Wie weiter mit dem institutionellen Marktzugangsabkommen mit der EU?

ShortId
18.3743
Id
20183743
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Wie weiter mit dem institutionellen Marktzugangsabkommen mit der EU?
AdditionalIndexing
10;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die FDP/die Liberalen wollen den bilateralen Weg sichern und weiterentwickeln. Für eine dynamische Aktualisierung ausgewählter bilateraler Verträge muss für die FDP zwingend der Schweizer Gesetzgeber und - mittels fakultativen Referendums - die Bevölkerung zuständig bleiben. Die bestehenden bilateralen Verträge erodieren aufgrund der Markt- und Rechtsentwicklungen; dadurch ist ein Teil unseres Wohlstandes in Zukunft gefährdet. Ziel eines Rahmenabkommens ist daher, die bilateralen Marktzugangsabkommen auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen, damit der Schweizer Wirtschaft der ungehinderte Zugang zum Binnenmarkt langfristig gesichert wird und zukünftig neue Abkommen abgeschlossen werden können.</p>
  • <p>1. Die Europäische Union (EU) hat, zuletzt in der Person des EU-Kommissionspräsidenten, öffentlich erklärt, dass sie ein Abkommen mit der Schweiz abschliessen möchte. Ebenfalls hat die EU erklärt, dass ihre Bereitschaft ab dem Beginn der heissen Phase der Brexit-Verhandlungen und dem EU-Wahljahr 2019 abnehmen würde. Der Bundesrat will darum das bestehende Zeitfenster nutzen. Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat erneut bekräftigt, dass er die Verhandlungen mit der EU auf Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandates weiterführen will. Der Bundesrat wird aber nur einem Verhandlungsabschluss zustimmen, wenn die Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Die Qualität einer Einigung ist in jedem Fall wichtiger als die Geschwindigkeit eines Abschlusses.</p><p>2. Der Zeitaufwand für die Erarbeitung und Überstellung einer Botschaft sowie für die Behandlung durch das Parlament variiert. Die Aussenpolitischen Kommissionen werden im Rahmen des Traktandums der europapolitischen Aktualitäten aber weiterhin regelmässig und umfassend über die Entwicklungen informiert.</p><p>3. Bei einem raschen Vorgehen profitiert die Schweiz vom Interesse der EU an einem raschen Abschluss. Die Verhandlungen über das Kernstück des institutionellen Abkommens, die sogenannten institutionellen Mechanismen (Rechtsübernahme, Überwachung, Rechtsprechung sowie Streitschlichtung), sind in der Substanz abgeschlossen. Eine Blockierung bzw. ein Abbruch der Verhandlungen hätte umgekehrt mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Konsequenzen. Diese reichen von einem Abbruch von Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung gemäss Artikel 23 Mifir bis zu Rechtsunsicherheiten bei den regelmässigen Aktualisierungen bestehender Marktzugangsabkommen (wie des MRA) oder dem Nichtabschluss eines Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an dem nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm ab 2021.</p><p>4. Die Chancen in den genannten Punkten sind gut. Die Verhandlungen über die institutionellen Mechanismen sind in der Substanz weitgehend abgeschlossen. Ausreichende Fristen (bis drei Jahre) erlauben es der Schweiz, über die Übernahme jeder Rechtsentwicklung entsprechend ihren verfassungsmässigen demokratischen Genehmigungsverfahren inklusive Referendumsmöglichkeit zu entscheiden. Eine automatische Rechtsübernahme ist ausgeschlossen. Für die Streitschlichtung können die Vertragsparteien ein paritätisches Schiedsgericht anrufen, in welchem auch Schweizer Richter einsitzen. Das Schiedsgericht entscheidet unabhängig, ob eine Frage dem EuGH vorzulegen ist. Auch bei den roten Linien beim Landverkehr (Nachtfahrverbot, 40-Tonnen-Limite usw.) zeichnet sich ein Konsens ab. In Bezug auf die staatlichen Beihilfen sieht der Bundesrat vor, dass im institutionellen Abkommen nur Grundsätze erwähnt werden sollen. Für die materiellen Regelungen sind die bestehenden und zukünftigen Marktzugangsabkommen massgebend. Eine Einigung in den Verhandlungen im Bereich der staatlichen Beihilfen ist in Sicht.