Autobahnausbau A1 Luterbach-Niederbuchsiten/SO. Eine mindestens teilweise Untertunnelung als flankierende Massnahme ist zwingend

ShortId
18.3971
Id
20183971
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Autobahnausbau A1 Luterbach-Niederbuchsiten/SO. Eine mindestens teilweise Untertunnelung als flankierende Massnahme ist zwingend
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der 21,9 Kilometer lange Abschnitt der N01 zwischen Luterbach und Härkingen gehört zu den Strecken mit regelmässigen Kapazitätsüberlastungen, weshalb er von vier auf sechs offene Fahrstreifen erweitert werden soll. Nachdem der Bundesrat 2015 das entsprechende generelle Projekt genehmigt hatte, führt das UVEK nun das Plangenehmigungsverfahren zu dem vom Bundesamt für Strassen (Astra) erarbeiteten Ausführungsprojekt durch. Das Astra bereitet derzeit die Stellungnahmen zu den gegen das Projekt eingegangenen Einsprachen vor.</p><p>1. Das Astra geht davon aus, dass insbesondere die folgenden Investitionen bei einer Untertunnelung zu Mehrkosten führen würden: Baustelleneinrichtungen, Baugruben und Erdarbeiten, Entwässerung und Werkleitungen, provisorische Verkehrsführungen während der Baustelle, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, Signalisationen, Tunnelbau und Stützmauern in den Vorzonen des Tunnels sowie Projektierungs- und Bauleitungskosten. Minderkosten würden aus dem Verzicht auf die Wildtierüberführung und aus kürzeren Lärmschutzwänden resultieren. Die Unterhaltskosten für eine Untertunnelung sind überdies aufwendiger als für eine offene Strasse.</p><p>2./4. Welche Auswirkungen die eingegangenen Einsprachen auf die Umwelt und die Volkswirtschaft haben, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, da diese vom Ausgang des hängigen Plangenehmigungsverfahrens abhängen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage Hadorn 18.5542, "Ausbau der A1 zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren. Mehrkosten für die teilweise Untertunnelung", festgehalten hat, äussert er sich nicht zum laufenden Verfahren.</p><p>3. Der Entscheid über den Bau eines Tunnels auf dem Nationalstrassennetz stützt sich auf definierte Standards und Kriterien. Zudem muss der Entscheid - anhand der Risikoanalyse - aufgrund der jeweiligen konkreten Umstände und in jedem einzelnen Fall gesondert beurteilt werden. Es erfolgt somit eine Einzelbetrachtung. Daher kann nicht von einer Gleich- bzw. Ungleichbehandlung gesprochen werden. Alle Nationalstrassenprojekte haben die Umweltstandards gemäss geltendem Recht vollumfänglich zu erfüllen. Dies wird mittels der mehrstufigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sichergestellt.</p><p>5. Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) sieht eine umfassende Interessenabwägung vor. Strasseninfrastrukturprojekte des Astra werden diesbezüglich unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele (Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, Nistra) beurteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zum Ausbau der A1 im Kanton Solothurn zu beantworten:</p><p>1. Während Experten von Mehrkosten von 50 Millionen Schweizerfranken bei einer Untertunnelung von 500 Metern ausgehen, prognostiziert das Astra Mehrkosten von 135 Millionen Schweizerfranken. Wie setzen sich im Detail diese Mehrkosten und wie die Minderkosten zusammen?</p><p>2. Im Bezirk Gäu und im gesamten Kanton Solothurn formiert sich Widerstand. Einsprachen sind hängig. Der Gang ans Bundesgericht wird erwogen. Bauverzögerungen führen zu weiteren Staustunden. Der "Stauschaden" aus diesen Verzögerungen betrage für unsere Volkswirtschaft 300 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Erachtet er deshalb die Untertunnelungskosten nicht als absolut verhältnismässig?