Schweizer Terrorgefahrenbarometer

ShortId
18.3131
Id
20183131
Updated
28.07.2023 03:41
Language
de
Title
Schweizer Terrorgefahrenbarometer
AdditionalIndexing
09;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Bundesrat am 18. September 2015 verabschiedete Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung sieht vor, dass "die Schweiz auf ein System zur Bestimmung der Terrorwarnstufe verzichtet" (Ziel Nr. 5, BBl 2015 6846). Ein Warnstufen-System mit Nummern und Farbcodes, wie es einige Länder anwenden, wird als zu starr und zu schematisch betrachtet. Die Schweiz verfügt bereits über geeignete Werkzeuge zur Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse, insbesondere die Kerngruppe Sicherheit des Bundes und die Task-Force Tetra ermöglichen es, von Fall zu Fall zu reagieren und Informationen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, welche angemessene Massnahmen einleiten können. Der Bundesrat hat bereits einen ähnlichen Antrag abgelehnt, und der Nationalrat ist im Juni 2017 seinem Rat gefolgt (Motion Addor 15.4248, "Für einen Schweizer Plan Vigipirate").</p><p>Darüber hinaus gehören Empfehlungen für entsprechende Massnahmen und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, wie vom Postulanten vorgeschlagen, nicht in den Kompetenzrahmen des Bundes. Gemäss Bundesverfassung obliegt die Verantwortung für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit in erster Linie den Kantonen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines "Schweizer Terrorgefahrenbarometers" zu prüfen.</p><p>Terror ist heute auf der ganzen Welt verbreitet. Jährlich werden weltweit über 5000 Terroranschläge begangen. Die Schweiz blieb bislang davon verschont. Als Teil der westlichen Welt stellt die Schweiz aber ein mögliches Ziel von Terroranschlägen dar.</p><p>Der Beurteilung von Terrorgefahren kommt im Risikomanagement von Unternehmen wachsende Bedeutung zu. Das gilt nicht nur, aber insbesondere für die Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie für Veranstalter von Grossanlässen wie Sportveranstaltungen, Messen und Märkten, Konzerten, Kongressen und Symposien usw. Die primäre Verantwortung für die Sicherheit liegt bei den Unternehmen. Diese verfügen heute aber in Bezug auf Terrorgefahren nicht über die notwendigen Informationen in Form einer offiziellen, objektiven und nicht politisch gefärbten Einschätzung, welche die aktuelle Gefahrenlage ungeschönt, aber auch nicht dramatisiert darstellt. </p><p>Der Bund veröffentlicht Gefahrenstufen zu Themen wie Erdbeben, Frost, Gewitter, Hitze, Hochwasser, Lawinen, Regen, Waldbrand, Strassenglätte und weitere. Auch stehen der Schweizer Bevölkerung Hinweise für Auslandreisen mit einer Einschätzung möglicher Risiken in den Zielländern zur Verfügung. Ein Terrorgefahrenbarometer für die Schweiz aber fehlt. Dieses müsste die jeweils aktuelle Terrorgefahrenstufe ausweisen und wäre idealerweise ergänzt mit Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und zu geeigneten Massnahmen je nach Gefahrenstufe. Das neue Instrument schafft eine Grundlage, auf welcher die betroffenen Unternehmen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und auf den Einzelfall bezogen die adäquaten Massnahmen zugunsten der Sicherheit von Menschen und Infrastrukturen ergreifen können.</p>
  • Schweizer Terrorgefahrenbarometer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Bundesrat am 18. September 2015 verabschiedete Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung sieht vor, dass "die Schweiz auf ein System zur Bestimmung der Terrorwarnstufe verzichtet" (Ziel Nr. 5, BBl 2015 6846). Ein Warnstufen-System mit Nummern und Farbcodes, wie es einige Länder anwenden, wird als zu starr und zu schematisch betrachtet. Die Schweiz verfügt bereits über geeignete Werkzeuge zur Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse, insbesondere die Kerngruppe Sicherheit des Bundes und die Task-Force Tetra ermöglichen es, von Fall zu Fall zu reagieren und Informationen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, welche angemessene Massnahmen einleiten können. Der Bundesrat hat bereits einen ähnlichen Antrag abgelehnt, und der Nationalrat ist im Juni 2017 seinem Rat gefolgt (Motion Addor 15.4248, "Für einen Schweizer Plan Vigipirate").</p><p>Darüber hinaus gehören Empfehlungen für entsprechende Massnahmen und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, wie vom Postulanten vorgeschlagen, nicht in den Kompetenzrahmen des Bundes. Gemäss Bundesverfassung obliegt die Verantwortung für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit in erster Linie den Kantonen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines "Schweizer Terrorgefahrenbarometers" zu prüfen.</p><p>Terror ist heute auf der ganzen Welt verbreitet. Jährlich werden weltweit über 5000 Terroranschläge begangen. Die Schweiz blieb bislang davon verschont. Als Teil der westlichen Welt stellt die Schweiz aber ein mögliches Ziel von Terroranschlägen dar.</p><p>Der Beurteilung von Terrorgefahren kommt im Risikomanagement von Unternehmen wachsende Bedeutung zu. Das gilt nicht nur, aber insbesondere für die Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie für Veranstalter von Grossanlässen wie Sportveranstaltungen, Messen und Märkten, Konzerten, Kongressen und Symposien usw. Die primäre Verantwortung für die Sicherheit liegt bei den Unternehmen. Diese verfügen heute aber in Bezug auf Terrorgefahren nicht über die notwendigen Informationen in Form einer offiziellen, objektiven und nicht politisch gefärbten Einschätzung, welche die aktuelle Gefahrenlage ungeschönt, aber auch nicht dramatisiert darstellt. </p><p>Der Bund veröffentlicht Gefahrenstufen zu Themen wie Erdbeben, Frost, Gewitter, Hitze, Hochwasser, Lawinen, Regen, Waldbrand, Strassenglätte und weitere. Auch stehen der Schweizer Bevölkerung Hinweise für Auslandreisen mit einer Einschätzung möglicher Risiken in den Zielländern zur Verfügung. Ein Terrorgefahrenbarometer für die Schweiz aber fehlt. Dieses müsste die jeweils aktuelle Terrorgefahrenstufe ausweisen und wäre idealerweise ergänzt mit Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und zu geeigneten Massnahmen je nach Gefahrenstufe. Das neue Instrument schafft eine Grundlage, auf welcher die betroffenen Unternehmen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und auf den Einzelfall bezogen die adäquaten Massnahmen zugunsten der Sicherheit von Menschen und Infrastrukturen ergreifen können.</p>
    • Schweizer Terrorgefahrenbarometer

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