Milizarbeit auch im Parlament valorisieren

ShortId
18.3347
Id
20183347
Updated
28.07.2023 03:51
Language
de
Title
Milizarbeit auch im Parlament valorisieren
AdditionalIndexing
421;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Milizsystem ist ein Pfeiler des Schweizer Erfolgs. Dank diesem System können Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, beispielsweise für eine politische oder militärische Funktion nutzbar gemacht werden. Ein Milizamt verhilft seinerseits wiederum zu Kompetenzen, die im Berufsleben nützlich sind und den Unternehmen in diesem Land zugutekommen.</p><p>In einem zunehmend international geprägten Arbeitsumfeld ist es wichtig, dass die Unternehmen sowie die Personen, die mit dem Milizsystem nicht vertraut sind, begreifen, welche Vorteile die im Rahmen einer Miliztätigkeit erworbene Erfahrung hat. </p><p>Die Schweizer Kader-Organisation beispielsweise zertifiziert die Erfahrung und die Bildungsleistungen von Offizieren sowie Gemeinderätinnen und -räten. So können Personen, die sich für die Gemeinschaft eingesetzt haben, sich auf dem Arbeitsmarkt besser positionieren. </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, ein System einzuführen, mit dem sich die Erfahrung und das Wissen, die im Rahmen der parlamentarischen Arbeit erworben werden, valorisieren lassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Grundanliegen des Postulanten für eine gebührende Anrechnung und Anerkennung der auf unterschiedliche Art und Weise erworbenen Kompetenzen. Damit kann flexiblen Laufbahngestaltungen sowie Neu- und Wiedereinstiegen Rechnung getragen und die Eigeninitiative zum lebenslangen Lernen gestärkt werden. Die Förderung der Ein-, Um- und Wiedereinstiege im Bildungssystem gehört auch zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen für den Bildungsraum Schweiz.</p><p>Gemäss dem Bundesgesetz über die Weiterbildung gehören Lernleistungen, die ausserhalb strukturierter Bildung erworben worden sind, zur informellen Bildung (Art. 3). Kompetenzen, die im Rahmen einer Parlamentstätigkeit erworben worden sind, gehören auch dazu. So erworbene Kompetenzen können indes nicht per se, sondern nur im Hinblick auf existierende formale Bildungen angerechnet werden. Dafür zuständig sind die jeweiligen Anbieter. Je nach Bereich sind diese Anrechnungsverfahren unterschiedlich ausgestaltet und geregelt.</p><p>Bei den Abschlüssen der höheren Berufsbildung ist die Berufserfahrung die zentrale Voraussetzung. Eine Aufnahme "sur dossier" und der Erlass bestimmter Lernleistungen liegt in der Kompetenz der jeweiligen Prüfungskommission bzw. höheren Fachschule.</p><p>Im Bereich der Hochschulen gilt das Prinzip der Hochschulautonomie. Die jeweilige Hochschule ist zuständig festzulegen, ob und welche Praxiserfahrungen an die Curricula oder Zulassungsvoraussetzungen ihrer Aus- und Weiterbildungsangebote angerechnet werden. Verschiedene Hochschulen kennen ausführliche "validation des acquis"-Verfahren, so etwa die Universitäten Genf und Lausanne und die Fachhochschule Westschweiz. Andere Hochschulen sehen Einzelfalllösungen vor. Da die Hochschulen vor allem Weiterbildungsangebote besonders praxisorientiert und in Kooperation mit Wirtschaft und Gesellschaft konzipieren und durchführen, könnten die Parlamentsdienste bei einzelnen Hochschulen konkrete Möglichkeiten für Anrechnungen abklären. Eine neue gesetzliche Grundlage braucht es für eine derartige Kooperation nicht. Ein vergleichbarer Weg wurde z. B. von der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) zusammen mit verschiedenen Hochschulen beschritten, um eine Anerkennung militärischer Kompetenzen aus Führungsausbildungen an die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen zu erreichen. Die Kompetenz zur Anrechnung verbleibt bei den Hochschulen und betrifft Studienbereiche, die mit militärischen Ausbildungen Überschneidungen aufweisen.</p><p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulanten aus den genannten Gründen grundsätzlich als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Mitteln sich die Erfahrung und das Wissen valorisieren lassen, die im Rahmen der parlamentarischen Arbeit erworben werden.</p>
