Schweizerische Erdbebenversicherung

ShortId
19.307
Id
20190307
Updated
10.04.2024 19:15
Language
de
Title
Schweizerische Erdbebenversicherung
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz wurde glücklicherweise in den letzten Jahrzehnten von grösseren Erdbeben verschont. Trotzdem ist das potenzielle Schadensrisiko für die Schweiz in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die dichte Überbauung der Schweiz und die starke Abhängigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft von einer funktionierenden Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur haben das Schadenspotenzial massiv erhöht.</p><p>Ein Grossbeben wie anno 1356 in Basel hätte nicht nur für die Region Basel, sondern auch für den Handel und den Verkehr der gesamten Schweiz gravierende Konsequenzen. Bei der Bewältigung eines allfälligen Grossereignisses ist nicht nur ein gut ausgebauter Ereignis- und Katastrophendienst wichtig, sondern auch die finanzielle Bewältigung der Folgen. Nur so lassen sich ein schneller Wiederaufbau und die Behebung der grössten Not sinnvoll bewältigen.</p><p>Aktuell sind Erdbebenschäden bei den allermeisten Gebäuden nicht versichert. Die Gebäudebesitzer müssten die entsprechenden Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen. Es ist zu erwarten, dass gerade bei einem Grossbeben das Ausmass der Schäden die finanziellen Möglichkeiten vieler Gebäudebesitzer übersteigen würde. Als Folge davon würden die entsprechenden Hypothekarkredite teilweise notleidend und je nach Ausmass könnten sogar kreditgebende Banken in der ganzen Schweiz in ihrer Existenz bedroht werden.</p><p>Angesichts dieses zwar unwahrscheinlichen, doch unter Umständen immensen Risikos scheint es sinnvoll, über die Schaffung eines entsprechenden Risikopools nachzudenken. Durch eine schweizweite Anwendung und einen Aufbau über eine lange Zeit (z. B. von 20 bis 40 Jahren) könnten die entsprechend notwendigen Beiträge der Gebäudebesitzer auf sehr tiefem Niveau gehalten werden.</p><p>Das angesprochene Thema war bereits mehrfach Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen im Kanton Basel-Landschaft (z. B. 2005-086 Interpellation Peter Zwick; 2009-140 Interpellation Felix Keller; offenes Postulat 2005-058 von Martin Rüegg) und auf Bundesebene (z. B. Motion 10.3804 von Susanne Leutenegger Oberholzer (BL), Motion 11.3377 von Peter Malama (BS), Motion 11.3511 von Jean-Rene Fournier (VS)) und parlamentarische Initiative 14.456 von Susanne Leutenegger Oberholzer (BL).</p><p>Am 20. Juni 2014 hat der Bundesrat mit seinem Bericht 14.054 zwar die Abschreibung der Motion Fournier beantragt. Der Ständerat hat aber am 12. Juni 2018 beschlossen, diese Motion nicht abzuschreiben. Zurzeit ist noch ungewiss, wie der Nationalrat beschliessen wird.</p><p>Es ist festzustellen, dass die Bemühungen zur Schaffung einer schweizerischen Erdbebenversicherung ins Stocken geraten bzw. blockiert sind. Der Zeitpunkt für verbindlicheres Handeln scheint gekommen, weshalb wir die Standesinitiative einreichen. Es soll eine Bundeskompetenz für eine flächendeckende, obligatorische Erbebenversicherung auf der Basis einer Poolinglösung geschaffen werden.</p>
  • <p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, eine Verfassungsgrundlage auszuarbeiten, die dem Bund die Kompetenz erteilt, eine gesamtschweizerisch obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen. Bei der Ausgestaltung der Erdbebenversicherung soll das bewährte Risikopooling des bestehenden schweizerischen Pools für Erdbebendeckung der kantonalen Gebäudeversicherungen als Vorbild dienen.</p>
  • Schweizerische Erdbebenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20204329
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz wurde glücklicherweise in den letzten Jahrzehnten von grösseren Erdbeben verschont. Trotzdem ist das potenzielle Schadensrisiko für die Schweiz in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die dichte Überbauung der Schweiz und die starke Abhängigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft von einer funktionierenden Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur haben das Schadenspotenzial massiv erhöht.</p><p>Ein Grossbeben wie anno 1356 in Basel hätte nicht nur für die Region Basel, sondern auch für den Handel und den Verkehr der gesamten Schweiz gravierende Konsequenzen. Bei der Bewältigung eines allfälligen Grossereignisses ist nicht nur ein gut ausgebauter Ereignis- und Katastrophendienst wichtig, sondern auch die finanzielle Bewältigung der Folgen. Nur so lassen sich ein schneller Wiederaufbau und die Behebung der grössten Not sinnvoll bewältigen.</p><p>Aktuell sind Erdbebenschäden bei den allermeisten Gebäuden nicht versichert. Die Gebäudebesitzer müssten die entsprechenden Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen. Es ist zu erwarten, dass gerade bei einem Grossbeben das Ausmass der Schäden die finanziellen Möglichkeiten vieler Gebäudebesitzer übersteigen würde. Als Folge davon würden die entsprechenden Hypothekarkredite teilweise notleidend und je nach Ausmass könnten sogar kreditgebende Banken in der ganzen Schweiz in ihrer Existenz bedroht werden.</p><p>Angesichts dieses zwar unwahrscheinlichen, doch unter Umständen immensen Risikos scheint es sinnvoll, über die Schaffung eines entsprechenden Risikopools nachzudenken. Durch eine schweizweite Anwendung und einen Aufbau über eine lange Zeit (z. B. von 20 bis 40 Jahren) könnten die entsprechend notwendigen Beiträge der Gebäudebesitzer auf sehr tiefem Niveau gehalten werden.</p><p>Das angesprochene Thema war bereits mehrfach Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen im Kanton Basel-Landschaft (z. B. 2005-086 Interpellation Peter Zwick; 2009-140 Interpellation Felix Keller; offenes Postulat 2005-058 von Martin Rüegg) und auf Bundesebene (z. B. Motion 10.3804 von Susanne Leutenegger Oberholzer (BL), Motion 11.3377 von Peter Malama (BS), Motion 11.3511 von Jean-Rene Fournier (VS)) und parlamentarische Initiative 14.456 von Susanne Leutenegger Oberholzer (BL).</p><p>Am 20. Juni 2014 hat der Bundesrat mit seinem Bericht 14.054 zwar die Abschreibung der Motion Fournier beantragt. Der Ständerat hat aber am 12. Juni 2018 beschlossen, diese Motion nicht abzuschreiben. Zurzeit ist noch ungewiss, wie der Nationalrat beschliessen wird.</p><p>Es ist festzustellen, dass die Bemühungen zur Schaffung einer schweizerischen Erdbebenversicherung ins Stocken geraten bzw. blockiert sind. Der Zeitpunkt für verbindlicheres Handeln scheint gekommen, weshalb wir die Standesinitiative einreichen. Es soll eine Bundeskompetenz für eine flächendeckende, obligatorische Erbebenversicherung auf der Basis einer Poolinglösung geschaffen werden.</p>
    • <p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, eine Verfassungsgrundlage auszuarbeiten, die dem Bund die Kompetenz erteilt, eine gesamtschweizerisch obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen. Bei der Ausgestaltung der Erdbebenversicherung soll das bewährte Risikopooling des bestehenden schweizerischen Pools für Erdbebendeckung der kantonalen Gebäudeversicherungen als Vorbild dienen.</p>
    • Schweizerische Erdbebenversicherung

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