Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

ShortId
19.3418
Id
20193418
Updated
28.07.2023 14:34
Language
de
Title
Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität
AdditionalIndexing
32;28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem kommt eine hohe Bedeutung zu. Ein erfolgreiches Bildungssystem bietet allen Menschen die Chance, gemäss ihren Fähigkeiten und Neigungen ihr volles Potenzial zu entwickeln, und gibt ihnen Gewähr, in vergleichbaren Umständen auch gleich behandelt zu werden. Entsprechend gehört die Analyse der Chancengerechtigkeit zu den ständigen Aufträgen des Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen, in dessen Rahmen alle vier Jahre der Schweizer Bildungsbericht erstellt wird. Dieser enthält zentrale, wissenschaftlich abgesicherte Befunde zur Chancengerechtigkeit ("Equity") und verfolgt auch deren Entwicklung unter Berücksichtigung relevanter Kontextfaktoren, wie z. B. der Demografie und der Wirtschaftslage.</p><p>Soziale Selektivität ist zwar nur ein Teilaspekt der Chancengerechtigkeit, da Menschen auch aufgrund anderer Kriterien ungleich behandelt werden können (Geschlecht, Migrationsherkunft usw.); sie verdient jedoch Aufmerksamkeit. Der Bundesrat wird das Thema in der BFI-Botschaft 2021-2024 aufgreifen und - wo geboten - Massnahmen vorschlagen, dies im Rahmen seiner Zuständigkeit und basierend auf Vorarbeiten mit den relevanten Partnern. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Massnahmen in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung auf allen Stufen sowie Massnahmen, die zur Erreichung des Ziels beitragen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. In der höheren Berufsbildung gehören die Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, dazu, in der Weiterbildung die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Wichtige Bereiche, in denen Handlungsbedarf bezüglich Chancengerechtigkeit festgestellt wurde (frühkindliche Förderung, Übergang Sekundarstufe I zu Sekundarstufe II), fallen indes nicht in die Zuständigkeit des Bundes oder sind nicht Gegenstand der BFI-Botschaften. So sind für Ausbildungsbeiträge und Stipendien die Kantone zuständig; der Bund leistet lediglich Beiträge an die kantonalen Aufwendungen auf der Tertiärstufe. Die Sprachförderung liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise ist, als Integrationsmassnahme, nicht Gegenstand der BFI-Botschaften. Bund und Kantone stehen jedoch in einem regelmässigen Dialog zu Fragen der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem.</p><p>Insgesamt ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Bund die in seiner Kompetenz liegenden Vorkehrungen für die Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich getroffen hat. Zielführende Massnahmen sollen, wie oben dargelegt, im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft weitergeführt und wo nötig intensiviert werden. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seiner nächsten BFI-Botschaft Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität (z. B. Stipendien, Weiterbildung, Grundkompetenzen, höhere Berufsbildung, Sprachförderung) vorzusehen.</p><p>Eine Minderheit (Herzog, Bauer, Bigler, Dettling, Flückiger Sylvia, Glauser, Gutjahr, Keller Peter, Pieren, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem kommt eine hohe Bedeutung zu. Ein erfolgreiches Bildungssystem bietet allen Menschen die Chance, gemäss ihren Fähigkeiten und Neigungen ihr volles Potenzial zu entwickeln, und gibt ihnen Gewähr, in vergleichbaren Umständen auch gleich behandelt zu werden. Entsprechend gehört die Analyse der Chancengerechtigkeit zu den ständigen Aufträgen des Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen, in dessen Rahmen alle vier Jahre der Schweizer Bildungsbericht erstellt wird. Dieser enthält zentrale, wissenschaftlich abgesicherte Befunde zur Chancengerechtigkeit ("Equity") und verfolgt auch deren Entwicklung unter Berücksichtigung relevanter Kontextfaktoren, wie z. B. der Demografie und der Wirtschaftslage.</p><p>Soziale Selektivität ist zwar nur ein Teilaspekt der Chancengerechtigkeit, da Menschen auch aufgrund anderer Kriterien ungleich behandelt werden können (Geschlecht, Migrationsherkunft usw.); sie verdient jedoch Aufmerksamkeit. Der Bundesrat wird das Thema in der BFI-Botschaft 2021-2024 aufgreifen und - wo geboten - Massnahmen vorschlagen, dies im Rahmen seiner Zuständigkeit und basierend auf Vorarbeiten mit den relevanten Partnern. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Massnahmen in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung auf allen Stufen sowie Massnahmen, die zur Erreichung des Ziels beitragen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. In der höheren Berufsbildung gehören die Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, dazu, in der Weiterbildung die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Wichtige Bereiche, in denen Handlungsbedarf bezüglich Chancengerechtigkeit festgestellt wurde (frühkindliche Förderung, Übergang Sekundarstufe I zu Sekundarstufe II), fallen indes nicht in die Zuständigkeit des Bundes oder sind nicht Gegenstand der BFI-Botschaften. So sind für Ausbildungsbeiträge und Stipendien die Kantone zuständig; der Bund leistet lediglich Beiträge an die kantonalen Aufwendungen auf der Tertiärstufe. Die Sprachförderung liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise ist, als Integrationsmassnahme, nicht Gegenstand der BFI-Botschaften. Bund und Kantone stehen jedoch in einem regelmässigen Dialog zu Fragen der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem.</p><p>Insgesamt ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Bund die in seiner Kompetenz liegenden Vorkehrungen für die Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich getroffen hat. Zielführende Massnahmen sollen, wie oben dargelegt, im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft weitergeführt und wo nötig intensiviert werden. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seiner nächsten BFI-Botschaft Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität (z. B. Stipendien, Weiterbildung, Grundkompetenzen, höhere Berufsbildung, Sprachförderung) vorzusehen.</p><p>Eine Minderheit (Herzog, Bauer, Bigler, Dettling, Flückiger Sylvia, Glauser, Gutjahr, Keller Peter, Pieren, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

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