich bei der Schweizerischen Post, den SBB sowie der Swisscom - erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Postorganisationsgesetz (SR 783.1), das Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SR 742.31) und das Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (SR 784.11) bezüglich der strategischen Ziele wie folgt zu vereinheitlichen und zu ergänzen: </p><p>1. Vor der Verabschiedung der Ziele durch den Bundesrat müssen die zuständigen Kommissionen konsultiert werden;</p><p>2. die Bundesversammlung wird jährlich über die Zielerreichung informiert.</p>
  • Steuerung der strategischen Ziele von Post, SBB und Swisscom durch die Bundesversammlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund ist Eigner der Post, der SBB und der Swisscom. Er steuert diese Unternehmen unter anderem durch die strategischen Ziele, die jeweils für vier Jahre erlassen werden. Die Bestimmungen zu diesen strategischen Zielen sind nicht einheitlich. Einzig das Postorganisationsgesetz sieht eine Konsultation der Kommissionen der Bundesversammlung vor. Das Parlament hat damit kaum Einflussmöglichkeit auf die Ausformulierung der Ziele. Auch die Kontrolle der Zielerreichung ist nicht per se in der Kompetenz der Bundesversammlung. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Relevanz der Tätigkeit der drei Unternehmen erscheint eine stärkere Steuerung durch das Parlament angebracht.</p>
    • <p>Die Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes ist Aufgabe des Bundesrates. Die strategischen Ziele, welche die Prioritäten des Eigners für eine Periode von jeweils vier Jahren festschreiben und transparent machen, sind gemäss Corporate-Governance-Strategie des Bundesrates ein zentrales Instrument zur Steuerung der verselbstständigten Einheiten.</p><p>Den eidgenössischen Räten fallen die Oberaufsicht und eine Mitwirkung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes zu (Art. 169 Abs. 1 BV, SR 101; Art. 28 Abs. 1 und 1bis ParlG, SR 171.10). Sie wirken mit bei der Festlegung der strategischen Ziele für die verselbstständigten Einheiten und können dem Bundesrat Aufträge erteilen im Hinblick auf deren Festlegung oder Änderung. In diesem Zusammenhang unterbreitet das zuständige Departement in der Regel die Entwürfe der strategischen Ziele den zuständigen Fachkommissionen jeweils zur Konsultation - im Falle der strategischen Ziele für die Schweizerische Post, die SBB sowie die Swisscom den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF).</p><p>Der Bundesrat ist verpflichtet, dem Parlament periodisch über die Erreichung der für die verselbstständigten Einheiten festgelegten strategischen Ziele Bericht zu erstatten (Art. 148 Abs. 3bis ParlG): Kurzberichte erfolgen jährlich über alle verselbstständigten Einheiten und richten sich an das Parlament und die Öffentlichkeit. Vertiefte Berichte erfolgen jährlich über Einheiten mit besonderer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung (ETH-Bereich, Finma, Schweizerische Post, Ruag, SBB, Skyguide und Swisscom) und alle vier Jahre über die übrigen Einheiten. Die vertieften Berichte sind in der Regel zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses vertraulich und ausschliesslich an die Aufsichtskommissionen adressiert. Im Rahmen ihrer parlamentarischen Oberaufsicht führen die zuständigen Aufsichts- und Fachkommissionen mit den Vorstehenden der betroffenen Departemente Aussprachen über die Einschätzung des Bundesrates zur Erreichung der strategischen Ziele. Anschliessend erfolgt die Information des Parlamentes durch die Kommissionen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind damit die Anliegen der Motion nach einer Mitwirkung und Information des Parlamentes und seiner zuständigen Kommissionen bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten - namentlich bei der Schweizerischen Post, den SBB sowie der Swisscom - erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Postorganisationsgesetz (SR 783.1), das Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SR 742.31) und das Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (SR 784.11) bezüglich der strategischen Ziele wie folgt zu vereinheitlichen und zu ergänzen: </p><p>1. Vor der Verabschiedung der Ziele durch den Bundesrat müssen die zuständigen Kommissionen konsultiert werden;</p><p>2. die Bundesversammlung wird jährlich über die Zielerreichung informiert.</p>
    • Steuerung der strategischen Ziele von Post, SBB und Swisscom durch die Bundesversammlung

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