</p><p>5./6. Der Bundesrat diskutierte an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 die noch offenen Punkte im Bereich der Personenfreizügigkeit und bestätigte diesbezüglich die bestehenden roten Linien. In diesem Zusammenhang hat er das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem EJPD, im Sommer die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einzuholen. Dem Bundesrat liegen die Ergebnisse der Diskussionen vor, und er wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>7. Das institutionelle Abkommen bezieht sich ausschliesslich auf die fünf bestehenden bilateralen Marktzugangsabkommen (Personenfreizügigkeit, MRA, Agrarabkommen, Luftverkehr, Landverkehr) sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen. Damit der Marktzugang der Schweizer Unternehmen langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden. Geschieht dies nicht, entstehen Rechtslücken und Handelshürden, die den gegenseitigen Marktzugang erschweren. Aus diesem Grund etabliert das institutionelle Abkommen eine dynamische Aktualisierung der Verträge. Zudem sollen beide Parteien ihre Rechtsansprüche im Rahmen eines Streitschlichtungsmechanismus geltend machen können. Durch die Regelung von Streitfällen soll auch vermieden werden, dass Differenzen zu einer politischen Blockierung der Beziehungen Schweiz-EU führen. Insgesamt schafft das institutionelle Abkommen damit Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger, garantiert deren EU-Marktzugang und schützt vor Diskriminierung in Bezug auf die EU-Konkurrenz. Zudem öffnet es den Weg für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen im Interesse der Schweiz (bspw. Stromabkommen).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Kontext der sich überschlagenden Ereignisse bei den laufenden Verhandlungen für die Weiterentwicklung des bilateralen Weges fordert die FDP eine Klärung der aktuellen Ausgangslage. Darum wird der Bundesrat gebeten, im Rahmen einer dringlichen Debatte die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zu welchem Zeitpunkt rechnet der Bundesrat mit einem ausgehandelten Vertragsentwurf für ein neues institutionelles Rahmenabkommen mit der EU, das der Schweiz bestehende Marktzugänge sichern bzw. neue ermöglichen soll?</p><p>2. Sollte noch im Jahr 2018 ein Vertragsentwurf paraphiert werden, welchen Zeitplan bis zu einer Volksabstimmung erachtet er als realistisch? Wie würden die Aussenpolitischen Kommissionen eingebunden?</p><p>3. Was wären die Vorteile eines raschen Abschlusses der Verhandlungen zum Rahmenabkommen im Vergleich zu einem Abbruch oder einer Sistierung?</p><p>4. Wie beurteilt er die Chancen, dass bei einem Abschluss der Verhandlungen folgende zentralen Forderungen der Schweiz erfüllt sein werden: der demokratische Rechtsetzungsprozess; ein paritätisches Vorgehen bei der Streitbeilegung; staatliche Beihilfen oder Transit-Verkehr (sogenannte Carve-outs)?</p><p>5. Verfolgt er beim Lohnschutz eine Lösung, mit der das Ziel der flankierenden Massnahmen - nämlich der Schutz des Lohnes - im Ergebnis nicht gefährdet wird?</p><p>6. Sieht er eine Möglichkeit, die flankierenden Massnahmen ausserhalb des Rahmenabkommens eigenständig - ohne Abbau des Lohnschutzes - administrativ zu vereinfachen?</p><p>7. Wieso verschafft ein Rahmenabkommen der Schweizer Exportwirtschaft mehr Rechtssicherheit, und wie sichert es langfristig den Marktzugang?</p>
