Überprüfung der UNRWA-Finanzierung mit Blick auf die angenommene Motion 16.3289

ShortId
18.5302
Id
20185302
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Überprüfung der UNRWA-Finanzierung mit Blick auf die angenommene Motion 16.3289
AdditionalIndexing
08;24
1
Texts
  • <p>1. Zur Schweizer Position zum Nahostkonflikt: Die Schweiz bekennt sich zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israeli und Palästinensern gemäss internationalem Recht, den relevanten Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates und auf der Grundlage einer verhandelten Zweistaatenlösung, die sich an den Grenzen von 1967 orientiert. Israelische Siedlungen sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal und verletzen die Menschenrechte. Jede Lösung des Konflikts im Nahen Osten muss auf einer gerechten, umfassenden und verhandelten Lösung für das Problem der palästinensischen Flüchtlinge basieren. Die Schweiz fordert alle Konfliktparteien im Nahen Osten regelmässig dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. </p><p>2. Zur Genfer Initiative: Die Genfer Initiative wie auch andere Bemühungen haben ihr Ziel einer Verhandlungslösung für den Konflikt im Nahen Osten nicht erreicht, auch wenn sich diese Initiative als eine nützliche Impulsgeberin erwiesen hat. Namentlich für die Bemühungen im internationalen Genf hat die Schweiz substanziell Unterstützung geleistet. Der Bundesrat wird Bemühungen zur Realisierung einer Zweistaatenlösung weiterhin unterstützen. </p><p>3. Zur UNRWA: Der Bundesrat entschied im Dezember 2016 die Fortsetzung der Finanzierung der UNRWA für die Jahre 2017 bis 2020. Der Schweizer Beitrag variiert jährlich zwischen 21 und 27 Millionen Franken. Diese Grundlagen behalten Gültigkeit. Als wichtige humanitäre Partnerin der Schweiz spielt die UNRWA nach wie vor eine Schlüsselrolle für die Stabilität in der Region und für den Kampf gegen die Radikalisierung. Wie auch das Parlament dies im Rahmen der Beratungen zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 explizit gefordert hat, werden die Massnahmen des Bundes regelmässig überprüft. Dazu gehört, dass der Bundesrat sein Engagement regelmässig hinterfragt. In diesem Sinne sind auch die Aussagen des EDA zu verstehen. Als wichtige Beitragszahlerin wird sich die Schweiz weiterhin aktiv am Reformprozess der UNRWA beteiligen und sich in die Überlegungen zur Zukunft dieser Organisation einbringen. </p><p>4. Zur Situation im besetzten palästinensischen Gebiet: Die Lebensbedingungen für die Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet sind schwierig. Dies betrifft insbesondere den Gazastreifen, wo die humanitäre, medizinische und ökonomische Lage für die Bevölkerung kritisch ist. In der aktuellen Krise in Gaza hat die Schweiz ihre Unterstützung für humanitäre Partner verstärkt. So hat sie dem IKRK zwei medizinische Experten zur Verfügung gestellt und dem länderspezifischen Nothilfefonds der Uno zusätzliche Mittel im Umfang von 1 Million Franken als Beitrag zur Linderung der humanitären Bedürfnisse zukommen lassen. Ebenfalls hat die Schweiz in einem Communiqué vom 15. Mai 2018 Israels Gewalt gegen die Demonstranten in Gaza verurteilt, die Behörden in Gaza dazu aufgerufen sicherzustellen, dass die Demonstrationen friedlich verlaufen, und den Uno-Generalsekretär in seiner Forderung nach einer unabhängigen und transparenten Untersuchung der jüngsten Ereignisse unterstützt. Was die Resolution zur Situation in Gaza betrifft, welche in der letzten Sondersession des Menschenrechtsrates verabschiedet worden ist: Dieser Resolutionstext war nicht ausgewogen, deshalb hat ihn die Schweiz nicht unterstützt. </p><p>5. Zu weiteren multilateralen Fragen: Die Attraktivität des internationalen Genf ist fest verankert und lebt insbesondere auch von offenen und lösungsorientierten Diskussionen über aktuelle weltpolitische Fragen. Eine ehrliche und sachbezogene Diskussionskultur ist gleichsam eine Stärke der Schweizer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Uno-Sicherheitsrat.</p>
  • <p>Die Schweiz finanziert das Hilfswerk der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) mit namhaften Beiträgen. Auch dieser Mitteleinsatz muss den Forderungen der angenommenen Motion 16.3289 genügen.</p><p>Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Ist die Überprüfung bei UNRWA abgeschlossen?</p><p>2. Welche (Teil-)Erkenntnisse liegen vor?</p><p>3. Hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Massnahmen geplant oder umgesetzt? Wenn ja, welche?</p><p>4. Hat das EDA Anträge an den Gesamtbundesrat gestellt? Wenn ja, welche?</p>
