Ein konkreter Plan zur Gleichstellung der Geschlechter

ShortId
18.3122
Id
20183122
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Ein konkreter Plan zur Gleichstellung der Geschlechter
AdditionalIndexing
28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Gleichstellungsbüro hat 2014 eine Bilanz zum nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann 1999-2014 in Auftrag gegeben. Diese Bilanz enthält 10 Empfehlungen. Laut der ersten davon soll der Bund zusammen mit den Kantonen, den Gemeinden und der Zivilgesellschaft ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann entwickeln und koordinieren. Dessen Umsetzung soll unter der Leitung des Bundes stehen: dies, weil isolierte Massnahmen nicht reichen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann, wie sie die Verfassung und das Gleichstellungsgesetz fordern, zu erreichen. Mit der Motion 15.3731 verlangte Nationalrätin Yvonne Feri die Erarbeitung eines nationalen Programms zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bundesrat empfahl dem Parlament die Ablehnung der Motion. In der Stellungnahme des Bundesrates ist Folgendes zu lesen: "Für den Bundesrat ist die Legislaturplanung als übergreifendes Planungs- und Handlungsinstrument das zentrale Instrument für die Gestaltung einer kohärenten Politik und die Prioritätensetzung im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann. ... Diese bildet gleichzeitig den Rahmen für die Jahresziele des Bundesrates, über deren Erreichung jeweils im Geschäftsbericht des Bundesrates Rechenschaft abzulegen ist. Dies betrifft auch die Gleichstellungsthematik." Nun ist es aber so, dass sich im Bericht des Bundesrates zur Legislaturplanung und im Geschäftsbericht des Bundesrates einzig Hinweise auf die einzelnen Gesetzesprojekte im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter finden. Hingegen fehlen eine Gesamtbeurteilung, wieweit die Empfehlungen der Bilanz von 2014 erfüllt wurden, und, allgemeiner, eine Beurteilung der Massnahmen, die Bund, Kantone, Gemeinden unter Einbezug der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft getroffen haben. Die Aktualisierung der Bilanz von 2014 in einem Bericht würde es erlauben zu untersuchen, welche Massnahmen erforderlich sind, und die nationalen, kantonalen und kommunalen Instanzen dazu zu bewegen, konkrete Massnahmen zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann. Entsprechend schlägt der Bundesrat dem Parlament verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Beispielhaft zu nennen sind namentlich die zurzeit vom Parlament behandelte Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Einführung einer Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für private und öffentliche Arbeitgebende mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die Einführung von Geschlechterrichtwerten für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Aktiengesellschaften, die Erhöhung der steuerlichen Abzüge der Kinderdrittbetreuungskosten sowie auch die Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Opfern von häuslicher Gewalt. Andere Massnahmen hat das Parlament bereits beschlossen, so die zusätzlichen Finanzhilfen für familienexterne Kinderbetreuung oder die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), die am 1. April 2018 in Kraft getreten ist.</p><p>Was die Forderung nach einem Bericht zur Aktualisierung der Bilanz 1999-2014 anbelangt, so ist auf die regelmässige Berichterstattung zum Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) hinzuweisen. Ende 2014 verabschiedete der Bundesrat den kombinierten 4./5. periodischen Cedaw-Staatenbericht, und im Juni 2016 unterbreitete die Schweiz dem Cedaw-Ausschuss in Beantwortung einer Frageliste weitere Informationen. Der nächste, 6. Cedaw-Staatenbericht wird bereits Ende 2020 fällig. Diese Berichte beinhalten die relevanten statischen Daten und ermöglichen es dem Bundesrat, eine umfassende Bilanz über die gemachten Fortschritte, verbleibenden Herausforderungen sowie die Umsetzung der Cedaw-Empfehlungen zu ziehen. Diese Berichterstattung erfolgt immer in Zusammenarbeit mit den Kantonen, sind diese doch von einem Teil der Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses direkt betroffen. Ebenso findet ein regelmässiger Austausch mit der Zivilgesellschaft statt.</p><p>Im Rahmen dieses Berichterstattungsprozesses wurde auf Bundesebene unter der Federführung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Follow-up zu den Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses und den Austausch zum Umsetzungsstand aktueller Gleichstellungsmassnahmen sicherstellt und darüber hinaus zur Sensibilisierung für die Gleichstellungsthematik in den zuständigen Bundesstellen beiträgt. Die Kantone sind durch die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten in der Arbeitsgruppe vertreten.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen zusätzlichen Bericht als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er die Gleichstellung der Geschlechter zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft vorantreiben will, und anzugeben, welche Massnahmen in den verschiedenen Bereichen (Arbeitsmarkt, Bildung, Sozialversicherungen usw.) vorgesehen oder erforderlich sind.</p>
