Investitionsschub für die Energiestrategie 2050

ShortId
18.3323
Id
20183323
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Investitionsschub für die Energiestrategie 2050
AdditionalIndexing
66;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundeshaushalt hat zum wiederholten Mal deutlich besser abgeschnitten als vorgesehen. Trotz Sparprogrammen und verschlechterten Konjunkturaussichten sehen die gesetzlichen Grundlagen nur eine Möglichkeit für solche Überschüsse der Bundeskasse vor: Sie müssen für den Schuldenabbau verwendet werden. Die Reduktion der Staatsverschuldung ist zwar wichtig, in Zeiten tiefer Zinsen ist es aber sinnvoller, mit Überschüssen notwendige Investitionen zu finanzieren, als Schulden abzubauen. </p><p>Grosse Investitionen stehen bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 an. Der Ersatz der auslaufenden Atomkraftwerke kann mit den aktuellen Förderbeiträgen bei Weitem nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass 1 Milliarde Franken aus dem Überschuss der Staatsrechnung 2017 (von 2,8 Milliarden Franken, nach Rückstellungen von 2 Milliarden Franken) für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen und somit die Umsetzung der vom Volk beschlossenen Energiestrategie eingesetzt werden. Konkret sollen Fördermassnahmen gemäss den Kapiteln 4, 5 und 6 des Energiegesetzes finanziert werden. Mit rund 400 Millionen Franken liesse sich die Warteliste für Projekte von Haushalten und Unternehmen zum Bau von Kleinwasserkraft-, Wind- und Biogas- sowie Fotovoltaikanlagen abbauen. 600 Millionen könnten den Zubau zusätzlicher Anlagen beschleunigen. Der Investitionsbedarf in diesem Bereich ist gross. Die Verwaltung hat wegen fehlender Fördergelder bereits dazu aufgerufen, keine weiteren Projekte mehr anzumelden. Fotovoltaikprojekte, die nach 2012 eingereicht werden, können bis auf Weiteres nicht berücksichtigt werden. Die Allokation dieser Gelder ist auch aus Effizienzgründen erwünscht. Bei Einmalvergütungen kostet die Förderung einer zusätzlichen Kilowattstunde Strom zurzeit lediglich einen Rappen.</p>
  • <p>Der Motionär schlägt vor, aus dem Finanzierungsüberschuss 2017 1 Milliarde Franken für Subventionen an Produzenten von Strom aus erneuerbaren Quellen zu verwenden. Die Motion zielt auf eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse ab. Diese sehen vor, dass die Überschüsse verwendet werden, um die Schulden abzubauen. Vor dem Hintergrund, dass die Schulden seit dem Jahr 2006 deutlich reduziert wurden, überprüft der Bundesrat zurzeit die Handhabung der Schuldenbremse, ohne aber den bereits erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel infrage zu stellen. Der Bundesrat hat dazu am 30. August 2017 den Bericht der Expertengruppe Schuldenbremse zur Kenntnis genommen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) verschiedene ergänzende Prüfaufträge erteilt. Vor dem Hintergrund der laufenden Prüfung hat der Bundesrat auch ähnlich gelagerte Motionen abgelehnt und erachtet eine Fokussierung auf einen einzelnen Verwendungszweck als nicht sinnvoll (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates zu den Motionen 16.3172 und 16.3608).</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Nachfrage nach Fördermitteln für Strom aus erneuerbaren Energien das Angebot bei Weitem übersteigt. So gibt es bei grossen Fotovoltaikanlagen aufgrund der langen Warteliste derzeit eine Wartezeit von rund sechs Jahren bis zur Auszahlung der Einmalvergütung. Zudem können zahlreiche Wind-, Kleinwasserkraft- und Biomasseanlagen auf der Warteliste für die Einspeisevergütung nicht mehr ins Fördersystem aufgenommen werden, was zu Projektabbrüchen führt. Dies ist eine Folge der Begrenzung des Netzzuschlags und der Befristung des Fördersystems, die vom Stimmvolk mit der Annahme des neuen Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) am 21. Mai 2017 beschlossen wurde.</p><p>Ob es zur Erreichung der Richtwerte des EnG zusätzliche Massnahmen braucht, ist derzeit noch offen. Die Entwicklung der erneuerbaren Energien gegenüber den im EnG verankerten Richtwerten steht neben anderen Themenfeldern im Fokus des Monitorings zur Energiestrategie 2050. Vorgesehen ist eine jährliche Berichterstattung des Bundesamtes für Energie sowie alle fünf Jahre ein vertiefter Bericht des Bundesrates an das Parlament, der auch die Wirkung der Massnahmen des EnG untersucht. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, so beantragt der Bundesrat die zusätzlich notwendigen Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, 1 Milliarde Franken aus dem Überschuss der Staatsrechnung 2017 zur Förderung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen gemäss den Kapiteln 4 bis 6 des Energiegesetzes einzusetzen.</p>
