Schluss mit Expertenkommissionen. Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen

ShortId
18.3119
Id
20183119
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Schluss mit Expertenkommissionen. Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen
AdditionalIndexing
28;2831;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund wird von vielen Expertenkommissionen unterstützt. Obwohl auch Frauen diesen Gremien angehören, wird der Name nicht geschlechtergerecht angepasst. Der Gleichstellungsartikel ist seit 37 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Es ist höchste Zeit, Fachgremien korrekt zu benennen und damit auch Expertinnen in diesen Gremien sprachlich sichtbar zu machen.</p><p>Viele Gremien sind bezüglich Geschlecht und Sprachenvertretung sehr einseitig zusammengesetzt. Der Bund ist aufgefordert, für eine ausgewogene Vertretung zu sorgen und diese auf der Webseite auch auszuweisen. </p><p>Der Leitfaden "Geschlechtergerechte Sprache" des Bundes aus dem Jahr 2009 hält fest: "Texte des Bundes sind geschlechtergerecht zu verfassen. Sie sind so zu formulieren, dass sie weder Frauen noch Männer sprachlich diskriminieren, also so, dass Frauen und Männer sprachlich in gleichem Mass sichtbar gemacht werden." Was für Texte des Bundes gilt, muss auch für Bezeichnungen von wichtigen Gremien des Bundes gelten.</p><p>Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen befindet sich zurzeit in Totalrevision. Obwohl alle Gesetzesartikel neu formuliert werden, wird weiterhin der veraltete Begriff "Expertenkommission" für die Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen verwendet. Ohne Aufwand könnte diese "Expertenkommission" als "Fachkommission" bezeichnet werden. </p>
  • <p>Nach Artikel 7 Absatz 1 des Sprachengesetzes (SR 441.1), den Empfehlungen der Idag CD-Bund für die Benennung von Organisationseinheiten sowie den Leitfäden der Bundeskanzlei zum geschlechtergerechten Formulieren haben sich die Bundesbehörden in ihren Texten um geschlechtergerechte Formulierungen zu bemühen. Die Eigenheiten der jeweiligen Sprache sind zu respektieren.</p><p>Was die fragliche Bezeichnung Expertenkommission/commission d'experts/commissione di esperti betrifft, so gelten die französische und die italienische Bezeichnung wegen des Plurals als geschlechtsneutral. Im Deutschen werden zusammengesetzte Wörter wie Expertenkommission, deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden und sollten vermieden werden, wenn es eine gute Alternative gibt. "Fachkommission" könnte eine solche Alternative sein.</p><p>Gemäss Anhang 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) gibt es aktuell nur vier vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommissionen im Sinne von Artikel 57a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) mit der deutschen Bezeichnung "Expertenkommission". Der Bundesrat ist bereit, bei diesen Gremien zu veranlassen, dass sie bei nächster Gelegenheit mit einer geschlechtergerechten Bezeichnung versehen werden. Auch bei befristet eingesetzten Gremien soll künftig noch stärker auf eine geschlechtergerechte Bezeichnung geachtet werden.</p><p>Die Anforderungen an die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen werden in Artikel 57e RVOG in Verbindung mit Artikel 8c und Artikel 8cbis RVOV definiert. Für die Zusammensetzung der Gremien, für die nach Artikel 8j Absatz 2 RVOV ein Anforderungsprofil zu erlassen ist, werden dort die Zielwerte vorgegeben.</p><p>Gestützt auf den Bericht über eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ausserparlamentarische-kommissionen.html">https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ausserparlamentarische-kommissionen.html#961115352</a>) beauftragte der Bundesrat am 19. Dezember 2012 die Departemente damit, den Handlungsbedarf für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden ausserparlamentarischen Kommissionen umgehend festzulegen und entsprechende Massnahmen zu definieren und umzusetzen. Wie im Bericht vom 4. Mai 2016 über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016-2019 gewählten ausserparlamentarischen Gremien (BBl 2016 4183) dargelegt, greifen die zur besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen getroffenen Massnahmen. Diese werden weitergeführt, insbesondere im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2020-2023.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher diesen Teil der Motion als bereits erfüllt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Fachgremien des Bundes geschlechtergerecht zu benennen und für eine ausgewogene Geschlechter- und Sprachenvertretung zu sorgen.</p>
