Evaluation des Menschenrechtsdialogs mit China

ShortId
18.3111
Id
20183111
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Evaluation des Menschenrechtsdialogs mit China
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2013 unterzeichnete die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit China, welches seit Juli 2014 in Kraft ist. Anlässlich des Genehmigungsverfahrens verwies der Bundesrat auf den 1991 eingerichteten bilateralen Menschenrechtsdialog der Schweiz mit China. Dessen Erfolg wird kontrovers diskutiert. Im Vergleich zu 2013 stellt der Bundesrat, in seiner Antwort vom 1. Dezember 2017 auf die Interpellation Barrile 17.3919, eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in China, darunter auch in den tibetischen Gebieten, fest. Besonders betroffen seien unter anderem ethnische und religiöse Minderheiten. </p><p>Immer wieder erreichen uns beunruhigende Meldungen über Verschärfungen und negative Vorkommnisse in China.</p><p>Die Überwachung von Tibeterinnen und Tibetern ist zunehmend und auch im Alltag spürbar. Aufgrund elektronischer Identitätsausweise, zahlreicher Checkpoints sowie einer wachsenden Zahl von Überwachungskameras mit Gesichtserkennung wird eine Erfassung des Bewegungsverhaltens und des Aufenthalts von Personen ermöglicht und systematisiert. </p><p>Eine Ausreise ins Ausland hingegen wird verunmöglicht, weil die Pässe eingezogen wurden. Zudem wird im Ausland lebenden tibetisch-stämmigen Bürgerinnen und Bürgern anderer Staaten ein Visum für die Tibetische Autonome Region verwehrt. </p><p>Die Zerstörung des tibetischen Kulturgutes und der Klöster geht weiter. 2016 wurde das Kloster Larung Gar zerstört. Am 18. Februar 2018 ist im Jokhang in Lhasa ein Feuer ausgebrochen. Es ist unmöglich, Informationen über die Feuersbrunst zu erhalten. In allen Klöstern sollen von der Kommunistischen Partei Chinas Klosterkomitees installiert werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des bilateralen und multilateralen Menschenrechtsdialogs mit China. Im Rahmen einer Evaluation sollen insbesondere die Fragen nach den Auswirkungen des Menschenrechtsdialogs auf die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte in China beantwortet werden.</p>
  • <p>Die Schweiz und China führen über 20 bilaterale Dialoge, darunter beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Gesundheit und Menschenrechte. Im Jahr 2016 wurden die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und China in einer gemeinsamen Erklärung als "innovative strategische Partnerschaft" bezeichnet. Diese unterstreicht das Potenzial für die Vertiefung der Zusammenarbeit. Der erste Strategische Dialog zwischen der Schweiz und China wurde von den beiden Aussenministern im April 2018 geführt.</p><p>Den Menschenrechtsdialog führt die Schweiz mit China seit 1991, als eines der ersten westlichen Länder. Die Schweiz nutzt den im vertraulichen Rahmen geführten Menschenrechtsdialog, um die Menschenrechtslage in China, darunter insbesondere die Einschränkungen gegenüber der Zivilgesellschaft und die Minderheitenrechte, inklusive in den tibetischen Gebieten Chinas, offen und kritisch anzusprechen. Dabei werden auch Einzelfälle genannt. Der Menschenrechtsdialog ist auch ein Werkzeug, um dem Dialogpartner aufzuzeigen, dass Verschlechterungen im Bereich der Menschenrechte nicht unbemerkt bleiben und dass die Schweiz entsprechende Verletzungen verurteilt. Gleichzeitig unterstreicht der Dialog gegenüber der chinesischen Regierung die Bedeutung, welche die Schweiz den Menschenrechten beimisst.</p><p>Neben dem Menschenrechtsdialog wird eine Vielzahl weiterer bilateraler Instrumente für die Thematisierung der Menschenrechte mit China eingesetzt. So drückt die Schweiz ihre Besorgnis über die vermehrte Überwachung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen im bilateralen und multilateralen Rahmen gegenüber den chinesischen Behörden aus. Zudem werden ad hoc Demarchen zu Einzelfällen durchgeführt sowie nach Möglichkeit Prozesse von Menschenrechtsverteidigern beobachtet.</p><p>Die Menschenrechtslage in China hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Die Schweiz versucht mit ihrer Menschenrechtspolitik dieser Entwicklung entgegenzutreten und ihren Teil zum Schutz der Menschenrechte in China beizutragen. Positive Auswirkungen der internationalen Aufmerksamkeit auf gewisse Einzelfälle werden der Schweiz regelmässig bestätigt. Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass die Bemühungen der Schweiz alleine ausreichen, um eine Verbesserung der Menschenrechtslage in China zu erreichen. Ferner erschwert China die Zusammenarbeit mit dem Vorwurf der Einmischung in innere Angelegenheiten.</p><p>Aufgrund der erwähnten Vertraulichkeit des Menschenrechtsdialogs veröffentlichen weder die Schweiz noch China detaillierte Informationen über den Inhalt der Diskussionen. Eine Verletzung dieses Grundsatzes würde die Substanz des Dialogs gefährden. Von einer Evaluation des Menschenrechtsdialogs und der Veröffentlichung eines diesbezüglichen Berichtes ist deshalb abzusehen. Die politische Einschätzung und kritische Würdigung zur Wirkung unserer Menschenrechtspolitik gegenüber China, inklusive des Menschenrechtsdialogs, wird im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung zur Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Auswirkungen des bilateralen und multilateralen Menschenrechtsdialogs mit China zu evaluieren und in einem Bericht über Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte zu veröffentlichen.</p>
