Nachhaltigkeitsstrategie für die flüssigen Mittel des Bundes

ShortId
19.3492
Id
20193492
Updated
28.07.2023 02:49
Language
de
Title
Nachhaltigkeitsstrategie für die flüssigen Mittel des Bundes
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Beitritt zum Pariser Klimaabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, zur Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse beizutragen. Neben einer entsprechenden Regulierung der Finanzmärkte braucht es auch eine klimaverträgliche Verwaltung der finanziellen Mittel des Bundes. Per Ende 2018 wies der Bund flüssige Mittel von 15,7 Milliarden Franken sowie kurzfristige Festgelder von 1 Milliarde Franken aus. Diese werden gemäss den "Grundlagen der Haushaltsführung des Bundes" auf einem Konto bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gehalten. Die SNB hat aber bis heute keine klima- und umweltrelevanten Nachhaltigkeitskriterien für ihre Anlagen definiert und berücksichtigt diesen Aspekt auch nicht in ihrem neusten Nachhaltigkeitsbericht.</p>
  • <p>Die übergeordnete Zielsetzung der Liquiditätsbewirtschaftung des Bundes ist die Sicherstellung der ständigen Zahlungsbereitschaft (Art. 60 Abs. 1 FHG). Dazu hält der Bund liquide Mittel in angemessenem Ausmass. Die für den Zahlungsbedarf des Bundes nicht benötigten liquiden Mittel werden gemäss Artikel 62 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes so angelegt, dass ihre Sicherheit und ein marktkonformer Ertrag gewährleistet sind. Im Rahmen der Liquiditätsbewirtschaftung tätigt der Bund gestützt auf diese Kriterien Anlagen mit kurzfristigen Laufzeiten.</p><p>Die SNB ist die Hausbank des Bundes und erbringt für ihn Bankdienstleistungen (Art. 5 Abs. 4 und Art. 11 des Nationalbankgesetzes): Sie wickelt für den Bund Zahlungen ab, begibt die Geldmarkt-Buchforderungen und Bundesanleihen, besorgt die Verwahrung von Wertpapieren und führt Devisengeschäfte aus. Entsprechend ist es naheliegend, dass auch die frei verfügbare Liquidität des Bundes ganz oder teilweise bei der SNB gehalten wird. Insbesondere sind die Bundesmittel bei der SNB keinem Gegenparteirisiko ausgesetzt. </p><p>Die Liquidität, die der Bund bei der SNB hält, wird durch die SNB nicht weiter investiert. Zwischen der Liquiditätshaltung des Bundes bei der SNB und den Anlagen, welche die SNB am Markt tätigt, besteht damit kein Zusammenhang. Insbesondere findet keine Finanzierung der Anlagen der SNB mit den Mitteln des Bundes statt. </p><p>Das aktuelle Marktumfeld ist geprägt von den Negativzinsen der SNB. Der Negativzins wird flächendeckend mit möglichst wenigen Ausnahmen auf den Girokonten bei der SNB erhoben. Vom Negativzins ausgenommen sind lediglich die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und von Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO); diese Konten werden aktuell nicht verzinst. Demgegenüber würde die Führung des Kontos bei einem anderen Finanzinstitut beziehungsweise eine kurzfristige Geldanlage am Markt zu Kosten führen, die ungefähr dem Negativzins von minus 0,75 Prozent pro Jahr entsprechen würden. Beim Liquiditätsstand des Bundes per Ende 2018 entspräche dies Mehrkosten von deutlich über 100 Millionen Franken pro Jahr. </p><p>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. die flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen des Bundes bei Finanzinstituten zu halten, welche eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen; </p><p>2. die zur Umsetzung allfällig nötigen gesetzlichen Änderungen dem Parlament zu unterbreiten.</p>
  • Nachhaltigkeitsstrategie für die flüssigen Mittel des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Beitritt zum Pariser Klimaabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, zur Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse beizutragen. Neben einer entsprechenden Regulierung der Finanzmärkte braucht es auch eine klimaverträgliche Verwaltung der finanziellen Mittel des Bundes. Per Ende 2018 wies der Bund flüssige Mittel von 15,7 Milliarden Franken sowie kurzfristige Festgelder von 1 Milliarde Franken aus. Diese werden gemäss den "Grundlagen der Haushaltsführung des Bundes" auf einem Konto bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gehalten. Die SNB hat aber bis heute keine klima- und umweltrelevanten Nachhaltigkeitskriterien für ihre Anlagen definiert und berücksichtigt diesen Aspekt auch nicht in ihrem neusten Nachhaltigkeitsbericht.</p>
    • <p>Die übergeordnete Zielsetzung der Liquiditätsbewirtschaftung des Bundes ist die Sicherstellung der ständigen Zahlungsbereitschaft (Art. 60 Abs. 1 FHG). Dazu hält der Bund liquide Mittel in angemessenem Ausmass. Die für den Zahlungsbedarf des Bundes nicht benötigten liquiden Mittel werden gemäss Artikel 62 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes so angelegt, dass ihre Sicherheit und ein marktkonformer Ertrag gewährleistet sind. Im Rahmen der Liquiditätsbewirtschaftung tätigt der Bund gestützt auf diese Kriterien Anlagen mit kurzfristigen Laufzeiten.</p><p>Die SNB ist die Hausbank des Bundes und erbringt für ihn Bankdienstleistungen (Art. 5 Abs. 4 und Art. 11 des Nationalbankgesetzes): Sie wickelt für den Bund Zahlungen ab, begibt die Geldmarkt-Buchforderungen und Bundesanleihen, besorgt die Verwahrung von Wertpapieren und führt Devisengeschäfte aus. Entsprechend ist es naheliegend, dass auch die frei verfügbare Liquidität des Bundes ganz oder teilweise bei der SNB gehalten wird. Insbesondere sind die Bundesmittel bei der SNB keinem Gegenparteirisiko ausgesetzt. </p><p>Die Liquidität, die der Bund bei der SNB hält, wird durch die SNB nicht weiter investiert. Zwischen der Liquiditätshaltung des Bundes bei der SNB und den Anlagen, welche die SNB am Markt tätigt, besteht damit kein Zusammenhang. Insbesondere findet keine Finanzierung der Anlagen der SNB mit den Mitteln des Bundes statt. </p><p>Das aktuelle Marktumfeld ist geprägt von den Negativzinsen der SNB. Der Negativzins wird flächendeckend mit möglichst wenigen Ausnahmen auf den Girokonten bei der SNB erhoben. Vom Negativzins ausgenommen sind lediglich die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und von Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO); diese Konten werden aktuell nicht verzinst. Demgegenüber würde die Führung des Kontos bei einem anderen Finanzinstitut beziehungsweise eine kurzfristige Geldanlage am Markt zu Kosten führen, die ungefähr dem Negativzins von minus 0,75 Prozent pro Jahr entsprechen würden. Beim Liquiditätsstand des Bundes per Ende 2018 entspräche dies Mehrkosten von deutlich über 100 Millionen Franken pro Jahr. </p><p>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. die flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen des Bundes bei Finanzinstituten zu halten, welche eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen; </p><p>2. die zur Umsetzung allfällig nötigen gesetzlichen Änderungen dem Parlament zu unterbreiten.</p>
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