Die Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken. Mehr Wiederverwertung von Abfällen

ShortId
19.447
Id
20190447
Updated
10.04.2024 19:17
Language
de
Title
Die Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken. Mehr Wiederverwertung von Abfällen
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" wurde zum Anlass genommen, um im Rahmen eines Gegenvorschlags verschiedene Anpassungen im USG vorzuschlagen, um bessere Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft zu schaffen.</p><p>Dieser Gegenvorschlag wurde 2015 wegen der Opposition vonseiten FDP und SVP vom Nationalrat knapp abgelehnt. Dabei gingen auch viele Anliegen verloren, die in Bevölkerung, Wirtschaft und Parlament mehrheitsfähig sind. Aktuellstes Beispiel ist das Verbot, illegales Holz in Verkehr zu bringen. Dieses Anliegen wurde als Teil des Gegenvorschlags abgelehnt. Der Nationalrat hat nun diesem Anliegen aufgrund von zwei Motionen vonseiten der SVP zugestimmt. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, ein weiteres mehrheitsfähiges Anliegen für bessere Rahmenbedingungen für eine Kreislaufwirtschaft aufzunehmen und so die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken. Da dieses Anliegen bereits Teil der Vernehmlassung war und vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist es nun am Parlament, dieses Anliegen per parlamentarische Initiative wieder aufzugreifen.</p><p>Mit dieser Initiative soll eines der Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft im USG verankert werden, die Forderung, die Stoffe aus Abfällen wiederzuverwerten. Dieser Teil des Gegenvorschlags zur Initiative "Grüne Wirtschaft" stiess seinerzeit bei der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und der Mehrheit der Mitglieder der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie auf Zustimmung. </p><p>Abfälle sind als Rohstoffe zu betrachten, die zur Verfügung stehen und für neue Verwendungen genutzt werden können. Das Ergebnis einer ersten Aktivität kann damit zur Ressource für eine weitere Aktivität werden. Durch die Förderung der Wiederverwertung der Abfälle und von deren Verwandlung in Rohstoffe erbringt die Öffentlichkeit gleich zwei Dienstleistungen: Auf der einen Seite wird die Verschwendung von Ressourcen gebremst, da die Rohstoffe aus den Abfällen zurückgewonnen werden. Auf der anderen Seite wird verhindert, dass andernorts, häufig im Ausland, im gleichen Umfang Rohstoffe gewonnen werden müssen. Damit wird auch weniger Energie verbraucht und die Umwelt weniger belastet. Zudem kommt die Wirtschaft so auf ökologische Art lokal zu günstigen, sicheren und gut kontrollierten Rohstoffen. Dies ist nicht immer der Fall, wenn die Unternehmen die gleiche Art Stoffe im Ausland einkaufen. De facto erhöht die Wiederverwertung im Bereich der Ressourcen die Unabhängigkeit unseres Landes von anderen Ländern und die Autonomie.</p><p>Beispielhaft ist das Urban Mining. Es erlaubt, die Metalle in unseren Müllsäcken wiederzuverwerten, statt sie einfach zu verbrennen. Sie zu verbrennen und anschliessend als Schlacke zu behandeln, kommt einer riesigen Material- und Geldverschwendung gleich. Phosphor, das in der Landwirtschaft weit verbreitet eingesetzt wird, muss heute importiert werden, obwohl begrenzte Mengen vorhanden sind und die Gewinnung im Ausland vom sozialen und ökologischen Standpunkt aus problematisch sein kann. Aber wie gesagt, es ist bei uns vorhanden und kann aus dem Klärschlamm wiedergewonnen werden. In der Botschaft zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" hält der Bundesrat fest: "Eine übergreifende Ressourcen- und Rohstoffpolitik, welcher eine gesamtheitliche Lebenswegbetrachtung der Materialien und Produkte zugrunde liegt, besteht allerdings noch nicht. Die Abfall- und Rohstoffpolitik soll deshalb weiter ausgebaut werden, damit heute noch offene oder ungenügend