Ist der Bund für Kinder- und Jugendorganisationen ein verlässlicher Partner?

ShortId
18.3891
Id
20183891
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Ist der Bund für Kinder- und Jugendorganisationen ein verlässlicher Partner?
AdditionalIndexing
28;44;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Von den 10 Millionen Franken, die im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1) gesprochen wurden, standen 75 bis 90 Prozent für Verwaltungsaufgaben, regelmässige Aktivitäten sowie für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.</p><p>Insgesamt hat der Bund sein Engagement in der Kinder- und Jugendförderung nicht reduziert. Zwar wurden die Mittel in diesem Bereich - wie auch bei anderen ungebundenen Ausgaben - im Voranschlag 2018 leicht gekürzt, einerseits aus Spargründen und anderseits, weil die Teuerung tiefer ausgefallen ist als ursprünglich erwartet. Umgekehrt beantragt der Bundesrat im Voranschlag 2019 eine leichte Erhöhung, weil die Teuerungsprognosen etwas höher ausfallen.</p><p>Bei der Verteilung der Mittel innerhalb des Kredits ist zu erwähnen, dass die Subventionen für die sieben Dachorganisationen und die auf nationaler Ebene tätigen Koordinationsplattformen aufgrund der Einführung des KJFG bereits vor 2018 insgesamt stark zugenommen hatten. Zwischen 2013 und 2017 stiegen die Finanzhilfen von 0,9 Millionen Franken auf 2,9 Millionen Franken, die Anzahl unterstützter Organisationen im gleichen Zeitraum von fünf auf sieben.</p><p>2./3. Finanzhilfen werden gemäss Subventionsgesetz (SR 616.1) ausgerichtet, wenn der Bund ein Interesse an der Aufgabenerfüllung hat und die Aufgabe ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt wird. Aus dem Umstand, dass mehrere Organisationen die gewünschte Leistung anbieten, lässt sich damit nicht automatisch eine Erhöhung der Gesamtsubvention ableiten. Hingegen kann mit einer wettbewerblichen Vergabe die Effizienz und Wirksamkeit der Finanzhilfen erhöht werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem Voranschlag einen Kredit von 10,2 Millionen Franken. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,1 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2018.</p><p>4. Kreditnachfrage und -ausschöpfung werden derzeit im Rahmen der Gesamtbeurteilung des KJFG geprüft. Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Partnern. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird der Bundesrat im Frühling 2019 über allfällige Änderungen des KJFG entscheiden.</p><p>5. Der Subventionsvertrag der nach Artikel 7 Absatz 1 KJFG unterstützten Organisationen läuft über drei Jahre. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird im Rahmen des regelmässigen Austauschs dafür sorgen, dass die Organisationen wie bisher möglichst frühzeitig über eventuelle Entscheide betreffend Subventionshöhe informiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit leisten Jugendverbände und Jugendorganisationen einen staatspolitisch wichtigen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen. Diese Arbeit unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zur Verantwortungsübernahme und Integration in die Gesamtgesellschaft. Durch den Einsatz zahlreicher Stunden der Freiwilligenarbeit sind die Kosten des investierten Steuerfrankens für eine grosse Multiplikationswirkung verhältnismässig niedrig.</p><p>Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit wird im Rahmen der Finanzhilfen für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit gemäss dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) mit jährlich rund 10 Millionen Schweizerfranken unterstützt. Dieser Betrag wird von einer kontinuierlich steigenden Anzahl von Organisationen in Anspruch genommen. Die zusätzlichen Organisationen sind wichtig, da sie spezifische Zielgruppen und damit eine wachsende Anzahl von Kindern und Jugendlichen erreichen. Leider wurde der finanzielle Rahmen nicht entsprechend angepasst. Leidtragend sind auch etablierte Organisationen, denen während laufenden Verträgen kurzfristig die Beitragszahlungen gekürzt wurden. So wurde im Herbst 2017 angekündigt, dass für Dachorganisationen die anrechenbaren Kosten für die kommenden Jahre von 50 Prozent auf 40 Prozent gekürzt werden. Dieser Spardruck, der erst noch sehr kurzfristig angekündigt wurde, gefährdet die nachhaltige und qualitativ hochstehende Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendorganisationen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Warum wurden bei etablierten Verbänden Kürzungen vorgenommen, obwohl gemäss Botschaft KJFG und Parlamentsentscheid 2012 stets betont wurde, dass just dies nicht passieren soll?</p><p>2. Warum wird der Finanzrahmen nicht erhöht, wenn zusätzliche Organisationen aufgenommen werden? Ihre Tätigkeit ist ergänzend und ersetzt die Arbeit der anderen Organisationen nicht.</p><p>3. Massive Kürzungen sind für die Jugendverbände höchstens kurzfristig ohne qualitative Einbussen verkraftbar. Ist der Bund bereit, den Zahlungsrahmen für die Budgets 2019 und folgende zu erhöhen? </p><p>4. Inwiefern wird der Problematik der wachsenden Anspruchsgruppe in der laufenden Evaluation des KJFG Rechnung getragen?</p><p>5. Welche Massnahmen sind geplant, um Jugendverbänden und Jugendorganisationen die notwendige Planungssicherheit zu gewähren?</p>
