Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass Quantität und Qualität der Leistungen der SDA für den Bund erhalten bleiben?

ShortId
18.3067
Id
20183067
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass Quantität und Qualität der Leistungen der SDA für den Bund erhalten bleiben?
AdditionalIndexing
34;24;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat von der Restrukturierung Kenntnis genommen und bereits verschiedene parlamentarische Fragen zu den jüngsten Entwicklungen rund um die SDA beantwortet (Frage Aebischer 18.5035, Frage Romano 18.5039, Frage Semadeni 18.5101). In der Vertragsbeziehung zwischen der SDA und der Schweizerischen Eidgenossenschaft handelt Letztere durch die Bundeskanzlei. Wie vertraglich vorgesehen, hat sich die Bundeskanzlei von den SDA-Verantwortlichen über die Restrukturierung des Unternehmens und deren Auswirkungen informieren lassen.</p><p>2. Gegenstand der Kontakte zwischen der Bundeskanzlei und der SDA waren auch Fragen zu Umfang und Qualität der eingekauften Dienstleistungen, insbesondere auch in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Angebote in Deutsch, Französisch und Italienisch. Die vom Bund eingekauften Dienstleistungen betreffen das Grundmodul der Basisdienste - diese Dienste umfassen tagesaktuelle Nachrichten aus dem In- und Ausland - sowie den Zugriff auf die Archive der Basisdienste Deutsch, Französisch und Italienisch. Die SDA hat der Bundeskanzlei mitgeteilt, dass diese Dienstleistungen von den Restrukturierungsmassnahmen nicht tangiert seien und der Bund nicht mit Leistungseinbussen zu rechnen habe.</p><p>3. Die SDA ist ein privates Unternehmen. Sie hat keinen formellen, gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Der Bund ist Kunde der SDA und übt als solcher keinen Einfluss auf die Unternehmensstruktur oder das Angebotsportfolio aus. Bis dato ist die Eidgenossenschaft mit den Dienstleistungen und den redaktionellen Leistungen der SDA zufrieden. Es gab in den vergangenen Jahren keine Beanstandungen. Der gegenwärtige Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2019. Bezüglich der Fortsetzung der bestehenden Vertragsbeziehung werden Neuverhandlungen stattfinden. Falls die vereinbarten Leistungen während der Laufzeit des Vertrags nicht weiter erbracht werden könnten, hätte dies eine Reduktion des Preises zur Folge. Der Vertrag definiert in Ziffer 6 die Qualität der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen und sieht vor, dass es der Eidgenossenschaft bei Nichteinhaltung ausdrücklich vorbehalten ist, auf dem Gesamtpreis einen Preisabschlag von der vereinbarten Jahreszahlung von 5 Prozent vorzunehmen.</p><p>4. Die SDA ist eine private Branchenorganisation der grossen Schweizer Medienhäuser, insbesondere der Presseverlage. Sie hat - im Gegensatz zur SRG - keinen gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Der Bundesrat ist sich aber der grossen Bedeutung dieser Nachrichtenagentur für den mehrsprachigen Medienstandort Schweiz bewusst. Im Sprachengesetz besteht bereits eine rechtliche Grundlage, um Nachrichtenagenturen für ihren Beitrag zum Sprachaustausch (gleichwertige Leistungen in allen Amtssprachen) zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeiten für ein Gesetz über elektronische Medien prüft der Bundesrat die Schaffung einer weiteren gesetzlichen Grundlage, die eine substanzielle Förderung einer Nachrichtenagentur mit Bezug auf ihre Leistungen für die elektronischen Medien erlauben würde. Die Vernehmlassung zu diesem Gesetz soll im Sommer 2018 eröffnet werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 bei seinem Entscheid über die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis 2022 maximal 2 Millionen Franken pro Jahr für die SDA eingeplant. Zweck dieser Massnahme ist allerdings nicht die Unterstützung der SDA (oder ihrer Aktionäre) an sich, sondern die Unterstützung journalistischer Leistungen der SDA zugunsten der gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen. Voraussetzung für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung ist, dass in der laufenden Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen wird.</p><p>Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung zur RTVV über eine solche Regelung entscheiden. Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung müssten die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen erfüllt und ein wirtschaftlicher sowie zweckgebundener Mitteleinsatz sichergestellt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 8. Januar 2018 hat die Geschäftsleitung der SDA die Streichung von 35 bis 40 der insgesamt 150 Vollzeitstellen angekündigt. Eine Umstrukturierung solchen Ausmasses wird zweifelsohne die Diversität und die Qualität der von der Agentur gelieferten Informationen beeinträchtigen.