Keine Aussteuerung von Menschen über 55 Jahre

ShortId
19.3426
Id
20193426
Updated
28.07.2023 02:50
Language
de
Title
Keine Aussteuerung von Menschen über 55 Jahre
AdditionalIndexing
44;28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Personen über 55 Jahre, die die Stelle verlieren, haben es trotz langjähriger Berufserfahrung schwer, wieder eine existenzsichernde Arbeit zu finden. Die Folge: ein Leben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis zum Erreichen des AHV-Alters. Nach der Aussteuerung folgt eine Phase des gesellschaftlichen Abstiegs, verbunden mit dem Verzehr des Vermögens und der Mittel aus der zweiten und dritten Säule. Oft bleibt nur die Sozialhilfe. Zwischen 2010 und 2016 ist die Zahl der Sozialhilfeanmeldungen von Personen zwischen 55 und 64 Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Im Jahr 2017 ein Anstieg von 5,2 Prozent, der Trend bestätigt sich.</p><p>Am 3. Mai fand die fünfte Nationale Konferenz "Ältere Arbeitnehmende" statt. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) präsentierte einen Vorschlag, der eine Lösung darstellt. Er sieht die Einführung von Ergänzungsleistungen vor und verstärkte Massnahmen zur Arbeitsintegration. Ältere Arbeitslose sollen bis zum Erreichen des Pensionsalters von den RAV vermittelt werden. Sie werden nicht ausgesteuert und bleiben im RAV-System. Die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung steigen. Zudem ist es ein würdiger Umgang mit Menschen, welche ein Leben lang gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. EL sind ausserdem Leistungen, die nur in der Schweiz bezogen werden können. Die Kosten wurden in einer Studie auf 25 Millionen Franken geschätzt. Da der zahlenmässig stärkste Jahrgang (1964) im Jahr 2029 pensioniert wird, ist im kommenden Jahrzehnt weiterhin mit der grossen Problematik der ausgesteuerten über 55-Jährigen zu rechnen. Es gilt deshalb, endlich zu handeln. Der von der Skos gemachte Vorschlag ist rasch umsetzbar, ist finanzierbar und könnte evtl. zeitlich auf 10 Jahre limitiert werden. </p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die Schwierigkeiten gewisser über 55-jähriger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der beruflichen Wiedereingliederung sowie die Probleme von ausgesteuerten älteren Arbeitslosen. Die Arbeitslosenversicherung zielt auf eine rasche und nachhaltige Wiedereingliederung der Stellensuchenden sowie auf einen angemessenen Ausgleich für den Lohnausfall während der Arbeitslosigkeit. Bei älteren Arbeitslosen dauert die Stellensuche statistisch gesehen natürlich länger als bei jüngeren. Diesem Umstand wird aber bereits mit verschiedenen spezifischen Massnahmen Rechnung getragen (z. B. haben ältere Arbeitslose Anspruch auf mehr Arbeitslosentaggelder sowie auf erleichterten Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen). Personen ab 55 Jahren den Taggeldbezug bis zur Rente zu ermöglichen hätte negative Auswirkungen auf ihr Eingliederungspotenzial.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass ältere ausgesteuerte Personen geringere Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung haben als jüngere. Deshalb haben sowohl er wie auch das Parlament verschiedene Massnahmen beschlossen, die, wie von der Motion gewünscht, auf eine Verbesserung der Situation älterer Personen auf dem Arbeitsmarkt abzielen.</p><p>So führt die Reform der Ergänzungsleistungen im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge eine Bestimmung ein, die ältere Arbeitnehmende bei Stellenverlust besser schützt. Demnach können Personen, die mit 58 Jahren oder älter die Arbeit verlieren, bei der Vorsorgeeinrichtung ihres früheren Arbeitgebers weiterversichert bleiben. Diese Weiterversicherung ist auch möglich, wenn die Person eine neue Stelle mit deutlich schlechteren Versicherungsbedingungen findet. Mit dieser Bestimmung können auch ältere Arbeitslose eine Rente der beruflichen Vorsorge erhalten.</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorgestellt. In diesem Rahmen hat sich die Notwendigkeit von Massnahmen zur beruflichen Integration von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als zentral herausgestellt. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit älterer Arbeitskräfte schlägt der Bundesrat insbesondere den erleichterten Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für ausgesteuerte Personen ab 50 Jahren vor. Ausserdem ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfahrung einen Berufsabschluss erwerben oder eine Berufsberatung inklusive Situations- und Berufspotenzialanalyse absolvieren können.</p><p>Für ältere ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren, die trotz Bemühungen keine Stelle mehr finden, will der Bundesrat eine Überbrückungsleistung einführen. Damit soll ihr Existenzbedarf bis zum Erreichen des Rentenalters gesichert werden. Der Bundesrat hat dazu am 26. Juni 2019 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Botschaft soll dem Parlament noch diesen Herbst zugeleitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten zur Verbesserung der Situation von stellensuchenden Menschen über 55 Jahre. Konkret soll das Sozialversicherungssystem so ausgestaltet werden, dass Menschen ab 55 Jahren, welche während mindestens 10 Jahren dauerhaft ein relevantes AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben, nicht mehr ausgesteuert werden können.</p>
