Reisekosten für Schulklassen verringern

ShortId
18.3465
Id
20183465
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Reisekosten für Schulklassen verringern
AdditionalIndexing
32;15;24;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schullager, Schulverlegungen und Exkursionen sind für das fachliche und interdisziplinäre Lernen sowie für den Sprachenaustausch wichtig. Zur umfassenden Grundbildung gehören ausserschulische Inhalte, Aktivitäten und Lernorte. Dies kann in Klassenlagern sehr effektiv gefördert werden. Schulsportlager haben zudem eine nachhaltige Wirkung auf die Gesundheit und die Integration. Sie sind auch für Tourismusregionen wichtig. </p><p>Die Reisekosten belasten die Budgets für Schulaktivitäten ausserhalb des Schulhauses sehr stark - erst recht, seit ein Bundesgerichtsentscheid die Elternbeiträge an Schullager limitiert hat. Gemäss Artikel 19 der Bundesverfassung müsse der Grundschulunterricht unentgeltlich erfolgen. Die Eltern dürfen nur so weit an den Kosten beteiligt werden, als ihnen Einsparungen durch die Abwesenheit ihrer Kinder erwachsen.</p><p>Kollektivbillette für den öffentlichen Verkehr sind zu teuer und nicht mehr attraktiv. Schulen verzichten deshalb teilweise auf Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses oder weichen auf private Transportunternehmen aus. Aus pädagogischer Sicht wäre es aber wichtig, die Kinder zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu erziehen. Es ist zu prüfen, ob attraktive ÖV-Tickets für alle Schulaktivitäten angeboten werden könnten.</p>
  • <p>Die Tarifgestaltung ist Sache der Transportunternehmen. In diesem Sinne liegt auch die Frage, für welche Nutzergruppen Vergünstigungen gewährt werden sollen, in der Kompetenz der Transportunternehmen. </p><p>Die Reisen von Schülern ins Schullager oder während einer Schulreise sind nicht abgeltungsberechtigt. Gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG, SR 745.1) könnten Bund, Kantone oder Gemeinden zusätzliche, über den abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr (RPV) hinausgehende Angebote bestellen. Der Bund bestellt ausserhalb des RPV keine zusätzlichen Angebote, da dies sonst weitere Begehrlichkeiten wecken würde.</p><p>Das Schulwesen ist Sache der Kantone. Diese könnten Artikel 28 Absatz 4 PBG heranziehen, um Reisen von Schülern ins Schullager oder während Schulreisen oder Tariferleichterungen für solche Reisen zu bestellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Reisekosten für Schullager, Schulverlegungen und Exkursionen vergünstigt werden können.</p>
  • Reisekosten für Schulklassen verringern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schullager, Schulverlegungen und Exkursionen sind für das fachliche und interdisziplinäre Lernen sowie für den Sprachenaustausch wichtig. Zur umfassenden Grundbildung gehören ausserschulische Inhalte, Aktivitäten und Lernorte. Dies kann in Klassenlagern sehr effektiv gefördert werden. Schulsportlager haben zudem eine nachhaltige Wirkung auf die Gesundheit und die Integration. Sie sind auch für Tourismusregionen wichtig. </p><p>Die Reisekosten belasten die Budgets für Schulaktivitäten ausserhalb des Schulhauses sehr stark - erst recht, seit ein Bundesgerichtsentscheid die Elternbeiträge an Schullager limitiert hat. Gemäss Artikel 19 der Bundesverfassung müsse der Grundschulunterricht unentgeltlich erfolgen. Die Eltern dürfen nur so weit an den Kosten beteiligt werden, als ihnen Einsparungen durch die Abwesenheit ihrer Kinder erwachsen.</p><p>Kollektivbillette für den öffentlichen Verkehr sind zu teuer und nicht mehr attraktiv. Schulen verzichten deshalb teilweise auf Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses oder weichen auf private Transportunternehmen aus. Aus pädagogischer Sicht wäre es aber wichtig, die Kinder zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu erziehen. Es ist zu prüfen, ob attraktive ÖV-Tickets für alle Schulaktivitäten angeboten werden könnten.</p>
    • <p>Die Tarifgestaltung ist Sache der Transportunternehmen. In diesem Sinne liegt auch die Frage, für welche Nutzergruppen Vergünstigungen gewährt werden sollen, in der Kompetenz der Transportunternehmen. </p><p>Die Reisen von Schülern ins Schullager oder während einer Schulreise sind nicht abgeltungsberechtigt. Gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG, SR 745.1) könnten Bund, Kantone oder Gemeinden zusätzliche, über den abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr (RPV) hinausgehende Angebote bestellen. Der Bund bestellt ausserhalb des RPV keine zusätzlichen Angebote, da dies sonst weitere Begehrlichkeiten wecken würde.</p><p>Das Schulwesen ist Sache der Kantone. Diese könnten Artikel 28 Absatz 4 PBG heranziehen, um Reisen von Schülern ins Schullager oder während Schulreisen oder Tariferleichterungen für solche Reisen zu bestellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Reisekosten für Schullager, Schulverlegungen und Exkursionen vergünstigt werden können.</p>
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