</p><p>Die SDA erstellt und verbreitet jährlich Tausende Meldungen. Im Leitbild der SDA ist festgehalten, dass der Basisdienst der Agentur "im schweizerischen föderalistischen Geist" steht und ein "Service public" ist. Tatsächlich erbringt die Agentur einen gleichwertigen Service in allen drei Amtssprachen, obwohl nur der deutsche Sprachendienst rentiert. Vor diesem Hintergrund ist die SDA ein Privatunternehmen von öffentlichem Interesse. Man könnte sogar sagen, dass es sich um ein Unternehmen handelt, das für die Medienlandschaft systemrelevant ist.</p><p>Der Bund ist Kunde der SDA und zahlt ihr jährlich Honorare in Höhe von 2,75 Millionen Franken für ihre Leistungen (Bereitstellung eines Informationsdienstes für die gesamte Verwaltung in den drei Amtssprachen). Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Bund der SDA ab 1. Januar 2019 jährlich eine Subvention von 2 Millionen Franken für die Erfüllung der Aufgaben als Service public zahlt. </p><p>1. Der Bund ist ein wesentlicher Kunde der SDA: Wurde der Bundesrat auf spezifische Weise von der Geschäftsleitung der Agentur über die geplante Umstrukturierung informiert?</p><p>2. Die Umstrukturierung der SDA wird sicher Auswirkungen auf die Quantität und die Qualität der für den Bund erbrachten Leistungen haben. Hat der Bundesrat die SDA-Geschäftsleitung diesbezüglich zur Rede gestellt? Wenn ja, wird über die Konditionen des Auftrags, der die Agentur an den Bund bindet, neu verhandelt werden?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass der Informationsdienst für den Bund in französischer und italienischer Sprache in quantitativer wie qualitativer Hinsicht unverändert bleibt?</p><p>4. Der Bundesrat hat sich - zu Recht - stark gegen die No-Billag-Initiative eingesetzt. Warum legt er nun bezüglich der Umstrukturierung der SDA eine solche Zurückhaltung an den Tag, obwohl diese Agentur eine ebenso wichtige Service-public-Rolle spielt wie die SRG?</p><p>5. Unter welchen Bedingungen sieht der Bundesrat vor, der SDA ab 1. Januar 2019 die geplante Subvention von 2 Millionen Franken zu zahlen? </p>
  • Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass Quantität und Qualität der Leistungen der SDA für den Bund erhalten bleiben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat von der Restrukturierung Kenntnis genommen und bereits verschiedene parlamentarische Fragen zu den jüngsten Entwicklungen rund um die SDA beantwortet (Frage Aebischer 18.5035, Frage Romano 18.5039, Frage Semadeni 18.5101). In der Vertragsbeziehung zwischen der SDA und der Schweizerischen Eidgenossenschaft handelt Letztere durch die Bundeskanzlei. Wie vertraglich vorgesehen, hat sich die Bundeskanzlei von den SDA-Verantwortlichen über die Restrukturierung des Unternehmens und deren Auswirkungen informieren lassen.</p><p>2. Gegenstand der Kontakte zwischen der Bundeskanzlei und der SDA waren auch Fragen zu Umfang und Qualität der eingekauften Dienstleistungen, insbesondere auch in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Angebote in Deutsch, Französisch und Italienisch. Die vom Bund eingekauften Dienstleistungen betreffen das Grundmodul der Basisdienste - diese Dienste umfassen tagesaktuelle Nachrichten aus dem In- und Ausland - sowie den Zugriff auf die Archive der Basisdienste Deutsch, Französisch und Italienisch. Die SDA hat der Bundeskanzlei mitgeteilt, dass diese Dienstleistungen von den Restrukturierungsmassnahmen nicht tangiert seien und der Bund nicht mit Leistungseinbussen zu rechnen habe.</p><p>3. Die SDA ist ein privates Unternehmen. Sie hat keinen formellen, gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Der Bund ist Kunde der SDA und übt als solcher keinen Einfluss auf die Unternehmensstruktur oder das Angebotsportfolio aus. Bis dato ist die Eidgenossenschaft mit den Dienstleistungen und den redaktionellen Leistungen der SDA zufrieden. Es gab in den vergangenen Jahren keine Beanstandungen. Der gegenwärtige Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2019. Bezüglich der Fortsetzung der bestehenden Vertragsbeziehung werden Neuverhandlungen stattfinden. Falls die vereinbarten Leistungen während der Laufzeit des Vertrags nicht weiter erbracht werden könnten, hätte dies eine Reduktion des Preises zur Folge. Der Vertrag definiert in Ziffer 6 die Qualität der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen und sieht vor, dass es der Eidgenossenschaft bei Nichteinhaltung ausdrücklich vorbehalten ist, auf dem Gesamtpreis einen Preisabschlag von der vereinbarten Jahreszahlung von 5 Prozent vorzunehmen.