Die Vollzugsrichtlinien zur Vermeidung von störendem Licht anpassen

ShortId
18.3324
Id
20183324
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Die Vollzugsrichtlinien zur Vermeidung von störendem Licht anpassen
AdditionalIndexing
52;66;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2005 wurden Empfehlungen des Bafu zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum publiziert. Bis Ende 2018 sollen sie nun als Vollzugshilfe vorliegen. Vorgesehen ist eine Empfehlung von LED-Leuchten mit einem hohen Blauanteil (grösser als oder gleich 3000 Kelvin).</p><p>Zwischen 2007 und 2016 wuchs in international publizierenden Organisationen (Unesco, IDA, WHO, AMA) die Erkenntnis, dass sich vor allem UV-Licht und der blaue Anteil im Spektrum des künstlichen Lichts während der Nacht störend auf Menschen und Tiere auswirken können, da sie den Tag-/Nachtrhythmus beeinflussen und die physiologische Erholung behindern können. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen schädliche Folgen für die Kreisläufe der Natur/die Biodiversität. Siehe <a href="http://www.darksky.ch/LED-3000-de">www.darksky.ch/LED-3000-de</a>.</p><p>Bereits seit 1. März 2013 existiert die Norm SIA 491 (SN 586:491 2013), welche für die Beleuchtung in ökologisch sensiblen Gebieten empfiehlt, Blauanteile des Lichts, UV und IR-Strahlung möglichst zu vermeiden. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt seit 2016 in der Nähe zum Schlafort und zur Schlafzeit warmweisse LED oder Energiesparlampen mit Farbtemperaturen von zirka 3000 Kelvin.</p><p>Im Aussenraum wird oft aus Effizienzüberlegungen Kunstlicht mit einem relativ hohen Blauanteil (grösser als oder gleich 4000 Kelvin) eingesetzt. Die Effizienzminderung durch wärmeres LED-Licht mit geringerem Blauanteil (kleiner als 3000 Kelvin) ist bekannt, beträgt jedoch heute weniger als 10 Prozent. Dieser kleine Nachteil ist im Vergleich zur Energieeinsparung durch den Umstieg auf LED und besonders auf intelligente, dimmbare Lösungen gering.</p><p>Es ist sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar, bei der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung zum Schutz von Mensch und Natur auf die wärmere Farbtemperatur zu setzen.</p>
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat im Bericht "Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen" in Erfüllung des Postulates Moser 09.3285 darauf hingewiesen, dass die Lichtverschmutzung ein negativer Faktor für die Artenvielfalt sein kann: Der Lebensraum von nachtaktiven Tieren kann durch Lichtemissionen zerschnitten, ihr Aktionsradius eingeschränkt und das Nahrungsangebot reduziert werden. Insekten werden durch Ultraviolett- und Blauanteile besonders stark angezogen. Warmweisse LED haben gemäss ersten Untersuchungen die kleinste Anlockwirkung.</p><p>Allerdings ist die Belastung der Artenvielfalt nicht auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen, sondern auf das oftmals gleichzeitige Auftreten verschiedener Gefährdungen. Hauptursachen für den Artenschwund sind die Intensivierung der Landnutzung, der Verlust und die Fragmentierung von natürlichen Lebensräumen, der Klimawandel, invasive gebietsfremde Arten oder Verschmutzungen (bspw. durch Pestizide, Nährstoffzufuhr oder Mikroverunreinigungen).</p><p>Dass der Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen, und damit auch sein Schlaf, durch Licht mit einem hohen Blauanteil beeinflusst werden kann, ist für den Bereich der Innenbeleuchtung bekannt. Daher empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), an Orten, wo sich Personen vor dem Schlafen längere Zeit aufhalten, Leuchtmittel mit einem geringen Blauanteil einzusetzen. Bei der viel schwächeren Aufhellung von Wohnräumen durch die öffentliche Aussenbeleuchtung gibt es hingegen keine vergleichbaren Hinweise auf eine spezifische Wirkung blauhaltigen Lichts.