Parlamentswahlen in Afghanistan. Willkürlicher Ausschluss von Vizepräsidentin Fawzia Koofi

ShortId
18.5574
Id
20185574
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Parlamentswahlen in Afghanistan. Willkürlicher Ausschluss von Vizepräsidentin Fawzia Koofi
AdditionalIndexing
421;08
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat vom Fall von Frau Fawzia Koofi Kenntnis genommen. Die Schweiz beobachtet die kommenden Parlamentswahlen vom 20. Oktober 2018 aufmerksam und setzt sich für die aktive Beteiligung der Bevölkerung am politischen Leben im Land ein. Die Förderung der guten Regierungsführung gehört zu den Zielen der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten durch das Kooperationsbüro der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit in Kabul umsetzt. Die Schweiz engagiert sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan und unterstützt seit 2002 die unabhängige Menschenrechtskommission, derzeit mit einem jährlichen Beitrag von 500 000 Franken. Die Themen gute Regierungsführung und Menschenrechte nimmt die Schweiz anlässlich ihrer bilateralen Kontakte mit Afghanistan regelmässig auf, letztmals anlässlich der politischen Konsultationen in Bern im Mai dieses Jahres. Die Schweiz wird sich weiterhin sowohl auf multilateraler Ebene, insbesondere im Uno-Menschenrechtsrat, als auch in ihren bilateralen Kontakten mit den afghanischen Behörden für die Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan einsetzen.</p>
  • <p>Afghanische Sonderbehörden haben mit einem höchst fragwürdigen Entscheid die Vizepräsidentin des afghanischen Parlamentes, Frau Fawzia Koofi, als Kandidatin für die Parlamentswahlen vom 20. Oktober 2018 ausgeschlossen. Frau Koofi ist eine profilierte, international anerkannte Menschenrechtspolitikerin. Sie hat unter anderem das Menschenrechtskomitee der Interparlamentarischen Union (IPU) mit Sitz in Genf 2017 präsidiert, dem sie seit 2015 angehört.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p>
  • Parlamentswahlen in Afghanistan. Willkürlicher Ausschluss von Vizepräsidentin Fawzia Koofi
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat vom Fall von Frau Fawzia Koofi Kenntnis genommen. Die Schweiz beobachtet die kommenden Parlamentswahlen vom 20. Oktober 2018 aufmerksam und setzt sich für die aktive Beteiligung der Bevölkerung am politischen Leben im Land ein. Die Förderung der guten Regierungsführung gehört zu den Zielen der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten durch das Kooperationsbüro der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit in Kabul umsetzt. Die Schweiz engagiert sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan und unterstützt seit 2002 die unabhängige Menschenrechtskommission, derzeit mit einem jährlichen Beitrag von 500 000 Franken. Die Themen gute Regierungsführung und Menschenrechte nimmt die Schweiz anlässlich ihrer bilateralen Kontakte mit Afghanistan regelmässig auf, letztmals anlässlich der politischen Konsultationen in Bern im Mai dieses Jahres. Die Schweiz wird sich weiterhin sowohl auf multilateraler Ebene, insbesondere im Uno-Menschenrechtsrat, als auch in ihren bilateralen Kontakten mit den afghanischen Behörden für die Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan einsetzen.</p>
    • <p>Afghanische Sonderbehörden haben mit einem höchst fragwürdigen Entscheid die Vizepräsidentin des afghanischen Parlamentes, Frau Fawzia Koofi, als Kandidatin für die Parlamentswahlen vom 20. Oktober 2018 ausgeschlossen. Frau Koofi ist eine profilierte, international anerkannte Menschenrechtspolitikerin. Sie hat unter anderem das Menschenrechtskomitee der Interparlamentarischen Union (IPU) mit Sitz in Genf 2017 präsidiert, dem sie seit 2015 angehört.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p>
    • Parlamentswahlen in Afghanistan. Willkürlicher Ausschluss von Vizepräsidentin Fawzia Koofi

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