  • Investitionsschub für die Energiestrategie 2050
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundeshaushalt hat zum wiederholten Mal deutlich besser abgeschnitten als vorgesehen. Trotz Sparprogrammen und verschlechterten Konjunkturaussichten sehen die gesetzlichen Grundlagen nur eine Möglichkeit für solche Überschüsse der Bundeskasse vor: Sie müssen für den Schuldenabbau verwendet werden. Die Reduktion der Staatsverschuldung ist zwar wichtig, in Zeiten tiefer Zinsen ist es aber sinnvoller, mit Überschüssen notwendige Investitionen zu finanzieren, als Schulden abzubauen. </p><p>Grosse Investitionen stehen bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 an. Der Ersatz der auslaufenden Atomkraftwerke kann mit den aktuellen Förderbeiträgen bei Weitem nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass 1 Milliarde Franken aus dem Überschuss der Staatsrechnung 2017 (von 2,8 Milliarden Franken, nach Rückstellungen von 2 Milliarden Franken) für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen und somit die Umsetzung der vom Volk beschlossenen Energiestrategie eingesetzt werden. Konkret sollen Fördermassnahmen gemäss den Kapiteln 4, 5 und 6 des Energiegesetzes finanziert werden. Mit rund 400 Millionen Franken liesse sich die Warteliste für Projekte von Haushalten und Unternehmen zum Bau von Kleinwasserkraft-, Wind- und Biogas- sowie Fotovoltaikanlagen abbauen. 600 Millionen könnten den Zubau zusätzlicher Anlagen beschleunigen. Der Investitionsbedarf in diesem Bereich ist gross. Die Verwaltung hat wegen fehlender Fördergelder bereits dazu aufgerufen, keine weiteren Projekte mehr anzumelden. Fotovoltaikprojekte, die nach 2012 eingereicht werden, können bis auf Weiteres nicht berücksichtigt werden. Die Allokation dieser Gelder ist auch aus Effizienzgründen erwünscht. Bei Einmalvergütungen kostet die Förderung einer zusätzlichen Kilowattstunde Strom zurzeit lediglich einen Rappen.</p>
    • <p>Der Motionär schlägt vor, aus dem Finanzierungsüberschuss 2017 1 Milliarde Franken für Subventionen an Produzenten von Strom aus erneuerbaren Quellen zu verwenden. Die Motion zielt auf eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse ab. Diese sehen vor, dass die Überschüsse verwendet werden, um die Schulden abzubauen. Vor dem Hintergrund, dass die Schulden seit dem Jahr 2006 deutlich reduziert wurden, überprüft der Bundesrat zurzeit die Handhabung der Schuldenbremse, ohne aber den bereits erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel infrage zu stellen. Der Bundesrat hat dazu am 30. August 2017 den Bericht der Expertengruppe Schuldenbremse zur Kenntnis genommen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) verschiedene ergänzende Prüfaufträge erteilt. Vor dem Hintergrund der laufenden Prüfung hat der Bundesrat auch ähnlich gelagerte Motionen abgelehnt und erachtet eine Fokussierung auf einen einzelnen Verwendungszweck als nicht sinnvoll (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates zu den Motionen 16.3172 und 16.3608).</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Nachfrage nach Fördermitteln für Strom aus erneuerbaren Energien das Angebot bei Weitem übersteigt. So gibt es bei grossen Fotovoltaikanlagen aufgrund der langen Warteliste derzeit eine Wartezeit von rund sechs Jahren bis zur Auszahlung der Einmalvergütung. Zudem können zahlreiche Wind-, Kleinwasserkraft- und Biomasseanlagen auf der Warteliste für die Einspeisevergütung nicht mehr ins Fördersystem aufgenommen werden, was zu Projektabbrüchen führt. Dies ist eine Folge der Begrenzung des Netzzuschlags und der Befristung des Fördersystems, die vom Stimmvolk mit der Annahme des neuen Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) am 21. Mai 2017 beschlossen wurde.</p><p>Ob es zur Erreichung der Richtwerte des EnG zusätzliche Massnahmen braucht, ist derzeit noch offen. Die Entwicklung der erneuerbaren Energien gegenüber den im EnG verankerten Richtwerten steht neben anderen Themenfeldern im Fokus des Monitorings zur Energiestrategie 2050. Vorgesehen ist eine jährliche Berichterstattung des Bundesamtes für Energie sowie alle fünf Jahre ein vertiefter Bericht des Bundesrates an das Parlament, der auch die Wirkung der Massnahmen des EnG untersucht. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, so beantragt der Bundesrat die zusätzlich notwendigen Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, 1 Milliarde Franken aus dem Überschuss der Staatsrechnung 2017 zur Förderung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen gemäss den Kapiteln 4 bis 6 des Energiegesetzes einzusetzen.</p>
    • Investitionsschub für die Energiestrategie 2050

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