</p><p>3./4. Emissionen und Immissionen von künstlichem Licht in der Umwelt sind eine Einwirkung, die nach den Grundsätzen des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) zu begrenzen ist. Die Thematik ist vergleichsweise neu, die Grundlagen für die Beurteilung der Auswirkungen sind lückenhaft und Praxiserfahrungen für die Vermeidung unerwünschten Lichts in der Umwelt müssen gesammelt werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, die Begrenzung von Licht in der Umwelt rechtsverbindlich in einer Verordnung zu regeln. Er möchte dem Wunsch der Vollzugsbehörden nach Orientierung und Unterstützung vielmehr mit der Ergänzung einer Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) nachkommen. Ein entsprechender Entwurf war bereits bei den interessierten Kreisen in einer Anhörung. Die Vollzugshilfe wird empfehlenden Charakter haben und es erlauben, Praxis- und Vollzugserfahrungen zu sammeln. Sie enthält Empfehlungen zu den relevanten Aspekten wie beispielsweise Notwendigkeit, Intensität, Auswahl, Ausrichtung und zeitliche Steuerung der Beleuchtung. Im Entwurf ist keine Empfehlung für Licht mit einem hohen Blauanteil enthalten. Es ist vielmehr eine differenzierte Betrachtungsweise vorgesehen: Von der Verwendung von kaltweissen LED wird abgeraten. Für Fälle, wo aus Sicherheits- oder Energieeffizienzgründen zwischen neutralweissen und warmweissen LED abzuwägen ist, werden Hinweise zu den Vor- und Nachteilen gegeben. Und für Beleuchtungen am Siedlungsrand oder in Naturräumen wird - falls eine Beleuchtung überhaupt notwendig ist - der Einsatz von warmweissen LED empfohlen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Teilt der Bundesart die Erkenntnisse der Studien, dass die öffentliche Beleuchtung mit LED kleiner als 3000 Kelvin der Schonung und Erhaltung der Artenvielfalt und der Schlafgesundheit der Menschen dienen würde?</p><p>2. Wenn nicht, mit welcher Begründung?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, bei den "Vollzugsrichtlinien zur Vermeidung von störendem Licht" entsprechend tiefere LED-Farbtemperaturen zu verlangen?</p><p>4. Wenn nicht, mit welchen Massnahmen will der Bundesrat dem Vorsorgeprinzip folgend die nachtaktive Fauna und den Menschen vor störendem Kunstlicht schützen?</p>
  • Die Vollzugsrichtlinien zur Vermeidung von störendem Licht anpassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2005 wurden Empfehlungen des Bafu zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum publiziert. Bis Ende 2018 sollen sie nun als Vollzugshilfe vorliegen. Vorgesehen ist eine Empfehlung von LED-Leuchten mit einem hohen Blauanteil (grösser als oder gleich 3000 Kelvin).</p><p>Zwischen 2007 und 2016 wuchs in international publizierenden Organisationen (Unesco, IDA, WHO, AMA) die Erkenntnis, dass sich vor allem UV-Licht und der blaue Anteil im Spektrum des künstlichen Lichts während der Nacht störend auf Menschen und Tiere auswirken können, da sie den Tag-/Nachtrhythmus beeinflussen und die physiologische Erholung behindern können. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen schädliche Folgen für die Kreisläufe der Natur/die Biodiversität. Siehe <a href="http://www.darksky.ch/LED-3000-de">www.darksky.ch/LED-3000-de</a>.</p><p>Bereits seit 1. März 2013 existiert die Norm SIA 491 (SN 586:491 2013), welche für die Beleuchtung in ökologisch sensiblen Gebieten empfiehlt, Blauanteile des Lichts, UV und IR-Strahlung möglichst zu vermeiden. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt seit 2016 in der Nähe zum Schlafort und zur Schlafzeit warmweisse LED oder Energiesparlampen mit Farbtemperaturen von zirka 3000 Kelvin.</p><p>Im Aussenraum wird oft aus Effizienzüberlegungen Kunstlicht mit einem relativ hohen Blauanteil (grösser als oder gleich 4000 Kelvin) eingesetzt. Die Effizienzminderung durch wärmeres LED-Licht mit geringerem Blauanteil (kleiner als 3000 Kelvin) ist bekannt, beträgt jedoch heute weniger als 10 Prozent. Dieser kleine Nachteil ist im Vergleich zur Energieeinsparung durch den Umstieg auf LED und besonders auf intelligente, dimmbare Lösungen gering.</p><p>Es ist sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar, bei der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung zum Schutz von Mensch und Natur auf die wärmere Farbtemperatur zu setzen.</p>
