Negativzins-Milliarden der SNB sind Volksvermögen

ShortId
18.3124
Id
20183124
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Negativzins-Milliarden der SNB sind Volksvermögen
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Währungspolitik der SNB beruht gegenwärtig auf zwei Säulen: Dem Negativzins, den die SNB am 22. Januar 2015 eingeführt hat, sowie der Bereitschaft, nötigenfalls auf dem Devisenmarkt zu intervenieren. Sie ermöglichen es, die Attraktivität der Anlagen in Schweizerfranken und damit den Druck auf den Franken zu reduzieren. Dank dieser expansiven Währungspolitik will die SNB die Preise stabilisieren und die wirtschaftliche Aktivität stützen. Die allfälligen finanziellen Gewinne - oder Verluste -, die daraus resultieren, haben nichts Ausserordentliches, da sie aus währungspolitischen Massnahmen der SNB im Rahmen der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags hervorgehen. Als solche sind sie, ohne Unterscheidung ihrer Herkunft, Bestandteil der Gewinnermittlung, die das Nationalbankgesetz (Art. 30 NBG) regelt.</p><p>2. Gemäss Verfassung (Art. 99 Abs. 4) und Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 2) geht der Reingewinn der SNB zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone. Konkret fliesst der allenfalls nach der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven zur Stärkung der Eigenmittel der SNB verbleibende Gewinn in die Ausschüttungsreserve. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen Gewinnausschüttungen an Kantone und Bund, um diese mittelfristig konstant zu halten (Art. 31 Abs. 2 Nationalbankgesetz). Die Ausschüttungsreserve dient dabei als Puffer. Dieser ist umso wichtiger, als die Ergebnisse der SNB stark schwanken können, sowohl im Negativen als auch im Positiven. Der Ausschüttungsreserve wird der nicht ausgeschüttete Jahresgewinn zugewiesen oder der für die Gewinnverwendung fehlende Betrag entnommen. Gemäss der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem EFD und der SNB vom 9. November 2016 für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 schüttet die SNB dem Bund (1/3) und den Kantonen (2/3) 1 Milliarde pro Jahr aus, wenn die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung nicht negativ wird. Die Ausschüttung kann bis 2 Milliarden betragen, wenn die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung 20 Milliarden überschreitet. Die Gewinne der SNB kommen somit, über die Ausschüttung an Bund und Kantone, der Schweizer Bevölkerung zu. Sie haben nach dem Geschäftsjahr 2016 1,7 Milliarden erhalten, nach dem Geschäftsjahr 2017 werden es 2 Milliarden sein.</p><p>3. Der Bundesrat ist mit dem Verteilungsmodus der Gewinne der SNB gemäss der Regelung im NBG, ergänzt durch die Gewinnausschüttungsvereinbarung mit der SNB, zufrieden. Gesetz und Vereinbarung legen einen klaren Rahmen fest, der zum einen die Ausschüttung der Gewinne der SNB an die Bevölkerung ermöglicht und zum andern die Unabhängigkeit der SNB vor allfälligen politischen Begehrlichkeiten schützt. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, weitere Verwendungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit dem 22. Januar 2015 belastet die Schweizerische Nationalbank (SNB) Guthaben auf ihren Girokonten mit einem Negativzins von 0,75 Prozent. Pro Million, die bei ihr lagert, kassiert die SNB jährlich 7500 Franken. Diesen Strafzins zahlen die Geschäftsbanken (die ihn direkt oder indirekt an ihre Kunden weitergeben müssen), die Pensionskassen (was im Endeffekt die Versicherten in der zweiten Säule schädigt) oder der AHV-Fonds, der nur teilweise von der Abschöpfung befreit ist. Den Preis für die währungspolitisch durchaus nachvollziehbare Schwächung des Schweizer Frankens zahlen die Schweizer Sparer und Rentner. </p><p>Hierbei kommen erkleckliche Beträge zusammen: 2015, im Jahr der Einführung, flossen auf diese Weise 1,16 Milliarden Franken zur Zentralbank; 2016 waren es 1,52 Milliarden und im letzten Jahr bereits 2,02 Milliarden. Innerhalb von drei Jahren kommen so hochgerechnet rund fünf Milliarden Franken zusammen. Das macht pro Kopf rund 600 Franken. Neben den Negativzinsen hat die SNB auch am Devisenmarkt massiv interveniert und weitere Anlagen getätigt. </p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die durch die Negativzinsen und andere Interventionen erzielten SNB-Erträge ausserordentliche Gewinne sind, die letztlich zu Lasten von Schweizer Rentnern und Sparern entstanden sind?</p><p>2. Ist er bereit, wenn die ausserordentlichen Massnahmen der SNB nicht mehr nötig sind, die dannzumal realisierten Gewinne wieder der Schweizer Bevölkerung zurückzuführen?</p><p>3. Ist er bereit, Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dies geschehen könnte, zum Beispiel über Schuldenabbau oder als einmalige Einzahlung in die AHV?</p>