genutzte Stoffkreisläufe geschlossen werden, vermehrt Sekundärrohstoffe eingesetzt sowie der Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen gesenkt werden." </p><p>Dazu müssen die stoffliche und die energetische Verwertung gesetzlich so in ein hierarchisches und zeitliches Verhältnis gesetzt werden, dass der stofflichen Verwertung klar Priorität zukommt. Wie im betreffenden Artikel vorgeschlagen, sind bei der Priorisierung drei Kriterien zu berücksichtigen. Erstens müssen wir dazu technisch in der Lage sein, die Verwertung vorzunehmen. Zweitens muss die stoffliche Verwertung der Abfälle wirtschaftlich sinnvoll sein. Und drittens muss sie umweltfreundlicher sein als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte. Die Einhaltung dieser Kriterien ist notwendig, damit die stoffliche Wiederverwertung einerseits die ökologischen Ziele erreicht und andererseits die Nachhaltigkeit der Wirtschaft stärkt.</p><p>Heute erfüllen mehrere Arten von Abfällen diese Kriterien. Der Bundesrat hat darum vorgeschlagen, sie in Absatz 2 aufzuführen und sie bei der Umsetzung von Absatz 1 heranzuziehen. Seit der Debatte über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" konnte der Bundesrat bei einem Teil der in Absatz 2 erwähnten Punkte, namentlich im Bereich der Metalle und des Phosphors, auf dem Verordnungsweg Fortschritte erzielen. Allerdings konnten nicht alle Punkte behandelt werden, und vor allem gilt es, die Verordnungsänderungen auf Gesetzesstufe zu heben. Zudem bleibt für andere Abfälle und Materialien noch viel zu tun. Der Grundsatz, dass die Abfälle in erster Linie stofflich wiederverwertet werden, kann dank seiner gesetzlichen Verankerung nach und nach auf weitere Bereiche angewendet werden im Gleichschritt mit der Entwicklung der Wiederverwertungstechniken und deren Wirtschaftlichkeit. </p><p>Viel zu tun bleibt beispielsweise im Bereich der im vorgeschlagenen Artikel erwähnten Aushub- und Ausbruchmaterialien und im Bausektor generell, wo zahlreiche Materialien, die man noch nutzen oder rezyklieren könnte, als Abfälle behandelt werden. Positive Schritte gibt es zum Glück bereits. Der Kanton Genf gehört zu den Pionieren bei der Behandlung von Bauabfällen. Man kann zudem auf zahlreiche Initiativen zur Erleichterung der Wiederverwendung von Bauelementen wie Salza hinweisen oder auf die Plattform Madaster, die eine Verringerung der Bauabfälle anstrebt. Die guten Beispiele sind aber bei Weitem nicht die Norm. Verheissungsvoll ist auch der Plastiksektor. Der Bundesrat sollte in seiner Antwort auf mein Postulat 18.3196 Möglichkeiten aufzeigen, wie er die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft umsetzen will. Schliesslich ist sicher Handeln angesagt im Bereich der seltenen Metalle; das gilt insbesondere für Indium, Lithium, die Platinmetalle, seltenen Erden und Tantal. Diese Edelmetalle werden insbesondere in elektronischen Geräten verwendet. Ihr Abbau ist begrenzt und oft ökologisch und sozial bedenklich. Die Wiederverwertung der in den Batterien enthaltenen Materialien wird im Übrigen mit dem Übergang zur Elektromobilität und zu den erneuerbaren Energien immer dringlicher.</p>
  • <p>Das Umweltschutzgesetz (USG) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 30d Verwertung</p><p>Abs. 1</p><p>Abfälle müssen stofflich verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist sowie die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte.</p><p>Abs. 2</p><p>Stofflich verwertet werden müssen insbesondere:</p><p>a. verwertbare Metalle aus Rückständen der Abfall-, Abwasser- und Abluftbehandlung;</p><p>b. verwertbare Anteile aus unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial, das zur Ablagerung auf Deponien bestimmt ist;</p><p>c. Phosphor aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl und Speiseresten.</p>