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat im Bericht "Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen" in Erfüllung des Postulates Moser 09.3285 darauf hingewiesen, dass die Lichtverschmutzung ein negativer Faktor für die Artenvielfalt sein kann: Der Lebensraum von nachtaktiven Tieren kann durch Lichtemissionen zerschnitten, ihr Aktionsradius eingeschränkt und das Nahrungsangebot reduziert werden. Insekten werden durch Ultraviolett- und Blauanteile besonders stark angezogen. Warmweisse LED haben gemäss ersten Untersuchungen die kleinste Anlockwirkung.</p><p>Allerdings ist die Belastung der Artenvielfalt nicht auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen, sondern auf das oftmals gleichzeitige Auftreten verschiedener Gefährdungen. Hauptursachen für den Artenschwund sind die Intensivierung der Landnutzung, der Verlust und die Fragmentierung von natürlichen Lebensräumen, der Klimawandel, invasive gebietsfremde Arten oder Verschmutzungen (bspw. durch Pestizide, Nährstoffzufuhr oder Mikroverunreinigungen).</p><p>Dass der Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen, und damit auch sein Schlaf, durch Licht mit einem hohen Blauanteil beeinflusst werden kann, ist für den Bereich der Innenbeleuchtung bekannt. Daher empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), an Orten, wo sich Personen vor dem Schlafen längere Zeit aufhalten, Leuchtmittel mit einem geringen Blauanteil einzusetzen. Bei der viel schwächeren Aufhellung von Wohnräumen durch die öffentliche Aussenbeleuchtung gibt es hingegen keine vergleichbaren Hinweise auf eine spezifische Wirkung blauhaltigen Lichts.</p><p>3./4. Emissionen und Immissionen von künstlichem Licht in der Umwelt sind eine Einwirkung, die nach den Grundsätzen des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) zu begrenzen ist. Die Thematik ist vergleichsweise neu, die Grundlagen für die Beurteilung der Auswirkungen sind lückenhaft und Praxiserfahrungen für die Vermeidung unerwünschten Lichts in der Umwelt müssen gesammelt werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, die Begrenzung von Licht in der Umwelt rechtsverbindlich in einer Verordnung zu regeln. Er möchte dem Wunsch der Vollzugsbehörden nach Orientierung und Unterstützung vielmehr mit der Ergänzung einer Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) nachkommen. Ein entsprechender Entwurf war bereits bei den interessierten Kreisen in einer Anhörung. Die Vollzugshilfe wird empfehlenden Charakter haben und es erlauben, Praxis- und Vollzugserfahrungen zu sammeln. Sie enthält Empfehlungen zu den relevanten Aspekten wie beispielsweise Notwendigkeit, Intensität, Auswahl, Ausrichtung und zeitliche Steuerung der Beleuchtung. Im Entwurf ist keine Empfehlung für Licht mit einem hohen Blauanteil enthalten. Es ist vielmehr eine differenzierte Betrachtungsweise vorgesehen: Von der Verwendung von kaltweissen LED wird abgeraten. Für Fälle, wo aus Sicherheits- oder Energieeffizienzgründen zwischen neutralweissen und warmweissen LED abzuwägen ist, werden Hinweise zu den Vor- und Nachteilen gegeben. Und für Beleuchtungen am Siedlungsrand oder in Naturräumen wird - falls eine Beleuchtung überhaupt notwendig ist - der Einsatz von warmweissen LED empfohlen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Teilt der Bundesart die Erkenntnisse der Studien, dass die öffentliche Beleuchtung mit LED kleiner als 3000 Kelvin der Schonung und Erhaltung der Artenvielfalt und der Schlafgesundheit der Menschen dienen würde?</p><p>2. Wenn nicht, mit welcher Begründung?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, bei den "Vollzugsrichtlinien zur Vermeidung von störendem Licht" entsprechend tiefere LED-Farbtemperaturen zu verlangen?</p><p>4. Wenn nicht, mit welchen Massnahmen will der Bundesrat dem Vorsorgeprinzip folgend die nachtaktive Fauna und den Menschen vor störendem Kunstlicht schützen?</p>
    • Die Vollzugsrichtlinien zur Vermeidung von störendem Licht anpassen

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