System der Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern, um Älteren den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?

ShortId
19.3661
Id
20193661
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
System der Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern, um Älteren den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?
AdditionalIndexing
44;2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ältere Personen, die ihre Stelle verlieren, haben grössere Mühe als Angehörige anderer Alterskategorien, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.</p><p>Verschiedene Akteure im Sozialbereich haben Wege zur Bewältigung dieses Problems aufgezeigt. Einer davon erscheint besonders überlegenswert: eine Änderung des Systems der obligatorischen Beiträge an die berufliche Vorsorge.</p><p>Gegenwärtig steigen die obligatorischen Beiträge - Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge kumuliert - an die zweite Säule wie folgt: 7 Prozent von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent von 35 bis 44 Jahren, 15 Prozent von 45 bis 54 Jahren und 18 Prozent von 55 Jahren bis zum ordentlichen Rücktrittsalter.</p><p>Um die Belastung der Älteren und ihrer Arbeitgeber zu vermindern, ohne das ganze System in Gefahr zu bringen, könnte man erwägen, die beiden obersten Alterskategorien (45 bis 54 Jahre und 55 bis 65 Jahre) zusammenzulegen und für die so gebildete Alterskategorie einen einheitlichen Beitragssatz festzulegen. Dieser könnte zwischen 15 und 18 Prozent liegen.</p>
  • <p>1./2. Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, hat der Bundesrat die Sozialpartner auf ihren Wunsch hin damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform der beruflichen Vorsorge zu formulieren. Zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket gehören auch die Anpassung und die Senkung der Anzahl Altersgutschriftensätze. Für die Altersgruppe bis 44 Jahre ist ein Satz von 9 Prozent vorgesehen, für Erwerbstätige ab 45 Jahren ein Satz von 14 Prozent. Ein Vorentwurf zur Reform der beruflichen Vorsorge wird vor Ende 2019 in die Vernehmlassung gehen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Hält es der Bundesrat für angebracht, das System der obligatorischen Beiträge an die berufliche Vorsorge (Ansätze und Alterskategorien) zu ändern, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für über 50-jährige Personen zu erleichtern?</p><p>2. Hält er es insbesondere für ratsam, eine Alterskategorie der 45- bis 65-Jährigen zu bilden, für die ein einheitlicher Beitragssatz gilt? Wenn ja: Wie hoch soll der Satz sein?</p>
  • System der Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern, um Älteren den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ältere Personen, die ihre Stelle verlieren, haben grössere Mühe als Angehörige anderer Alterskategorien, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.</p><p>Verschiedene Akteure im Sozialbereich haben Wege zur Bewältigung dieses Problems aufgezeigt. Einer davon erscheint besonders überlegenswert: eine Änderung des Systems der obligatorischen Beiträge an die berufliche Vorsorge.</p><p>Gegenwärtig steigen die obligatorischen Beiträge - Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge kumuliert - an die zweite Säule wie folgt: 7 Prozent von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent von 35 bis 44 Jahren, 15 Prozent von 45 bis 54 Jahren und 18 Prozent von 55 Jahren bis zum ordentlichen Rücktrittsalter.</p><p>Um die Belastung der Älteren und ihrer Arbeitgeber zu vermindern, ohne das ganze System in Gefahr zu bringen, könnte man erwägen, die beiden obersten Alterskategorien (45 bis 54 Jahre und 55 bis 65 Jahre) zusammenzulegen und für die so gebildete Alterskategorie einen einheitlichen Beitragssatz festzulegen. Dieser könnte zwischen 15 und 18 Prozent liegen.</p>
    • <p>1./2. Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, hat der Bundesrat die Sozialpartner auf ihren Wunsch hin damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform der beruflichen Vorsorge zu formulieren. Zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket gehören auch die Anpassung und die Senkung der Anzahl Altersgutschriftensätze. Für die Altersgruppe bis 44 Jahre ist ein Satz von 9 Prozent vorgesehen, für Erwerbstätige ab 45 Jahren ein Satz von 14 Prozent. Ein Vorentwurf zur Reform der beruflichen Vorsorge wird vor Ende 2019 in die Vernehmlassung gehen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Hält es der Bundesrat für angebracht, das System der obligatorischen Beiträge an die berufliche Vorsorge (Ansätze und Alterskategorien) zu ändern, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für über 50-jährige Personen zu erleichtern?</p><p>2. Hält er es insbesondere für ratsam, eine Alterskategorie der 45- bis 65-Jährigen zu bilden, für die ein einheitlicher Beitragssatz gilt? Wenn ja: Wie hoch soll der Satz sein?</p>
    • System der Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern, um Älteren den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?

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