Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?
- ShortId
-
18.5480
- Id
-
20185480
- Updated
-
28.07.2023 03:31
- Language
-
de
- Title
-
Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?
- AdditionalIndexing
-
10;09
- 1
-
- Texts
-
- <p>Am 9. August 2017 reichte Tschechien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Beschwerde ein, die es hauptsächlich auf die Nichtigerklärung der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 absieht. Diese Beschwerde ist immer noch hängig (C-482-17) und kam noch nicht auf die Tagesordnung des Gerichtshofes. Die Gutheissung der Beschwerde würde jedoch den Vorwand, der die inakzeptable Verschärfung unseres Waffengesetzes "rechtfertigt", begraben.</p><p>Wäre es daher nicht angezeigt, die Behandlung des Geschäftes 18.027 bis zum Entscheid des EuGH über die Beschwerde aufzuschieben?</p>
- Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 9. August 2017 reichte Tschechien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Beschwerde ein, die es hauptsächlich auf die Nichtigerklärung der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 absieht. Diese Beschwerde ist immer noch hängig (C-482-17) und kam noch nicht auf die Tagesordnung des Gerichtshofes. Die Gutheissung der Beschwerde würde jedoch den Vorwand, der die inakzeptable Verschärfung unseres Waffengesetzes "rechtfertigt", begraben.</p><p>Wäre es daher nicht angezeigt, die Behandlung des Geschäftes 18.027 bis zum Entscheid des EuGH über die Beschwerde aufzuschieben?</p>
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