Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

ShortId
19.441
Id
20190441
Updated
10.04.2024 19:13
Language
de
Title
Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Problem, das mit verschiedenen Mitteln bekämpft werden muss. Aus einer neusten Studie des Seco und des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros geht hervor, dass fast ein Drittel der Frauen und 10 Prozent der Männer in ihrem Berufsleben schon einmal sexuell belästigt wurden.</p><p>Es ist für die betroffene Person sehr schwierig, mit dieser schambehafteten Thematik umzugehen. Eine Beratung ausserhalb des Unternehmens kann die Person unterstützen, ohne dass sie in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld schwierige Konfrontationen eingehen muss. Diese externe Beratungsmöglichkeit wird auch vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro in entsprechenden Empfehlungen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern empfohlen.</p>
  • <p>Das Gleichstellungsgesetz wird dahingehend ergänzt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen.</p>
  • Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Problem, das mit verschiedenen Mitteln bekämpft werden muss. Aus einer neusten Studie des Seco und des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros geht hervor, dass fast ein Drittel der Frauen und 10 Prozent der Männer in ihrem Berufsleben schon einmal sexuell belästigt wurden.</p><p>Es ist für die betroffene Person sehr schwierig, mit dieser schambehafteten Thematik umzugehen. Eine Beratung ausserhalb des Unternehmens kann die Person unterstützen, ohne dass sie in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld schwierige Konfrontationen eingehen muss. Diese externe Beratungsmöglichkeit wird auch vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro in entsprechenden Empfehlungen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern empfohlen.</p>
    • <p>Das Gleichstellungsgesetz wird dahingehend ergänzt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen.</p>
    • Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

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