  • Die Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken. Mehr Wiederverwertung von Abfällen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20200433
  • 20200433
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" wurde zum Anlass genommen, um im Rahmen eines Gegenvorschlags verschiedene Anpassungen im USG vorzuschlagen, um bessere Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft zu schaffen.</p><p>Dieser Gegenvorschlag wurde 2015 wegen der Opposition vonseiten FDP und SVP vom Nationalrat knapp abgelehnt. Dabei gingen auch viele Anliegen verloren, die in Bevölkerung, Wirtschaft und Parlament mehrheitsfähig sind. Aktuellstes Beispiel ist das Verbot, illegales Holz in Verkehr zu bringen. Dieses Anliegen wurde als Teil des Gegenvorschlags abgelehnt. Der Nationalrat hat nun diesem Anliegen aufgrund von zwei Motionen vonseiten der SVP zugestimmt. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, ein weiteres mehrheitsfähiges Anliegen für bessere Rahmenbedingungen für eine Kreislaufwirtschaft aufzunehmen und so die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken. Da dieses Anliegen bereits Teil der Vernehmlassung war und vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist es nun am Parlament, dieses Anliegen per parlamentarische Initiative wieder aufzugreifen.</p><p>Mit dieser Initiative soll eines der Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft im USG verankert werden, die Forderung, die Stoffe aus Abfällen wiederzuverwerten. Dieser Teil des Gegenvorschlags zur Initiative "Grüne Wirtschaft" stiess seinerzeit bei der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und der Mehrheit der Mitglieder der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie auf Zustimmung. </p><p>Abfälle sind als Rohstoffe zu betrachten, die zur Verfügung stehen und für neue Verwendungen genutzt werden können. Das Ergebnis einer ersten Aktivität kann damit zur Ressource für eine weitere Aktivität werden. Durch die Förderung der Wiederverwertung der Abfälle und von deren Verwandlung in Rohstoffe erbringt die Öffentlichkeit gleich zwei Dienstleistungen: Auf der einen Seite wird die Verschwendung von Ressourcen gebremst, da die Rohstoffe aus den Abfällen zurückgewonnen werden. Auf der anderen Seite wird verhindert, dass andernorts, häufig im Ausland, im gleichen Umfang Rohstoffe gewonnen werden müssen. Damit wird auch weniger Energie verbraucht und die Umwelt weniger belastet. Zudem kommt die Wirtschaft so auf ökologische Art lokal zu günstigen, sicheren und gut kontrollierten Rohstoffen. Dies ist nicht immer der Fall, wenn die Unternehmen die gleiche Art Stoffe im Ausland einkaufen. De facto erhöht die Wiederverwertung im Bereich der Ressourcen die Unabhängigkeit unseres Landes von anderen Ländern und die Autonomie.</p><p>Beispielhaft ist das Urban Mining. Es erlaubt, die Metalle in unseren Müllsäcken wiederzuverwerten, statt sie einfach zu verbrennen. Sie zu verbrennen und anschliessend als Schlacke zu behandeln, kommt einer riesigen Material- und Geldverschwendung gleich. Phosphor, das in der Landwirtschaft weit verbreitet eingesetzt wird, muss heute importiert werden, obwohl begrenzte Mengen vorhanden sind und die Gewinnung im Ausland vom sozialen und ökologischen Standpunkt aus problematisch sein kann. Aber wie gesagt, es ist bei uns vorhanden und kann aus dem Klärschlamm wiedergewonnen werden. In der Botschaft zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" hält der Bundesrat fest: "Eine übergreifende Ressourcen- und Rohstoffpolitik, welcher eine gesamtheitliche Lebenswegbetrachtung der Materialien und Produkte zugrunde liegt, besteht allerdings noch nicht. Die Abfall- und Rohstoffpolitik soll deshalb weiter ausgebaut werden, damit heute noch offene oder ungenügend genutzte Stoffkreisläufe geschlossen werden, vermehrt Sekundärrohstoffe eingesetzt sowie der Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen gesenkt werden." </p><p>Dazu müssen die stoffliche und die energetische Verwertung gesetzlich so in ein hierarchisches und zeitliches Verhältnis gesetzt werden, dass der stofflichen Verwertung klar Priorität zukommt. Wie im betreffenden Artikel vorgeschlagen, sind bei der Priorisierung drei Kriterien zu berücksichtigen. Erstens müssen wir dazu technisch in der Lage sein, die Verwertung vorzunehmen. Zweitens muss die stoffliche Verwertung der Abfälle wirtschaftlich sinnvoll sein. Und drittens muss sie umweltfreundlicher sein als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte. Die Einhaltung dieser Kriterien ist notwendig, damit die stoffliche Wiederverwertung einerseits die ökologischen Ziele erreicht und andererseits die Nachhaltigkeit der Wirtschaft stärkt.</p><p>Heute erfüllen mehrere Arten von Abfällen diese Kriterien. Der Bundesrat hat darum vorgeschlagen, sie in Absatz 2 aufzuführen und sie bei der Umsetzung von Absatz 1 heranzuziehen. Seit der Debatte über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" konnte der Bundesrat bei einem Teil der in Absatz 2 erwähnten Punkte, namentlich im Bereich der Metalle und des Phosphors, auf dem Verordnungsweg Fortschritte erzielen. Allerdings konnten nicht alle Punkte behandelt werden, und vor allem gilt es, die Verordnungsänderungen auf Gesetzesstufe zu heben. Zudem bleibt für andere Abfälle und Materialien noch viel zu tun. Der Grundsatz, dass die Abfälle in erster Linie stofflich wiederverwertet werden, kann dank seiner gesetzlichen Verankerung nach und nach auf weitere Bereiche angewendet werden im Gleichschritt mit der Entwicklung der Wiederverwertungstechniken und deren Wirtschaftlichkeit. </p><p>Viel zu tun bleibt beispielsweise im Bereich der im vorgeschlagenen Artikel erwähnten Aushub- und Ausbruchmaterialien und im Bausektor generell, wo zahlreiche Materialien, die man noch nutzen oder rezyklieren könnte, als Abfälle behandelt werden. Positive Schritte gibt es zum Glück bereits. Der Kanton Genf gehört zu den Pionieren bei der Behandlung von Bauabfällen. Man kann zudem auf zahlreiche Initiativen zur Erleichterung der Wiederverwendung von Bauelementen wie Salza hinweisen oder auf die Plattform Madaster, die eine Verringerung der Bauabfälle anstrebt. Die guten Beispiele sind aber bei Weitem nicht die Norm. Verheissungsvoll ist auch der Plastiksektor. Der Bundesrat sollte in seiner Antwort auf mein Postulat 18.3196 Möglichkeiten aufzeigen, wie er die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft umsetzen will. Schliesslich ist sicher Handeln angesagt im Bereich der seltenen Metalle; das gilt insbesondere für Indium, Lithium, die Platinmetalle, seltenen Erden und Tantal. Diese Edelmetalle werden insbesondere in elektronischen Geräten verwendet. Ihr Abbau ist begrenzt und oft ökologisch und sozial bedenklich. Die Wiederverwertung der in den Batterien enthaltenen Materialien wird im Übrigen mit dem Übergang zur Elektromobilität und zu den erneuerbaren Energien immer dringlicher.</p>
    • <p>Das Umweltschutzgesetz (USG) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 30d Verwertung</p><p>Abs. 1</p><p>Abfälle müssen stofflich verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist sowie die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte.</p><p>Abs. 2</p><p>Stofflich verwertet werden müssen insbesondere:</p><p>a. verwertbare Metalle aus Rückständen der Abfall-, Abwasser- und Abluftbehandlung;</p><p>b. verwertbare Anteile aus unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial, das zur Ablagerung auf Deponien bestimmt ist;</p><p>c. Phosphor aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl und Speiseresten.</p>
    • Die Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken. Mehr Wiederverwertung von Abfällen

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