  • Schluss mit Expertenkommissionen. Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund wird von vielen Expertenkommissionen unterstützt. Obwohl auch Frauen diesen Gremien angehören, wird der Name nicht geschlechtergerecht angepasst. Der Gleichstellungsartikel ist seit 37 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Es ist höchste Zeit, Fachgremien korrekt zu benennen und damit auch Expertinnen in diesen Gremien sprachlich sichtbar zu machen.</p><p>Viele Gremien sind bezüglich Geschlecht und Sprachenvertretung sehr einseitig zusammengesetzt. Der Bund ist aufgefordert, für eine ausgewogene Vertretung zu sorgen und diese auf der Webseite auch auszuweisen. </p><p>Der Leitfaden "Geschlechtergerechte Sprache" des Bundes aus dem Jahr 2009 hält fest: "Texte des Bundes sind geschlechtergerecht zu verfassen. Sie sind so zu formulieren, dass sie weder Frauen noch Männer sprachlich diskriminieren, also so, dass Frauen und Männer sprachlich in gleichem Mass sichtbar gemacht werden." Was für Texte des Bundes gilt, muss auch für Bezeichnungen von wichtigen Gremien des Bundes gelten.</p><p>Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen befindet sich zurzeit in Totalrevision. Obwohl alle Gesetzesartikel neu formuliert werden, wird weiterhin der veraltete Begriff "Expertenkommission" für die Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen verwendet. Ohne Aufwand könnte diese "Expertenkommission" als "Fachkommission" bezeichnet werden. </p>
    • <p>Nach Artikel 7 Absatz 1 des Sprachengesetzes (SR 441.1), den Empfehlungen der Idag CD-Bund für die Benennung von Organisationseinheiten sowie den Leitfäden der Bundeskanzlei zum geschlechtergerechten Formulieren haben sich die Bundesbehörden in ihren Texten um geschlechtergerechte Formulierungen zu bemühen. Die Eigenheiten der jeweiligen Sprache sind zu respektieren.</p><p>Was die fragliche Bezeichnung Expertenkommission/commission d'experts/commissione di esperti betrifft, so gelten die französische und die italienische Bezeichnung wegen des Plurals als geschlechtsneutral. Im Deutschen werden zusammengesetzte Wörter wie Expertenkommission, deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden und sollten vermieden werden, wenn es eine gute Alternative gibt. "Fachkommission" könnte eine solche Alternative sein.</p><p>Gemäss Anhang 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) gibt es aktuell nur vier vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommissionen im Sinne von Artikel 57a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) mit der deutschen Bezeichnung "Expertenkommission". Der Bundesrat ist bereit, bei diesen Gremien zu veranlassen, dass sie bei nächster Gelegenheit mit einer geschlechtergerechten Bezeichnung versehen werden. Auch bei befristet eingesetzten Gremien soll künftig noch stärker auf eine geschlechtergerechte Bezeichnung geachtet werden.</p><p>Die Anforderungen an die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen werden in Artikel 57e RVOG in Verbindung mit Artikel 8c und Artikel 8cbis RVOV definiert. Für die Zusammensetzung der Gremien, für die nach Artikel 8j Absatz 2 RVOV ein Anforderungsprofil zu erlassen ist, werden dort die Zielwerte vorgegeben.</p><p>Gestützt auf den Bericht über eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ausserparlamentarische-kommissionen.html">https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ausserparlamentarische-kommissionen.html#961115352</a>) beauftragte der Bundesrat am 19. Dezember 2012 die Departemente damit, den Handlungsbedarf für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden ausserparlamentarischen Kommissionen umgehend festzulegen und entsprechende Massnahmen zu definieren und umzusetzen. Wie im Bericht vom 4. Mai 2016 über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016-2019 gewählten ausserparlamentarischen Gremien (BBl 2016 4183) dargelegt, greifen die zur besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen getroffenen Massnahmen. Diese werden weitergeführt, insbesondere im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2020-2023.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher diesen Teil der Motion als bereits erfüllt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Fachgremien des Bundes geschlechtergerecht zu benennen und für eine ausgewogene Geschlechter- und Sprachenvertretung zu sorgen.</p>
    • Schluss mit Expertenkommissionen. Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen

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