Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- ShortId
-
19.441
- Id
-
20190441
- Updated
-
10.04.2024 19:13
- Language
-
de
- Title
-
Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- AdditionalIndexing
-
44;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Problem, das mit verschiedenen Mitteln bekämpft werden muss. Aus einer neusten Studie des Seco und des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros geht hervor, dass fast ein Drittel der Frauen und 10 Prozent der Männer in ihrem Berufsleben schon einmal sexuell belästigt wurden.</p><p>Es ist für die betroffene Person sehr schwierig, mit dieser schambehafteten Thematik umzugehen. Eine Beratung ausserhalb des Unternehmens kann die Person unterstützen, ohne dass sie in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld schwierige Konfrontationen eingehen muss. Diese externe Beratungsmöglichkeit wird auch vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro in entsprechenden Empfehlungen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern empfohlen.</p>
- <p>Das Gleichstellungsgesetz wird dahingehend ergänzt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen.</p>
- Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Problem, das mit verschiedenen Mitteln bekämpft werden muss. Aus einer neusten Studie des Seco und des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros geht hervor, dass fast ein Drittel der Frauen und 10 Prozent der Männer in ihrem Berufsleben schon einmal sexuell belästigt wurden.</p><p>Es ist für die betroffene Person sehr schwierig, mit dieser schambehafteten Thematik umzugehen. Eine Beratung ausserhalb des Unternehmens kann die Person unterstützen, ohne dass sie in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld schwierige Konfrontationen eingehen muss. Diese externe Beratungsmöglichkeit wird auch vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro in entsprechenden Empfehlungen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern empfohlen.</p>
- <p>Das Gleichstellungsgesetz wird dahingehend ergänzt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen.</p>
- Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
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