Partnerschaft zwischen der Post und Amazon

ShortId
18.3044
Id
20183044
Updated
28.07.2023 03:43
Language
de
Title
Partnerschaft zwischen der Post und Amazon
AdditionalIndexing
34;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Internetriese Amazon will auf dem Schweizer Markt Fuss fassen. Bisher kaufen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten die im Online-Shop angebotenen Produkte über die Niederlassungen in Frankreich und Deutschland. Daher steht ihnen nicht das gesamte Angebot von 229 Millionen Produkten zur Verfügung; zudem fallen Zollgebühren für im Ausland bestellte Waren an.</p><p>Laut kürzlich in der Presse erschienenen Informationen soll der Konzern eine Partnerschaft mit der Schweizerischen Post geschlossen haben, wonach diese die Zollgebühren für über Amazon bestellte Waren übernehmen würde. So wären in der Schweiz alle Produkte, die auf den ausländischen Plattformen des Unternehmens angeboten werden, ganz einfach über die Domain "amazon.ch" verfügbar, ohne dass ein Logistikzentrum auf Schweizer Boden errichtet werden müsste.</p><p>Durch das Zollabkommen mit der Post könnte der amerikanische Internetriese den Schweizer Zoll innert drei Stunden passieren. Die über Amazon bestellten Waren weisen jedoch im Vergleich zu den grossen Schweizer Händlern zum Teil einen Preisunterschied von 36 bis 38 Prozent auf. Amazons Eintritt bringt also wahrhafte Turbulenzen für den Schweizer Markt.</p>
  • <p>1. Der Bund verfügt über keine entsprechenden Informationen.</p><p>Die Schweizerische Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, die vom Bund in seiner Funktion als Eigner über strategische Ziele geführt wird.</p><p>Vorbehältlich anderslautender Vorschriften verfügt die Post wie jedes andere Unternehmen über unternehmerische Freiheiten. Dieser Spielraum ist nötig, damit die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen kann.</p><p>Die Rechtsbeziehungen zwischen der Post und ihren Kundinnen und Kunden unterliegen dem Privatrecht. Vorbehalten bleiben Vorgaben, die das Postgesetz der Post im Rahmen des Grundversorgungsauftrags macht. Eine Offenlegungspflicht bezüglich der vertraglichen Beziehungen der Post wäre mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht zu vereinbaren.</p><p>2. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist in die Kundenbeziehung zwischen der Post und Amazon nicht involviert. Deren Ausgestaltung fällt in die alleinige Kompetenz der betroffenen Unternehmen.</p><p>3. Wie unter Frage 1 ausgeführt, verfügt die Post unter Vorbehalt der Vorgaben gemäss Postgesetzgebung sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts über unternehmerischen Spielraum. Insbesondere im seit 2004 vollständig geöffneten Paketmarkt steht die Post mit zahlreichen Logistikunternehmen wie zum Beispiel DHL und DPD in Konkurrenz.</p><p>Die Post nimmt die ihr im Rahmen der Grundversorgung auferlegten Pflichten vollumfänglich wahr. Darüber hinausgehende Verpflichtungen zugunsten von Schweizer Firmen liegen nicht vor.</p><p>Die Post hat die Preise für Dienstleistungen der Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grundsätzen, d. h. in der Regel kostendeckend, festzulegen. Für Briefe und Pakete im Inland gilt zusätzlich die Vorgabe der Distanzunabhängigkeit, und die Preise sind nach einheitlichen Grundsätzen festzusetzen, d. h., die Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden muss gewährleistet sein.</p><p>Zu beachten ist, dass die Vorgabe der Distanzunabhängigkeit für Einzelsendungen gilt, nicht jedoch für den Versand von Massensendungen, die überwiegend von Geschäftskunden aufgegeben werden. Die Post darf für den Versand von Massensendungen geeignete Lösungen anbieten und Preise vereinbaren, die sich vorwiegend nach den entstehenden Kosten richten. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung einzuhalten.