Wo bleibt das baureife Projekt für die Umfahrung Näfels?

ShortId
18.3417
Id
20183417
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Wo bleibt das baureife Projekt für die Umfahrung Näfels?
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Nein.</p><p>3. Ja. </p><p>4. Die eidgenössischen Räte haben die Aufnahme der 400 Kilometer kantonaler Strassen (Strecken des neuen Netzbeschlusses (NEB)) ins Nationalstrassennetz im Rahmen der Beratung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) beschlossen. Zeitgleich haben sich die eidgenössischen Räte für die Übernahme der drei kantonalen Projekte für die Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds, Le Locle sowie Näfels entschieden. Die vom Interpellanten erwähnten Projekte am Rotsee und in Crissier betreffen das bereits bestehende Nationalstrassennetz. </p><p>Der grösste Teil der bereitgestellten finanziellen Mittel für die NEB-Strecken (194 Millionen Franken pro Jahr) wird für deren Betrieb, Unterhalt und Ausbau (im Sinne von Anpassungen und Verbesserungen) benötigt. Die finanziellen Mittel für die Erweiterungsprojekte auf diesen Strecken sind knapp bemessen (39 Millionen Franken pro Jahr) und verunmöglichen den gleichzeitigen Beginn der drei erwähnten baureifen kantonalen Projekte. Der Bundesrat ist deshalb gezwungen, diesbezüglich eine Priorisierung vorzunehmen. </p><p>5. Massgebende Kriterien sind die Betroffenheit (Verkehrsnachfrage), die Verkehrsqualität (Reisezeitgewinne) sowie die Verträglichkeit (Lärmbelastung). </p><p>Bei jedem dieser drei Kriterien weist die Umfahrung Näfels von den drei Umfahrungsprojekten die geringste Dringlichkeit auf. Der Bundesrat hat die Realisierung der Umfahrung Näfels deshalb nicht in die Vernehmlassungsvorlage zum Ausbauschritt 2019 integrieren können. Der Kanton Glarus hat in der Vernehmlassung nicht dagegen opponiert. Eine Neubeurteilung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen in vier Jahren. Aus heutiger Sicht ist die Aufnahme in den nächsten Ausbauschritt wahrscheinlich.</p><p>6. Die Zuständigkeit für die Finanzierung und die Umsetzung des Projekts liegt mit Inkraftsetzung des NEB per 1. Januar 2020 beim Bund. Der Bau der Umfahrung Näfels könnte vorgezogen werden, wenn dieser vom Kanton vorfinanziert würde (Art. 8a MinVG). Dazu hätte sich der Kanton im Rahmen der Vernehmlassung für die Aufnahme des Projektes in den Ausbauschritt 2019 aussprechen und die Vorfinanzierung sicherstellen müssen. Beides ist nicht der Fall.</p><p>7. Der Bundesrat ist verpflichtet, die verfügbaren finanziellen Mittel aus dem NAF mit begrenzten personellen Ressourcen wirtschaftlich und effizient einzusetzen sowie die Erweiterungsprojekte auf den NEB-Strecken auf die dafür bereitstehenden Mittel zu begrenzen. Dieser Verpflichtung ist er mit der nötigen Priorisierung der drei Umfahrungsprojekte nachgekommen (siehe Antwort zu Fragen 4 und 5). </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Volksentscheid über den NAF (Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds) übernimmt der Bund rund 400 Kilometer Kantonsstrassen, darunter die Strasse von Niederurnen nach Glarus. In Näfels/GL ist die Stau-Situation besonders prekär. Das Stimmvolk sagte unter anderem Ja zum NAF, im Wissen um das dazugehörende baureife Umfahrungsprojekt durch den Niederberg in Näfels. Nun wurde dieses Projekt vom Bund auf 2030 hinausgeschoben, und andere Projekte wurden ihm vorgezogen. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Neubau einer Umfahrungsstrasse in Näfels von Einsprachen blockiert?</p><p>2. Wird das Projekt vom Bundesgericht verzögert?</p><p>3. Liegt eine Baubewilligung für die Umfahrung Näfels vor?</p><p>4. Mit welcher Begründung fällt das Projekt Näfels aus der ersten Tranche zu realisierender Strassenprojekte und werden ihm andere Projekte am Rotsee/LU, in Crissier/VD und Le Locle/NE vorangestellt?</p><p>5. Auf dem Projektblatt A8-7 Glarus steht, dass der Handlungsdruck in Glarus geringer sei. Wie wird diese Aussage begründet?</p><p>6. Was kann der Kanton Glarus konkret tun, damit der Baubeginn der Umfahrung Näfels dennoch vorgezogen wird?</p><p>7. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Urhebers und der Mitunterzeichner, dass ein schnelleres Vorgehen dringend notwendig ist, damit das Glarnerland mit diesem Vorhaben seine Rahmenbedingungen verbessern kann?</p>
