Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds

ShortId
19.3649
Id
20193649
Updated
28.07.2023 14:33
Language
de
Title
Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds
AdditionalIndexing
34;24;2831;32
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund hat mit der Versteigerung der 5G-Frequenzen Anfang 2019 rund 380 Millionen Franken eingenommen. Heute ist es so, dass Einnahmen aus Auktionen für Mobilfunkfrequenzen in die Rubrik "ausserordentliche Erträge" fliessen und nicht für die Finanzierung von bestimmten Aufgaben vorgesehen sind. Dies ist aber angesichts der grossen Herausforderungen, die sich heute durch die stets expandierende Digitalisierung stellen, nicht mehr gerechtfertigt, vor allem da die Zuteilung dieser Frequenzen besagte Digitalisierung in hohem Tempo weiter vorantreibt. Der Bundesrat hat mehrere Male verlauten lassen, dass er die Möglichkeit eines Digitalisierungsfonds prüft. Er muss nun dem Parlament die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines "Fonds für Digitalisierungsprojekte" liefern, welcher vor allem die audiovisuelle Produktion in diesen Bereichen unterstützen wird. Die finanziellen Mittel des Fonds für Digitalisierungsprojekte müssen folglich insbesondere in die Förderung der digitalen Innovation im Bereich der Medien, in die Digitalisierung der audiovisuellen Produktion in der Schweiz oder in die Unterstützung von Weiterbildungsprogrammen auf Bundesebene investiert werden. In den nächsten Jahren werden finanzielle Ressourcen vor allem im audiovisuellen Bereich nötig sein, zumal beispielsweise der Schweizer Film digitalisiert werden muss. Den Zugang zu diesem zu ermöglichen ist aus kulturpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. In seiner Kulturbotschaft 2016-2020 betonte der Bundesrat, dass die Aufgaben, die mit der Digitalisierung einhergehen, Priorität haben: "Die Digitalisierung beeinflusst die Produktion und den Vertrieb von Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen nachhaltig. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich befindet sich die gesamte Verwertungskette derzeit im Umbruch." Verschiedene nordeuropäische Länder verfügen schon seit Langem über richtige Finanzierungsstrategien und -programme (z. B. die Niederlande, Norwegen, Finnland, Dänemark und Schweden); andere Länder haben bereits spezielle Fonds (Österreich) oder globale Strategien (Deutschland) hierzu entwickelt, um mit finanziellen Mitteln sowohl Probleme anzugehen als auch Chancen zu nutzen, die beide mit der Digitalisierung einhergehen.</p>
  • <p>Digitalisierung betrifft zunehmend alle Aufgabenbereiche des Bundes. Entsprechend sind bereits heute finanzielle Mittel dafür vorgesehen. Bei Bedarf könnten in erster Linie die ordentlichen Gefässe aufgestockt werden. Der Bundesrat hat bereits diverse Massnahmen eingeleitet bzw. beschlossen. </p><p>Bezüglich der Digitalisierung im Kulturbereich hat der Bundesrat am 29. Mai 2019 die Vernehmlassung zu seiner Kulturbotschaft 2021-2024 eröffnet. Dabei setzt er auf Kontinuität in der Kulturpolitik und hält die für die Periode von 2016 bis 2020 festgelegten Handlungsachsen bei. Zusätzlich wird ein Akzent auf das Thema Digitalisierung gelegt. Im Bereich des Filmerbes ist z. B. vorgesehen, dass für die Periode 2021-2024 rund 8 Millionen Franken in die Digitalisierung des Schweizer Filmerbes fliessen, um so den Zugang zum audiovisuellen Erbe zu stärken. Beispielhaft können zudem im Bereich Verkehr Bedürfnisse über Bahninfrastrukturfonds sowie Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gedeckt werden, dort sind u. a. die Themen Smartrail 4.0 und Verkehrslenkungssysteme zu nennen. Und im Bereich Gesundheit hat der Bundesrat die Strategie E-Health Schweiz 2.0 verabschiedet. </p><p>Für einen allgemeinen Fonds für Digitalisierungsprojekte ausserhalb der Bundesverwaltung besteht zurzeit entsprechend keine Notwendigkeit. Bundesintern erachtet der Bundesrat die Schaffung eines allgemeinen Fonds für Digitalisierungsprojekte als prüfenswert. Er hat deshalb im Mai 2019 im Zusammenhang mit dem Vorhaben "Digitalisierung und IKT-Organisation" das EFD mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. </p><p>Generell könnte ein Digitalisierungsfonds nicht aus den Erlösen der 5G-Auktion finanziert werden. Während im Ausland (z. B. Deutschland, Österreich) gewisse Erlöse aus Frequenzauktionen zweckgebunden für den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen zur Förderung der Digitalisierung verwendet werden, ist dies in der Schweiz gegenwärtig gesetzlich nicht vorgesehen. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes werden die Erlöse aus der jüngst durchgeführten Auktion von Mobilfunkfrequenzen als ausserordentliche Einnahmen verbucht und stehen damit für die Finanzierung ordentlicher Ausgaben nicht zur Verfügung. Sie werden vielmehr im Amortisationskonto der Schuldenbremse erfasst und dienen der Gegenfinanzierung von ausserordentlichen Ausgaben. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die rechtlichen Grundlagen vorzulegen, die für die Schaffung eines Digitalisierungsfonds notwendig sind, welcher mit den Einnahmen aus der 5G-Frequenzzuteilung finanziert würde. In der rechtlichen Grundlage wird festgelegt, für welche Bereiche Mittel aus dem Fonds entnommen werden können. Ein Teil dieser Mittel muss dem Bereich der Digitalisierung für die audiovisuelle Produktion in der Schweiz zugeteilt werden.</p>
  • Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat mit der Versteigerung der 5G-Frequenzen Anfang 2019 rund 380 Millionen Franken eingenommen. Heute ist es so, dass Einnahmen aus Auktionen für Mobilfunkfrequenzen in die Rubrik "ausserordentliche Erträge" fliessen und nicht für die Finanzierung von bestimmten Aufgaben vorgesehen sind. Dies ist aber angesichts der grossen Herausforderungen, die sich heute durch die stets expandierende Digitalisierung stellen, nicht mehr gerechtfertigt, vor allem da die Zuteilung dieser Frequenzen besagte Digitalisierung in hohem Tempo weiter vorantreibt. Der Bundesrat hat mehrere Male verlauten lassen, dass er die Möglichkeit eines Digitalisierungsfonds prüft. Er muss nun dem Parlament die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines "Fonds für Digitalisierungsprojekte" liefern, welcher vor allem die audiovisuelle Produktion in diesen Bereichen unterstützen wird. Die finanziellen Mittel des Fonds für Digitalisierungsprojekte müssen folglich insbesondere in die Förderung der digitalen Innovation im Bereich der Medien, in die Digitalisierung der audiovisuellen Produktion in der Schweiz oder in die Unterstützung von Weiterbildungsprogrammen auf Bundesebene investiert werden. In den nächsten Jahren werden finanzielle Ressourcen vor allem im audiovisuellen Bereich nötig sein, zumal beispielsweise der Schweizer Film digitalisiert werden muss. Den Zugang zu diesem zu ermöglichen ist aus kulturpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. In seiner Kulturbotschaft 2016-2020 betonte der Bundesrat, dass die Aufgaben, die mit der Digitalisierung einhergehen, Priorität haben: "Die Digitalisierung beeinflusst die Produktion und den Vertrieb von Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen nachhaltig. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich befindet sich die gesamte Verwertungskette derzeit im Umbruch." Verschiedene nordeuropäische Länder verfügen schon seit Langem über richtige Finanzierungsstrategien und -programme (z. B. die Niederlande, Norwegen, Finnland, Dänemark und Schweden); andere Länder haben bereits spezielle Fonds (Österreich) oder globale Strategien (Deutschland) hierzu entwickelt, um mit finanziellen Mitteln sowohl Probleme anzugehen als auch Chancen zu nutzen, die beide mit der Digitalisierung einhergehen.</p>
    • <p>Digitalisierung betrifft zunehmend alle Aufgabenbereiche des Bundes. Entsprechend sind bereits heute finanzielle Mittel dafür vorgesehen. Bei Bedarf könnten in erster Linie die ordentlichen Gefässe aufgestockt werden. Der Bundesrat hat bereits diverse Massnahmen eingeleitet bzw. beschlossen. </p><p>Bezüglich der Digitalisierung im Kulturbereich hat der Bundesrat am 29. Mai 2019 die Vernehmlassung zu seiner Kulturbotschaft 2021-2024 eröffnet. Dabei setzt er auf Kontinuität in der Kulturpolitik und hält die für die Periode von 2016 bis 2020 festgelegten Handlungsachsen bei. Zusätzlich wird ein Akzent auf das Thema Digitalisierung gelegt. Im Bereich des Filmerbes ist z. B. vorgesehen, dass für die Periode 2021-2024 rund 8 Millionen Franken in die Digitalisierung des Schweizer Filmerbes fliessen, um so den Zugang zum audiovisuellen Erbe zu stärken. Beispielhaft können zudem im Bereich Verkehr Bedürfnisse über Bahninfrastrukturfonds sowie Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gedeckt werden, dort sind u. a. die Themen Smartrail 4.0 und Verkehrslenkungssysteme zu nennen. Und im Bereich Gesundheit hat der Bundesrat die Strategie E-Health Schweiz 2.0 verabschiedet. </p><p>Für einen allgemeinen Fonds für Digitalisierungsprojekte ausserhalb der Bundesverwaltung besteht zurzeit entsprechend keine Notwendigkeit. Bundesintern erachtet der Bundesrat die Schaffung eines allgemeinen Fonds für Digitalisierungsprojekte als prüfenswert. Er hat deshalb im Mai 2019 im Zusammenhang mit dem Vorhaben "Digitalisierung und IKT-Organisation" das EFD mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. </p><p>Generell könnte ein Digitalisierungsfonds nicht aus den Erlösen der 5G-Auktion finanziert werden. Während im Ausland (z. B. Deutschland, Österreich) gewisse Erlöse aus Frequenzauktionen zweckgebunden für den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen zur Förderung der Digitalisierung verwendet werden, ist dies in der Schweiz gegenwärtig gesetzlich nicht vorgesehen. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes werden die Erlöse aus der jüngst durchgeführten Auktion von Mobilfunkfrequenzen als ausserordentliche Einnahmen verbucht und stehen damit für die Finanzierung ordentlicher Ausgaben nicht zur Verfügung. Sie werden vielmehr im Amortisationskonto der Schuldenbremse erfasst und dienen der Gegenfinanzierung von ausserordentlichen Ausgaben. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die rechtlichen Grundlagen vorzulegen, die für die Schaffung eines Digitalisierungsfonds notwendig sind, welcher mit den Einnahmen aus der 5G-Frequenzzuteilung finanziert würde. In der rechtlichen Grundlage wird festgelegt, für welche Bereiche Mittel aus dem Fonds entnommen werden können. Ein Teil dieser Mittel muss dem Bereich der Digitalisierung für die audiovisuelle Produktion in der Schweiz zugeteilt werden.</p>
    • Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds

Back to List