</p><p>4. Der Detailhandel befindet sich seit mehreren Jahren in einem strukturellen Wandel. Viele Schweizer Detailhändler haben in den letzten Jahren darauf reagiert und eigene Online-Shops eröffnet, die meist parallel zu den physischen Verkaufsstandorten betrieben werden. Der grenzüberschreitende Online-Handel macht gemäss Forschungsinstitut GfK einen Anteil von ungefähr 17 Prozent des gesamten inländischen Umsatzes im Online-Handel aus. Dieser Kanal trägt zu einem grösseren Warenangebot bei und belebt dadurch den Wettbewerb in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und hat sich unter anderem im Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft 2017 mit dem Online-Handel und dem schweizerischen Detailhandel auseinandergesetzt. Er kommt darin zum Schluss, dass die Schweiz gut aufgestellt ist, um sich im digitalen Wandel behaupten zu können, und die bestehende Gesetzgebung grundsätzlich eine geeignete Grundlage bietet. Unter anderem im Bereich Wettbewerbspolitik sind punktuelle Anpassungen und Massnahmen zu prüfen und ist die Entwicklung weiterzuverfolgen. Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Dimension des Online-Handels wird eine verstärkte internationale Koordination als sinnvoll erachtet.</p><p>Das Postulat Moser 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen und Handlungsoptionen bezüglich des grenzüberschreitenden Online-Handels aufzeigt. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieses Postulates. Die Behandlung des Geschäfts im Parlament steht noch aus.</p><p>5. Eine aktuelle Studie der Universität St. Gallen zu den CO2-Emissionen des stationären Detailhandels und des Online-Handels kommt zum Schluss, dass sich keine allgemeingültige Aussagen dazu machen liessen und das jeweilige Nutzungsverhalten massgebend sei; dies, weil auch im stationären Detailhandel Treibhausgasemissionen durch individuelle Kundenfahrten verursacht würden und Transportverpackungsmaterial etwa in Form von Einweg-Plastiktüten anfalle. Die Studie sieht im stationären Detailhandel ein grosses Bündelungspotenzial, das beim Online-Handel zumindest in städtisch geprägten Siedlungsräumen aufgrund der höheren Einwohnerdichte bereits ausgenutzt werde. Auf der anderen Seite stelle das Transportverpackungsmaterial im Online-Handel eine Herausforderung dar und erhöhe die Emissionen pro Artikel.</p><p>6./7. Die zuständigen Behörden (Weko und PUE) können gemäss den Bestimmungen des Kartellgesetzes und des Preisüberwachungsgesetzes gegen allfällige Preismissbräuche sowie gegen unzulässige wettbewerbsrechtliche Verhaltensweisen auf dem Schweizer Markt bereits heute vorgehen. Im Bereich der postalischen Grundversorgung überprüft die Postcom, ob die Vorgaben zur Preisgestaltung eingehalten sind.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen zu den mit der Digitalisierung verknüpften wirtschaftspolitischen Themen wie dem Online-Handel und die entsprechenden Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin aufmerksam und leitet wenn nötig Massnahmen ein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Liegen dem Bund Informationen vor über die bereits vereinbarte oder noch zu vereinbarende Partnerschaft zwischen der Schweizerischen Post und Amazon? Ist er bereit, diese Informationen öffentlich zu machen?</p><p>2. Wurde die Eidgenössische Zollverwaltung in die Verhandlungen zwischen der Post und Amazon einbezogen?</p><p>3. Gehört es zu den Aufgaben der Post, auf Kosten von Schweizer Unternehmen einen amerikanischen Weltkonzern zu fördern? Hat die Post vor, den einheimischen Unternehmen die gleichen Konditionen für den Pakettransport zu bieten?</p><p>4. Welche Folgen ergeben sich für den Schweizer Handel aus dem vereinfachten Eintritt solcher Giganten des Online-Handels in den einheimischen Markt?</p><p>5. Welche ökologischen Auswirkungen hat der massive Anstieg der Einfuhr von Millionen Produkten, die bei Amazon.ch und anderen Online-Riesen bestellt werden?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht der Bund vor, um sicherzustellen, dass für die Online-Giganten dieselben Zugangsbedingungen zu den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gelten wie für die hierzulande ansässigen Unternehmen, die im Online-Handel tätig sind?</p><p>7. Sollte der Bund unter diesen Umständen im Bereich Online-Handel nicht gesetzgeberisch tätig werden, bevor es zu spät ist?</p>
