Langfristige Finanzierungslösung für Strassenlärmsanierungen ab 2023

ShortId
19.3501
Id
20193501
Updated
28.07.2023 02:47
Language
de
Title
Langfristige Finanzierungslösung für Strassenlärmsanierungen ab 2023
AdditionalIndexing
24;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Strassenlärmsanierung ist eine Daueraufgabe. Der Bund beteiligt sich finanziell im Rahmen von Programmvereinbarungen (Art. 50 USG). Bis heute steht aber keine Finanzierung für die Jahre ab 2023 in Aussicht. Klar ist jedoch, dass Kantone und Gemeinden Investitionen in lärmarme Strassenbeläge weiterführen müssen, um die Richtwerte gemäss Lärmschutzverordnung zu erfüllen. Die Planung und die Umsetzung dieser Projekte wird angesichts der aktuellen Situation aber verlangsamt oder sogar ausgesetzt. Wenn ein effektiver Lärmschutz angestrebt wird und es dem Bund ernst ist mit der Daueraufgabe der Strassenlärmsanierungen, braucht es eine Anschlusslösung ab 2023 in Bezug auf die finanzielle Beteiligung des Bundes. Dabei soll der Fokus auf lärmarme Strassenbeläge gelegt werden. Lärmschutzwände sollten nur dort vorgesehen werden, wo sie im Sinn des Lärmschutzes tatsächlich effektiv sind.</p><p>Aus Kostengründen signalisieren Städte und Gemeinden immer häufiger auch Hauptverkehrsachsen mit Tempo 30. Doch der Erfolg der Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ist zweifelhaft. In Bezug auf den Lärmschutz ist die Verwendung von lärmarmen Strassenbelägen viel effektiver. Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen reduziert überdies den Verkehrsfluss, der Schadstoffausstoss nimmt zu, und der öffentliche Verkehr auf der Strasse wird negativ beeinträchtigt. Für die Lärmemission ist weniger die Geschwindigkeit als vielmehr die Tourenzahl des Motors massgebend. Darauf haben unter anderem bauliche Massnahmen Einfluss, die getroffen werden, um das Einhalten der Geschwindigkeit zu fördern.</p>
  • <p>Die vom Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen geleistete finanzielle Unterstützung hat sich als wirksam erwiesen, denn das Engagement der Kantone ist seit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarungen im Jahr 2008 stark gestiegen. So sind die kantonalen Investitionen heute zehnmal höher als 2008 und haben die Durchführung von Lärmschutzmassnahmen für über 100 000 Personen ermöglicht. Damit waren die Programmvereinbarungen bisher ein sehr wichtiges Instrument.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Hêche 19.3237 für die Verlängerung der Programmvereinbarungen ausgesprochen, und der Ständerat folgte ihm am 18. Juni 2019, indem er die Motion angenommen hat. Daher erachtet es der Bundesrat nicht als zweckmässig, eine zweite, analoge Motion zu unterstützen. Darüber hinaus zielt die Motion Burkart 19.3501 darauf ab, eine wichtige und wirksame Massnahme zur Bekämpfung des Strassenlärms - nämlich die Geschwindigkeitsreduktion auf 30 Kilometer pro Stunde - von der finanziellen Unterstützung durch den Bund auszuschliessen. Dies trägt nicht zum Schutz der Gesundheit der exponierten Personen bei.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anschlusslösung ab 2023 für die Programmvereinbarung im Bereich Lärmschutz zu erarbeiten. Insbesondere soll eine langfristige Bundesfinanzierung für die Strassenlärmsanierung vorgeschlagen werden, die an einen mit den Kantonen vereinbarten Sanierungsplan zu knüpfen ist. </p>
  • Langfristige Finanzierungslösung für Strassenlärmsanierungen ab 2023
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Strassenlärmsanierung ist eine Daueraufgabe. Der Bund beteiligt sich finanziell im Rahmen von Programmvereinbarungen (Art. 50 USG). Bis heute steht aber keine Finanzierung für die Jahre ab 2023 in Aussicht. Klar ist jedoch, dass Kantone und Gemeinden Investitionen in lärmarme Strassenbeläge weiterführen müssen, um die Richtwerte gemäss Lärmschutzverordnung zu erfüllen. Die Planung und die Umsetzung dieser Projekte wird angesichts der aktuellen Situation aber verlangsamt oder sogar ausgesetzt. Wenn ein effektiver Lärmschutz angestrebt wird und es dem Bund ernst ist mit der Daueraufgabe der Strassenlärmsanierungen, braucht es eine Anschlusslösung ab 2023 in Bezug auf die finanzielle Beteiligung des Bundes. Dabei soll der Fokus auf lärmarme Strassenbeläge gelegt werden. Lärmschutzwände sollten nur dort vorgesehen werden, wo sie im Sinn des Lärmschutzes tatsächlich effektiv sind.</p><p>Aus Kostengründen signalisieren Städte und Gemeinden immer häufiger auch Hauptverkehrsachsen mit Tempo 30. Doch der Erfolg der Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ist zweifelhaft. In Bezug auf den Lärmschutz ist die Verwendung von lärmarmen Strassenbelägen viel effektiver. Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen reduziert überdies den Verkehrsfluss, der Schadstoffausstoss nimmt zu, und der öffentliche Verkehr auf der Strasse wird negativ beeinträchtigt. Für die Lärmemission ist weniger die Geschwindigkeit als vielmehr die Tourenzahl des Motors massgebend. Darauf haben unter anderem bauliche Massnahmen Einfluss, die getroffen werden, um das Einhalten der Geschwindigkeit zu fördern.</p>
    • <p>Die vom Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen geleistete finanzielle Unterstützung hat sich als wirksam erwiesen, denn das Engagement der Kantone ist seit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarungen im Jahr 2008 stark gestiegen. So sind die kantonalen Investitionen heute zehnmal höher als 2008 und haben die Durchführung von Lärmschutzmassnahmen für über 100 000 Personen ermöglicht. Damit waren die Programmvereinbarungen bisher ein sehr wichtiges Instrument.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Hêche 19.3237 für die Verlängerung der Programmvereinbarungen ausgesprochen, und der Ständerat folgte ihm am 18. Juni 2019, indem er die Motion angenommen hat. Daher erachtet es der Bundesrat nicht als zweckmässig, eine zweite, analoge Motion zu unterstützen. Darüber hinaus zielt die Motion Burkart 19.3501 darauf ab, eine wichtige und wirksame Massnahme zur Bekämpfung des Strassenlärms - nämlich die Geschwindigkeitsreduktion auf 30 Kilometer pro Stunde - von der finanziellen Unterstützung durch den Bund auszuschliessen. Dies trägt nicht zum Schutz der Gesundheit der exponierten Personen bei.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anschlusslösung ab 2023 für die Programmvereinbarung im Bereich Lärmschutz zu erarbeiten. Insbesondere soll eine langfristige Bundesfinanzierung für die Strassenlärmsanierung vorgeschlagen werden, die an einen mit den Kantonen vereinbarten Sanierungsplan zu knüpfen ist. </p>
    • Langfristige Finanzierungslösung für Strassenlärmsanierungen ab 2023

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