Wie weiter nach dem Spitzensport?

ShortId
18.3859
Id
20183859
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Wie weiter nach dem Spitzensport?
AdditionalIndexing
24;28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wir alle freuen uns an sportlichen Erfolgen von Schweizer Athletinnen und Athleten bei internationalen Wettkämpfen. Studien zeigen, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler - von Ausnahmen abgesehen - finanziell nicht sehr gut gestellt sind, nur 16 Prozent kommen auf ein Einkommen von mehr als 70 000 Schweizerfranken. Oft bleibt neben dem Training keine Zeit für eine Erwerbsarbeit. Meistens sind die Familien die grössten Sponsoren neben den Verbänden und Swiss Olympic sowie allfälligen Kantonsbeiträgen aus dem Swisslos-Sportfonds.</p><p>Probleme können sich ergeben, wenn während der Karriere, die möglicherweise bis zum Alter 35 dauert, nicht genügend Mittel für die Vorsorge aufgebracht werden können. Diese Lücke in der sozialen Sicherheit könnte geschlossen werden, wenn ähnlich vorgegangen würde wie bei Kulturschaffenden gemäss Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes, wo der Bund zusammen mit der Kulturstiftung Finanzhilfen entrichtet. Diese Mittel müssten - anders als im Kulturbereich - zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsgefässen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Eine weitere Schwierigkeit kann auftauchen, wenn gegen Ende der Karriere keine berufliche Anschlusslösung besteht und eine Aus- oder Weiterbildung zur Berufsqualifikation absolviert werden muss. Die üblichen Ausbildungsbeihilfen der Kantone kommen oft nicht zur Anwendung, falls Zweitausbildungen oder Weiterbildungen nicht finanziert werden oder das Höchstalter für solche Beihilfen überschritten ist. Hier könnte ein Finanzpool des Bundes wertvolle Dienste leisten.</p><p>Die finanziellen Mittel, welche für diese Zwecke zur Verfügung stehen müssten, sind überschaubar, der Nutzen wäre aber gross.</p>
  • <p>Träger des Leistungssports sind die unter dem Dach von Swiss Olympic zusammengeschlossenen Sportverbände. Parallel zum gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports hat auch die subsidiäre Unterstützungsrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden an Bedeutung gewonnen. Der Bund unterstützt daher die Aktivitäten im Leistungssport gestützt auf Artikel 16 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG, SR 415.0). Ziel ist unter anderem die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports. Die Unterstützung des Bundes erfolgt subsidiär zu den Förderungsmassnahmen der Sportverbände und der Kantone mittels Finanzhilfen an die Sportverbände und Dienstleistungen für einzelne Sportlerinnen und Sportler. Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat 2016 in Erfüllung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 14.3381 einen Bericht zur Finanzierungs- und Vorsorgesicherheit im Spitzensport in der Schweiz vorgelegt. In diesem Bericht konnte aufgezeigt werden, dass eine Regelung der beruflichen Vorsorge analog zu jener im Kulturbereich vor allem auch von den betroffenen Sportlerinnen und Sportlern kritisch beurteilt wird. Die verfügbaren Mittel werden meist vollumfänglich für die Deckung des Lebensunterhaltes und der sportlichen Aktivitäten verwendet.</p><p>Viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler arbeiten in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen (Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigungen, befristete Anstellungen oder selbstständige Erwerbsarbeit), welche in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht mit besonderen Problemstellungen verbunden sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Besserstellung der atypischen Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Altersvorsorge nicht sportspezifisch, sondern generell im Rahmen von anstehenden Reformen in diesem Bereich zu lösen ist. Die vom Stimmvolk im September 2017 abgelehnte Reform der Altersvorsorge 2020 beinhaltete Massnahmen zur generellen Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit kleinen Einkommen und atypischen Arbeitsverhältnissen. Eine Neuauflage der Reform ist in Vorbereitung.</p><p>2. Im Leistungssportkonzept des Bundes sind Empfehlungen zur Förderung des Leistungssports auf verschiedenen Ebenen enthalten. Spitzensportlerinnen und -sportler können verschiedene Dienstleistungen wie Laufbahnberatungen, Aus- und Weiterbildungen oder Stellenvermittlung in Zusammenarbeit mit einem privaten Personaldienstleister während bzw. gegen Ende ihrer Karriere beanspruchen. Zudem bietet die Armee im Rahmen der Spitzensport-RS Weiterbildungen an (Sprachen, Kommunikation), und die Eidgenössische Zollverwaltung ermöglicht Ausbildungen während und Weiteranstellungen nach der Spitzensportkarriere. Eine Unterstützung von Sportlerinnen und Sportlern mittels Ausbildungsbeihilfen ist nach der geltenden Aufgabenteilung Sache der Kantone. Der Bundesrat sieht deshalb auf Bundesebene keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht Bereitschaft des Bundes, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zusätzlich zu den üblichen Finanzbeiträgen zu unterstützen, mit finanziellen Mitteln für deren soziale Sicherheit (Pensionskasse, Vorsorgeeinrichtungen), ähnlich wie dies Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes für Kulturschaffende vorsieht?</p><p>2. Besteht Bereitschaft, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gegen Ende ihrer Karriere zu unterstützen bei einer Aus- oder Weiterbildung, auch mit Ausbildungsbeihilfen und Beratungsdienstleistungen, evtl. in Zusammenarbeit mit deren Wohnsitzkantonen?</p>
