Armutsmonitoring

ShortId
18.3880
Id
20183880
Updated
28.07.2023 03:03
Language
de
Title
Armutsmonitoring
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Motion 17.3567 verlieh der Bundesrat seiner Meinung Ausdruck, dass die Prävention und Bekämpfung von Armut "von besonderer Bedeutung ist, insbesondere im Hinblick auf deren weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft". Seine Ablehnung einer schweizerischen Armutsbeobachtungsstelle begründete er allein damit, dass er den Ergebnissen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut (NAP) nicht vorgreifen wolle. </p><p>Der Bericht des Bundesrates zu diesem Programm liegt mittlerweile vor. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es in der Schweiz bisher kein systematisches und umfassendes Bild über die Armut in ihren verschiedenen Dimensionen und mit dazugehörigen Massnahmen gibt und dass sich angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und des fortschreitenden, schnellen Strukturwandels der Wirtschaft ein solches Monitoring aufdrängt, um den zuständigen Akteuren (Kantonen, Gemeinden und Bund) handlungsrelevantes Wissen für die Bekämpfung und Prävention von Armut zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden im Rahmen des NAP die konzeptionellen Grundlagen für ein Armutsmonitoring erarbeitet. </p><p>Armut ist die grösste gesellschaftliche sozialpolitische Herausforderung der kommenden Jahre. Mehr als 600 000 Menschen sind in der Schweiz von Armut betroffen, weitere 600 000 leben in prekären Verhältnissen knapp oberhalb der Armutsgrenze. Das NAP kommt zum Schluss, dass keine Staatsebene alleine eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Mit der Einrichtung eines Armutsmonitorings kann der Bund einen Beitrag leisten, damit die zuständigen Akteure über die nötige Basis für die gezielte Weiterentwicklung und Anpassung von bestehenden Massnahmen der Armutsprävention verfügen.</p>
  • <p>Von 2014 bis 2018 setzten Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen gemeinsam das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut um. Neben der Entwicklung von Grundlagen zur Armutsprävention in drei inhaltlichen Handlungsfeldern war es Aufgabe des Programms, Abklärungen zur Einführung eines gesamtschweizerischen Armutsmonitorings vorzunehmen. Dabei wurde untersucht, welche Formen der Berichterstattung in der Schweiz bereits heute bestehen, welche Lösungen andere Länder entwickelt haben und wie ein gesamtschweizerisches Monitoring auszugestalten wäre, damit ein Mehrwert gegenüber den heutigen Grundlagen entsteht.</p><p>Die Ergebnisse liegen nun vor und sind im Bericht des Bundesrates zum Nationalen Programm vom 18. April 2018 dargestellt (gegenarmut.ch &gt; Nationales Programm). Wie die Bestandesaufnahme des Berichtes zeigt, sind schon heute Grundlagen vorhanden, um das Ausmass sowie die Entwicklung von Armut zu verfolgen. Insbesondere das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht in regelmässigen Abständen ein Set von Indikatoren zur Armut in der Schweiz, ergänzt um Analysen zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Daneben sind andere Akteure auf nationaler Ebene aktiv, deren Berichterstattung zum Teil stärker qualitativ ausgerichtet ist (Caritas, Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften (Fors)). Schliesslich haben in den vergangenen Jahren mehrere Kantone eigenständige Sozial- oder Armutsberichte erstellt. Die beigezogenen Expertinnen und Experten beurteilten diese Grundlagen insofern als verbesserungsfähig, als mit einem gesamtschweizerischen Armutsmonitoring wichtige Aspekte der Armut vertieft analysiert und Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung vergleichend dargestellt werden könnten.</p><p>Da mit den Angaben des BFS bereits gesamtschweizerische Informationen zur Armut in der Schweiz vorliegen, hat der Bundesrat entschieden, die begrenzten Ressourcen für die Weiterführung von bestehenden Aktivitäten einzusetzen, um die Kantone, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der im Rahmen des Nationalen Programms formulierten Empfehlungen und in der Weiterentwicklung von konkreten Massnahmen der Armutsprävention zu unterstützen. Dazu haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung vom 7. September 2018 verpflichtet. Der Bund wird zu diesem Zweck bis 2024 bestehende Plattformen für den Wissensaustausch und die Vernetzung weiterführen und zu ausgewählten Schwerpunktthemen weitere Grundlagen erarbeiten. Hingegen verzichtet er auf die Einführung des gesamtschweizerischen Armutsmonitorings.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein schweizerisches Monitoring zur Prävention und Bekämpfung der Armut einzurichten. Dieses zeigt neue Entwicklungen auf und evaluiert Massnahmen. Es liefert steuerungsrelevantes Wissen für die beteiligten Akteure (Kantone, Gemeinden, Bund) und leistet einen wesentlichen Beitrag zu effizienten und wirkungsvollen armutspolitischen Entscheidungen.</p>