</p><p>3. Die A1 und die A2 sind die Nationalstrassen mit den grössten Frequenzen. In der Westschweiz gibt es weniger befahrene Nationalstrassen (A1, A5 und A12) mit zahlreichen Tunnels, teilweise auch in ebenem Gelände, die umwelt- und landschaftsverträglicher sind. Wie begründet er diese Ungleichbehandlung?</p><p>4. Die Eindeckung auf einer Länge von 500 Metern auf vorgeschlagener Strecke ist technisch problemlos machbar (kaum Grundwasser, nutzbarer Kies, gemäss Astra-Richtlinie 13001/2008 keine künstliche Lüftung notwendig). Eine teilweise Eindeckung hat zahlreiche Vorteile:</p><p>- Sie bricht den wachsenden Widerstand (unter anderem der Gemeinden, Naturschutzverbände, Landwirte),</p><p>- schützt die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmimmissionen, </p><p>- reduziert Kulturlandverlust, </p><p>- macht einen Wildtierübergang für den Wildtierkorridor (WTK) SO09 durch die Eindeckung (natürlicher Korridor) obsolet, </p><p>- und der Flusslauf der Dünnern wird revitalisert.</p><p>Erachtet er den Gewinn in den Bereichen Natur, Landschaft, Landwirtschaft, Wasserbau, Erholung, Umwelt- und Lärmschutz verbunden mit der erhöhten Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort durch diese Zusatzinvestition - auch im Interesse der zukünftigen Generationen - nicht als absolut lohnend?</p><p>5. Ende Juni 2015 verlangte das Solothurner Parlament mit grossem Mehr, dass der A1-Ausbau umweltverträglich zu erfolgen habe. Klimawandel und ungebremster Mobilitätshunger schaffen gegenwärtig Probleme. Teilt er die Meinung, dass während der laufenden "Verbetonierung" des unvermehrbaren Gutes "Boden" für neue Projekte zwingend ein grösseres Augenmerk auf die Natur-, Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit, den Lärmschutz zu legen ist?</p>
  • Autobahnausbau A1 Luterbach-Niederbuchsiten/SO. Eine mindestens teilweise Untertunnelung als flankierende Massnahme ist zwingend
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der 21,9 Kilometer lange Abschnitt der N01 zwischen Luterbach und Härkingen gehört zu den Strecken mit regelmässigen Kapazitätsüberlastungen, weshalb er von vier auf sechs offene Fahrstreifen erweitert werden soll. Nachdem der Bundesrat 2015 das entsprechende generelle Projekt genehmigt hatte, führt das UVEK nun das Plangenehmigungsverfahren zu dem vom Bundesamt für Strassen (Astra) erarbeiteten Ausführungsprojekt durch. Das Astra bereitet derzeit die Stellungnahmen zu den gegen das Projekt eingegangenen Einsprachen vor.</p><p>1. Das Astra geht davon aus, dass insbesondere die folgenden Investitionen bei einer Untertunnelung zu Mehrkosten führen würden: Baustelleneinrichtungen, Baugruben und Erdarbeiten, Entwässerung und Werkleitungen, provisorische Verkehrsführungen während der Baustelle, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, Signalisationen, Tunnelbau und Stützmauern in den Vorzonen des Tunnels sowie Projektierungs- und Bauleitungskosten. Minderkosten würden aus dem Verzicht auf die Wildtierüberführung und aus kürzeren Lärmschutzwänden resultieren. Die Unterhaltskosten für eine Untertunnelung sind überdies aufwendiger als für eine offene Strasse.</p><p>2./4. Welche Auswirkungen die eingegangenen Einsprachen auf die Umwelt und die Volkswirtschaft haben, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, da diese vom Ausgang des hängigen Plangenehmigungsverfahrens abhängen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage Hadorn 18.5542, "Ausbau der A1 zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren. Mehrkosten für die teilweise Untertunnelung", festgehalten hat, äussert er sich nicht zum laufenden Verfahren.