Resettlement-Programm. Kostenfolgen für die Gemeinden

ShortId
18.3140
Id
20183140
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Resettlement-Programm. Kostenfolgen für die Gemeinden
AdditionalIndexing
04;24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./5. In Absprache mit den Kantonen wird bei der Verteilung der Resettlement-Flüchtlinge vom Bund auf die Kantone ein von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) definierter Schlüssel angewendet. Die Verteilung innerhalb des Kantons und ein allfälliger Lastenausgleich zwischen den Gemeinden liegen in der Verantwortung der Kantone. Der Bund erhebt dazu keine Informationen und kann den Kantonen keine Weisungen erteilen.</p><p>3. Der Bund vergütet den Kantonen für Flüchtlinge während längstens fünf Jahren nach Einreichung des Asylgesuchs eine Globalpauschale von monatlich rund 1500 Franken. Sie deckt die Sozialhilfe- und Mietkosten, die Franchise und den Selbstbehalt und enthält einen Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten. Für sozialhilfebeziehende Resettlement-Flüchtlinge, die bei ihrer Einreise bereits behindert, krank oder betagt sind oder als unbegleitete Minderjährige in die Schweiz kommen, vergütet der Bund den Kantonen die Globalpauschale über die Dauer von fünf Jahren hinaus, längstens bis zur erstmaligen wirtschaftlichen Selbstständigkeit (Art. 24 Abs. 4 AsylV 2).</p><p>Zudem vergütet der Bund den Kantonen für Flüchtlinge im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Voraussichtlich ab Mitte 2019 wird die Integrationspauschale auf 18 000 Franken erhöht, was auch für Resettlement-Flüchtlinge gilt.</p><p>Die Kantone bzw. Gemeinden tragen die verbleibenden Kosten. Weder vom Bund noch von den Kantonen wird eine Vollkostenrechnung erstellt. Eine solche wäre mit grossem administrativem Aufwand für die zuständigen Behörden verbunden.</p><p>4. Die Bundessubventionen decken die Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden im Flüchtlingsbereich weitgehend. Von 2012 bis 2015 lag über alle Flüchtlinge gerechnet der Deckungsgrad der Globalpauschale zwischen 94 und 98 Prozent. Diese Kostendeckungsgradanalyse basiert auf einer Gegenüberstellung der in der Sozialhilfestatistik für Flüchtlinge ausgewiesenen Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden und der vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen. Im Zuge der erstmaligen Erhebung der Sozialhilfe im Asylbereich wird gegenwärtig die Datenqualität zu den Sozialhilfekosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich ab dem Jahr 2016 mit den Kantonen vertieft abgeklärt.</p><p>6. Reisen Resettlement-Flüchtlinge erst nach dem Eintritt des Rentenalters in die Schweiz ein, entsteht zwar kein Anspruch auf eine AHV-Rente, nach einer fünfjährigen Karenzfrist jedoch auf Ergänzungsleistungen. Während dieser Frist vergütet der Bund den Kantonen die Globalpauschale.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gewährleistet der Bund bei Resettlement-Flüchtlingen eine faire Finanzierung für die betroffenen Gemeinden und Verteilung der Flüchtlinge, insbesondere wenn ganze Familien an einem Ort angesiedelt werden, diese kaum integriert werden können und die Übergangsfrist der Kostenerstattungspflicht des Bundes vorüber ist?</p><p>2. Wie ist die Stellung der Gemeinden in den verschiedenen Kantonen? Werden die Gemeinden in den Prozess der Ansiedlung einbezogen oder einfach nur informiert? Wird dabei Rücksicht genommen auf die finanzielle und sozialpolitische Lage der Gemeinde oder ob diese beispielsweise bereits viele andere Flüchtlinge aufgenommen hat?</p><p>3. Wie hoch sind schätzungsweise die Vollkosten der Ansiedlung eines Resettlement-Flüchtlings bis ans Lebensende? Wer übernimmt welche Kosten?</p><p>4. Weiss der Bundesrat, ob die Pauschalen der ersten Jahre, die er ausrichtet, zur Deckung aller Kosten reichen? Wie hoch ist der Deckungsanteil?</p><p>5. Gibt es Rekurs- und spätere Korrekturmöglichkeiten für die betroffenen Gemeinden, falls die Belastung einer Ansiedlung zu gross wird?</p><p>6. Mit dem Resettlement-Programm werden auch Flüchtlinge in die Schweiz gebracht, welche bereits im Rentenalter sind. Wie sehen die Finanzierungsmodalitäten nach Ablauf der Kostenerstattungspflicht des Bundes bei diesen Personen aus?</p>
