Gefährdete Durchführung von Schneesportlagern

ShortId
18.3066
Id
20183066
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Gefährdete Durchführung von Schneesportlagern
AdditionalIndexing
28;32;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgericht hat im Dezember 2017 entschieden, dass die Elternbeiträge für Lager im Rahmen der obligatorischen Schule noch maximal 10 bis 16 Schweizerfranken pro Tag und Kind betragen dürfen. Mit diesem Betrag ist es unmöglich, Schneesportlager kostendeckend durchzuführen. Die Kosten für Transport zum Durchführungsort, Abonnemente der Bergbahnen, Kost und Logis, Entlöhnung der Begleitpersonen usw. liegen weit über den maximal 80 Schweizerfranken, welche den Eltern für eine Woche neu in Rechnung gestellt werden dürfen. Auch die bisher vom Bund über "Jugend und Sport" gewährten Beiträge vermögen die Kosten nicht zu decken.</p><p>Die Kantone und Gemeinden leisten bereits heute wesentliche Finanzbeiträge zur Durchführung solcher Schulanlässe. Wenn künftig in gleicher Quantität und Qualität wie vor dem Bundesgerichtsentscheid Lager durchgeführt werden sollen, resultieren enorme Mehrkosten.</p><p>Weil die Gefahr besteht, dass Kantone und Gemeinden bedingt durch die neue Finanzierungssituation auf die Durchführung von Schneesportlagern verzichten könnten, besteht Handlungsbedarf. </p><p>Der Bund muss mit Blick auf die zahlreichen negativen Auswirkungen eines Verzichts auf die Durchführung von Lagern (betroffen sind Schülerinnen und Schüler, aber auch Tourismusregionen) ein Interesse an einem Fortbestand haben. Gerade für Kinder aus städtischen Gebieten ist ein Aufenthalt in einer Bergregion wichtig. Viele haben ausserhalb der Schule keine Gelegenheit, Schneesport zu betreiben. Der Aufenthalt in einer Bergregion fördert letztlich auch den Landeszusammenhalt. Auch deshalb ist eine grosszügige finanzielle Beteiligung des Bundes gerechtfertigt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Schneesportlager für Kinder und Jugendliche von grosser pädagogischer Bedeutung sind. Allerdings ist der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf die Unterstützung derartiger Aktivitäten begrenzt. Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). Der Bund unterstützt Schneesportlager und -kurse für Kinder und Jugendliche im Rahmen von "Jugend und Sport".</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Auswirkungen des Entscheids des Bundesgerichtes können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Der Bund leistet heute mit "Jugend und Sport" einen finanziellen Beitrag an die Sportlager der Volksschulen (Fr. 7.60 pro Tag je teilnehmende Person). Sowohl obligatorische als auch freiwillige Sportlager, die nach den Regeln von "Jugend und Sport" durchgeführt werden, erhalten Unterstützungsbeiträge. Die Zahl der von Schulen durchgeführten "Jugend und Sport"-Sportlager ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2017 wurden vom Bundesamt für Sport (Baspo) für 498 "Jugend und Sport"-Sommersportlager mit 19 348 Teilnehmenden 0,92 Millionen Franken und für 2157 "Jugend und Sport"-Schneesportlager mit 96 458 Teilnehmenden 3,61 Millionen Franken ausbezahlt.</p><p>Zudem unterstützt der Bund die Geschäftsstelle und die Aktivitäten der Schneesportinitiative Schweiz mit ihrer Internetplattform gosnow.ch mit einem Beitrag. Das Bundesamt für Sport leistet jährlich einen Beitrag an die Geschäftsstelle, und das Staatssekretariat für Wirtschaft unterstützt mit dem Tourismusförderinstrument Innotour touristische Projekte des Vereins.</p><p>2. Für den Volksschulunterricht sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt - wie oben ausgeführt - obligatorische und freiwillige Sportlager sowie Angebote des freiwilligen Schulsports über "Jugend und Sport". Nachdem der "Jugend und Sport"-Subventionskredit zur Finanzierung des Teilnahmewachstums bis ins Jahr 2020 bereits substanziell erhöht wurde, sieht der Bundesrat keinen Anlass, wegfallende Elternbeiträge durch Bundessubventionen zu kompensieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Erachtet der Bundesrat die künftige Durchführung von Schneesportlagern von Schulen nach dem Entscheid des Bundesgerichtes vom Dezember 2017 als gefährdet?</p><p>2. Besteht seitens des Bundes Bereitschaft, die durch die bundesgerichtlich vorgegebene Reduktion der Elternbeiträge entstehende Finanzierungslücke ganz oder teilweise mit Bundesmitteln zu schliessen?</p>