  • Partnerschaft zwischen der Post und Amazon
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Internetriese Amazon will auf dem Schweizer Markt Fuss fassen. Bisher kaufen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten die im Online-Shop angebotenen Produkte über die Niederlassungen in Frankreich und Deutschland. Daher steht ihnen nicht das gesamte Angebot von 229 Millionen Produkten zur Verfügung; zudem fallen Zollgebühren für im Ausland bestellte Waren an.</p><p>Laut kürzlich in der Presse erschienenen Informationen soll der Konzern eine Partnerschaft mit der Schweizerischen Post geschlossen haben, wonach diese die Zollgebühren für über Amazon bestellte Waren übernehmen würde. So wären in der Schweiz alle Produkte, die auf den ausländischen Plattformen des Unternehmens angeboten werden, ganz einfach über die Domain "amazon.ch" verfügbar, ohne dass ein Logistikzentrum auf Schweizer Boden errichtet werden müsste.</p><p>Durch das Zollabkommen mit der Post könnte der amerikanische Internetriese den Schweizer Zoll innert drei Stunden passieren. Die über Amazon bestellten Waren weisen jedoch im Vergleich zu den grossen Schweizer Händlern zum Teil einen Preisunterschied von 36 bis 38 Prozent auf. Amazons Eintritt bringt also wahrhafte Turbulenzen für den Schweizer Markt.</p>
    • <p>1. Der Bund verfügt über keine entsprechenden Informationen.</p><p>Die Schweizerische Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, die vom Bund in seiner Funktion als Eigner über strategische Ziele geführt wird.</p><p>Vorbehältlich anderslautender Vorschriften verfügt die Post wie jedes andere Unternehmen über unternehmerische Freiheiten. Dieser Spielraum ist nötig, damit die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen kann.</p><p>Die Rechtsbeziehungen zwischen der Post und ihren Kundinnen und Kunden unterliegen dem Privatrecht. Vorbehalten bleiben Vorgaben, die das Postgesetz der Post im Rahmen des Grundversorgungsauftrags macht. Eine Offenlegungspflicht bezüglich der vertraglichen Beziehungen der Post wäre mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht zu vereinbaren.</p><p>2. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist in die Kundenbeziehung zwischen der Post und Amazon nicht involviert. Deren Ausgestaltung fällt in die alleinige Kompetenz der betroffenen Unternehmen.</p><p>3. Wie unter Frage 1 ausgeführt, verfügt die Post unter Vorbehalt der Vorgaben gemäss Postgesetzgebung sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts über unternehmerischen Spielraum. Insbesondere im seit 2004 vollständig geöffneten Paketmarkt steht die Post mit zahlreichen Logistikunternehmen wie zum Beispiel DHL und DPD in Konkurrenz.</p><p>Die Post nimmt die ihr im Rahmen der Grundversorgung auferlegten Pflichten vollumfänglich wahr. Darüber hinausgehende Verpflichtungen zugunsten von Schweizer Firmen liegen nicht vor.</p><p>Die Post hat die Preise für Dienstleistungen der Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grundsätzen, d. h. in der Regel kostendeckend, festzulegen. Für Briefe und Pakete im Inland gilt zusätzlich die Vorgabe der Distanzunabhängigkeit, und die Preise sind nach einheitlichen Grundsätzen festzusetzen, d. h., die Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden muss gewährleistet sein.</p><p>Zu beachten ist, dass die Vorgabe der Distanzunabhängigkeit für Einzelsendungen gilt, nicht jedoch für den Versand von Massensendungen, die überwiegend von Geschäftskunden aufgegeben werden. Die Post darf für den Versand von Massensendungen geeignete Lösungen anbieten und Preise vereinbaren, die sich vorwiegend nach den entstehenden Kosten richten. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung einzuhalten.