Kein Stern ohne Hochschulabschluss?

ShortId
18.3337
Id
20183337
Updated
28.07.2023 03:55
Language
de
Title
Kein Stern ohne Hochschulabschluss?
AdditionalIndexing
09;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist unumstritten, dass ein Hochschulabschluss einen Vorteil für einen höheren Stabsoffizier darstellen kann. Es ist jedoch keinesfalls bewiesen, dass ausschliesslich Hochschulabsolventinnen und -absolventen über die Qualitäten verfügen, die man von einem höheren Stabsoffizier erwartet.</p>
  • <p>Von den heute aktiven 52 höheren Stabsoffizieren (HSO) verfügen 41 HSO über einen universitären Hochschulabschluss. 11 HSO sind im Besitz eines Fachhochschulabschlusses.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Für HSO-Funktionen ist ein universitärer Hochschulabschluss oder ein Fachhochschulabschluss verlangt. Die Ausnahmen bilden spezialisierte Funktionen, wie zum Beispiel die Funktion des Oberfeldarztes, die zwingend über die entsprechende akademische Ausbildung verfügen müssen. Die Anforderung an die Ausbildung wird in der entsprechenden Stellenbeschreibung der Funktion festgelegt.</p><p>Berufsoffiziere verfügen in der Regel nach Abschluss ihrer Grundausbildung über einen Hochschulabschluss<b></b>der ETH Zürich auf der Stufe "Bachelor". Berufsoffiziere, die ohne Hochschulabschluss mit einer verkürzten Grundausbildung angestellt werden, haben bei entsprechender Leistung im Rahmen ihrer Laufbahnentwicklung die Möglichkeit, einen universitären Hochschul- oder Fachhochschulabschluss berufsbegleitend zu erwerben.</p><p>HSO-Funktionen werden mit Berufsoffizieren besetzt, die den Selektionsprozess als Nachwuchskraft Topkader HSO erfolgreich bestanden haben. Die Bewerbung für die Aufnahme in den Selektionsprozess als Nachwuchskraft Topkader HSO steht allen Berufsoffizieren ab dem Rang eines Obersten im Generalstab eigenverantwortlich offen. Der Selektionsprozess beinhaltet die Überprüfung der beruflichen und militärischen Qualifikationen, der Sprachkompetenzen und weiterer Kompetenzen. Milizoffiziere als HSO-Quereinsteiger durchlaufen eine vergleichbare Selektion.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesrates werden Berufs- und Milizoffiziere, die über einen Fachhochschulabschluss verfügen, in ihrer Laufbahnmöglichkeit gegenüber universitären Hochschulabsolventen nicht benachteiligt. Aufgrund der Grundausbildung mit Bachelor-Studium an der ETH Zürich und der berufsbegleitenden Möglichkeit zur Weiterausbildung überwiegt jedoch der Anteil der HSO mit einem universitären Hochschulabschluss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Stimmt es, dass laut geltenden Richtlinien (namentlich Lohnrichtlinien des EFD) nur Stabsoffiziere, die einen Hochschulabschluss haben, zu höheren Stabsoffizieren befördert werden können?</p><p>2. Wenn ja, meint der Bundesrat nicht, dass es sich dabei um eine unbegründete Diskriminierung der anderen Offiziere handelt, wodurch unserer Armee möglicherweise gute höhere Stabsoffiziere entgehen?</p>
  • Kein Stern ohne Hochschulabschluss?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist unumstritten, dass ein Hochschulabschluss einen Vorteil für einen höheren Stabsoffizier darstellen kann. Es ist jedoch keinesfalls bewiesen, dass ausschliesslich Hochschulabsolventinnen und -absolventen über die Qualitäten verfügen, die man von einem höheren Stabsoffizier erwartet.</p>
    • <p>Von den heute aktiven 52 höheren Stabsoffizieren (HSO) verfügen 41 HSO über einen universitären Hochschulabschluss. 11 HSO sind im Besitz eines Fachhochschulabschlusses.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Für HSO-Funktionen ist ein universitärer Hochschulabschluss oder ein Fachhochschulabschluss verlangt. Die Ausnahmen bilden spezialisierte Funktionen, wie zum Beispiel die Funktion des Oberfeldarztes, die zwingend über die entsprechende akademische Ausbildung verfügen müssen. Die Anforderung an die Ausbildung wird in der entsprechenden Stellenbeschreibung der Funktion festgelegt.</p><p>Berufsoffiziere verfügen in der Regel nach Abschluss ihrer Grundausbildung über einen Hochschulabschluss<b></b>der ETH Zürich auf der Stufe "Bachelor". Berufsoffiziere, die ohne Hochschulabschluss mit einer verkürzten Grundausbildung angestellt werden, haben bei entsprechender Leistung im Rahmen ihrer Laufbahnentwicklung die Möglichkeit, einen universitären Hochschul- oder Fachhochschulabschluss berufsbegleitend zu erwerben.</p><p>HSO-Funktionen werden mit Berufsoffizieren besetzt, die den Selektionsprozess als Nachwuchskraft Topkader HSO erfolgreich bestanden haben. Die Bewerbung für die Aufnahme in den Selektionsprozess als Nachwuchskraft Topkader HSO steht allen Berufsoffizieren ab dem Rang eines Obersten im Generalstab eigenverantwortlich offen. Der Selektionsprozess beinhaltet die Überprüfung der beruflichen und militärischen Qualifikationen, der Sprachkompetenzen und weiterer Kompetenzen. Milizoffiziere als HSO-Quereinsteiger durchlaufen eine vergleichbare Selektion.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesrates werden Berufs- und Milizoffiziere, die über einen Fachhochschulabschluss verfügen, in ihrer Laufbahnmöglichkeit gegenüber universitären Hochschulabsolventen nicht benachteiligt. Aufgrund der Grundausbildung mit Bachelor-Studium an der ETH Zürich und der berufsbegleitenden Möglichkeit zur Weiterausbildung überwiegt jedoch der Anteil der HSO mit einem universitären Hochschulabschluss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Stimmt es, dass laut geltenden Richtlinien (namentlich Lohnrichtlinien des EFD) nur Stabsoffiziere, die einen Hochschulabschluss haben, zu höheren Stabsoffizieren befördert werden können?</p><p>2. Wenn ja, meint der Bundesrat nicht, dass es sich dabei um eine unbegründete Diskriminierung der anderen Offiziere handelt, wodurch unserer Armee möglicherweise gute höhere Stabsoffiziere entgehen?</p>
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