  • Wie weiter mit dem institutionellen Marktzugangsabkommen mit der EU?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die FDP/die Liberalen wollen den bilateralen Weg sichern und weiterentwickeln. Für eine dynamische Aktualisierung ausgewählter bilateraler Verträge muss für die FDP zwingend der Schweizer Gesetzgeber und - mittels fakultativen Referendums - die Bevölkerung zuständig bleiben. Die bestehenden bilateralen Verträge erodieren aufgrund der Markt- und Rechtsentwicklungen; dadurch ist ein Teil unseres Wohlstandes in Zukunft gefährdet. Ziel eines Rahmenabkommens ist daher, die bilateralen Marktzugangsabkommen auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen, damit der Schweizer Wirtschaft der ungehinderte Zugang zum Binnenmarkt langfristig gesichert wird und zukünftig neue Abkommen abgeschlossen werden können.</p>
    • <p>1. Die Europäische Union (EU) hat, zuletzt in der Person des EU-Kommissionspräsidenten, öffentlich erklärt, dass sie ein Abkommen mit der Schweiz abschliessen möchte. Ebenfalls hat die EU erklärt, dass ihre Bereitschaft ab dem Beginn der heissen Phase der Brexit-Verhandlungen und dem EU-Wahljahr 2019 abnehmen würde. Der Bundesrat will darum das bestehende Zeitfenster nutzen. Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat erneut bekräftigt, dass er die Verhandlungen mit der EU auf Grundlage des bestehenden Verhandlungsmandates weiterführen will. Der Bundesrat wird aber nur einem Verhandlungsabschluss zustimmen, wenn die Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Die Qualität einer Einigung ist in jedem Fall wichtiger als die Geschwindigkeit eines Abschlusses.</p><p>2. Der Zeitaufwand für die Erarbeitung und Überstellung einer Botschaft sowie für die Behandlung durch das Parlament variiert. Die Aussenpolitischen Kommissionen werden im Rahmen des Traktandums der europapolitischen Aktualitäten aber weiterhin regelmässig und umfassend über die Entwicklungen informiert.</p><p>3. Bei einem raschen Vorgehen profitiert die Schweiz vom Interesse der EU an einem raschen Abschluss. Die Verhandlungen über das Kernstück des institutionellen Abkommens, die sogenannten institutionellen Mechanismen (Rechtsübernahme, Überwachung, Rechtsprechung sowie Streitschlichtung), sind in der Substanz abgeschlossen. Eine Blockierung bzw. ein Abbruch der Verhandlungen hätte umgekehrt mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Konsequenzen. Diese reichen von einem Abbruch von Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung gemäss Artikel 23 Mifir bis zu Rechtsunsicherheiten bei den regelmässigen Aktualisierungen bestehender Marktzugangsabkommen (wie des MRA) oder dem Nichtabschluss eines Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an dem nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm ab 2021.</p><p>4. Die Chancen in den genannten Punkten sind gut. Die Verhandlungen über die institutionellen Mechanismen sind in der Substanz weitgehend abgeschlossen. Ausreichende Fristen (bis drei Jahre) erlauben es der Schweiz, über die Übernahme jeder Rechtsentwicklung entsprechend ihren verfassungsmässigen demokratischen Genehmigungsverfahren inklusive Referendumsmöglichkeit zu entscheiden. Eine automatische Rechtsübernahme ist ausgeschlossen. Für die Streitschlichtung können die Vertragsparteien ein paritätisches Schiedsgericht anrufen, in welchem auch Schweizer Richter einsitzen. Das Schiedsgericht entscheidet unabhängig, ob eine Frage dem EuGH vorzulegen ist. Auch bei den roten Linien beim Landverkehr (Nachtfahrverbot, 40-Tonnen-Limite usw.) zeichnet sich ein Konsens ab. In Bezug auf die staatlichen Beihilfen sieht der Bundesrat vor, dass im institutionellen Abkommen nur Grundsätze erwähnt werden sollen. Für die materiellen Regelungen sind die bestehenden und zukünftigen Marktzugangsabkommen massgebend. Eine Einigung in den Verhandlungen im Bereich der staatlichen Beihilfen ist in Sicht.