  • Gefährdete Durchführung von Schneesportlagern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht hat im Dezember 2017 entschieden, dass die Elternbeiträge für Lager im Rahmen der obligatorischen Schule noch maximal 10 bis 16 Schweizerfranken pro Tag und Kind betragen dürfen. Mit diesem Betrag ist es unmöglich, Schneesportlager kostendeckend durchzuführen. Die Kosten für Transport zum Durchführungsort, Abonnemente der Bergbahnen, Kost und Logis, Entlöhnung der Begleitpersonen usw. liegen weit über den maximal 80 Schweizerfranken, welche den Eltern für eine Woche neu in Rechnung gestellt werden dürfen. Auch die bisher vom Bund über "Jugend und Sport" gewährten Beiträge vermögen die Kosten nicht zu decken.</p><p>Die Kantone und Gemeinden leisten bereits heute wesentliche Finanzbeiträge zur Durchführung solcher Schulanlässe. Wenn künftig in gleicher Quantität und Qualität wie vor dem Bundesgerichtsentscheid Lager durchgeführt werden sollen, resultieren enorme Mehrkosten.</p><p>Weil die Gefahr besteht, dass Kantone und Gemeinden bedingt durch die neue Finanzierungssituation auf die Durchführung von Schneesportlagern verzichten könnten, besteht Handlungsbedarf. </p><p>Der Bund muss mit Blick auf die zahlreichen negativen Auswirkungen eines Verzichts auf die Durchführung von Lagern (betroffen sind Schülerinnen und Schüler, aber auch Tourismusregionen) ein Interesse an einem Fortbestand haben. Gerade für Kinder aus städtischen Gebieten ist ein Aufenthalt in einer Bergregion wichtig. Viele haben ausserhalb der Schule keine Gelegenheit, Schneesport zu betreiben. Der Aufenthalt in einer Bergregion fördert letztlich auch den Landeszusammenhalt. Auch deshalb ist eine grosszügige finanzielle Beteiligung des Bundes gerechtfertigt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Schneesportlager für Kinder und Jugendliche von grosser pädagogischer Bedeutung sind. Allerdings ist der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf die Unterstützung derartiger Aktivitäten begrenzt. Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). Der Bund unterstützt Schneesportlager und -kurse für Kinder und Jugendliche im Rahmen von "Jugend und Sport".</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Auswirkungen des Entscheids des Bundesgerichtes können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Der Bund leistet heute mit "Jugend und Sport" einen finanziellen Beitrag an die Sportlager der Volksschulen (Fr. 7.60 pro Tag je teilnehmende Person). Sowohl obligatorische als auch freiwillige Sportlager, die nach den Regeln von "Jugend und Sport" durchgeführt werden, erhalten Unterstützungsbeiträge. Die Zahl der von Schulen durchgeführten "Jugend und Sport"-Sportlager ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2017 wurden vom Bundesamt für Sport (Baspo) für 498 "Jugend und Sport"-Sommersportlager mit 19 348 Teilnehmenden 0,92 Millionen Franken und für 2157 "Jugend und Sport"-Schneesportlager mit 96 458 Teilnehmenden 3,61 Millionen Franken ausbezahlt.</p><p>Zudem unterstützt der Bund die Geschäftsstelle und die Aktivitäten der Schneesportinitiative Schweiz mit ihrer Internetplattform gosnow.ch mit einem Beitrag. Das Bundesamt für Sport leistet jährlich einen Beitrag an die Geschäftsstelle, und das Staatssekretariat für Wirtschaft unterstützt mit dem Tourismusförderinstrument Innotour touristische Projekte des Vereins.</p><p>2. Für den Volksschulunterricht sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt - wie oben ausgeführt - obligatorische und freiwillige Sportlager sowie Angebote des freiwilligen Schulsports über "Jugend und Sport". Nachdem der "Jugend und Sport"-Subventionskredit zur Finanzierung des Teilnahmewachstums bis ins Jahr 2020 bereits substanziell erhöht wurde, sieht der Bundesrat keinen Anlass, wegfallende Elternbeiträge durch Bundessubventionen zu kompensieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Erachtet der Bundesrat die künftige Durchführung von Schneesportlagern von Schulen nach dem Entscheid des Bundesgerichtes vom Dezember 2017 als gefährdet?</p><p>2. Besteht seitens des Bundes Bereitschaft, die durch die bundesgerichtlich vorgegebene Reduktion der Elternbeiträge entstehende Finanzierungslücke ganz oder teilweise mit Bundesmitteln zu schliessen?</p>
    • Gefährdete Durchführung von Schneesportlagern

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