Gleicher Lohn für Frau und Mann. Ein griffiges Gesetz für die Mehrheit der Arbeitnehmenden tut not!

ShortId
19.453
Id
20190453
Updated
10.04.2024 19:18
Language
de
Title
Gleicher Lohn für Frau und Mann. Ein griffiges Gesetz für die Mehrheit der Arbeitnehmenden tut not!
AdditionalIndexing
28;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der letzten Revision des GlG wurde der Grundsatz, dass Unternehmen eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen haben, eingeführt, um dem Verfassungsgrundsatz "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit" Nachachtung zu verschaffen. Eigentlich wäre es logisch, wenn alle Unternehmen sich an diesen Grundsatz halten müssten; doch das Parlament hat beschlossen, die gesetzliche Pflicht, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, auf Unternehmen zu beschränken, die, ohne Lernende, über 100 Personen beschäftigen. Dieser Wert führt dazu, dass nur 0,8 Prozent aller Unternehmen unter diese Pflicht fallen. Gleichzeitig werden weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser regelmässigen Analyse erfasst. Der Bundesrat hatte in seiner ursprünglichen Vorlage vorgeschlagen, dass die Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dieser Pflicht nachkommen sollten. Die Regierung hatte diese Zahl vorgeschlagen aus Gründen der Kohärenz mit anderen Gesetzen und Verordnungen (Mitwirkungsgesetz, Verordnung zum Arbeitsgesetz usw.)</p><p>Mit dem Grenzwert von 50 Beschäftigten wären immer noch nur 2 Prozent aller Unternehmen von der Pflicht betroffen, aber doch 54 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes. Es wäre nur logisch, wenn ein so wichtiges Gesetz seine Wirksamkeit für die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfalten würde. </p>
  • <p>Das Gleichstellungsgesetz (GlG) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 13a Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse</p><p>Abs. 1</p><p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, führen für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch.</p><p>(Zweiten Satz streichen)</p><p>...</p>
  • Gleicher Lohn für Frau und Mann. Ein griffiges Gesetz für die Mehrheit der Arbeitnehmenden tut not!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der letzten Revision des GlG wurde der Grundsatz, dass Unternehmen eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen haben, eingeführt, um dem Verfassungsgrundsatz "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit" Nachachtung zu verschaffen. Eigentlich wäre es logisch, wenn alle Unternehmen sich an diesen Grundsatz halten müssten; doch das Parlament hat beschlossen, die gesetzliche Pflicht, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, auf Unternehmen zu beschränken, die, ohne Lernende, über 100 Personen beschäftigen. Dieser Wert führt dazu, dass nur 0,8 Prozent aller Unternehmen unter diese Pflicht fallen. Gleichzeitig werden weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser regelmässigen Analyse erfasst. Der Bundesrat hatte in seiner ursprünglichen Vorlage vorgeschlagen, dass die Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dieser Pflicht nachkommen sollten. Die Regierung hatte diese Zahl vorgeschlagen aus Gründen der Kohärenz mit anderen Gesetzen und Verordnungen (Mitwirkungsgesetz, Verordnung zum Arbeitsgesetz usw.)</p><p>Mit dem Grenzwert von 50 Beschäftigten wären immer noch nur 2 Prozent aller Unternehmen von der Pflicht betroffen, aber doch 54 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes. Es wäre nur logisch, wenn ein so wichtiges Gesetz seine Wirksamkeit für die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfalten würde. </p>
    • <p>Das Gleichstellungsgesetz (GlG) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 13a Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse</p><p>Abs. 1</p><p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, führen für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch.</p><p>(Zweiten Satz streichen)</p><p>...</p>
    • Gleicher Lohn für Frau und Mann. Ein griffiges Gesetz für die Mehrheit der Arbeitnehmenden tut not!

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