Massnahmen des Bundesrates gegen die Hochpreisinsel

ShortId
18.3086
Id
20183086
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Massnahmen des Bundesrates gegen die Hochpreisinsel
AdditionalIndexing
15;55;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 beschlossen, sämtliche Zölle für Importe von Industriegütern aufzuheben. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2018 erarbeitet. Zudem hat der Bundesrat entschieden, dass Zölle auf ausgewählte Agrargüter, welche nicht in der Schweiz hergestellt werden, sinken sollen. Dies betrifft beispielsweise exotische Früchte. Eine Vernehmlassungsvorlage dazu wird dem Bundesrat bis Ende 2018 vorgelegt. Landwirtschaftliche Produkte, die auch im Inland hergestellt werden, sind von diesem Zollabbau nicht betroffen.</p><p>1. In ihren Freihandelsabkommen (FHA) hat sich die Schweiz bisher stets dazu verpflichtet, die Einfuhrzölle für alle Industriegüter unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens auf null zu setzen. Da unsere prospektiven Verhandlungspartner dies wissen und die durchschnittlichen angewandten Zollansätze bereits sehr tief sind, stellen Industriezölle heute keine entscheidende Verhandlungsmasse mehr dar. Andere Bereiche wie Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, nichttarifarische Handelshemmnisse und Zölle auf Landwirtschaftsprodukten haben demgegenüber in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Ausserdem betreffen die effektiv noch angewendeten Industriezölle nur noch einen kleinen Teil der Einfuhren. So sind viele Technologie- und Pharmaprodukte heute schon generell zollfrei. Ferner stammen bereits 87 Prozent der Importe in die Schweiz aus FHA-Partnerstaaten. Importe aus Entwicklungsländern profitieren ebenfalls von einem zollfreien Marktzugang oder stark reduzierten Zöllen für Industrieprodukte.</p><p>Die WTO-Verpflichtungen der Schweiz bleiben bei einer autonomen Abschaffung der Industriezölle unverändert. Die Schweiz könnte also die einmal aufgehobenen Zölle bei Bedarf jederzeit wieder unilateral anheben. Die vertragliche Bindung von Industriezöllen auf null würde somit für FHA-Partner auch nach deren unilateraler Aufhebung einen Mehrwert darstellen. Die Erfahrungen anderer Länder, wie beispielsweise Neuseeland, Kanada, Norwegen, aber auch Singapur oder Hongkong, zeigen, dass auch nach einer unilateralen Reduktion oder Abschaffung von Einfuhrzöllen weiterhin erfolgreich FHA abgeschlossen werden können.</p><p>Die Zollsenkung für ausgewählte Agrargüter, welche nicht in der Schweiz hergestellt werden, zielt auf Produkte, deren Verhandlungsgewicht bereits heute beschränkt ist, da diese Produkte unter den aktuellen FHA meist zollfrei importiert werden können. Entscheidend für die Verhandlung von neuen FHA ist vielmehr der hohe Grenzschutz bei sensiblen, in der Schweiz produzierten Agrargütern, wie auch die vom Bundesrat publizierte Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik aufzeigt. Die in der Schweiz produzierten und mit einem Grenzschutz ausgestatteten sensiblen Produkte sind von den Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Hochpreisinsel nicht betroffen.</p><p>2. Die Einsparungen durch den Wegfall der Zollzahlungen sowie des damit verbundenen administrativen Aufwands fallen direkt bei den Unternehmen an. Auch die Konsumenten profitieren von den tieferen Importkosten sowie dem damit zusammenhängenden stärkeren Wettbewerb im Schweizer Markt. In der Tendenz lässt sich feststellen: Umso stärker der Wettbewerb, desto eher werden die durch den Industriezollabbau verursachten tieferen Handels- und Produktionskosten an die Konsumenten weitergegeben.</p><p>3. Um heute Industriegüter zum Nullzoll zu importieren, muss häufig ein FHA benutzt werden, was mit dem Nachweis des präferenziellen Ursprungs verbunden ist. Mit der Aufhebung der Industriezölle fallen im Vergleich zur aktuellen Situation die administrativ aufwendigen Verpflichtungen betreffend Ursprungsnachweis weg. Für Unternehmen, die importierte Vormaterialien weiterverarbeitet wieder exportieren, kann je nach den Ursprungsbestimmungen des beim Export relevanten FHA ein Ursprungsnachweis beim Import aber weiterhin notwendig sein.