Wie vertragen sich der naturnahe Waldbau und das Naturprodukt Schweizer Holz mit dem Einsatz von Insektiziden im Schweizer Wald?

ShortId
19.3517
Id
20193517
Updated
28.07.2023 02:42
Language
de
Title
Wie vertragen sich der naturnahe Waldbau und das Naturprodukt Schweizer Holz mit dem Einsatz von Insektiziden im Schweizer Wald?
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Kantone sind für die Marktüberwachung von Pflanzenschutzmitteln und für die Kontrolle von deren vorschriftsgemässer Verwendung zuständig. Dem Bund obliegt die Aufsicht über den Vollzug der Kantone. Als Aufsichtsbehörde in Sachen Umweltschutzrecht stehen ihm allgemeine Aufsichtsmittel wie die konkrete Beanstandung einer Verletzung von Bundesrecht und deren Berichtigung, die Anweisung an Kantone sowie die Inspektion zur Verfügung. Aus Sicht des Bundes gilt es festzuhalten, dass das Jahr 2018 ein ausgesprochen trockenes, von Stürmen und hohen Borkenkäferdichten geprägtes Jahr war - was besonders viele phytosanitäre Holzeinschläge erforderte. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Pflanzenschutzmittel nur punktuell eingesetzt werden und Ausnahmebewilligungen somit nicht flächendeckend für ein ganzes Kantonsgebiet Geltung erlangen. Das Bundesamt für Landwirtschaft publiziert ein Verzeichnis der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.</p><p>2. Der Schweizer Wald wird nachhaltig und naturnah bewirtschaftet. Die Waldbewirtschaftung und die Holzernte erfolgen schonend. Das Waldgesetz (SR 921.0) besagt, dass im Wald keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden dürfen. Das FSC-Label muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und kann gegebenenfalls strengere Anforderungen definieren.</p><p>3.-5. In normalen Jahren wird das geschlagene Holz möglichst rasch abtransportiert und verarbeitet, sodass keine aufwendige Entrindung oder Behandlung der Holzstämme im Wald nötig ist. Wenn dagegen, wie aktuell der Fall, aufgrund von natürlichen Ereignissen wie Sturm, Trockenheit und Käferbefall viel Holz anfällt, ist eine rasche Abfuhr aus dem Wald aus logistischen Gründen nicht machbar. Die Sägereien können die anfallenden Mehrmengen nicht sofort verarbeiten und nehmen den Waldbesitzern das Holz nicht ab.</p><p>Wenn viele phytosanitäre Holzeinschläge notwendig sind, besteht die Grundproblematik in fehlendem Raum für Rundholzlager und in der beschränkten Holzverarbeitungskapazität für diesen ausserordentlichen Holzanfall. Pflanzenschutzmittel werden unter diesen ungünstigen Rahmenbedingungen punktuell einerseits für den Schutz umstehender gesunder Bäume, andererseits zur Sicherstellung der Holzqualität eingesetzt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass integrale Lösungen für den Umgang mit der Herausforderung von zunehmenden abiotischen und biotischen Störungen aufgrund des Klimawandels nötig sind. Im Rahmen der Umsetzung der Waldpolitik will er daher die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen sowie organisatorische und technische Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln prüfen. Zusammen mit den Kantonen überprüft er auch die Vollzugsverfahren. Gestützt auf die Resultate wird er evaluieren, ob zusammen mit der Wald- und Holzwirtschaft wirksame Massnahmen zur Minimierung und gegebenenfalls Aufgabe des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bei der Lagerung von Holz im Wald abgeleitet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine Recherche der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) hat kürzlich zutage gebracht, dass im Schweizer Wald im Jahre 2018 laut Hochrechnung etwa 700 Kilogramm hochtoxische Insektizide (wie Cypermethrin und Chlorpyrifos) ausgebracht wurden. Und dies, weil der Wald aus wirtschaftlichen Gründen zusehends als Holzlager genutzt wird. Das Nadelstammholz wird in der Folge mit Insektiziden gegen Schädlinge wie den Borkenkäfer behandelt. Doch im Schweizer Waldgesetz steht heute: "Im Wald dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden" (Art. 18 WaG). Ausnahmen sind zwar vorgesehen, doch scheinen nun laut Recherchen der AefU diese zur Regel zu werden. Von 25 kantonalen Forstämtern bewilligten 2018 deren 22 den Einsatz dieser hochgiftigen Insektizide im Schweizer Wald, der als naturnah und mit dem Ökolabel FSC/PEFC deklariert wird. Dieser Gifteinsatz in unserem Wald ist aus Umweltschutzgründen inakzeptabel, und er beschädigt das ökologische Image des Schweizer Holzes, auf das die Wald- und Holzbranche baut.