</p><p>4. Die SDA ist eine private Branchenorganisation der grossen Schweizer Medienhäuser, insbesondere der Presseverlage. Sie hat - im Gegensatz zur SRG - keinen gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Der Bundesrat ist sich aber der grossen Bedeutung dieser Nachrichtenagentur für den mehrsprachigen Medienstandort Schweiz bewusst. Im Sprachengesetz besteht bereits eine rechtliche Grundlage, um Nachrichtenagenturen für ihren Beitrag zum Sprachaustausch (gleichwertige Leistungen in allen Amtssprachen) zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeiten für ein Gesetz über elektronische Medien prüft der Bundesrat die Schaffung einer weiteren gesetzlichen Grundlage, die eine substanzielle Förderung einer Nachrichtenagentur mit Bezug auf ihre Leistungen für die elektronischen Medien erlauben würde. Die Vernehmlassung zu diesem Gesetz soll im Sommer 2018 eröffnet werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 bei seinem Entscheid über die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis 2022 maximal 2 Millionen Franken pro Jahr für die SDA eingeplant. Zweck dieser Massnahme ist allerdings nicht die Unterstützung der SDA (oder ihrer Aktionäre) an sich, sondern die Unterstützung journalistischer Leistungen der SDA zugunsten der gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen. Voraussetzung für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung ist, dass in der laufenden Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen wird.</p><p>Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung zur RTVV über eine solche Regelung entscheiden. Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung müssten die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen erfüllt und ein wirtschaftlicher sowie zweckgebundener Mitteleinsatz sichergestellt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 8. Januar 2018 hat die Geschäftsleitung der SDA die Streichung von 35 bis 40 der insgesamt 150 Vollzeitstellen angekündigt. Eine Umstrukturierung solchen Ausmasses wird zweifelsohne die Diversität und die Qualität der von der Agentur gelieferten Informationen beeinträchtigen.</p><p>Die SDA erstellt und verbreitet jährlich Tausende Meldungen. Im Leitbild der SDA ist festgehalten, dass der Basisdienst der Agentur "im schweizerischen föderalistischen Geist" steht und ein "Service public" ist. Tatsächlich erbringt die Agentur einen gleichwertigen Service in allen drei Amtssprachen, obwohl nur der deutsche Sprachendienst rentiert. Vor diesem Hintergrund ist die SDA ein Privatunternehmen von öffentlichem Interesse. Man könnte sogar sagen, dass es sich um ein Unternehmen handelt, das für die Medienlandschaft systemrelevant ist.</p><p>Der Bund ist Kunde der SDA und zahlt ihr jährlich Honorare in Höhe von 2,75 Millionen Franken für ihre Leistungen (Bereitstellung eines Informationsdienstes für die gesamte Verwaltung in den drei Amtssprachen). Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Bund der SDA ab 1. Januar 2019 jährlich eine Subvention von 2 Millionen Franken für die Erfüllung der Aufgaben als Service public zahlt. </p><p>1. Der Bund ist ein wesentlicher Kunde der SDA: Wurde der Bundesrat auf spezifische Weise von der Geschäftsleitung der Agentur über die geplante Umstrukturierung informiert?</p><p>2. Die Umstrukturierung der SDA wird sicher Auswirkungen auf die Quantität und die Qualität der für den Bund erbrachten Leistungen haben. Hat der Bundesrat die SDA-Geschäftsleitung diesbezüglich zur Rede gestellt? Wenn ja, wird über die Konditionen des Auftrags, der die Agentur an den Bund bindet, neu verhandelt werden?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass der Informationsdienst für den Bund in französischer und italienischer Sprache in quantitativer wie qualitativer Hinsicht unverändert bleibt?</p><p>4. Der Bundesrat hat sich - zu Recht - stark gegen die No-Billag-Initiative eingesetzt. Warum legt er nun bezüglich der Umstrukturierung der SDA eine solche Zurückhaltung an den Tag, obwohl diese Agentur eine ebenso wichtige Service-public-Rolle spielt wie die SRG?</p><p>5. Unter welchen Bedingungen sieht der Bundesrat vor, der SDA ab 1. Januar 2019 die geplante Subvention von 2 Millionen Franken zu zahlen? </p>
    • Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass Quantität und Qualität der Leistungen der SDA für den Bund erhalten bleiben?

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