Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?

ShortId
18.5480
Id
20185480
Updated
28.07.2023 03:31
Language
de
Title
Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?
AdditionalIndexing
10;09
1
Texts
  • <p>Am 9. August 2017 reichte Tschechien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Beschwerde ein, die es hauptsächlich auf die Nichtigerklärung der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 absieht. Diese Beschwerde ist immer noch hängig (C-482-17) und kam noch nicht auf die Tagesordnung des Gerichtshofes. Die Gutheissung der Beschwerde würde jedoch den Vorwand, der die inakzeptable Verschärfung unseres Waffengesetzes "rechtfertigt", begraben.</p><p>Wäre es daher nicht angezeigt, die Behandlung des Geschäftes 18.027 bis zum Entscheid des EuGH über die Beschwerde aufzuschieben?</p>
  • Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 9. August 2017 reichte Tschechien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Beschwerde ein, die es hauptsächlich auf die Nichtigerklärung der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 absieht. Diese Beschwerde ist immer noch hängig (C-482-17) und kam noch nicht auf die Tagesordnung des Gerichtshofes. Die Gutheissung der Beschwerde würde jedoch den Vorwand, der die inakzeptable Verschärfung unseres Waffengesetzes "rechtfertigt", begraben.</p><p>Wäre es daher nicht angezeigt, die Behandlung des Geschäftes 18.027 bis zum Entscheid des EuGH über die Beschwerde aufzuschieben?</p>
    • Die Änderung des Waffengesetzes bis zum Entscheid über die Beschwerde von Tschechien aufschieben?

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