  • Ein konkreter Plan zur Gleichstellung der Geschlechter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Gleichstellungsbüro hat 2014 eine Bilanz zum nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann 1999-2014 in Auftrag gegeben. Diese Bilanz enthält 10 Empfehlungen. Laut der ersten davon soll der Bund zusammen mit den Kantonen, den Gemeinden und der Zivilgesellschaft ein nationales Programm zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann entwickeln und koordinieren. Dessen Umsetzung soll unter der Leitung des Bundes stehen: dies, weil isolierte Massnahmen nicht reichen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann, wie sie die Verfassung und das Gleichstellungsgesetz fordern, zu erreichen. Mit der Motion 15.3731 verlangte Nationalrätin Yvonne Feri die Erarbeitung eines nationalen Programms zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bundesrat empfahl dem Parlament die Ablehnung der Motion. In der Stellungnahme des Bundesrates ist Folgendes zu lesen: "Für den Bundesrat ist die Legislaturplanung als übergreifendes Planungs- und Handlungsinstrument das zentrale Instrument für die Gestaltung einer kohärenten Politik und die Prioritätensetzung im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann. ... Diese bildet gleichzeitig den Rahmen für die Jahresziele des Bundesrates, über deren Erreichung jeweils im Geschäftsbericht des Bundesrates Rechenschaft abzulegen ist. Dies betrifft auch die Gleichstellungsthematik." Nun ist es aber so, dass sich im Bericht des Bundesrates zur Legislaturplanung und im Geschäftsbericht des Bundesrates einzig Hinweise auf die einzelnen Gesetzesprojekte im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter finden. Hingegen fehlen eine Gesamtbeurteilung, wieweit die Empfehlungen der Bilanz von 2014 erfüllt wurden, und, allgemeiner, eine Beurteilung der Massnahmen, die Bund, Kantone, Gemeinden unter Einbezug der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft getroffen haben. Die Aktualisierung der Bilanz von 2014 in einem Bericht würde es erlauben zu untersuchen, welche Massnahmen erforderlich sind, und die nationalen, kantonalen und kommunalen Instanzen dazu zu bewegen, konkrete Massnahmen zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann. Entsprechend schlägt der Bundesrat dem Parlament verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Beispielhaft zu nennen sind namentlich die zurzeit vom Parlament behandelte Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Einführung einer Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für private und öffentliche Arbeitgebende mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die Einführung von Geschlechterrichtwerten für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Aktiengesellschaften, die Erhöhung der steuerlichen Abzüge der Kinderdrittbetreuungskosten sowie auch die Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Opfern von häuslicher Gewalt. Andere Massnahmen hat das Parlament bereits beschlossen, so die zusätzlichen Finanzhilfen für familienexterne Kinderbetreuung oder die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), die am 1. April 2018 in Kraft getreten ist.</p><p>Was die Forderung nach einem Bericht zur Aktualisierung der Bilanz 1999-2014 anbelangt, so ist auf die regelmässige Berichterstattung zum Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) hinzuweisen. Ende 2014 verabschiedete der Bundesrat den kombinierten 4./5. periodischen Cedaw-Staatenbericht, und im Juni 2016 unterbreitete die Schweiz dem Cedaw-Ausschuss in Beantwortung einer Frageliste weitere Informationen. Der nächste, 6. Cedaw-Staatenbericht wird bereits Ende 2020 fällig. Diese Berichte beinhalten die relevanten statischen Daten und ermöglichen es dem Bundesrat, eine umfassende Bilanz über die gemachten Fortschritte, verbleibenden Herausforderungen sowie die Umsetzung der Cedaw-Empfehlungen zu ziehen. Diese Berichterstattung erfolgt immer in Zusammenarbeit mit den Kantonen, sind diese doch von einem Teil der Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses direkt betroffen. Ebenso findet ein regelmässiger Austausch mit der Zivilgesellschaft statt.</p><p>Im Rahmen dieses Berichterstattungsprozesses wurde auf Bundesebene unter der Federführung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Follow-up zu den Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses und den Austausch zum Umsetzungsstand aktueller Gleichstellungsmassnahmen sicherstellt und darüber hinaus zur Sensibilisierung für die Gleichstellungsthematik in den zuständigen Bundesstellen beiträgt. Die Kantone sind durch die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten in der Arbeitsgruppe vertreten.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen zusätzlichen Bericht als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er die Gleichstellung der Geschlechter zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft vorantreiben will, und anzugeben, welche Massnahmen in den verschiedenen Bereichen (Arbeitsmarkt, Bildung, Sozialversicherungen usw.) vorgesehen oder erforderlich sind.</p>
    • Ein konkreter Plan zur Gleichstellung der Geschlechter

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