  • Keine Aussteuerung von Menschen über 55 Jahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Personen über 55 Jahre, die die Stelle verlieren, haben es trotz langjähriger Berufserfahrung schwer, wieder eine existenzsichernde Arbeit zu finden. Die Folge: ein Leben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis zum Erreichen des AHV-Alters. Nach der Aussteuerung folgt eine Phase des gesellschaftlichen Abstiegs, verbunden mit dem Verzehr des Vermögens und der Mittel aus der zweiten und dritten Säule. Oft bleibt nur die Sozialhilfe. Zwischen 2010 und 2016 ist die Zahl der Sozialhilfeanmeldungen von Personen zwischen 55 und 64 Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Im Jahr 2017 ein Anstieg von 5,2 Prozent, der Trend bestätigt sich.</p><p>Am 3. Mai fand die fünfte Nationale Konferenz "Ältere Arbeitnehmende" statt. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) präsentierte einen Vorschlag, der eine Lösung darstellt. Er sieht die Einführung von Ergänzungsleistungen vor und verstärkte Massnahmen zur Arbeitsintegration. Ältere Arbeitslose sollen bis zum Erreichen des Pensionsalters von den RAV vermittelt werden. Sie werden nicht ausgesteuert und bleiben im RAV-System. Die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung steigen. Zudem ist es ein würdiger Umgang mit Menschen, welche ein Leben lang gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. EL sind ausserdem Leistungen, die nur in der Schweiz bezogen werden können. Die Kosten wurden in einer Studie auf 25 Millionen Franken geschätzt. Da der zahlenmässig stärkste Jahrgang (1964) im Jahr 2029 pensioniert wird, ist im kommenden Jahrzehnt weiterhin mit der grossen Problematik der ausgesteuerten über 55-Jährigen zu rechnen. Es gilt deshalb, endlich zu handeln. Der von der Skos gemachte Vorschlag ist rasch umsetzbar, ist finanzierbar und könnte evtl. zeitlich auf 10 Jahre limitiert werden. </p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die Schwierigkeiten gewisser über 55-jähriger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der beruflichen Wiedereingliederung sowie die Probleme von ausgesteuerten älteren Arbeitslosen. Die Arbeitslosenversicherung zielt auf eine rasche und nachhaltige Wiedereingliederung der Stellensuchenden sowie auf einen angemessenen Ausgleich für den Lohnausfall während der Arbeitslosigkeit. Bei älteren Arbeitslosen dauert die Stellensuche statistisch gesehen natürlich länger als bei jüngeren. Diesem Umstand wird aber bereits mit verschiedenen spezifischen Massnahmen Rechnung getragen (z. B. haben ältere Arbeitslose Anspruch auf mehr Arbeitslosentaggelder sowie auf erleichterten Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen). Personen ab 55 Jahren den Taggeldbezug bis zur Rente zu ermöglichen hätte negative Auswirkungen auf ihr Eingliederungspotenzial.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass ältere ausgesteuerte Personen geringere Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung haben als jüngere. Deshalb haben sowohl er wie auch das Parlament verschiedene Massnahmen beschlossen, die, wie von der Motion gewünscht, auf eine Verbesserung der Situation älterer Personen auf dem Arbeitsmarkt abzielen.</p><p>So führt die Reform der Ergänzungsleistungen im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge eine Bestimmung ein, die ältere Arbeitnehmende bei Stellenverlust besser schützt. Demnach können Personen, die mit 58 Jahren oder älter die Arbeit verlieren, bei der Vorsorgeeinrichtung ihres früheren Arbeitgebers weiterversichert bleiben. Diese Weiterversicherung ist auch möglich, wenn die Person eine neue Stelle mit deutlich schlechteren Versicherungsbedingungen findet. Mit dieser Bestimmung können auch ältere Arbeitslose eine Rente der beruflichen Vorsorge erhalten.</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorgestellt. In diesem Rahmen hat sich die Notwendigkeit von Massnahmen zur beruflichen Integration von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als zentral herausgestellt. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit älterer Arbeitskräfte schlägt der Bundesrat insbesondere den erleichterten Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für ausgesteuerte Personen ab 50 Jahren vor. Ausserdem ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfahrung einen Berufsabschluss erwerben oder eine Berufsberatung inklusive Situations- und Berufspotenzialanalyse absolvieren können.</p><p>Für ältere ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren, die trotz Bemühungen keine Stelle mehr finden, will der Bundesrat eine Überbrückungsleistung einführen. Damit soll ihr Existenzbedarf bis zum Erreichen des Rentenalters gesichert werden. Der Bundesrat hat dazu am 26. Juni 2019 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Botschaft soll dem Parlament noch diesen Herbst zugeleitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten zur Verbesserung der Situation von stellensuchenden Menschen über 55 Jahre. Konkret soll das Sozialversicherungssystem so ausgestaltet werden, dass Menschen ab 55 Jahren, welche während mindestens 10 Jahren dauerhaft ein relevantes AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben, nicht mehr ausgesteuert werden können.</p>
    • Keine Aussteuerung von Menschen über 55 Jahre

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