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben tatsächlich 22 Kantone im Jahre 2018 von der Ausnahmebewilligung für den Insektizideinsatz im Wald Gebrauch gemacht? Kann man da noch von Ausnahmen sprechen, wie das Gesetz es vorsieht? Wie hoch ist die Menge der ausgebrachten Insektizide 2018 und in früheren Jahren, und um welche Wirkstoffe handelt es sich? Was tut der Bund, wenn einige Kantone Mengen, Markennamen und Wirkstoffe nicht angeben können und auch hochgiftige Pflanzenschutzmittel zum Einsatz gelangen, die nicht mehr zugelassen sind oder deren Anwendung bereits verboten ist? Gibt es noch weitere Anwendungsbereiche für Pestizide im Wald?</p><p>2. Wie verträgt sich dieser Insektizideinsatz im Schweizer Wald mit dem Ökolabel FSC/PEFC und mit der naturnahen Waldbewirtschaftung sowie dem guten und wichtigen Image des "Naturproduktes Schweizer Holz"?</p><p>3. Welche umweltschonenden Alternativen gibt es, damit Nadelstammholz ohne Gift vor Schädlingen geschützt werden kann?</p><p>4. Ist der Bund bereit, die Holzbranche zu unterstützen, damit Alternativmethoden wie beispielsweise die Lagerung ausserhalb des Waldes oder die Entrindung vor Ort umgesetzt werden können?</p><p>5. Ist der Bund bereit, ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Wald zu prüfen respektive die Möglichkeit dieser Ausnahmebewilligungen aus dem Waldgesetz zu streichen?</p>
  • Wie vertragen sich der naturnahe Waldbau und das Naturprodukt Schweizer Holz mit dem Einsatz von Insektiziden im Schweizer Wald?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Kantone sind für die Marktüberwachung von Pflanzenschutzmitteln und für die Kontrolle von deren vorschriftsgemässer Verwendung zuständig. Dem Bund obliegt die Aufsicht über den Vollzug der Kantone. Als Aufsichtsbehörde in Sachen Umweltschutzrecht stehen ihm allgemeine Aufsichtsmittel wie die konkrete Beanstandung einer Verletzung von Bundesrecht und deren Berichtigung, die Anweisung an Kantone sowie die Inspektion zur Verfügung. Aus Sicht des Bundes gilt es festzuhalten, dass das Jahr 2018 ein ausgesprochen trockenes, von Stürmen und hohen Borkenkäferdichten geprägtes Jahr war - was besonders viele phytosanitäre Holzeinschläge erforderte. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Pflanzenschutzmittel nur punktuell eingesetzt werden und Ausnahmebewilligungen somit nicht flächendeckend für ein ganzes Kantonsgebiet Geltung erlangen. Das Bundesamt für Landwirtschaft publiziert ein Verzeichnis der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.</p><p>2. Der Schweizer Wald wird nachhaltig und naturnah bewirtschaftet. Die Waldbewirtschaftung und die Holzernte erfolgen schonend. Das Waldgesetz (SR 921.0) besagt, dass im Wald keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden dürfen. Das FSC-Label muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und kann gegebenenfalls strengere Anforderungen definieren.</p><p>3.-5. In normalen Jahren wird das geschlagene Holz möglichst rasch abtransportiert und verarbeitet, sodass keine aufwendige Entrindung oder Behandlung der Holzstämme im Wald nötig ist. Wenn dagegen, wie aktuell der Fall, aufgrund von natürlichen Ereignissen wie Sturm, Trockenheit und Käferbefall viel Holz anfällt, ist eine rasche Abfuhr aus dem Wald aus logistischen Gründen nicht machbar. Die Sägereien können die anfallenden Mehrmengen nicht sofort verarbeiten und nehmen den Waldbesitzern das Holz nicht ab.