Moratorium für die Erhöhung des Rentenalters von Angehörigen der besonderen Personalkategorien

ShortId
19.3495
Id
20193495
Updated
28.07.2023 02:47
Language
de
Title
Moratorium für die Erhöhung des Rentenalters von Angehörigen der besonderen Personalkategorien
AdditionalIndexing
04;08;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 10. April 2019 hat der Bundesrat mittels einer Verordnungsrevision (VPABP) entschieden, auf den 1. Januar 2020 das Pensionierungsalter von Angehörigen der besonderen Personalkategorien von 60 auf 64/65 Jahre anzuheben. Dies betrifft (hinsichtlich Personalbestand) in erster Linie das Berufsmilitär und die Mitglieder des Grenzwachtkorps, aber auch die höheren Stabsoffiziere, die Testpilotinnen und -piloten der Armasuisse, die versetzungspflichtigen Angestellten des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Rotationspersonal der Deza.</p><p>Dieser Beschluss wurde zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt gefasst. Hierdurch sieht das Berufsmilitär, in dessen Händen die Zukunft unserer Milizarmee und der Erfolg der WEA liegen, nämlich seinen Status gefährdet (ganz zu schweigen von den Versicherungsbedingungen oder anderen vom Status abhängigen Regelungen); dies zusätzlich zu den schon heute gravierenden Problemen bei der Rekrutierung von sowohl Berufsoffizieren und -offizierinnen als auch Berufsunteroffizieren und -unteroffizierinnen. Was das Grenzwachtpersonal betrifft, befindet dieses sich vor allem wegen dem Dienstort bereits in einer sehr schwierigen Situation, ausserdem wird die Eidgenössische Zollverwaltung, zu der es gehört, zurzeit im Rahmen des Transformationsprogramms Dazit reorganisiert.</p><p>Nicht ein einziger objektiver Faktor scheint eine solch schnelle Entscheidung zu rechtfertigen. Mit dieser Massnahme würde vielmehr das Risiko eingegangen, die Rekrutierung und die Funktionsfähigkeit von zwei für die Sicherheit unseres Landes entscheidenden Einheiten zu gefährden.</p>
  • <p>Den Entscheid, das Rentenalter für die besonderen Personalkategorien zu erhöhen, hat der Bundesrat bereits am 28. Juni 2017 getroffen und entsprechend kommuniziert. Am 30. November 2018 bekräftigte er seinen Entscheid und legte die Eckwerte für die neue Pensionierungsregelung im Bewusstsein fest, dass in den betroffenen Departementen verschiedene Reorganisationsprojekte im Gange sind.</p><p>Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 10. April 2019 wurde lediglich die rechtliche Umsetzung der vorangegangenen Entscheide festgelegt. Ausserdem hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) eine Konsultation zu diesem Thema verlangt. Die SiK-S wurde am 1. April 2019 konsultiert. Sie hat beschlossen, dem Bundesrat keine Empfehlungen abzugeben. </p><p>Bei Neuanstellungen gelten bereits seit dem 1. Mai 2019 die neuen Pensionierungsregelungen. Die Angestelltenverhältnisse der bisherigen Mitarbeitenden werden per 1. Januar 2020 auf die neue Pensionierungsregelung umgestellt. Ausgenommen sind jene, für die die Übergangsregelung zum Tragen kommt. </p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf seinen Entscheid zurückzukommen und die bereits angelaufene Umsetzung zu sistieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat inmitten der Umsetzung der Armeereform (WEA) und der Aufstockung des Grenzwachtkorps (GWK) bereit, seinen Beschluss vom 10. April 2019 zur Erhöhung des Rentenalters von Angehörigen der besonderen Personalkategorien auszusetzen?</p>
  • Moratorium für die Erhöhung des Rentenalters von Angehörigen der besonderen Personalkategorien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 10. April 2019 hat der Bundesrat mittels einer Verordnungsrevision (VPABP) entschieden, auf den 1. Januar 2020 das Pensionierungsalter von Angehörigen der besonderen Personalkategorien von 60 auf 64/65 Jahre anzuheben. Dies betrifft (hinsichtlich Personalbestand) in erster Linie das Berufsmilitär und die Mitglieder des Grenzwachtkorps, aber auch die höheren Stabsoffiziere, die Testpilotinnen und -piloten der Armasuisse, die versetzungspflichtigen Angestellten des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Rotationspersonal der Deza.</p><p>Dieser Beschluss wurde zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt gefasst. Hierdurch sieht das Berufsmilitär, in dessen Händen die Zukunft unserer Milizarmee und der Erfolg der WEA liegen, nämlich seinen Status gefährdet (ganz zu schweigen von den Versicherungsbedingungen oder anderen vom Status abhängigen Regelungen); dies zusätzlich zu den schon heute gravierenden Problemen bei der Rekrutierung von sowohl Berufsoffizieren und -offizierinnen als auch Berufsunteroffizieren und -unteroffizierinnen. Was das Grenzwachtpersonal betrifft, befindet dieses sich vor allem wegen dem Dienstort bereits in einer sehr schwierigen Situation, ausserdem wird die Eidgenössische Zollverwaltung, zu der es gehört, zurzeit im Rahmen des Transformationsprogramms Dazit reorganisiert.</p><p>Nicht ein einziger objektiver Faktor scheint eine solch schnelle Entscheidung zu rechtfertigen. Mit dieser Massnahme würde vielmehr das Risiko eingegangen, die Rekrutierung und die Funktionsfähigkeit von zwei für die Sicherheit unseres Landes entscheidenden Einheiten zu gefährden.</p>
    • <p>Den Entscheid, das Rentenalter für die besonderen Personalkategorien zu erhöhen, hat der Bundesrat bereits am 28. Juni 2017 getroffen und entsprechend kommuniziert. Am 30. November 2018 bekräftigte er seinen Entscheid und legte die Eckwerte für die neue Pensionierungsregelung im Bewusstsein fest, dass in den betroffenen Departementen verschiedene Reorganisationsprojekte im Gange sind.</p><p>Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 10. April 2019 wurde lediglich die rechtliche Umsetzung der vorangegangenen Entscheide festgelegt. Ausserdem hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) eine Konsultation zu diesem Thema verlangt. Die SiK-S wurde am 1. April 2019 konsultiert. Sie hat beschlossen, dem Bundesrat keine Empfehlungen abzugeben. </p><p>Bei Neuanstellungen gelten bereits seit dem 1. Mai 2019 die neuen Pensionierungsregelungen. Die Angestelltenverhältnisse der bisherigen Mitarbeitenden werden per 1. Januar 2020 auf die neue Pensionierungsregelung umgestellt. Ausgenommen sind jene, für die die Übergangsregelung zum Tragen kommt. </p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf seinen Entscheid zurückzukommen und die bereits angelaufene Umsetzung zu sistieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat inmitten der Umsetzung der Armeereform (WEA) und der Aufstockung des Grenzwachtkorps (GWK) bereit, seinen Beschluss vom 10. April 2019 zur Erhöhung des Rentenalters von Angehörigen der besonderen Personalkategorien auszusetzen?</p>
    • Moratorium für die Erhöhung des Rentenalters von Angehörigen der besonderen Personalkategorien

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