Nationale Strategie, um das Waldsterben in der Schweiz zu stoppen und die entstandenen Schäden zu beheben

ShortId
19.3652
Id
20193652
Updated
28.07.2023 02:28
Language
de
Title
Nationale Strategie, um das Waldsterben in der Schweiz zu stoppen und die entstandenen Schäden zu beheben
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner mündlichen Antwort auf die Frage 19.5257 mit dem Titel "Ist das Waldsterben unabwendbar geworden?" hat der Bundesrat erklärt, dass der Zustand der Wälder über ein Monitoringprogramm überwacht werde, das vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst geführt wird, einem gemeinsamen Dienst des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Landwirtschaft, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Dringliche und ausserordentliche Massnahmen könnten nur bei besonders gefährlichen Schadorganismen oder in Situationen von nationaler Bedeutung ergriffen werden.</p><p>Meiner Ansicht nach ist das Waldsterben, das in der Schweiz überhandnimmt, eine Situation von nationaler Bedeutung, da alle Regionen des Landes mehr oder weniger stark betroffen sind, selbst wenn die Organismen, die diese Verwüstung verursachen, für sich genommen als "ungefährlich" gelten. Angesichts der Schäden in unseren Wäldern muss der Bund unbedingt mit der Ausarbeitung einer nationalen Strategie eingreifen, um dieses massive und besorgniserregende Waldsterben zu stoppen und ebendiese Schäden zu beheben.</p><p>Auf Grundlage einer Bestandesaufnahme und einer umfassenden Analyse der Ursachen (Klimaerwärmung, Parasitenarten, Strategie zur Waldbewirtschaftung) soll über einen Katalog dringlicher, ausserordentlicher und insbesondere finanzieller Massnahmen eine nationale Strategie präsentiert werden. Die Waldbesitzerinnen und -besitzer (Gemeinwesen oder Private) sind nämlich nicht in der Lage, die mit diesem Phänomen und seiner Bekämpfung verbundenen Kosten alleine zu tragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Herausforderungen erkannt, welche sich durch eine kurze Abfolge von Sturmereignissen, heissen und trockenen Sommern sowie Folgeschäden durch Käferbefall für den Wald bisher ergeben haben. Die Prognosen aus dem Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" scheinen zuzutreffen. In den Jahren 2018 und 2019 sind die Auswirkungen der zunehmend trockener und wärmer werdenden Witterungsbedingungen unerwartet rasch sichtbar geworden. Angesichts des Klimawandels und der zunehmenden Risiken durch eingeschleppte und einheimische Schadorganismen hat der Bund seine Anstrengungen, diesen Herausforderungen zu begegnen, ausgebaut. Er arbeitet dabei intensiv mit den Kantonen, der Forschung und den Vertretern der Wald- und Holzwirtschaft zusammen. Entsprechend hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 des Bundes die Ziele 2, "Minderung und Anpassung an den Klimawandel", und 8, "Schutz vor Schadorganismen", explizit formuliert.</p><p>Für einen besseren Umgang mit biotischen Gefahren für den Wald erarbeitete das Bundesamt für Umwelt (Bafu) 2011 zusammen mit den Kantonen ein Konzept, welches seit 2012 umgesetzt wird. Im Zuge der Umsetzung wurde die Verordnung des Bafu über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-Bafu; SR 916.202.2) erlassen und zusammen mit den Kantonen eine Vollzugshilfe Waldschutz erarbeitet. Beide Instrumente tragen zu einem verbesserten Schutz des Waldes vor Schadorganismen bei.</p><p>Seit 2017 kann der Bund den Kantonen auch ausserhalb des Schutzwaldes Abgeltungen an Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden, die durch Naturereignisse oder Schadorganismen verursacht werden (Art. 37a des Bundesgesetzes über den Wald, WaG; SR 921.0), gewähren. Auch für Massnahmen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer zur Anpassung an den Klimawandel kann der Bund die Kantone im Rahmen der Programmvereinbarungen unterstützen (Art. 28a und 38a Bst. f WaG). Die entsprechenden Finanzierungsinstrumente sind somit vorhanden.</p><p>Zudem lancierte das Bafu zusammen mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) das Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" (2009 bis 2018). In der letzten Phase des Programms wurden gezielt Umsetzungsinstrumente entwickelt, die den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern helfen sollen, standortgerechte Baumarten für ein wärmeres Klima auszuwählen.</p><p>Angesichts der sich mehrenden Anzeichen, dass Kombinationseffekte (Interaktionen zwischen biotischen und abiotischen Faktoren) aufgrund des Klimawandels wichtiger werden, haben das Bafu, einzelne Kantone und die Forschung erste Projekte lanciert, um solche Effekte zu untersuchen. Daraus abgeleitet sollen - zusammen mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern - im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen mögliche Massnahmen für die Waldbewirtschaftung geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die notwendigen Grundlagen und Strategien in den Bereichen Waldschutz und Anpassung an den Klimawandel vorhanden sind. Er unterstreicht die Wichtigkeit, dass die daraus abgeleiteten Massnahmen konsequent weitergeführt werden. Den Anliegen des Postulates soll im Rahmen des zukünftigen Massnahmenplans der Waldpolitik nach 2020 gestützt auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung einer nationalen Strategie zu prüfen, um das Waldsterben in der Schweiz zu stoppen und die entstandenen Schäden zu beheben.</p>
