Die dritte Dimension über dem Flugplatz Dübendorf möglichst frei halten

ShortId
18.5331
Id
20185331
Updated
28.07.2023 03:36
Language
de
Title
Die dritte Dimension über dem Flugplatz Dübendorf möglichst frei halten
AdditionalIndexing
48;15
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seinem Luftfahrtpolitischen Bericht 2016 festgehalten, dass der Betrieb der Luftfahrtinfrastrukturen und das Angebot an Verkehrsdienstleistungen der Zivilluftfahrt in der Schweiz eine beträchtliche Wertschöpfung generieren und zahlreiche Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten. Unter Einbezug der katalytischen Effekte kommt man auf einen Gesamteffekt von 30 Milliarden Franken, was übertragen auf den Arbeitsmarkteffekt über 190 000 Vollzeitäquivalenten entspricht. Die Aussage, dass zivilaviatische Nutzung kaum Wertschöpfung bringe, trifft demnach nicht zu. Der Bundesrat hat sich wiederholt für eine Dreifachnutzung des Flugplatzareals Dübendorf ausgesprochen. Der Perimeter für den Innovationspark ist in Absprache zwischen den Bundesstellen und dem Kanton Zürich festgelegt worden. Zurzeit wird das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz Dübendorf erarbeitet. Dieses wird aufzeigen, wie der Flugplatz und der zugehörige Luftraum für den zivilen und militärischen Luftverkehr genutzt werden können. Künftig sollen Luftfahrzeuge, die von einem Flugplatz aus operieren müssen, dies ab dem zivilen Flugfeld Dübendorf tun können. Werkflüge sind in der Zweckbestimmung des Flugplatzes im SIL explizit erwähnt; dazu gehören z. B. auch Testflüge für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Aviatik. Hier ergeben sich auch wesentliche Synergien zwischen Flugfeld und Innovationspark, die durchaus genutzt werden sollen. Ob und wie intensiv der Luftraum über dem Flugplatz und in dessen näherer Umgebung für nichtfliegerische Nutzungen zur Verfügung gestellt werden kann, wird noch geprüft. Es ist nicht ausgeschlossen, dass vom Innovationspark aus in enger Abstimmung mit dem Flugbetrieb zukünftig auch Drohnen getestet werden.</p>
  • <p>Zivilaviatische Nutzung bringt kaum Wertschöpfung. Der Innovationspark Dübendorf braucht auch Luftraum.</p><p>Schon die Zusammenarbeit mit dem VBS ist nicht einfach. Die Frage stellt sich also, wie der Bundesrat sicherstellen kann, dass er die Innovation in Dübendorf durch falsche Entscheide nicht (ver-)hindert. Konkret geht es um Drohnen usw. ETH und Start-ups benötigen den Luftraum.</p><p>Ist sich der Bundesrat dieses Umstandes bewusst und bezieht dies in die künftige Nutzung des Flugplatzes mit ein?</p>
  • Die dritte Dimension über dem Flugplatz Dübendorf möglichst frei halten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seinem Luftfahrtpolitischen Bericht 2016 festgehalten, dass der Betrieb der Luftfahrtinfrastrukturen und das Angebot an Verkehrsdienstleistungen der Zivilluftfahrt in der Schweiz eine beträchtliche Wertschöpfung generieren und zahlreiche Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten. Unter Einbezug der katalytischen Effekte kommt man auf einen Gesamteffekt von 30 Milliarden Franken, was übertragen auf den Arbeitsmarkteffekt über 190 000 Vollzeitäquivalenten entspricht. Die Aussage, dass zivilaviatische Nutzung kaum Wertschöpfung bringe, trifft demnach nicht zu. Der Bundesrat hat sich wiederholt für eine Dreifachnutzung des Flugplatzareals Dübendorf ausgesprochen. Der Perimeter für den Innovationspark ist in Absprache zwischen den Bundesstellen und dem Kanton Zürich festgelegt worden. Zurzeit wird das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz Dübendorf erarbeitet. Dieses wird aufzeigen, wie der Flugplatz und der zugehörige Luftraum für den zivilen und militärischen Luftverkehr genutzt werden können. Künftig sollen Luftfahrzeuge, die von einem Flugplatz aus operieren müssen, dies ab dem zivilen Flugfeld Dübendorf tun können. Werkflüge sind in der Zweckbestimmung des Flugplatzes im SIL explizit erwähnt; dazu gehören z. B. auch Testflüge für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Aviatik. Hier ergeben sich auch wesentliche Synergien zwischen Flugfeld und Innovationspark, die durchaus genutzt werden sollen. Ob und wie intensiv der Luftraum über dem Flugplatz und in dessen näherer Umgebung für nichtfliegerische Nutzungen zur Verfügung gestellt werden kann, wird noch geprüft. Es ist nicht ausgeschlossen, dass vom Innovationspark aus in enger Abstimmung mit dem Flugbetrieb zukünftig auch Drohnen getestet werden.</p>
    • <p>Zivilaviatische Nutzung bringt kaum Wertschöpfung. Der Innovationspark Dübendorf braucht auch Luftraum.</p><p>Schon die Zusammenarbeit mit dem VBS ist nicht einfach. Die Frage stellt sich also, wie der Bundesrat sicherstellen kann, dass er die Innovation in Dübendorf durch falsche Entscheide nicht (ver-)hindert. Konkret geht es um Drohnen usw. ETH und Start-ups benötigen den Luftraum.</p><p>Ist sich der Bundesrat dieses Umstandes bewusst und bezieht dies in die künftige Nutzung des Flugplatzes mit ein?</p>
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