  • Negativzins-Milliarden der SNB sind Volksvermögen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Währungspolitik der SNB beruht gegenwärtig auf zwei Säulen: Dem Negativzins, den die SNB am 22. Januar 2015 eingeführt hat, sowie der Bereitschaft, nötigenfalls auf dem Devisenmarkt zu intervenieren. Sie ermöglichen es, die Attraktivität der Anlagen in Schweizerfranken und damit den Druck auf den Franken zu reduzieren. Dank dieser expansiven Währungspolitik will die SNB die Preise stabilisieren und die wirtschaftliche Aktivität stützen. Die allfälligen finanziellen Gewinne - oder Verluste -, die daraus resultieren, haben nichts Ausserordentliches, da sie aus währungspolitischen Massnahmen der SNB im Rahmen der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags hervorgehen. Als solche sind sie, ohne Unterscheidung ihrer Herkunft, Bestandteil der Gewinnermittlung, die das Nationalbankgesetz (Art. 30 NBG) regelt.</p><p>2. Gemäss Verfassung (Art. 99 Abs. 4) und Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 2) geht der Reingewinn der SNB zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone. Konkret fliesst der allenfalls nach der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven zur Stärkung der Eigenmittel der SNB verbleibende Gewinn in die Ausschüttungsreserve. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen Gewinnausschüttungen an Kantone und Bund, um diese mittelfristig konstant zu halten (Art. 31 Abs. 2 Nationalbankgesetz). Die Ausschüttungsreserve dient dabei als Puffer. Dieser ist umso wichtiger, als die Ergebnisse der SNB stark schwanken können, sowohl im Negativen als auch im Positiven. Der Ausschüttungsreserve wird der nicht ausgeschüttete Jahresgewinn zugewiesen oder der für die Gewinnverwendung fehlende Betrag entnommen. Gemäss der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem EFD und der SNB vom 9. November 2016 für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 schüttet die SNB dem Bund (1/3) und den Kantonen (2/3) 1 Milliarde pro Jahr aus, wenn die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung nicht negativ wird. Die Ausschüttung kann bis 2 Milliarden betragen, wenn die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung 20 Milliarden überschreitet. Die Gewinne der SNB kommen somit, über die Ausschüttung an Bund und Kantone, der Schweizer Bevölkerung zu. Sie haben nach dem Geschäftsjahr 2016 1,7 Milliarden erhalten, nach dem Geschäftsjahr 2017 werden es 2 Milliarden sein.</p><p>3. Der Bundesrat ist mit dem Verteilungsmodus der Gewinne der SNB gemäss der Regelung im NBG, ergänzt durch die Gewinnausschüttungsvereinbarung mit der SNB, zufrieden. Gesetz und Vereinbarung legen einen klaren Rahmen fest, der zum einen die Ausschüttung der Gewinne der SNB an die Bevölkerung ermöglicht und zum andern die Unabhängigkeit der SNB vor allfälligen politischen Begehrlichkeiten schützt. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, weitere Verwendungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit dem 22. Januar 2015 belastet die Schweizerische Nationalbank (SNB) Guthaben auf ihren Girokonten mit einem Negativzins von 0,75 Prozent. Pro Million, die bei ihr lagert, kassiert die SNB jährlich 7500 Franken. Diesen Strafzins zahlen die Geschäftsbanken (die ihn direkt oder indirekt an ihre Kunden weitergeben müssen), die Pensionskassen (was im Endeffekt die Versicherten in der zweiten Säule schädigt) oder der AHV-Fonds, der nur teilweise von der Abschöpfung befreit ist. Den Preis für die währungspolitisch durchaus nachvollziehbare Schwächung des Schweizer Frankens zahlen die Schweizer Sparer und Rentner. </p><p>Hierbei kommen erkleckliche Beträge zusammen: 2015, im Jahr der Einführung, flossen auf diese Weise 1,16 Milliarden Franken zur Zentralbank; 2016 waren es 1,52 Milliarden und im letzten Jahr bereits 2,02 Milliarden. Innerhalb von drei Jahren kommen so hochgerechnet rund fünf Milliarden Franken zusammen. Das macht pro Kopf rund 600 Franken. Neben den Negativzinsen hat die SNB auch am Devisenmarkt massiv interveniert und weitere Anlagen getätigt. </p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die durch die Negativzinsen und andere Interventionen erzielten SNB-Erträge ausserordentliche Gewinne sind, die letztlich zu Lasten von Schweizer Rentnern und Sparern entstanden sind?</p><p>2. Ist er bereit, wenn die ausserordentlichen Massnahmen der SNB nicht mehr nötig sind, die dannzumal realisierten Gewinne wieder der Schweizer Bevölkerung zurückzuführen?</p><p>3. Ist er bereit, Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dies geschehen könnte, zum Beispiel über Schuldenabbau oder als einmalige Einzahlung in die AHV?</p>
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