</p><p>Der Bund hat die unterschiedlichen Einfuhr- und Verzollungsverfahren sowie die entsprechenden Handlungspflichten für Unternehmen genau untersuchen lassen, um die wegfallenden administrativen Kosten durch den Industriezollabbau zu eruieren. Es kann von direkten administrativen Kosteneinsparungen von jährlich mindestens 100 Millionen Franken bei Unternehmen in der Schweiz ausgegangen werden.</p><p>4. Werden die Importzölle abgeschafft, hätte dies für das Jahr 2016 Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt von 490 Millionen Franken bedeutet. In den Folgejahren kann von ähnlichen Mindereinnahmen ausgegangen werden. Eine Modellsimulation zeigte, dass eine unilaterale Aufhebung der Industriezölle zu höheren Steuereinnahmen führen dürfte, weil die Wirtschaftsleistung insgesamt ansteigt. Wenn sich also die mit der Massnahme angestrebten positiven wirtschaftlichen Effekte einstellen, dürften die Mindereinnahmen für den Bund mittelfristig auf 400 Millionen Franken zurückgehen, während für die Kantone zusätzliche Steuereinnahmen resultieren. Der Bundesrat wird in der Vernehmlassungsvorlage in Kenntnis der finanzpolitischen Rahmenbedingungen Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung des Industriezollabbaus unterbreiten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insgesamt die positiven Effekte für die Gesamtwirtschaft die Einkommensverluste des Bundes übersteigen. Dies bestätigen auch verschiedene dazu in Auftrag gegebene externe Studien.</p><p>5. Lebensmittel, die den Schweizer Vorschriften unterstehen, werden von den kantonalen Behörden kontrolliert. Diese können alle nötigen Massnahmen ergreifen. Die gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz vermarkteten Produkte werden auf dieselbe Art kontrolliert. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Meldeverfahren könnten die kantonalen Behörden genau feststellen, welche Produkte gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip und auf Grundlage welcher ausländischen Vorschriften in Verkehr gebracht wurden. Das aktuelle Genehmigungsverfahren betrifft nicht einzelne Produkte, sondern Produktkategorien, für die eine Allgemeinverfügung gilt. Schon heute sind die Marktaufsicht und die Selbstkontrolle durch die zuständige Person die einzige Möglichkeit, um die Produktesicherheit zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Infolge des Beschlusses des Bundesrates vom 20. Dezember 2017, die Zölle für Importe von bestimmten Industrie- und Agrargütern unilateral aufzuheben bzw. zu senken, stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Meint der Bundesrat nicht, dass er durch diese einseitige Aufhebung oder Kürzung von Zöllen auf bestimmte Produkte seinen Handlungsspielraum bei zukünftigen Verhandlungen zu Freihandelsabkommen verringert?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen, welchen konkreten Kontrollen wird der Bundesrat sicherstellen, dass die Aufhebungen oder Kürzungen der Zölle zu 100 Prozent den Konsumentinnen und Konsumenten und den betroffenen Unternehmen zugutekommen?</p><p>3. Wie hoch ist die geschätzte administrative Entlastung der betroffenen Unternehmen durch die vorgesehene einseitige Senkung von Zöllen?</p><p>4. Die zu erwartenden Einbussen des Bundes bei den Zolleinnahmen belaufen sich auf etwa 500 Millionen Franken. Wie plant der Bundesrat diese Mindereinnahmen zu kompensieren? In welchen Wirtschaftsbereichen ist mit Budgetkürzungen zu rechnen?</p><p>5. Wie will der Bundesrat im Rahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit dem Ersatz des Genehmigungsverfahrens durch ein elektronisches Meldeverfahren die Einhaltung unserer Gesetze noch gewährleisten und verhindern, dass Lebensmittel, die diesem Prinzip nicht entsprechen, jeglicher Kontrolle entgehen?</p>