</p><p>5./6. Der Bundesrat diskutierte an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 die noch offenen Punkte im Bereich der Personenfreizügigkeit und bestätigte diesbezüglich die bestehenden roten Linien. In diesem Zusammenhang hat er das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem EJPD, im Sommer die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einzuholen. Dem Bundesrat liegen die Ergebnisse der Diskussionen vor, und er wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>7. Das institutionelle Abkommen bezieht sich ausschliesslich auf die fünf bestehenden bilateralen Marktzugangsabkommen (Personenfreizügigkeit, MRA, Agrarabkommen, Luftverkehr, Landverkehr) sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen. Damit der Marktzugang der Schweizer Unternehmen langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden. Geschieht dies nicht, entstehen Rechtslücken und Handelshürden, die den gegenseitigen Marktzugang erschweren. Aus diesem Grund etabliert das institutionelle Abkommen eine dynamische Aktualisierung der Verträge. Zudem sollen beide Parteien ihre Rechtsansprüche im Rahmen eines Streitschlichtungsmechanismus geltend machen können. Durch die Regelung von Streitfällen soll auch vermieden werden, dass Differenzen zu einer politischen Blockierung der Beziehungen Schweiz-EU führen. Insgesamt schafft das institutionelle Abkommen damit Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger, garantiert deren EU-Marktzugang und schützt vor Diskriminierung in Bezug auf die EU-Konkurrenz. Zudem öffnet es den Weg für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen im Interesse der Schweiz (bspw. Stromabkommen).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Kontext der sich überschlagenden Ereignisse bei den laufenden Verhandlungen für die Weiterentwicklung des bilateralen Weges fordert die FDP eine Klärung der aktuellen Ausgangslage. Darum wird der Bundesrat gebeten, im Rahmen einer dringlichen Debatte die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zu welchem Zeitpunkt rechnet der Bundesrat mit einem ausgehandelten Vertragsentwurf für ein neues institutionelles Rahmenabkommen mit der EU, das der Schweiz bestehende Marktzugänge sichern bzw. neue ermöglichen soll?</p><p>2. Sollte noch im Jahr 2018 ein Vertragsentwurf paraphiert werden, welchen Zeitplan bis zu einer Volksabstimmung erachtet er als realistisch? Wie würden die Aussenpolitischen Kommissionen eingebunden?</p><p>3. Was wären die Vorteile eines raschen Abschlusses der Verhandlungen zum Rahmenabkommen im Vergleich zu einem Abbruch oder einer Sistierung?</p><p>4. Wie beurteilt er die Chancen, dass bei einem Abschluss der Verhandlungen folgende zentralen Forderungen der Schweiz erfüllt sein werden: der demokratische Rechtsetzungsprozess; ein paritätisches Vorgehen bei der Streitbeilegung; staatliche Beihilfen oder Transit-Verkehr (sogenannte Carve-outs)?</p><p>5. Verfolgt er beim Lohnschutz eine Lösung, mit der das Ziel der flankierenden Massnahmen - nämlich der Schutz des Lohnes - im Ergebnis nicht gefährdet wird?</p><p>6. Sieht er eine Möglichkeit, die flankierenden Massnahmen ausserhalb des Rahmenabkommens eigenständig - ohne Abbau des Lohnschutzes - administrativ zu vereinfachen?</p><p>7. Wieso verschafft ein Rahmenabkommen der Schweizer Exportwirtschaft mehr Rechtssicherheit, und wie sichert es langfristig den Marktzugang?</p>
    • Wie weiter mit dem institutionellen Marktzugangsabkommen mit der EU?

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