  • Wie weiter nach dem Spitzensport?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir alle freuen uns an sportlichen Erfolgen von Schweizer Athletinnen und Athleten bei internationalen Wettkämpfen. Studien zeigen, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler - von Ausnahmen abgesehen - finanziell nicht sehr gut gestellt sind, nur 16 Prozent kommen auf ein Einkommen von mehr als 70 000 Schweizerfranken. Oft bleibt neben dem Training keine Zeit für eine Erwerbsarbeit. Meistens sind die Familien die grössten Sponsoren neben den Verbänden und Swiss Olympic sowie allfälligen Kantonsbeiträgen aus dem Swisslos-Sportfonds.</p><p>Probleme können sich ergeben, wenn während der Karriere, die möglicherweise bis zum Alter 35 dauert, nicht genügend Mittel für die Vorsorge aufgebracht werden können. Diese Lücke in der sozialen Sicherheit könnte geschlossen werden, wenn ähnlich vorgegangen würde wie bei Kulturschaffenden gemäss Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes, wo der Bund zusammen mit der Kulturstiftung Finanzhilfen entrichtet. Diese Mittel müssten - anders als im Kulturbereich - zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsgefässen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Eine weitere Schwierigkeit kann auftauchen, wenn gegen Ende der Karriere keine berufliche Anschlusslösung besteht und eine Aus- oder Weiterbildung zur Berufsqualifikation absolviert werden muss. Die üblichen Ausbildungsbeihilfen der Kantone kommen oft nicht zur Anwendung, falls Zweitausbildungen oder Weiterbildungen nicht finanziert werden oder das Höchstalter für solche Beihilfen überschritten ist. Hier könnte ein Finanzpool des Bundes wertvolle Dienste leisten.</p><p>Die finanziellen Mittel, welche für diese Zwecke zur Verfügung stehen müssten, sind überschaubar, der Nutzen wäre aber gross.</p>
    • <p>Träger des Leistungssports sind die unter dem Dach von Swiss Olympic zusammengeschlossenen Sportverbände. Parallel zum gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports hat auch die subsidiäre Unterstützungsrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden an Bedeutung gewonnen. Der Bund unterstützt daher die Aktivitäten im Leistungssport gestützt auf Artikel 16 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG, SR 415.0). Ziel ist unter anderem die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports. Die Unterstützung des Bundes erfolgt subsidiär zu den Förderungsmassnahmen der Sportverbände und der Kantone mittels Finanzhilfen an die Sportverbände und Dienstleistungen für einzelne Sportlerinnen und Sportler. Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat 2016 in Erfüllung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 14.3381 einen Bericht zur Finanzierungs- und Vorsorgesicherheit im Spitzensport in der Schweiz vorgelegt. In diesem Bericht konnte aufgezeigt werden, dass eine Regelung der beruflichen Vorsorge analog zu jener im Kulturbereich vor allem auch von den betroffenen Sportlerinnen und Sportlern kritisch beurteilt wird. Die verfügbaren Mittel werden meist vollumfänglich für die Deckung des Lebensunterhaltes und der sportlichen Aktivitäten verwendet.</p><p>Viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler arbeiten in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen (Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigungen, befristete Anstellungen oder selbstständige Erwerbsarbeit), welche in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht mit besonderen Problemstellungen verbunden sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Besserstellung der atypischen Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Altersvorsorge nicht sportspezifisch, sondern generell im Rahmen von anstehenden Reformen in diesem Bereich zu lösen ist. Die vom Stimmvolk im September 2017 abgelehnte Reform der Altersvorsorge 2020 beinhaltete Massnahmen zur generellen Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit kleinen Einkommen und atypischen Arbeitsverhältnissen. Eine Neuauflage der Reform ist in Vorbereitung.</p><p>2. Im Leistungssportkonzept des Bundes sind Empfehlungen zur Förderung des Leistungssports auf verschiedenen Ebenen enthalten. Spitzensportlerinnen und -sportler können verschiedene Dienstleistungen wie Laufbahnberatungen, Aus- und Weiterbildungen oder Stellenvermittlung in Zusammenarbeit mit einem privaten Personaldienstleister während bzw. gegen Ende ihrer Karriere beanspruchen. Zudem bietet die Armee im Rahmen der Spitzensport-RS Weiterbildungen an (Sprachen, Kommunikation), und die Eidgenössische Zollverwaltung ermöglicht Ausbildungen während und Weiteranstellungen nach der Spitzensportkarriere. Eine Unterstützung von Sportlerinnen und Sportlern mittels Ausbildungsbeihilfen ist nach der geltenden Aufgabenteilung Sache der Kantone. Der Bundesrat sieht deshalb auf Bundesebene keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht Bereitschaft des Bundes, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zusätzlich zu den üblichen Finanzbeiträgen zu unterstützen, mit finanziellen Mitteln für deren soziale Sicherheit (Pensionskasse, Vorsorgeeinrichtungen), ähnlich wie dies Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes für Kulturschaffende vorsieht?</p><p>2. Besteht Bereitschaft, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gegen Ende ihrer Karriere zu unterstützen bei einer Aus- oder Weiterbildung, auch mit Ausbildungsbeihilfen und Beratungsdienstleistungen, evtl. in Zusammenarbeit mit deren Wohnsitzkantonen?</p>
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