  • Milizarbeit auch im Parlament valorisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Milizsystem ist ein Pfeiler des Schweizer Erfolgs. Dank diesem System können Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, beispielsweise für eine politische oder militärische Funktion nutzbar gemacht werden. Ein Milizamt verhilft seinerseits wiederum zu Kompetenzen, die im Berufsleben nützlich sind und den Unternehmen in diesem Land zugutekommen.</p><p>In einem zunehmend international geprägten Arbeitsumfeld ist es wichtig, dass die Unternehmen sowie die Personen, die mit dem Milizsystem nicht vertraut sind, begreifen, welche Vorteile die im Rahmen einer Miliztätigkeit erworbene Erfahrung hat. </p><p>Die Schweizer Kader-Organisation beispielsweise zertifiziert die Erfahrung und die Bildungsleistungen von Offizieren sowie Gemeinderätinnen und -räten. So können Personen, die sich für die Gemeinschaft eingesetzt haben, sich auf dem Arbeitsmarkt besser positionieren. </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, ein System einzuführen, mit dem sich die Erfahrung und das Wissen, die im Rahmen der parlamentarischen Arbeit erworben werden, valorisieren lassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Grundanliegen des Postulanten für eine gebührende Anrechnung und Anerkennung der auf unterschiedliche Art und Weise erworbenen Kompetenzen. Damit kann flexiblen Laufbahngestaltungen sowie Neu- und Wiedereinstiegen Rechnung getragen und die Eigeninitiative zum lebenslangen Lernen gestärkt werden. Die Förderung der Ein-, Um- und Wiedereinstiege im Bildungssystem gehört auch zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen für den Bildungsraum Schweiz.</p><p>Gemäss dem Bundesgesetz über die Weiterbildung gehören Lernleistungen, die ausserhalb strukturierter Bildung erworben worden sind, zur informellen Bildung (Art. 3). Kompetenzen, die im Rahmen einer Parlamentstätigkeit erworben worden sind, gehören auch dazu. So erworbene Kompetenzen können indes nicht per se, sondern nur im Hinblick auf existierende formale Bildungen angerechnet werden. Dafür zuständig sind die jeweiligen Anbieter. Je nach Bereich sind diese Anrechnungsverfahren unterschiedlich ausgestaltet und geregelt.</p><p>Bei den Abschlüssen der höheren Berufsbildung ist die Berufserfahrung die zentrale Voraussetzung. Eine Aufnahme "sur dossier" und der Erlass bestimmter Lernleistungen liegt in der Kompetenz der jeweiligen Prüfungskommission bzw. höheren Fachschule.</p><p>Im Bereich der Hochschulen gilt das Prinzip der Hochschulautonomie. Die jeweilige Hochschule ist zuständig festzulegen, ob und welche Praxiserfahrungen an die Curricula oder Zulassungsvoraussetzungen ihrer Aus- und Weiterbildungsangebote angerechnet werden. Verschiedene Hochschulen kennen ausführliche "validation des acquis"-Verfahren, so etwa die Universitäten Genf und Lausanne und die Fachhochschule Westschweiz. Andere Hochschulen sehen Einzelfalllösungen vor. Da die Hochschulen vor allem Weiterbildungsangebote besonders praxisorientiert und in Kooperation mit Wirtschaft und Gesellschaft konzipieren und durchführen, könnten die Parlamentsdienste bei einzelnen Hochschulen konkrete Möglichkeiten für Anrechnungen abklären. Eine neue gesetzliche Grundlage braucht es für eine derartige Kooperation nicht. Ein vergleichbarer Weg wurde z. B. von der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) zusammen mit verschiedenen Hochschulen beschritten, um eine Anerkennung militärischer Kompetenzen aus Führungsausbildungen an die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen zu erreichen. Die Kompetenz zur Anrechnung verbleibt bei den Hochschulen und betrifft Studienbereiche, die mit militärischen Ausbildungen Überschneidungen aufweisen.</p><p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulanten aus den genannten Gründen grundsätzlich als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Mitteln sich die Erfahrung und das Wissen valorisieren lassen, die im Rahmen der parlamentarischen Arbeit erworben werden.</p>
    • Milizarbeit auch im Parlament valorisieren

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