</p><p>Wenn viele phytosanitäre Holzeinschläge notwendig sind, besteht die Grundproblematik in fehlendem Raum für Rundholzlager und in der beschränkten Holzverarbeitungskapazität für diesen ausserordentlichen Holzanfall. Pflanzenschutzmittel werden unter diesen ungünstigen Rahmenbedingungen punktuell einerseits für den Schutz umstehender gesunder Bäume, andererseits zur Sicherstellung der Holzqualität eingesetzt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass integrale Lösungen für den Umgang mit der Herausforderung von zunehmenden abiotischen und biotischen Störungen aufgrund des Klimawandels nötig sind. Im Rahmen der Umsetzung der Waldpolitik will er daher die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen sowie organisatorische und technische Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln prüfen. Zusammen mit den Kantonen überprüft er auch die Vollzugsverfahren. Gestützt auf die Resultate wird er evaluieren, ob zusammen mit der Wald- und Holzwirtschaft wirksame Massnahmen zur Minimierung und gegebenenfalls Aufgabe des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bei der Lagerung von Holz im Wald abgeleitet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine Recherche der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) hat kürzlich zutage gebracht, dass im Schweizer Wald im Jahre 2018 laut Hochrechnung etwa 700 Kilogramm hochtoxische Insektizide (wie Cypermethrin und Chlorpyrifos) ausgebracht wurden. Und dies, weil der Wald aus wirtschaftlichen Gründen zusehends als Holzlager genutzt wird. Das Nadelstammholz wird in der Folge mit Insektiziden gegen Schädlinge wie den Borkenkäfer behandelt. Doch im Schweizer Waldgesetz steht heute: "Im Wald dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden" (Art. 18 WaG). Ausnahmen sind zwar vorgesehen, doch scheinen nun laut Recherchen der AefU diese zur Regel zu werden. Von 25 kantonalen Forstämtern bewilligten 2018 deren 22 den Einsatz dieser hochgiftigen Insektizide im Schweizer Wald, der als naturnah und mit dem Ökolabel FSC/PEFC deklariert wird. Dieser Gifteinsatz in unserem Wald ist aus Umweltschutzgründen inakzeptabel, und er beschädigt das ökologische Image des Schweizer Holzes, auf das die Wald- und Holzbranche baut.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben tatsächlich 22 Kantone im Jahre 2018 von der Ausnahmebewilligung für den Insektizideinsatz im Wald Gebrauch gemacht? Kann man da noch von Ausnahmen sprechen, wie das Gesetz es vorsieht? Wie hoch ist die Menge der ausgebrachten Insektizide 2018 und in früheren Jahren, und um welche Wirkstoffe handelt es sich? Was tut der Bund, wenn einige Kantone Mengen, Markennamen und Wirkstoffe nicht angeben können und auch hochgiftige Pflanzenschutzmittel zum Einsatz gelangen, die nicht mehr zugelassen sind oder deren Anwendung bereits verboten ist? Gibt es noch weitere Anwendungsbereiche für Pestizide im Wald?</p><p>2. Wie verträgt sich dieser Insektizideinsatz im Schweizer Wald mit dem Ökolabel FSC/PEFC und mit der naturnahen Waldbewirtschaftung sowie dem guten und wichtigen Image des "Naturproduktes Schweizer Holz"?</p><p>3. Welche umweltschonenden Alternativen gibt es, damit Nadelstammholz ohne Gift vor Schädlingen geschützt werden kann?</p><p>4. Ist der Bund bereit, die Holzbranche zu unterstützen, damit Alternativmethoden wie beispielsweise die Lagerung ausserhalb des Waldes oder die Entrindung vor Ort umgesetzt werden können?</p><p>5. Ist der Bund bereit, ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Wald zu prüfen respektive die Möglichkeit dieser Ausnahmebewilligungen aus dem Waldgesetz zu streichen?</p>
    • Wie vertragen sich der naturnahe Waldbau und das Naturprodukt Schweizer Holz mit dem Einsatz von Insektiziden im Schweizer Wald?

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