</p><p>3. Der Entscheid über den Bau eines Tunnels auf dem Nationalstrassennetz stützt sich auf definierte Standards und Kriterien. Zudem muss der Entscheid - anhand der Risikoanalyse - aufgrund der jeweiligen konkreten Umstände und in jedem einzelnen Fall gesondert beurteilt werden. Es erfolgt somit eine Einzelbetrachtung. Daher kann nicht von einer Gleich- bzw. Ungleichbehandlung gesprochen werden. Alle Nationalstrassenprojekte haben die Umweltstandards gemäss geltendem Recht vollumfänglich zu erfüllen. Dies wird mittels der mehrstufigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sichergestellt.</p><p>5. Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) sieht eine umfassende Interessenabwägung vor. Strasseninfrastrukturprojekte des Astra werden diesbezüglich unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele (Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, Nistra) beurteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zum Ausbau der A1 im Kanton Solothurn zu beantworten:</p><p>1. Während Experten von Mehrkosten von 50 Millionen Schweizerfranken bei einer Untertunnelung von 500 Metern ausgehen, prognostiziert das Astra Mehrkosten von 135 Millionen Schweizerfranken. Wie setzen sich im Detail diese Mehrkosten und wie die Minderkosten zusammen?</p><p>2. Im Bezirk Gäu und im gesamten Kanton Solothurn formiert sich Widerstand. Einsprachen sind hängig. Der Gang ans Bundesgericht wird erwogen. Bauverzögerungen führen zu weiteren Staustunden. Der "Stauschaden" aus diesen Verzögerungen betrage für unsere Volkswirtschaft 300 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Erachtet er deshalb die Untertunnelungskosten nicht als absolut verhältnismässig?</p><p>3. Die A1 und die A2 sind die Nationalstrassen mit den grössten Frequenzen. In der Westschweiz gibt es weniger befahrene Nationalstrassen (A1, A5 und A12) mit zahlreichen Tunnels, teilweise auch in ebenem Gelände, die umwelt- und landschaftsverträglicher sind. Wie begründet er diese Ungleichbehandlung?</p><p>4. Die Eindeckung auf einer Länge von 500 Metern auf vorgeschlagener Strecke ist technisch problemlos machbar (kaum Grundwasser, nutzbarer Kies, gemäss Astra-Richtlinie 13001/2008 keine künstliche Lüftung notwendig). Eine teilweise Eindeckung hat zahlreiche Vorteile:</p><p>- Sie bricht den wachsenden Widerstand (unter anderem der Gemeinden, Naturschutzverbände, Landwirte),</p><p>- schützt die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmimmissionen, </p><p>- reduziert Kulturlandverlust, </p><p>- macht einen Wildtierübergang für den Wildtierkorridor (WTK) SO09 durch die Eindeckung (natürlicher Korridor) obsolet, </p><p>- und der Flusslauf der Dünnern wird revitalisert.</p><p>Erachtet er den Gewinn in den Bereichen Natur, Landschaft, Landwirtschaft, Wasserbau, Erholung, Umwelt- und Lärmschutz verbunden mit der erhöhten Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort durch diese Zusatzinvestition - auch im Interesse der zukünftigen Generationen - nicht als absolut lohnend?</p><p>5. Ende Juni 2015 verlangte das Solothurner Parlament mit grossem Mehr, dass der A1-Ausbau umweltverträglich zu erfolgen habe. Klimawandel und ungebremster Mobilitätshunger schaffen gegenwärtig Probleme. Teilt er die Meinung, dass während der laufenden "Verbetonierung" des unvermehrbaren Gutes "Boden" für neue Projekte zwingend ein grösseres Augenmerk auf die Natur-, Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit, den Lärmschutz zu legen ist?</p>
    • Autobahnausbau A1 Luterbach-Niederbuchsiten/SO. Eine mindestens teilweise Untertunnelung als flankierende Massnahme ist zwingend

Back to List