  • Wo bleibt das baureife Projekt für die Umfahrung Näfels?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Nein.</p><p>3. Ja. </p><p>4. Die eidgenössischen Räte haben die Aufnahme der 400 Kilometer kantonaler Strassen (Strecken des neuen Netzbeschlusses (NEB)) ins Nationalstrassennetz im Rahmen der Beratung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) beschlossen. Zeitgleich haben sich die eidgenössischen Räte für die Übernahme der drei kantonalen Projekte für die Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds, Le Locle sowie Näfels entschieden. Die vom Interpellanten erwähnten Projekte am Rotsee und in Crissier betreffen das bereits bestehende Nationalstrassennetz. </p><p>Der grösste Teil der bereitgestellten finanziellen Mittel für die NEB-Strecken (194 Millionen Franken pro Jahr) wird für deren Betrieb, Unterhalt und Ausbau (im Sinne von Anpassungen und Verbesserungen) benötigt. Die finanziellen Mittel für die Erweiterungsprojekte auf diesen Strecken sind knapp bemessen (39 Millionen Franken pro Jahr) und verunmöglichen den gleichzeitigen Beginn der drei erwähnten baureifen kantonalen Projekte. Der Bundesrat ist deshalb gezwungen, diesbezüglich eine Priorisierung vorzunehmen. </p><p>5. Massgebende Kriterien sind die Betroffenheit (Verkehrsnachfrage), die Verkehrsqualität (Reisezeitgewinne) sowie die Verträglichkeit (Lärmbelastung). </p><p>Bei jedem dieser drei Kriterien weist die Umfahrung Näfels von den drei Umfahrungsprojekten die geringste Dringlichkeit auf. Der Bundesrat hat die Realisierung der Umfahrung Näfels deshalb nicht in die Vernehmlassungsvorlage zum Ausbauschritt 2019 integrieren können. Der Kanton Glarus hat in der Vernehmlassung nicht dagegen opponiert. Eine Neubeurteilung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen in vier Jahren. Aus heutiger Sicht ist die Aufnahme in den nächsten Ausbauschritt wahrscheinlich.</p><p>6. Die Zuständigkeit für die Finanzierung und die Umsetzung des Projekts liegt mit Inkraftsetzung des NEB per 1. Januar 2020 beim Bund. Der Bau der Umfahrung Näfels könnte vorgezogen werden, wenn dieser vom Kanton vorfinanziert würde (Art. 8a MinVG). Dazu hätte sich der Kanton im Rahmen der Vernehmlassung für die Aufnahme des Projektes in den Ausbauschritt 2019 aussprechen und die Vorfinanzierung sicherstellen müssen. Beides ist nicht der Fall.</p><p>7. Der Bundesrat ist verpflichtet, die verfügbaren finanziellen Mittel aus dem NAF mit begrenzten personellen Ressourcen wirtschaftlich und effizient einzusetzen sowie die Erweiterungsprojekte auf den NEB-Strecken auf die dafür bereitstehenden Mittel zu begrenzen. Dieser Verpflichtung ist er mit der nötigen Priorisierung der drei Umfahrungsprojekte nachgekommen (siehe Antwort zu Fragen 4 und 5). </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Volksentscheid über den NAF (Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds) übernimmt der Bund rund 400 Kilometer Kantonsstrassen, darunter die Strasse von Niederurnen nach Glarus. In Näfels/GL ist die Stau-Situation besonders prekär. Das Stimmvolk sagte unter anderem Ja zum NAF, im Wissen um das dazugehörende baureife Umfahrungsprojekt durch den Niederberg in Näfels. Nun wurde dieses Projekt vom Bund auf 2030 hinausgeschoben, und andere Projekte wurden ihm vorgezogen. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Neubau einer Umfahrungsstrasse in Näfels von Einsprachen blockiert?</p><p>2. Wird das Projekt vom Bundesgericht verzögert?</p><p>3. Liegt eine Baubewilligung für die Umfahrung Näfels vor?</p><p>4. Mit welcher Begründung fällt das Projekt Näfels aus der ersten Tranche zu realisierender Strassenprojekte und werden ihm andere Projekte am Rotsee/LU, in Crissier/VD und Le Locle/NE vorangestellt?</p><p>5. Auf dem Projektblatt A8-7 Glarus steht, dass der Handlungsdruck in Glarus geringer sei. Wie wird diese Aussage begründet?</p><p>6. Was kann der Kanton Glarus konkret tun, damit der Baubeginn der Umfahrung Näfels dennoch vorgezogen wird?</p><p>7. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Urhebers und der Mitunterzeichner, dass ein schnelleres Vorgehen dringend notwendig ist, damit das Glarnerland mit diesem Vorhaben seine Rahmenbedingungen verbessern kann?</p>
    • Wo bleibt das baureife Projekt für die Umfahrung Näfels?

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