Stilllegung des Kernkraftwerks Beznau

ShortId
18.3101
Id
20183101
Updated
28.07.2023 03:53
Language
de
Title
Stilllegung des Kernkraftwerks Beznau
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten das revidierte Energiegesetz mit Änderungen namentlich beim Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) angenommen. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussion zur Energiestrategie 2050 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat eine Befristung der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke (KKW) abgelehnt. Auch haben Volk und Stände in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 zur Atomausstiegs-Initiative eine entsprechende Befristung abgelehnt. Die Schweizer KKW dürfen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Darüber wacht das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als unabhängige Aufsichtsbehörde.</p><p>Im Falle der Befunde im Stahl des Reaktordruckbehälters des KKW Beznau hat die Axpo Power AG umfangreiche Untersuchungen und Analysen durchgeführt. Das Ensi kommt zum Schluss, dass die im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen vorgenommenen Messungen nachgewiesen haben, dass die gefundenen Aluminiumoxid-Einschlüsse keinen negativen Einfluss auf die Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters und damit auf dessen Festigkeit haben. Dieses Ergebnis wurde auch vom eingesetzten internationalen Expertenteam, dem International Review Panel (IRP), bestätigt. Der Bundesrat hat somit keinen Anlass, an der Beurteilung des Ensi betreffend die Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters zu zweifeln.</p><p>Mit der laufenden Revision der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) soll in erster Linie der bisher unklar und missverständlich formulierte Wortlaut gewisser Bestimmungen so präzisiert werden, dass er unmissverständlich dem vom Bundesrat ursprünglich beabsichtigten Sinn und der seit Jahren angewendeten Praxis des Ensi entspricht. Dadurch kommt es zu keiner Schwächung der Sicherheitsvorgaben; das bisherige Sicherheitsniveau der Schweizer KKW wird nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat wird aber die Vernehmlassungsergebnisse sorgfältig auswerten.</p><p>Im Ergebnis besteht zum einen kein Anlass, dem KKW Beznau die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen zu entziehen. Zum andern fehlt für eine politisch motivierte Ausserbetriebnahme die gesetzliche Grundlage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Kernkraftwerk (KKW) Beznau die Betriebsbewilligung zu entziehen und den Rückbau einzuleiten.</p><p>Nach dreijährigem Betriebsunterbruch wegen Schwachstellen, die am Druckbehälter entdeckt worden waren, hat das Ensi nun die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme von Reaktor 1 des KKW Beznau erteilt. Dies geschah einige Tage vor dem siebten Jahrestag des Atomunglücks in Fukushima. Das KKW Beznau gehört weltweit zu den ältesten noch im Betrieb befindlichen Anlagen und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Neben den Schwachstellen am Reaktordruckbehälter gibt es zahlreiche weitere Probleme. So würde das Kraftwerk insbesondere einem Flugzeugabsturz nicht standhalten, geschweige denn einem gezielten Terrorangriff. Es erfüllt zudem nicht die aktuellen Sicherheitsanforderungen bezüglich der Erdbebenfestigkeit, weshalb der Bundesrat entschied, diese Anforderungen zu lockern. Eine Anpassung der Sicherheitsanforderungen, um ein Kernkraftwerk weiterhin betreiben zu können, ist jedoch inakzeptabel. Ein seriöses Management von so hohen Risiken, wie sie bei Kernkraftwerken bestehen, stellt die Sicherheit der Bevölkerung vor die Interessen der Betreiber.</p><p>Überdies ist es absurd, ein so altes und veraltetes Kraftwerk wieder in Betrieb zu nehmen, in Anbetracht des Volksentscheids für den Atomausstieg zum einen und einer Überproduktion von Energie zum andern. Letztere führt zu einem Preisabfall, der die Rentabilität von Anlagen gefährdet, die saubere Energie produzieren, namentlich unsere Wasserkraftwerke. Es wäre wesentlich sinnvoller, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus sicherheitstechnischer Sicht, jetzt in den Rückbau der veralteten Anlage von Beznau sowie in Alternativen der sauberen Energieerzeugung zu investieren.</p><p>Der Bundesrat muss daher dieser Sturheit ein Ende bereiten, die sich in keinerlei Hinsicht mehr rechtfertigen lässt. Die Sicherheit der Bevölkerung, die Orientierung in Richtung Atomausstieg, vorgegeben von den Schweizerinnen und Schweizern, und die Wirtschaftlichkeit müssen im Vordergrund stehen.</p>