</p><p>4. Der Detailhandel befindet sich seit mehreren Jahren in einem strukturellen Wandel. Viele Schweizer Detailhändler haben in den letzten Jahren darauf reagiert und eigene Online-Shops eröffnet, die meist parallel zu den physischen Verkaufsstandorten betrieben werden. Der grenzüberschreitende Online-Handel macht gemäss Forschungsinstitut GfK einen Anteil von ungefähr 17 Prozent des gesamten inländischen Umsatzes im Online-Handel aus. Dieser Kanal trägt zu einem grösseren Warenangebot bei und belebt dadurch den Wettbewerb in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und hat sich unter anderem im Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft 2017 mit dem Online-Handel und dem schweizerischen Detailhandel auseinandergesetzt. Er kommt darin zum Schluss, dass die Schweiz gut aufgestellt ist, um sich im digitalen Wandel behaupten zu können, und die bestehende Gesetzgebung grundsätzlich eine geeignete Grundlage bietet. Unter anderem im Bereich Wettbewerbspolitik sind punktuelle Anpassungen und Massnahmen zu prüfen und ist die Entwicklung weiterzuverfolgen. Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Dimension des Online-Handels wird eine verstärkte internationale Koordination als sinnvoll erachtet.</p><p>Das Postulat Moser 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen und Handlungsoptionen bezüglich des grenzüberschreitenden Online-Handels aufzeigt. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieses Postulates. Die Behandlung des Geschäfts im Parlament steht noch aus.</p><p>5. Eine aktuelle Studie der Universität St. Gallen zu den CO2-Emissionen des stationären Detailhandels und des Online-Handels kommt zum Schluss, dass sich keine allgemeingültige Aussagen dazu machen liessen und das jeweilige Nutzungsverhalten massgebend sei; dies, weil auch im stationären Detailhandel Treibhausgasemissionen durch individuelle Kundenfahrten verursacht würden und Transportverpackungsmaterial etwa in Form von Einweg-Plastiktüten anfalle. Die Studie sieht im stationären Detailhandel ein grosses Bündelungspotenzial, das beim Online-Handel zumindest in städtisch geprägten Siedlungsräumen aufgrund der höheren Einwohnerdichte bereits ausgenutzt werde. Auf der anderen Seite stelle das Transportverpackungsmaterial im Online-Handel eine Herausforderung dar und erhöhe die Emissionen pro Artikel.</p><p>6./7. Die zuständigen Behörden (Weko und PUE) können gemäss den Bestimmungen des Kartellgesetzes und des Preisüberwachungsgesetzes gegen allfällige Preismissbräuche sowie gegen unzulässige wettbewerbsrechtliche Verhaltensweisen auf dem Schweizer Markt bereits heute vorgehen. Im Bereich der postalischen Grundversorgung überprüft die Postcom, ob die Vorgaben zur Preisgestaltung eingehalten sind.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen zu den mit der Digitalisierung verknüpften wirtschaftspolitischen Themen wie dem Online-Handel und die entsprechenden Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin aufmerksam und leitet wenn nötig Massnahmen ein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Liegen dem Bund Informationen vor über die bereits vereinbarte oder noch zu vereinbarende Partnerschaft zwischen der Schweizerischen Post und Amazon? Ist er bereit, diese Informationen öffentlich zu machen?</p><p>2. Wurde die Eidgenössische Zollverwaltung in die Verhandlungen zwischen der Post und Amazon einbezogen?</p><p>3. Gehört es zu den Aufgaben der Post, auf Kosten von Schweizer Unternehmen einen amerikanischen Weltkonzern zu fördern? Hat die Post vor, den einheimischen Unternehmen die gleichen Konditionen für den Pakettransport zu bieten?</p><p>4. Welche Folgen ergeben sich für den Schweizer Handel aus dem vereinfachten Eintritt solcher Giganten des Online-Handels in den einheimischen Markt?</p><p>5. Welche ökologischen Auswirkungen hat der massive Anstieg der Einfuhr von Millionen Produkten, die bei Amazon.ch und anderen Online-Riesen bestellt werden?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht der Bund vor, um sicherzustellen, dass für die Online-Giganten dieselben Zugangsbedingungen zu den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gelten wie für die hierzulande ansässigen Unternehmen, die im Online-Handel tätig sind?</p><p>7. Sollte der Bund unter diesen Umständen im Bereich Online-Handel nicht gesetzgeberisch tätig werden, bevor es zu spät ist?</p>
    • Partnerschaft zwischen der Post und Amazon

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