Warum dürfen in der Schweiz verbotene Insektizide hier hergestellt und in arme Regionen exportiert werden?

ShortId
18.5534
Id
20185534
Updated
28.07.2023 03:36
Language
de
Title
Warum dürfen in der Schweiz verbotene Insektizide hier hergestellt und in arme Regionen exportiert werden?
AdditionalIndexing
15;2841;52;55
1
Texts
  • <p>1. Laut einer kürzlich veröffentlichten Medienmitteilung der Firma Syngenta handelt es sich bei Polo um ein Produkt, das den insektiziden Wirkstoff Diafenthiuron enthält. In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) finden sich weder Herstellungs- noch Ausfuhrverbote für das Produkt Polo und seinen Wirkstoff Diafenthiuron. Hingegen darf das Produkt in der Schweiz wegen der Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht in Verkehr gebracht werden. </p><p>2. Die zivil- und strafrechtliche Verantwortung eines Unternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Bund erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den einschlägigen Gesetzen und gemäss den international anerkannten Standards auch im Ausland wahrnehmen. </p><p>3. Die Motion Mazzone 17.4094 fordert einen Ausfuhrstopp für in der Schweiz nicht verkehrsfähige Pestizide, beispielsweise Diafenthiuron enthaltende Produkte. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2018 festgehalten, dass er ein generelles Ausfuhrverbot für Pestizide, die in der Schweiz wegen ihrer Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht verkehrsfähig sind, als nicht verhältnismässig erachtet, soweit der Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt mit anderen Massnahmen erreicht werden kann, welche die Wirtschaftsfreiheit weniger stark beschränken. Der Bundesrat erklärte sich in seiner Stellungnahme jedoch bereit, einen Entwurf für eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen, welche die Ausfuhr von bestimmten, für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährlichen Pestiziden (Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte), deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig macht.</p>
  • <p>Im Baumwollanbau werden oft Insektizide eingesetzt. In Zentralindien erkrankten 2017 Hunderte von Landarbeiterinnen und Landarbeitern, zahlreiche starben. Gemäss Recherchen war das Insektizid Polo der Schweizer Firma Syngenta die Ursache. Polo ist in der Schweiz und in Europa schon lange verboten. </p><p>- Warum darf Polo in der Schweiz noch produziert werden und dann exportiert werden? </p><p>- Wird die Firma wegen Verletzung von Menschenrechten zur Verantwortung gezogen? Wird der Bund die Herstellung solcher Mittel verbieten?</p>
  • Warum dürfen in der Schweiz verbotene Insektizide hier hergestellt und in arme Regionen exportiert werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Laut einer kürzlich veröffentlichten Medienmitteilung der Firma Syngenta handelt es sich bei Polo um ein Produkt, das den insektiziden Wirkstoff Diafenthiuron enthält. In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) finden sich weder Herstellungs- noch Ausfuhrverbote für das Produkt Polo und seinen Wirkstoff Diafenthiuron. Hingegen darf das Produkt in der Schweiz wegen der Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht in Verkehr gebracht werden. </p><p>2. Die zivil- und strafrechtliche Verantwortung eines Unternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Bund erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den einschlägigen Gesetzen und gemäss den international anerkannten Standards auch im Ausland wahrnehmen. </p><p>3. Die Motion Mazzone 17.4094 fordert einen Ausfuhrstopp für in der Schweiz nicht verkehrsfähige Pestizide, beispielsweise Diafenthiuron enthaltende Produkte. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2018 festgehalten, dass er ein generelles Ausfuhrverbot für Pestizide, die in der Schweiz wegen ihrer Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht verkehrsfähig sind, als nicht verhältnismässig erachtet, soweit der Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt mit anderen Massnahmen erreicht werden kann, welche die Wirtschaftsfreiheit weniger stark beschränken. Der Bundesrat erklärte sich in seiner Stellungnahme jedoch bereit, einen Entwurf für eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen, welche die Ausfuhr von bestimmten, für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährlichen Pestiziden (Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte), deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig macht.</p>
    • <p>Im Baumwollanbau werden oft Insektizide eingesetzt. In Zentralindien erkrankten 2017 Hunderte von Landarbeiterinnen und Landarbeitern, zahlreiche starben. Gemäss Recherchen war das Insektizid Polo der Schweizer Firma Syngenta die Ursache. Polo ist in der Schweiz und in Europa schon lange verboten. </p><p>- Warum darf Polo in der Schweiz noch produziert werden und dann exportiert werden? </p><p>- Wird die Firma wegen Verletzung von Menschenrechten zur Verantwortung gezogen? Wird der Bund die Herstellung solcher Mittel verbieten?</p>
    • Warum dürfen in der Schweiz verbotene Insektizide hier hergestellt und in arme Regionen exportiert werden?

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