  • Überprüfung der UNRWA-Finanzierung mit Blick auf die angenommene Motion 16.3289
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zur Schweizer Position zum Nahostkonflikt: Die Schweiz bekennt sich zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israeli und Palästinensern gemäss internationalem Recht, den relevanten Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates und auf der Grundlage einer verhandelten Zweistaatenlösung, die sich an den Grenzen von 1967 orientiert. Israelische Siedlungen sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal und verletzen die Menschenrechte. Jede Lösung des Konflikts im Nahen Osten muss auf einer gerechten, umfassenden und verhandelten Lösung für das Problem der palästinensischen Flüchtlinge basieren. Die Schweiz fordert alle Konfliktparteien im Nahen Osten regelmässig dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. </p><p>2. Zur Genfer Initiative: Die Genfer Initiative wie auch andere Bemühungen haben ihr Ziel einer Verhandlungslösung für den Konflikt im Nahen Osten nicht erreicht, auch wenn sich diese Initiative als eine nützliche Impulsgeberin erwiesen hat. Namentlich für die Bemühungen im internationalen Genf hat die Schweiz substanziell Unterstützung geleistet. Der Bundesrat wird Bemühungen zur Realisierung einer Zweistaatenlösung weiterhin unterstützen. </p><p>3. Zur UNRWA: Der Bundesrat entschied im Dezember 2016 die Fortsetzung der Finanzierung der UNRWA für die Jahre 2017 bis 2020. Der Schweizer Beitrag variiert jährlich zwischen 21 und 27 Millionen Franken. Diese Grundlagen behalten Gültigkeit. Als wichtige humanitäre Partnerin der Schweiz spielt die UNRWA nach wie vor eine Schlüsselrolle für die Stabilität in der Region und für den Kampf gegen die Radikalisierung. Wie auch das Parlament dies im Rahmen der Beratungen zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 explizit gefordert hat, werden die Massnahmen des Bundes regelmässig überprüft. Dazu gehört, dass der Bundesrat sein Engagement regelmässig hinterfragt. In diesem Sinne sind auch die Aussagen des EDA zu verstehen. Als wichtige Beitragszahlerin wird sich die Schweiz weiterhin aktiv am Reformprozess der UNRWA beteiligen und sich in die Überlegungen zur Zukunft dieser Organisation einbringen. </p><p>4. Zur Situation im besetzten palästinensischen Gebiet: Die Lebensbedingungen für die Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet sind schwierig. Dies betrifft insbesondere den Gazastreifen, wo die humanitäre, medizinische und ökonomische Lage für die Bevölkerung kritisch ist. In der aktuellen Krise in Gaza hat die Schweiz ihre Unterstützung für humanitäre Partner verstärkt. So hat sie dem IKRK zwei medizinische Experten zur Verfügung gestellt und dem länderspezifischen Nothilfefonds der Uno zusätzliche Mittel im Umfang von 1 Million Franken als Beitrag zur Linderung der humanitären Bedürfnisse zukommen lassen. Ebenfalls hat die Schweiz in einem Communiqué vom 15. Mai 2018 Israels Gewalt gegen die Demonstranten in Gaza verurteilt, die Behörden in Gaza dazu aufgerufen sicherzustellen, dass die Demonstrationen friedlich verlaufen, und den Uno-Generalsekretär in seiner Forderung nach einer unabhängigen und transparenten Untersuchung der jüngsten Ereignisse unterstützt. Was die Resolution zur Situation in Gaza betrifft, welche in der letzten Sondersession des Menschenrechtsrates verabschiedet worden ist: Dieser Resolutionstext war nicht ausgewogen, deshalb hat ihn die Schweiz nicht unterstützt. </p><p>5. Zu weiteren multilateralen Fragen: Die Attraktivität des internationalen Genf ist fest verankert und lebt insbesondere auch von offenen und lösungsorientierten Diskussionen über aktuelle weltpolitische Fragen. Eine ehrliche und sachbezogene Diskussionskultur ist gleichsam eine Stärke der Schweizer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Uno-Sicherheitsrat.</p>
    • <p>Die Schweiz finanziert das Hilfswerk der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) mit namhaften Beiträgen. Auch dieser Mitteleinsatz muss den Forderungen der angenommenen Motion 16.3289 genügen.</p><p>Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Ist die Überprüfung bei UNRWA abgeschlossen?</p><p>2. Welche (Teil-)Erkenntnisse liegen vor?</p><p>3. Hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Massnahmen geplant oder umgesetzt? Wenn ja, welche?</p><p>4. Hat das EDA Anträge an den Gesamtbundesrat gestellt? Wenn ja, welche?</p>
    • Überprüfung der UNRWA-Finanzierung mit Blick auf die angenommene Motion 16.3289

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