  • Evaluation des Menschenrechtsdialogs mit China
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2013 unterzeichnete die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit China, welches seit Juli 2014 in Kraft ist. Anlässlich des Genehmigungsverfahrens verwies der Bundesrat auf den 1991 eingerichteten bilateralen Menschenrechtsdialog der Schweiz mit China. Dessen Erfolg wird kontrovers diskutiert. Im Vergleich zu 2013 stellt der Bundesrat, in seiner Antwort vom 1. Dezember 2017 auf die Interpellation Barrile 17.3919, eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in China, darunter auch in den tibetischen Gebieten, fest. Besonders betroffen seien unter anderem ethnische und religiöse Minderheiten. </p><p>Immer wieder erreichen uns beunruhigende Meldungen über Verschärfungen und negative Vorkommnisse in China.</p><p>Die Überwachung von Tibeterinnen und Tibetern ist zunehmend und auch im Alltag spürbar. Aufgrund elektronischer Identitätsausweise, zahlreicher Checkpoints sowie einer wachsenden Zahl von Überwachungskameras mit Gesichtserkennung wird eine Erfassung des Bewegungsverhaltens und des Aufenthalts von Personen ermöglicht und systematisiert. </p><p>Eine Ausreise ins Ausland hingegen wird verunmöglicht, weil die Pässe eingezogen wurden. Zudem wird im Ausland lebenden tibetisch-stämmigen Bürgerinnen und Bürgern anderer Staaten ein Visum für die Tibetische Autonome Region verwehrt. </p><p>Die Zerstörung des tibetischen Kulturgutes und der Klöster geht weiter. 2016 wurde das Kloster Larung Gar zerstört. Am 18. Februar 2018 ist im Jokhang in Lhasa ein Feuer ausgebrochen. Es ist unmöglich, Informationen über die Feuersbrunst zu erhalten. In allen Klöstern sollen von der Kommunistischen Partei Chinas Klosterkomitees installiert werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des bilateralen und multilateralen Menschenrechtsdialogs mit China. Im Rahmen einer Evaluation sollen insbesondere die Fragen nach den Auswirkungen des Menschenrechtsdialogs auf die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte in China beantwortet werden.</p>
    • <p>Die Schweiz und China führen über 20 bilaterale Dialoge, darunter beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Gesundheit und Menschenrechte. Im Jahr 2016 wurden die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und China in einer gemeinsamen Erklärung als "innovative strategische Partnerschaft" bezeichnet. Diese unterstreicht das Potenzial für die Vertiefung der Zusammenarbeit. Der erste Strategische Dialog zwischen der Schweiz und China wurde von den beiden Aussenministern im April 2018 geführt.</p><p>Den Menschenrechtsdialog führt die Schweiz mit China seit 1991, als eines der ersten westlichen Länder. Die Schweiz nutzt den im vertraulichen Rahmen geführten Menschenrechtsdialog, um die Menschenrechtslage in China, darunter insbesondere die Einschränkungen gegenüber der Zivilgesellschaft und die Minderheitenrechte, inklusive in den tibetischen Gebieten Chinas, offen und kritisch anzusprechen. Dabei werden auch Einzelfälle genannt. Der Menschenrechtsdialog ist auch ein Werkzeug, um dem Dialogpartner aufzuzeigen, dass Verschlechterungen im Bereich der Menschenrechte nicht unbemerkt bleiben und dass die Schweiz entsprechende Verletzungen verurteilt. Gleichzeitig unterstreicht der Dialog gegenüber der chinesischen Regierung die Bedeutung, welche die Schweiz den Menschenrechten beimisst.</p><p>Neben dem Menschenrechtsdialog wird eine Vielzahl weiterer bilateraler Instrumente für die Thematisierung der Menschenrechte mit China eingesetzt. So drückt die Schweiz ihre Besorgnis über die vermehrte Überwachung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen im bilateralen und multilateralen Rahmen gegenüber den chinesischen Behörden aus. Zudem werden ad hoc Demarchen zu Einzelfällen durchgeführt sowie nach Möglichkeit Prozesse von Menschenrechtsverteidigern beobachtet.</p><p>Die Menschenrechtslage in China hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Die Schweiz versucht mit ihrer Menschenrechtspolitik dieser Entwicklung entgegenzutreten und ihren Teil zum Schutz der Menschenrechte in China beizutragen. Positive Auswirkungen der internationalen Aufmerksamkeit auf gewisse Einzelfälle werden der Schweiz regelmässig bestätigt. Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass die Bemühungen der Schweiz alleine ausreichen, um eine Verbesserung der Menschenrechtslage in China zu erreichen. Ferner erschwert China die Zusammenarbeit mit dem Vorwurf der Einmischung in innere Angelegenheiten.</p><p>Aufgrund der erwähnten Vertraulichkeit des Menschenrechtsdialogs veröffentlichen weder die Schweiz noch China detaillierte Informationen über den Inhalt der Diskussionen. Eine Verletzung dieses Grundsatzes würde die Substanz des Dialogs gefährden. Von einer Evaluation des Menschenrechtsdialogs und der Veröffentlichung eines diesbezüglichen Berichtes ist deshalb abzusehen. Die politische Einschätzung und kritische Würdigung zur Wirkung unserer Menschenrechtspolitik gegenüber China, inklusive des Menschenrechtsdialogs, wird im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung zur Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Auswirkungen des bilateralen und multilateralen Menschenrechtsdialogs mit China zu evaluieren und in einem Bericht über Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte zu veröffentlichen.</p>
    • Evaluation des Menschenrechtsdialogs mit China

Back to List