  • Stilllegung des Kernkraftwerks Beznau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten das revidierte Energiegesetz mit Änderungen namentlich beim Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) angenommen. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussion zur Energiestrategie 2050 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat eine Befristung der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke (KKW) abgelehnt. Auch haben Volk und Stände in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 zur Atomausstiegs-Initiative eine entsprechende Befristung abgelehnt. Die Schweizer KKW dürfen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Darüber wacht das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als unabhängige Aufsichtsbehörde.</p><p>Im Falle der Befunde im Stahl des Reaktordruckbehälters des KKW Beznau hat die Axpo Power AG umfangreiche Untersuchungen und Analysen durchgeführt. Das Ensi kommt zum Schluss, dass die im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen vorgenommenen Messungen nachgewiesen haben, dass die gefundenen Aluminiumoxid-Einschlüsse keinen negativen Einfluss auf die Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters und damit auf dessen Festigkeit haben. Dieses Ergebnis wurde auch vom eingesetzten internationalen Expertenteam, dem International Review Panel (IRP), bestätigt. Der Bundesrat hat somit keinen Anlass, an der Beurteilung des Ensi betreffend die Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters zu zweifeln.</p><p>Mit der laufenden Revision der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) soll in erster Linie der bisher unklar und missverständlich formulierte Wortlaut gewisser Bestimmungen so präzisiert werden, dass er unmissverständlich dem vom Bundesrat ursprünglich beabsichtigten Sinn und der seit Jahren angewendeten Praxis des Ensi entspricht. Dadurch kommt es zu keiner Schwächung der Sicherheitsvorgaben; das bisherige Sicherheitsniveau der Schweizer KKW wird nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat wird aber die Vernehmlassungsergebnisse sorgfältig auswerten.</p><p>Im Ergebnis besteht zum einen kein Anlass, dem KKW Beznau die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen zu entziehen. Zum andern fehlt für eine politisch motivierte Ausserbetriebnahme die gesetzliche Grundlage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Kernkraftwerk (KKW) Beznau die Betriebsbewilligung zu entziehen und den Rückbau einzuleiten.</p><p>Nach dreijährigem Betriebsunterbruch wegen Schwachstellen, die am Druckbehälter entdeckt worden waren, hat das Ensi nun die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme von Reaktor 1 des KKW Beznau erteilt. Dies geschah einige Tage vor dem siebten Jahrestag des Atomunglücks in Fukushima. Das KKW Beznau gehört weltweit zu den ältesten noch im Betrieb befindlichen Anlagen und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Neben den Schwachstellen am Reaktordruckbehälter gibt es zahlreiche weitere Probleme. So würde das Kraftwerk insbesondere einem Flugzeugabsturz nicht standhalten, geschweige denn einem gezielten Terrorangriff. Es erfüllt zudem nicht die aktuellen Sicherheitsanforderungen bezüglich der Erdbebenfestigkeit, weshalb der Bundesrat entschied, diese Anforderungen zu lockern. Eine Anpassung der Sicherheitsanforderungen, um ein Kernkraftwerk weiterhin betreiben zu können, ist jedoch inakzeptabel. Ein seriöses Management von so hohen Risiken, wie sie bei Kernkraftwerken bestehen, stellt die Sicherheit der Bevölkerung vor die Interessen der Betreiber.</p><p>Überdies ist es absurd, ein so altes und veraltetes Kraftwerk wieder in Betrieb zu nehmen, in Anbetracht des Volksentscheids für den Atomausstieg zum einen und einer Überproduktion von Energie zum andern. Letztere führt zu einem Preisabfall, der die Rentabilität von Anlagen gefährdet, die saubere Energie produzieren, namentlich unsere Wasserkraftwerke. Es wäre wesentlich sinnvoller, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus sicherheitstechnischer Sicht, jetzt in den Rückbau der veralteten Anlage von Beznau sowie in Alternativen der sauberen Energieerzeugung zu investieren.</p><p>Der Bundesrat muss daher dieser Sturheit ein Ende bereiten, die sich in keinerlei Hinsicht mehr rechtfertigen lässt. Die Sicherheit der Bevölkerung, die Orientierung in Richtung Atomausstieg, vorgegeben von den Schweizerinnen und Schweizern, und die Wirtschaftlichkeit müssen im Vordergrund stehen.</p>
    • Stilllegung des Kernkraftwerks Beznau

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