  • Ist der Bund für Kinder- und Jugendorganisationen ein verlässlicher Partner?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Von den 10 Millionen Franken, die im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1) gesprochen wurden, standen 75 bis 90 Prozent für Verwaltungsaufgaben, regelmässige Aktivitäten sowie für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.</p><p>Insgesamt hat der Bund sein Engagement in der Kinder- und Jugendförderung nicht reduziert. Zwar wurden die Mittel in diesem Bereich - wie auch bei anderen ungebundenen Ausgaben - im Voranschlag 2018 leicht gekürzt, einerseits aus Spargründen und anderseits, weil die Teuerung tiefer ausgefallen ist als ursprünglich erwartet. Umgekehrt beantragt der Bundesrat im Voranschlag 2019 eine leichte Erhöhung, weil die Teuerungsprognosen etwas höher ausfallen.</p><p>Bei der Verteilung der Mittel innerhalb des Kredits ist zu erwähnen, dass die Subventionen für die sieben Dachorganisationen und die auf nationaler Ebene tätigen Koordinationsplattformen aufgrund der Einführung des KJFG bereits vor 2018 insgesamt stark zugenommen hatten. Zwischen 2013 und 2017 stiegen die Finanzhilfen von 0,9 Millionen Franken auf 2,9 Millionen Franken, die Anzahl unterstützter Organisationen im gleichen Zeitraum von fünf auf sieben.</p><p>2./3. Finanzhilfen werden gemäss Subventionsgesetz (SR 616.1) ausgerichtet, wenn der Bund ein Interesse an der Aufgabenerfüllung hat und die Aufgabe ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt wird. Aus dem Umstand, dass mehrere Organisationen die gewünschte Leistung anbieten, lässt sich damit nicht automatisch eine Erhöhung der Gesamtsubvention ableiten. Hingegen kann mit einer wettbewerblichen Vergabe die Effizienz und Wirksamkeit der Finanzhilfen erhöht werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem Voranschlag einen Kredit von 10,2 Millionen Franken. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,1 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2018.</p><p>4. Kreditnachfrage und -ausschöpfung werden derzeit im Rahmen der Gesamtbeurteilung des KJFG geprüft. Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Partnern. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird der Bundesrat im Frühling 2019 über allfällige Änderungen des KJFG entscheiden.</p><p>5. Der Subventionsvertrag der nach Artikel 7 Absatz 1 KJFG unterstützten Organisationen läuft über drei Jahre. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird im Rahmen des regelmässigen Austauschs dafür sorgen, dass die Organisationen wie bisher möglichst frühzeitig über eventuelle Entscheide betreffend Subventionshöhe informiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit leisten Jugendverbände und Jugendorganisationen einen staatspolitisch wichtigen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen. Diese Arbeit unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zur Verantwortungsübernahme und Integration in die Gesamtgesellschaft. Durch den Einsatz zahlreicher Stunden der Freiwilligenarbeit sind die Kosten des investierten Steuerfrankens für eine grosse Multiplikationswirkung verhältnismässig niedrig.</p><p>Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit wird im Rahmen der Finanzhilfen für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit gemäss dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) mit jährlich rund 10 Millionen Schweizerfranken unterstützt. Dieser Betrag wird von einer kontinuierlich steigenden Anzahl von Organisationen in Anspruch genommen. Die zusätzlichen Organisationen sind wichtig, da sie spezifische Zielgruppen und damit eine wachsende Anzahl von Kindern und Jugendlichen erreichen. Leider wurde der finanzielle Rahmen nicht entsprechend angepasst. Leidtragend sind auch etablierte Organisationen, denen während laufenden Verträgen kurzfristig die Beitragszahlungen gekürzt wurden. So wurde im Herbst 2017 angekündigt, dass für Dachorganisationen die anrechenbaren Kosten für die kommenden Jahre von 50 Prozent auf 40 Prozent gekürzt werden. Dieser Spardruck, der erst noch sehr kurzfristig angekündigt wurde, gefährdet die nachhaltige und qualitativ hochstehende Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendorganisationen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Warum wurden bei etablierten Verbänden Kürzungen vorgenommen, obwohl gemäss Botschaft KJFG und Parlamentsentscheid 2012 stets betont wurde, dass just dies nicht passieren soll?</p><p>2. Warum wird der Finanzrahmen nicht erhöht, wenn zusätzliche Organisationen aufgenommen werden? Ihre Tätigkeit ist ergänzend und ersetzt die Arbeit der anderen Organisationen nicht.</p><p>3. Massive Kürzungen sind für die Jugendverbände höchstens kurzfristig ohne qualitative Einbussen verkraftbar. Ist der Bund bereit, den Zahlungsrahmen für die Budgets 2019 und folgende zu erhöhen? </p><p>4. Inwiefern wird der Problematik der wachsenden Anspruchsgruppe in der laufenden Evaluation des KJFG Rechnung getragen?</p><p>5. Welche Massnahmen sind geplant, um Jugendverbänden und Jugendorganisationen die notwendige Planungssicherheit zu gewähren?</p>
    • Ist der Bund für Kinder- und Jugendorganisationen ein verlässlicher Partner?

Back to List