Sperrung von Schweizer StrassenpƤssen zugunsten von Einzelinteressen

ShortId
18.5230
Id
20185230
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Sperrung von Schweizer Strassenpässen zugunsten von Einzelinteressen
AdditionalIndexing
15;48;52;24
1
Texts
  • <p>Bei den betroffenen Passstrassen im Rahmen des Events "Coop Ride the Alps" handelt es sich nicht um Nationalstrassen. Entsprechend liegt die Kompetenz für den Erlass von örtlichen Verkehrsanordnungen grundsätzlich bei den Kantonen. Als Rechtsgrundlage dient Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes. Betreffend die geplante Passfahrt "Granfondo San Gottardo" geht der Bundesrat davon aus, dass die vorgesehene Sperrung nur das Teilstück "Tremola" betrifft, welches in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt. Dem Bundesamt für Strassen (Astra) liegt kein Gesuch für eine Sperrung der Gotthard-Passstrasse (als Bestandteil des Nationalstrassennetzes) vor. Da das Nationalstrassennetz von den geplanten Events nicht betroffen ist, kann der Bundesrat keine Angaben zu den entstehenden Kosten machen. Auch zu den zur Verfügung stehenden Ausweichrouten kann der Bundesrat mangels Kenntnis der vorgesehenen Verkehrskonzepte keine Angaben machen.</p>
  • <p>So schön Velofahren ist, so erstaunlich die Meldung in der "Coop-Zeitung", dass Schweizer Pässe für den motorisierten Individualverkehr geschlossen werden; dies als Werbeaktion von Schweiz Tourismus und Coop.</p><p>- Wer hat diese Aktion bewilligt? Mit welcher Rechtsgrundlage?</p><p>- Warum kann eine Genossenschaft öffentliche Strassen sperren?</p><p>- Wie hoch werden die der Öffentlichkeit dadurch entstehenden Kosten geschätzt?</p><p>- Welche Ausweichrouten stehen dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung?</p>
  • Sperrung von Schweizer Strassenpässen zugunsten von Einzelinteressen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den betroffenen Passstrassen im Rahmen des Events "Coop Ride the Alps" handelt es sich nicht um Nationalstrassen. Entsprechend liegt die Kompetenz für den Erlass von örtlichen Verkehrsanordnungen grundsätzlich bei den Kantonen. Als Rechtsgrundlage dient Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes. Betreffend die geplante Passfahrt "Granfondo San Gottardo" geht der Bundesrat davon aus, dass die vorgesehene Sperrung nur das Teilstück "Tremola" betrifft, welches in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt. Dem Bundesamt für Strassen (Astra) liegt kein Gesuch für eine Sperrung der Gotthard-Passstrasse (als Bestandteil des Nationalstrassennetzes) vor. Da das Nationalstrassennetz von den geplanten Events nicht betroffen ist, kann der Bundesrat keine Angaben zu den entstehenden Kosten machen. Auch zu den zur Verfügung stehenden Ausweichrouten kann der Bundesrat mangels Kenntnis der vorgesehenen Verkehrskonzepte keine Angaben machen.</p>
    • <p>So schön Velofahren ist, so erstaunlich die Meldung in der "Coop-Zeitung", dass Schweizer Pässe für den motorisierten Individualverkehr geschlossen werden; dies als Werbeaktion von Schweiz Tourismus und Coop.</p><p>- Wer hat diese Aktion bewilligt? Mit welcher Rechtsgrundlage?</p><p>- Warum kann eine Genossenschaft öffentliche Strassen sperren?</p><p>- Wie hoch werden die der Öffentlichkeit dadurch entstehenden Kosten geschätzt?</p><p>- Welche Ausweichrouten stehen dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung?</p>
    • Sperrung von Schweizer Strassenpässen zugunsten von Einzelinteressen

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