  • Armutsmonitoring
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Motion 17.3567 verlieh der Bundesrat seiner Meinung Ausdruck, dass die Prävention und Bekämpfung von Armut "von besonderer Bedeutung ist, insbesondere im Hinblick auf deren weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft". Seine Ablehnung einer schweizerischen Armutsbeobachtungsstelle begründete er allein damit, dass er den Ergebnissen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut (NAP) nicht vorgreifen wolle. </p><p>Der Bericht des Bundesrates zu diesem Programm liegt mittlerweile vor. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es in der Schweiz bisher kein systematisches und umfassendes Bild über die Armut in ihren verschiedenen Dimensionen und mit dazugehörigen Massnahmen gibt und dass sich angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und des fortschreitenden, schnellen Strukturwandels der Wirtschaft ein solches Monitoring aufdrängt, um den zuständigen Akteuren (Kantonen, Gemeinden und Bund) handlungsrelevantes Wissen für die Bekämpfung und Prävention von Armut zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden im Rahmen des NAP die konzeptionellen Grundlagen für ein Armutsmonitoring erarbeitet. </p><p>Armut ist die grösste gesellschaftliche sozialpolitische Herausforderung der kommenden Jahre. Mehr als 600 000 Menschen sind in der Schweiz von Armut betroffen, weitere 600 000 leben in prekären Verhältnissen knapp oberhalb der Armutsgrenze. Das NAP kommt zum Schluss, dass keine Staatsebene alleine eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Mit der Einrichtung eines Armutsmonitorings kann der Bund einen Beitrag leisten, damit die zuständigen Akteure über die nötige Basis für die gezielte Weiterentwicklung und Anpassung von bestehenden Massnahmen der Armutsprävention verfügen.</p>
    • <p>Von 2014 bis 2018 setzten Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen gemeinsam das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut um. Neben der Entwicklung von Grundlagen zur Armutsprävention in drei inhaltlichen Handlungsfeldern war es Aufgabe des Programms, Abklärungen zur Einführung eines gesamtschweizerischen Armutsmonitorings vorzunehmen. Dabei wurde untersucht, welche Formen der Berichterstattung in der Schweiz bereits heute bestehen, welche Lösungen andere Länder entwickelt haben und wie ein gesamtschweizerisches Monitoring auszugestalten wäre, damit ein Mehrwert gegenüber den heutigen Grundlagen entsteht.</p><p>Die Ergebnisse liegen nun vor und sind im Bericht des Bundesrates zum Nationalen Programm vom 18. April 2018 dargestellt (gegenarmut.ch &gt; Nationales Programm). Wie die Bestandesaufnahme des Berichtes zeigt, sind schon heute Grundlagen vorhanden, um das Ausmass sowie die Entwicklung von Armut zu verfolgen. Insbesondere das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht in regelmässigen Abständen ein Set von Indikatoren zur Armut in der Schweiz, ergänzt um Analysen zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Daneben sind andere Akteure auf nationaler Ebene aktiv, deren Berichterstattung zum Teil stärker qualitativ ausgerichtet ist (Caritas, Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften (Fors)). Schliesslich haben in den vergangenen Jahren mehrere Kantone eigenständige Sozial- oder Armutsberichte erstellt. Die beigezogenen Expertinnen und Experten beurteilten diese Grundlagen insofern als verbesserungsfähig, als mit einem gesamtschweizerischen Armutsmonitoring wichtige Aspekte der Armut vertieft analysiert und Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung vergleichend dargestellt werden könnten.</p><p>Da mit den Angaben des BFS bereits gesamtschweizerische Informationen zur Armut in der Schweiz vorliegen, hat der Bundesrat entschieden, die begrenzten Ressourcen für die Weiterführung von bestehenden Aktivitäten einzusetzen, um die Kantone, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der im Rahmen des Nationalen Programms formulierten Empfehlungen und in der Weiterentwicklung von konkreten Massnahmen der Armutsprävention zu unterstützen. Dazu haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung vom 7. September 2018 verpflichtet. Der Bund wird zu diesem Zweck bis 2024 bestehende Plattformen für den Wissensaustausch und die Vernetzung weiterführen und zu ausgewählten Schwerpunktthemen weitere Grundlagen erarbeiten. Hingegen verzichtet er auf die Einführung des gesamtschweizerischen Armutsmonitorings.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein schweizerisches Monitoring zur Prävention und Bekämpfung der Armut einzurichten. Dieses zeigt neue Entwicklungen auf und evaluiert Massnahmen. Es liefert steuerungsrelevantes Wissen für die beteiligten Akteure (Kantone, Gemeinden, Bund) und leistet einen wesentlichen Beitrag zu effizienten und wirkungsvollen armutspolitischen Entscheidungen.</p>
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