Zwangslizenzen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung
- ShortId
-
18.5390
- Id
-
20185390
- Updated
-
28.07.2023 03:33
- Language
-
de
- Title
-
Zwangslizenzen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung
- AdditionalIndexing
-
12;2841;08
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verfolgt eine umfassende Politik zum Schutze der öffentlichen Gesundheit wie auch zum Schutze des geistigen Eigentums. Artikel 31 des Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) sieht die Möglichkeit der Vergabe einer Zwangslizenz durch Mitgliedstaaten vor. Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich die Souveränität der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, namentlich des Trips-Abkommens. Das Trips-Abkommen definiert die Voraussetzungen, welche die Vergabe einer Zwangslizenz erfüllen muss. Diese Voraussetzungen ruft die Schweiz im multilateralen Rahmen sowie in den bilateralen Beziehungen in Erinnerung.</p>
- <p>Zwangslizenzen sind ein integraler Bestandteil des internationalen Patentrechtsystems (Trips). Im Trips-Abkommen sind die Bedingungen für das Verfahren definiert, aber es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Beweggründe oder der Umstände im Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung, um eine Zwangslizenz anzuwenden.</p><p>- Anerkennt der Bundesrat den Grundsatz der Souveränität für die Anwendung von Zwangslizenzen?</p><p>- Wird er künftig darauf verzichten, in anderen Ländern, wie z. B. Kolumbien, zu intervenieren?</p>
- Zwangslizenzen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat verfolgt eine umfassende Politik zum Schutze der öffentlichen Gesundheit wie auch zum Schutze des geistigen Eigentums. Artikel 31 des Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) sieht die Möglichkeit der Vergabe einer Zwangslizenz durch Mitgliedstaaten vor. Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich die Souveränität der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, namentlich des Trips-Abkommens. Das Trips-Abkommen definiert die Voraussetzungen, welche die Vergabe einer Zwangslizenz erfüllen muss. Diese Voraussetzungen ruft die Schweiz im multilateralen Rahmen sowie in den bilateralen Beziehungen in Erinnerung.</p>
- <p>Zwangslizenzen sind ein integraler Bestandteil des internationalen Patentrechtsystems (Trips). Im Trips-Abkommen sind die Bedingungen für das Verfahren definiert, aber es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Beweggründe oder der Umstände im Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung, um eine Zwangslizenz anzuwenden.</p><p>- Anerkennt der Bundesrat den Grundsatz der Souveränität für die Anwendung von Zwangslizenzen?</p><p>- Wird er künftig darauf verzichten, in anderen Ländern, wie z. B. Kolumbien, zu intervenieren?</p>
- Zwangslizenzen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung
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