Sicherheitsbedenken bezüglich Gateway Basel Nord

ShortId
18.5384
Id
20185384
Updated
28.07.2023 03:24
Language
de
Title
Sicherheitsbedenken bezüglich Gateway Basel Nord
AdditionalIndexing
48;52
1
Texts
  • <p>Der Bericht "Risikoermittlung Rhein 2016" wurde im Auftrag und unter Federführung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erarbeitet. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Verkehr (BAV) wurden in die Arbeiten einbezogen. Dem Bund ist der Bericht somit bekannt, jedoch sind die Auftraggeber für dessen Veröffentlichung zuständig. Die "Beurteilungskriterien II zur Störfallverordnung für Verkehrswege" wurden 2001 publiziert. Damals konnten die Kriterien für die Beurteilung verunreinigter oberirdischer bzw. unterirdischer Gewässer mangels Erfahrung lediglich zur weiteren Erprobung in die Richtlinie aufgenommen werden. Gestützt auf die zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen erarbeitet das Bafu zusammen mit einer Arbeitsgruppe die definitiven Kriterien. Das Bafu beabsichtigt, diese Kriterien im Herbst 2018 zu publizieren. Das laufende Plangenehmigungsverfahren betreffend den Gateway Basel Nord betrifft einen bimodalen Terminal (Schiene/Strasse). Der Umweltbericht als Teil der Planvorlage wird öffentlich aufliegen.</p>
  • <p>In der Region Basel gibt es grosse Sicherheitsbedenken zu "Gateway Basel Nord" (GBN). Ein bikantonaler Bericht Basel-Landschaft/Basel-Stadt "Risikoermittlung Rhein 2.0" wird mit Hinweis auf "provisorische Kriterien des Bafu" unter Verschluss gehalten.</p><p>- Hat der Bund Kenntnis vom Bericht und weshalb er nicht veröffentlicht wird?</p><p>- Welche Kriterien des Bafu sind ausstehend?</p><p>Wann liegen sie vor?</p><p>- Wann erfährt die Bevölkerung, welche Risiken mit GBN tatsächlich verbunden sind?</p>
  • Sicherheitsbedenken bezüglich Gateway Basel Nord
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht "Risikoermittlung Rhein 2016" wurde im Auftrag und unter Federführung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erarbeitet. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Verkehr (BAV) wurden in die Arbeiten einbezogen. Dem Bund ist der Bericht somit bekannt, jedoch sind die Auftraggeber für dessen Veröffentlichung zuständig. Die "Beurteilungskriterien II zur Störfallverordnung für Verkehrswege" wurden 2001 publiziert. Damals konnten die Kriterien für die Beurteilung verunreinigter oberirdischer bzw. unterirdischer Gewässer mangels Erfahrung lediglich zur weiteren Erprobung in die Richtlinie aufgenommen werden. Gestützt auf die zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen erarbeitet das Bafu zusammen mit einer Arbeitsgruppe die definitiven Kriterien. Das Bafu beabsichtigt, diese Kriterien im Herbst 2018 zu publizieren. Das laufende Plangenehmigungsverfahren betreffend den Gateway Basel Nord betrifft einen bimodalen Terminal (Schiene/Strasse). Der Umweltbericht als Teil der Planvorlage wird öffentlich aufliegen.</p>
    • <p>In der Region Basel gibt es grosse Sicherheitsbedenken zu "Gateway Basel Nord" (GBN). Ein bikantonaler Bericht Basel-Landschaft/Basel-Stadt "Risikoermittlung Rhein 2.0" wird mit Hinweis auf "provisorische Kriterien des Bafu" unter Verschluss gehalten.</p><p>- Hat der Bund Kenntnis vom Bericht und weshalb er nicht veröffentlicht wird?</p><p>- Welche Kriterien des Bafu sind ausstehend?</p><p>Wann liegen sie vor?</p><p>- Wann erfährt die Bevölkerung, welche Risiken mit GBN tatsächlich verbunden sind?</p>
    • Sicherheitsbedenken bezüglich Gateway Basel Nord

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