  • Massnahmen des Bundesrates gegen die Hochpreisinsel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 beschlossen, sämtliche Zölle für Importe von Industriegütern aufzuheben. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2018 erarbeitet. Zudem hat der Bundesrat entschieden, dass Zölle auf ausgewählte Agrargüter, welche nicht in der Schweiz hergestellt werden, sinken sollen. Dies betrifft beispielsweise exotische Früchte. Eine Vernehmlassungsvorlage dazu wird dem Bundesrat bis Ende 2018 vorgelegt. Landwirtschaftliche Produkte, die auch im Inland hergestellt werden, sind von diesem Zollabbau nicht betroffen.</p><p>1. In ihren Freihandelsabkommen (FHA) hat sich die Schweiz bisher stets dazu verpflichtet, die Einfuhrzölle für alle Industriegüter unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens auf null zu setzen. Da unsere prospektiven Verhandlungspartner dies wissen und die durchschnittlichen angewandten Zollansätze bereits sehr tief sind, stellen Industriezölle heute keine entscheidende Verhandlungsmasse mehr dar. Andere Bereiche wie Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, nichttarifarische Handelshemmnisse und Zölle auf Landwirtschaftsprodukten haben demgegenüber in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Ausserdem betreffen die effektiv noch angewendeten Industriezölle nur noch einen kleinen Teil der Einfuhren. So sind viele Technologie- und Pharmaprodukte heute schon generell zollfrei. Ferner stammen bereits 87 Prozent der Importe in die Schweiz aus FHA-Partnerstaaten. Importe aus Entwicklungsländern profitieren ebenfalls von einem zollfreien Marktzugang oder stark reduzierten Zöllen für Industrieprodukte.</p><p>Die WTO-Verpflichtungen der Schweiz bleiben bei einer autonomen Abschaffung der Industriezölle unverändert. Die Schweiz könnte also die einmal aufgehobenen Zölle bei Bedarf jederzeit wieder unilateral anheben. Die vertragliche Bindung von Industriezöllen auf null würde somit für FHA-Partner auch nach deren unilateraler Aufhebung einen Mehrwert darstellen. Die Erfahrungen anderer Länder, wie beispielsweise Neuseeland, Kanada, Norwegen, aber auch Singapur oder Hongkong, zeigen, dass auch nach einer unilateralen Reduktion oder Abschaffung von Einfuhrzöllen weiterhin erfolgreich FHA abgeschlossen werden können.</p><p>Die Zollsenkung für ausgewählte Agrargüter, welche nicht in der Schweiz hergestellt werden, zielt auf Produkte, deren Verhandlungsgewicht bereits heute beschränkt ist, da diese Produkte unter den aktuellen FHA meist zollfrei importiert werden können. Entscheidend für die Verhandlung von neuen FHA ist vielmehr der hohe Grenzschutz bei sensiblen, in der Schweiz produzierten Agrargütern, wie auch die vom Bundesrat publizierte Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik aufzeigt. Die in der Schweiz produzierten und mit einem Grenzschutz ausgestatteten sensiblen Produkte sind von den Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Hochpreisinsel nicht betroffen.</p><p>2. Die Einsparungen durch den Wegfall der Zollzahlungen sowie des damit verbundenen administrativen Aufwands fallen direkt bei den Unternehmen an. Auch die Konsumenten profitieren von den tieferen Importkosten sowie dem damit zusammenhängenden stärkeren Wettbewerb im Schweizer Markt. In der Tendenz lässt sich feststellen: Umso stärker der Wettbewerb, desto eher werden die durch den Industriezollabbau verursachten tieferen Handels- und Produktionskosten an die Konsumenten weitergegeben.</p><p>3. Um heute Industriegüter zum Nullzoll zu importieren, muss häufig ein FHA benutzt werden, was mit dem Nachweis des präferenziellen Ursprungs verbunden ist. Mit der Aufhebung der Industriezölle fallen im Vergleich zur aktuellen Situation die administrativ aufwendigen Verpflichtungen betreffend Ursprungsnachweis weg. Für Unternehmen, die importierte Vormaterialien weiterverarbeitet wieder exportieren, kann je nach den Ursprungsbestimmungen des beim Export relevanten FHA ein Ursprungsnachweis beim Import aber weiterhin notwendig sein.