  • Nationale Strategie, um das Waldsterben in der Schweiz zu stoppen und die entstandenen Schäden zu beheben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner mündlichen Antwort auf die Frage 19.5257 mit dem Titel "Ist das Waldsterben unabwendbar geworden?" hat der Bundesrat erklärt, dass der Zustand der Wälder über ein Monitoringprogramm überwacht werde, das vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst geführt wird, einem gemeinsamen Dienst des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Landwirtschaft, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Dringliche und ausserordentliche Massnahmen könnten nur bei besonders gefährlichen Schadorganismen oder in Situationen von nationaler Bedeutung ergriffen werden.</p><p>Meiner Ansicht nach ist das Waldsterben, das in der Schweiz überhandnimmt, eine Situation von nationaler Bedeutung, da alle Regionen des Landes mehr oder weniger stark betroffen sind, selbst wenn die Organismen, die diese Verwüstung verursachen, für sich genommen als "ungefährlich" gelten. Angesichts der Schäden in unseren Wäldern muss der Bund unbedingt mit der Ausarbeitung einer nationalen Strategie eingreifen, um dieses massive und besorgniserregende Waldsterben zu stoppen und ebendiese Schäden zu beheben.</p><p>Auf Grundlage einer Bestandesaufnahme und einer umfassenden Analyse der Ursachen (Klimaerwärmung, Parasitenarten, Strategie zur Waldbewirtschaftung) soll über einen Katalog dringlicher, ausserordentlicher und insbesondere finanzieller Massnahmen eine nationale Strategie präsentiert werden. Die Waldbesitzerinnen und -besitzer (Gemeinwesen oder Private) sind nämlich nicht in der Lage, die mit diesem Phänomen und seiner Bekämpfung verbundenen Kosten alleine zu tragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Herausforderungen erkannt, welche sich durch eine kurze Abfolge von Sturmereignissen, heissen und trockenen Sommern sowie Folgeschäden durch Käferbefall für den Wald bisher ergeben haben. Die Prognosen aus dem Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" scheinen zuzutreffen. In den Jahren 2018 und 2019 sind die Auswirkungen der zunehmend trockener und wärmer werdenden Witterungsbedingungen unerwartet rasch sichtbar geworden. Angesichts des Klimawandels und der zunehmenden Risiken durch eingeschleppte und einheimische Schadorganismen hat der Bund seine Anstrengungen, diesen Herausforderungen zu begegnen, ausgebaut. Er arbeitet dabei intensiv mit den Kantonen, der Forschung und den Vertretern der Wald- und Holzwirtschaft zusammen. Entsprechend hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 des Bundes die Ziele 2, "Minderung und Anpassung an den Klimawandel", und 8, "Schutz vor Schadorganismen", explizit formuliert.</p><p>Für einen besseren Umgang mit biotischen Gefahren für den Wald erarbeitete das Bundesamt für Umwelt (Bafu) 2011 zusammen mit den Kantonen ein Konzept, welches seit 2012 umgesetzt wird. Im Zuge der Umsetzung wurde die Verordnung des Bafu über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-Bafu; SR 916.202.2) erlassen und zusammen mit den Kantonen eine Vollzugshilfe Waldschutz erarbeitet. Beide Instrumente tragen zu einem verbesserten Schutz des Waldes vor Schadorganismen bei.</p><p>Seit 2017 kann der Bund den Kantonen auch ausserhalb des Schutzwaldes Abgeltungen an Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden, die durch Naturereignisse oder Schadorganismen verursacht werden (Art. 37a des Bundesgesetzes über den Wald, WaG; SR 921.0), gewähren. Auch für Massnahmen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer zur Anpassung an den Klimawandel kann der Bund die Kantone im Rahmen der Programmvereinbarungen unterstützen (Art. 28a und 38a Bst. f WaG). Die entsprechenden Finanzierungsinstrumente sind somit vorhanden.</p><p>Zudem lancierte das Bafu zusammen mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) das Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" (2009 bis 2018). In der letzten Phase des Programms wurden gezielt Umsetzungsinstrumente entwickelt, die den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern helfen sollen, standortgerechte Baumarten für ein wärmeres Klima auszuwählen.</p><p>Angesichts der sich mehrenden Anzeichen, dass Kombinationseffekte (Interaktionen zwischen biotischen und abiotischen Faktoren) aufgrund des Klimawandels wichtiger werden, haben das Bafu, einzelne Kantone und die Forschung erste Projekte lanciert, um solche Effekte zu untersuchen. Daraus abgeleitet sollen - zusammen mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern - im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen mögliche Massnahmen für die Waldbewirtschaftung geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die notwendigen Grundlagen und Strategien in den Bereichen Waldschutz und Anpassung an den Klimawandel vorhanden sind. Er unterstreicht die Wichtigkeit, dass die daraus abgeleiteten Massnahmen konsequent weitergeführt werden. Den Anliegen des Postulates soll im Rahmen des zukünftigen Massnahmenplans der Waldpolitik nach 2020 gestützt auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung einer nationalen Strategie zu prüfen, um das Waldsterben in der Schweiz zu stoppen und die entstandenen Schäden zu beheben.</p>
    • Nationale Strategie, um das Waldsterben in der Schweiz zu stoppen und die entstandenen Schäden zu beheben

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