  • Resettlement-Programm. Kostenfolgen für die Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./5. In Absprache mit den Kantonen wird bei der Verteilung der Resettlement-Flüchtlinge vom Bund auf die Kantone ein von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) definierter Schlüssel angewendet. Die Verteilung innerhalb des Kantons und ein allfälliger Lastenausgleich zwischen den Gemeinden liegen in der Verantwortung der Kantone. Der Bund erhebt dazu keine Informationen und kann den Kantonen keine Weisungen erteilen.</p><p>3. Der Bund vergütet den Kantonen für Flüchtlinge während längstens fünf Jahren nach Einreichung des Asylgesuchs eine Globalpauschale von monatlich rund 1500 Franken. Sie deckt die Sozialhilfe- und Mietkosten, die Franchise und den Selbstbehalt und enthält einen Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten. Für sozialhilfebeziehende Resettlement-Flüchtlinge, die bei ihrer Einreise bereits behindert, krank oder betagt sind oder als unbegleitete Minderjährige in die Schweiz kommen, vergütet der Bund den Kantonen die Globalpauschale über die Dauer von fünf Jahren hinaus, längstens bis zur erstmaligen wirtschaftlichen Selbstständigkeit (Art. 24 Abs. 4 AsylV 2).</p><p>Zudem vergütet der Bund den Kantonen für Flüchtlinge im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Voraussichtlich ab Mitte 2019 wird die Integrationspauschale auf 18 000 Franken erhöht, was auch für Resettlement-Flüchtlinge gilt.</p><p>Die Kantone bzw. Gemeinden tragen die verbleibenden Kosten. Weder vom Bund noch von den Kantonen wird eine Vollkostenrechnung erstellt. Eine solche wäre mit grossem administrativem Aufwand für die zuständigen Behörden verbunden.</p><p>4. Die Bundessubventionen decken die Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden im Flüchtlingsbereich weitgehend. Von 2012 bis 2015 lag über alle Flüchtlinge gerechnet der Deckungsgrad der Globalpauschale zwischen 94 und 98 Prozent. Diese Kostendeckungsgradanalyse basiert auf einer Gegenüberstellung der in der Sozialhilfestatistik für Flüchtlinge ausgewiesenen Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden und der vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen. Im Zuge der erstmaligen Erhebung der Sozialhilfe im Asylbereich wird gegenwärtig die Datenqualität zu den Sozialhilfekosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich ab dem Jahr 2016 mit den Kantonen vertieft abgeklärt.</p><p>6. Reisen Resettlement-Flüchtlinge erst nach dem Eintritt des Rentenalters in die Schweiz ein, entsteht zwar kein Anspruch auf eine AHV-Rente, nach einer fünfjährigen Karenzfrist jedoch auf Ergänzungsleistungen. Während dieser Frist vergütet der Bund den Kantonen die Globalpauschale.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gewährleistet der Bund bei Resettlement-Flüchtlingen eine faire Finanzierung für die betroffenen Gemeinden und Verteilung der Flüchtlinge, insbesondere wenn ganze Familien an einem Ort angesiedelt werden, diese kaum integriert werden können und die Übergangsfrist der Kostenerstattungspflicht des Bundes vorüber ist?</p><p>2. Wie ist die Stellung der Gemeinden in den verschiedenen Kantonen? Werden die Gemeinden in den Prozess der Ansiedlung einbezogen oder einfach nur informiert? Wird dabei Rücksicht genommen auf die finanzielle und sozialpolitische Lage der Gemeinde oder ob diese beispielsweise bereits viele andere Flüchtlinge aufgenommen hat?</p><p>3. Wie hoch sind schätzungsweise die Vollkosten der Ansiedlung eines Resettlement-Flüchtlings bis ans Lebensende? Wer übernimmt welche Kosten?</p><p>4. Weiss der Bundesrat, ob die Pauschalen der ersten Jahre, die er ausrichtet, zur Deckung aller Kosten reichen? Wie hoch ist der Deckungsanteil?</p><p>5. Gibt es Rekurs- und spätere Korrekturmöglichkeiten für die betroffenen Gemeinden, falls die Belastung einer Ansiedlung zu gross wird?</p><p>6. Mit dem Resettlement-Programm werden auch Flüchtlinge in die Schweiz gebracht, welche bereits im Rentenalter sind. Wie sehen die Finanzierungsmodalitäten nach Ablauf der Kostenerstattungspflicht des Bundes bei diesen Personen aus?</p>
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