</p><p>Der Bund hat die unterschiedlichen Einfuhr- und Verzollungsverfahren sowie die entsprechenden Handlungspflichten für Unternehmen genau untersuchen lassen, um die wegfallenden administrativen Kosten durch den Industriezollabbau zu eruieren. Es kann von direkten administrativen Kosteneinsparungen von jährlich mindestens 100 Millionen Franken bei Unternehmen in der Schweiz ausgegangen werden.</p><p>4. Werden die Importzölle abgeschafft, hätte dies für das Jahr 2016 Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt von 490 Millionen Franken bedeutet. In den Folgejahren kann von ähnlichen Mindereinnahmen ausgegangen werden. Eine Modellsimulation zeigte, dass eine unilaterale Aufhebung der Industriezölle zu höheren Steuereinnahmen führen dürfte, weil die Wirtschaftsleistung insgesamt ansteigt. Wenn sich also die mit der Massnahme angestrebten positiven wirtschaftlichen Effekte einstellen, dürften die Mindereinnahmen für den Bund mittelfristig auf 400 Millionen Franken zurückgehen, während für die Kantone zusätzliche Steuereinnahmen resultieren. Der Bundesrat wird in der Vernehmlassungsvorlage in Kenntnis der finanzpolitischen Rahmenbedingungen Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung des Industriezollabbaus unterbreiten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insgesamt die positiven Effekte für die Gesamtwirtschaft die Einkommensverluste des Bundes übersteigen. Dies bestätigen auch verschiedene dazu in Auftrag gegebene externe Studien.</p><p>5. Lebensmittel, die den Schweizer Vorschriften unterstehen, werden von den kantonalen Behörden kontrolliert. Diese können alle nötigen Massnahmen ergreifen. Die gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz vermarkteten Produkte werden auf dieselbe Art kontrolliert. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Meldeverfahren könnten die kantonalen Behörden genau feststellen, welche Produkte gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip und auf Grundlage welcher ausländischen Vorschriften in Verkehr gebracht wurden. Das aktuelle Genehmigungsverfahren betrifft nicht einzelne Produkte, sondern Produktkategorien, für die eine Allgemeinverfügung gilt. Schon heute sind die Marktaufsicht und die Selbstkontrolle durch die zuständige Person die einzige Möglichkeit, um die Produktesicherheit zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Infolge des Beschlusses des Bundesrates vom 20. Dezember 2017, die Zölle für Importe von bestimmten Industrie- und Agrargütern unilateral aufzuheben bzw. zu senken, stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Meint der Bundesrat nicht, dass er durch diese einseitige Aufhebung oder Kürzung von Zöllen auf bestimmte Produkte seinen Handlungsspielraum bei zukünftigen Verhandlungen zu Freihandelsabkommen verringert?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen, welchen konkreten Kontrollen wird der Bundesrat sicherstellen, dass die Aufhebungen oder Kürzungen der Zölle zu 100 Prozent den Konsumentinnen und Konsumenten und den betroffenen Unternehmen zugutekommen?</p><p>3. Wie hoch ist die geschätzte administrative Entlastung der betroffenen Unternehmen durch die vorgesehene einseitige Senkung von Zöllen?</p><p>4. Die zu erwartenden Einbussen des Bundes bei den Zolleinnahmen belaufen sich auf etwa 500 Millionen Franken. Wie plant der Bundesrat diese Mindereinnahmen zu kompensieren? In welchen Wirtschaftsbereichen ist mit Budgetkürzungen zu rechnen?</p><p>5. Wie will der Bundesrat im Rahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit dem Ersatz des Genehmigungsverfahrens durch ein elektronisches Meldeverfahren die Einhaltung unserer Gesetze noch gewährleisten und verhindern, dass Lebensmittel, die diesem Prinzip nicht entsprechen, jeglicher Kontrolle entgehen?</p>
    • Massnahmen des Bundesrates gegen die Hochpreisinsel

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