Die Schweizerische Post prellt ihre Chauffeure

ShortId
18.5509
Id
20185509
Updated
28.07.2023 03:29
Language
de
Title
Die Schweizerische Post prellt ihre Chauffeure
AdditionalIndexing
34;44;48
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Das Personalwesen liegt damit vollumfänglich in der Verantwortung der Post. Der Bundesrat erwartet jedoch von der Post, dass sie eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt. Dazu gehört selbstverständlich auch eine korrekte Spesen- und Zulagenabrechnung. Nach Angaben der Post hat sich im letzten Jahr herausgestellt, dass die von Postauto vorgenommene Definition des Einsatzgebietes ihres Fahrpersonals gemäss GAV 2016 nicht in allen Punkten den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und der dazugehörigen Verordnung entspricht. Postauto hat diese Fehler auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2017 korrigiert und die zu wenig ausbezahlten Mahlzeitenspesen und Arbeitszeitanrechnungen rückwirkend zurückerstattet (wenige Fälle sind noch hängig). Dabei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 2 Millionen Franken.</p>
  • <p>Aus der Presse war zu erfahren, dass es bei der Postauto AG auch im Umgang mit den Fahrern zu Unregelmässigkeiten gekommen sein soll. Dies ist nicht vorstellbar, und es muss sich wohl um eine Zeitungsente handeln. Der Bundesrat muss intervenieren und Klarheit schaffen, zur Sicherung der Reputation der Post.</p><p>Trifft es zu, dass die Postauto AG den Fahrern Zulagen und Spesen in Höhe von 2 Millionen Franken schuldet?</p>
  • Die Schweizerische Post prellt ihre Chauffeure
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Das Personalwesen liegt damit vollumfänglich in der Verantwortung der Post. Der Bundesrat erwartet jedoch von der Post, dass sie eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt. Dazu gehört selbstverständlich auch eine korrekte Spesen- und Zulagenabrechnung. Nach Angaben der Post hat sich im letzten Jahr herausgestellt, dass die von Postauto vorgenommene Definition des Einsatzgebietes ihres Fahrpersonals gemäss GAV 2016 nicht in allen Punkten den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und der dazugehörigen Verordnung entspricht. Postauto hat diese Fehler auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2017 korrigiert und die zu wenig ausbezahlten Mahlzeitenspesen und Arbeitszeitanrechnungen rückwirkend zurückerstattet (wenige Fälle sind noch hängig). Dabei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 2 Millionen Franken.</p>
    • <p>Aus der Presse war zu erfahren, dass es bei der Postauto AG auch im Umgang mit den Fahrern zu Unregelmässigkeiten gekommen sein soll. Dies ist nicht vorstellbar, und es muss sich wohl um eine Zeitungsente handeln. Der Bundesrat muss intervenieren und Klarheit schaffen, zur Sicherung der Reputation der Post.</p><p>Trifft es zu, dass die Postauto AG den Fahrern Zulagen und Spesen in Höhe von 2 Millionen Franken schuldet?</p>
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