Neue Trinkempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen. Anpassungen ohne triftigen Grund!

ShortId
19.3514
Id
20193514
Updated
28.07.2023 02:44
Language
de
Title
Neue Trinkempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen. Anpassungen ohne triftigen Grund!
AdditionalIndexing
2841;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (Ekal) ist eine ausserparlamentarische Kommission, welche den Bundesrat in Alkoholfragen berät. Ihre Mitglieder werden vom Bundesrat aufgrund ihrer Expertise gewählt. Die Ekal ist in ihren Vorschlägen vom Bundesrat unabhängig und einzig fachlichen Kriterien verpflichtet. </p><p>Ihre Empfehlungen zum Alkoholkonsum hat die Ekal aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Der aktuelle Forschungsstand zeigt auf, dass bereits bei einem täglichen Konsum von mehr als 8 bis 10 Gramm reinen Alkohols bei Frauen und 15 bis 20 Gramm bei Männern das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich ansteigt. Um die Risiken von alkoholbedingten Krankheiten zu minimieren, sollten gesunde erwachsene Männer deshalb nicht mehr als zwei Gläser und Frauen nicht mehr als ein Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag zu sich nehmen. Die Ekal-Empfehlungen sind mit den Empfehlungen auf europäischer Ebene abgestimmt.</p><p>1. Die gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums verursachen jährlich gesellschaftliche Kosten in der Höhe von rund vier Milliarden Franken. Der Alkoholverkauf pro Kopf ist in der Schweiz zwar leicht rückläufig, jedoch nimmt das risikoreiche "Rauschtrinken" in allen Altersgruppen zu. Der Bund fördert deshalb gestützt auf Artikel 43a des Alkoholgesetzes (AlkG; SR 680) Projekte zur Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums.</p><p>2./3. Der Bundesrat erachtet es als eine staatliche Aufgabe, die Bevölkerung objektiv und zweckmässig über Gesundheitsrisiken zu informieren. Im Rahmen der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie der Nationalen Strategie Sucht werden deshalb auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Risiken von übermässigem Alkoholkonsum sowie zum risikoarmen Umgang mit Alkohol vermittelt. Diese Gesundheitsstrategien gehen vom Prinzip aus, dass der Mensch Verantwortung für sich und seine Gesundheit übernimmt. Die Menschen sollen ihre individuellen Entscheide in Kenntnis der Folgen und Risiken treffen können, ohne dabei bevormundet zu werden. </p><p>4./5. Vonseiten des Bundes sind keine Gesetzesrevisionen vorgesehen, welche neue Vorschriften oder Verbote betreffend den Alkoholkonsum zum Ziel hätten. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (Ekal) hat neue Trinkempfehlungen herausgegeben. Dabei hat die Ekal die Orientierungshilfe für einen risikoarmen Alkoholkonsum nach unten korrigiert. Doch die zugrunde liegenden Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse lassen sich weder global verallgemeinern noch spezifisch auf die Schweiz anwenden. Fakt ist weiter, dass in der Schweiz kein alkoholpolitischer Notstand herrscht! Im Gegenteil: Der Konsum alkoholischer Getränke ist seit Jahren rückläufig. Die Trinkempfehlungen der Ekal wurden somit ohne Not, ohne neue Evidenzen und ohne landesspezifische Erkenntnisse pauschal nach unten korrigiert.</p><p>Hierzu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht?</p><p>2. Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates ist, die Bürger zu erziehen und ihnen zu sagen, was und wie viel sie essen und trinken sollen?</p><p>3. Besteht mit solchen "Empfehlungen" nicht die Gefahr der Bevormundung der Bürger?</p><p>4. Kann er explizit bestätigen, dass aus solchen Empfehlungen von heute nicht Verbote von morgen werden?</p><p>5. Sind vonseiten des Bundes in diesem Bereich Massnahmen oder allenfalls gar Gesetzesrevisionen geplant?</p>
  • Neue Trinkempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen. Anpassungen ohne triftigen Grund!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (Ekal) ist eine ausserparlamentarische Kommission, welche den Bundesrat in Alkoholfragen berät. Ihre Mitglieder werden vom Bundesrat aufgrund ihrer Expertise gewählt. Die Ekal ist in ihren Vorschlägen vom Bundesrat unabhängig und einzig fachlichen Kriterien verpflichtet. </p><p>Ihre Empfehlungen zum Alkoholkonsum hat die Ekal aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Der aktuelle Forschungsstand zeigt auf, dass bereits bei einem täglichen Konsum von mehr als 8 bis 10 Gramm reinen Alkohols bei Frauen und 15 bis 20 Gramm bei Männern das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich ansteigt. Um die Risiken von alkoholbedingten Krankheiten zu minimieren, sollten gesunde erwachsene Männer deshalb nicht mehr als zwei Gläser und Frauen nicht mehr als ein Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag zu sich nehmen. Die Ekal-Empfehlungen sind mit den Empfehlungen auf europäischer Ebene abgestimmt.</p><p>1. Die gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums verursachen jährlich gesellschaftliche Kosten in der Höhe von rund vier Milliarden Franken. Der Alkoholverkauf pro Kopf ist in der Schweiz zwar leicht rückläufig, jedoch nimmt das risikoreiche "Rauschtrinken" in allen Altersgruppen zu. Der Bund fördert deshalb gestützt auf Artikel 43a des Alkoholgesetzes (AlkG; SR 680) Projekte zur Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums.</p><p>2./3. Der Bundesrat erachtet es als eine staatliche Aufgabe, die Bevölkerung objektiv und zweckmässig über Gesundheitsrisiken zu informieren. Im Rahmen der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie der Nationalen Strategie Sucht werden deshalb auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Risiken von übermässigem Alkoholkonsum sowie zum risikoarmen Umgang mit Alkohol vermittelt. Diese Gesundheitsstrategien gehen vom Prinzip aus, dass der Mensch Verantwortung für sich und seine Gesundheit übernimmt. Die Menschen sollen ihre individuellen Entscheide in Kenntnis der Folgen und Risiken treffen können, ohne dabei bevormundet zu werden. </p><p>4./5. Vonseiten des Bundes sind keine Gesetzesrevisionen vorgesehen, welche neue Vorschriften oder Verbote betreffend den Alkoholkonsum zum Ziel hätten. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (Ekal) hat neue Trinkempfehlungen herausgegeben. Dabei hat die Ekal die Orientierungshilfe für einen risikoarmen Alkoholkonsum nach unten korrigiert. Doch die zugrunde liegenden Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse lassen sich weder global verallgemeinern noch spezifisch auf die Schweiz anwenden. Fakt ist weiter, dass in der Schweiz kein alkoholpolitischer Notstand herrscht! Im Gegenteil: Der Konsum alkoholischer Getränke ist seit Jahren rückläufig. Die Trinkempfehlungen der Ekal wurden somit ohne Not, ohne neue Evidenzen und ohne landesspezifische Erkenntnisse pauschal nach unten korrigiert.</p><p>Hierzu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht?</p><p>2. Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates ist, die Bürger zu erziehen und ihnen zu sagen, was und wie viel sie essen und trinken sollen?</p><p>3. Besteht mit solchen "Empfehlungen" nicht die Gefahr der Bevormundung der Bürger?</p><p>4. Kann er explizit bestätigen, dass aus solchen Empfehlungen von heute nicht Verbote von morgen werden?</p><p>5. Sind vonseiten des Bundes in diesem Bereich Massnahmen oder allenfalls gar Gesetzesrevisionen geplant?</p>
    • Neue Trinkempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen. Anpassungen ohne triftigen Grund!

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